Aber lassen Sie mich zum Schluss noch einen anderen Aspekt anfügen, der bislang in der Diskussion kaum eine Rolle gespielt hat. Ich denke, Sie teilen meine Auffassung, dass die Hochschulbildung wohl die umfassendste und beste Ausbildung darstellt, die unser Bildungssystem vermittelt. Diese breite Bildung kommt derzeit 35 Prozent eines Geburtsjahrgangs zugute und ich glaube, wir sind uns hier im Hause einig darüber, dass wir diesen Anteil deutlich erhöhen müssen.
Aber dennoch ist es so, dass rund zwei Drittel der Bevölkerung mit ihren Steuern derzeit die Ausbildung dieser jungen Menschen finanzieren, ohne dass diese selber etwas davon haben. Sie finanzieren insoweit eine Ausbildung, deren Absolventen in der Regel ein deutlich höheres Durchschnittseinkommen – auch darauf hat Frau Gümbel hingewiesen – erreichen und weitaus weniger von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Wenn sie diese tatsächlich auch einmal erreicht, dann ist aber in der Regel die Zeit der Arbeitslosigkeit wiederum deutlich kürzer als bei anderen Betroffenen. Ich habe aber aus Ihren Reihen noch nie Protestschreie gehört, dass in manchen Ausbildungsgängen nach wie vor Schulgeld erhoben und gezahlt wird. Auch die Tatsache, dass zum Beispiel ein Geselle, der seinen Meister machen will, sich dafür ganz erheblich verschulden muss, hat bei Ihnen noch keine Protestrufe hervorgerufen. Ich denke, dass muss auch einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden.
Deshalb sind für mich Studiengebühren, die im Übrigen – auch das steht ausdrücklich im Gesetz – ausschließlich der Verbesserung der Situation der Lehre und des Studiums dienen sollen und damit letztendlich auch den Zahlern zugute kommen,
aus meiner Sicht auch ein Ausdruck der Solidarität und des Danks an diejenigen, die mit ihren Steuern ermöglichen, dass diese qualifizierte Ausbildung an den Universitäten tatsächlich stattfinden kann. Ich denke, auch aus diesem Grund ist Ihre Überschrift völlig fehl am Platze. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kleibauer, ich möchte mich schon einmal an Sie wenden. Sie wissen vielleicht, dass dies hier heute meine erste Rede ist, die ich vor diesem hohen Hause halte. Mich dann gleich in der Aktuellen Stunde mit einer so falschen Feststellung zu konfrontieren, finde ich schon ziemlich unverschämt.
Aber nichts desto trotz möchte ich mich gerne dem widmen, worüber wir eigentlich heute reden wollten, nämlich dem gestern im Wissenschaftsausschuss beschlossenen Gesetzentwurf, den Sie in die Bürgerschaft einbringen wollen. Sie haben sich eben bei der Debatte auch noch einmal auf einen Punkt gestürzt, nämlich auf die sogenannte Nachgelagertheit der Gebühren. Da ist schon die Frage erlaubt: Geht es Ihnen denn bei diesem Gesetzentwurf wirklich um eine breit gefächerte Einführung nachgelagerter Studiengebühren? Genau das glaube ich nämlich nicht und ich möchte dies auch gerne begründen.
Denn in der öffentlichen Anhörung ist von Seiten des Deutschen Studentenwerks ganz klar auf einen Punkt verwiesen worden, nämlich dass die Verschuldungsbereitschaft der Studierenden in Deutschland äußerst gering ist. Sie liegt gerade einmal bei 5,7 Prozent. 5,7 Prozent aller Studierenden in diesem Land, die in Bundesländern leben, die Studiengebühren erheben, haben sich bislang für ein Darlehens- oder Kreditmodell entschieden. Genau darauf spekulieren Sie auch. Denn nicht umsonst müssen die Studierenden mit jedem Semester die Stundung neu beantragen. Sie spekulieren nämlich auf den Umstand, dass die große Mehrzahl der Studierenden die Gebühren wie bisher semesterbegleitend entrichten wird. Deshalb haben Sie auch genau dieses bürokratische Monstrum geschaffen, das in Wahrheit jeden, der die Stundung in Anspruch nehmen möchte, abschrecken soll. Genau darauf spekulieren Sie mit dem Gesetzentwurf.
Im Übrigen, Herr Kleibauer, habe ich mich immer gegen Studiengebühren ausgesprochen und werde das auch in Zukunft so tun. Ich habe Ihnen mit
nichten gestern in der Ausschusssitzung in irgendeiner Art und Weise ein Modell unterbreitet, das dieser Aussage widerspricht.
Ich möchte mich aber noch einmal einem Punkt zuwenden, der mir gerade bei den Beratungen im Wissenschaftsausschuss sehr deutlich geworden ist, nämlich der sogenannten Kappungsgrenze, von der auch schon die Rede war und die in Wahrheit nichts anderes als eine Verschuldungshöchstgrenze ist. Es ist schon darauf verwiesen worden, dass alle Bundesländer, die Studiengebühren eingeführt haben, eine solche Verschuldungshöchstgrenze mit der Einführung der Studiengebühren eingeführt haben. Nordrhein-Westfalen hat 10 000 Euro festgeschrieben. Das entspricht in etwa dem BAföG-Höchstsatz. Man sagt also in Nordrhein-Westfalen, dass Studierende, die, weil sie sozial sehr benachteiligt sind, BAföG in vollem Umfang in Anspruch nehmen und somit diese 10 000 Euro erhalten, mit keinen weiteren Gebühren belastet werden. Hessen, das richtigerweise vor Kurzem die Studiengebühren abgeschafft hat,
hatte 15 000 Euro im Gesetz stehen, sprich die BAföG-Höchstgrenze plus 5 000 Euro Studiengebühren. Wie ist es nun in Hamburg? In Hamburg haben wir mit 17 000 Euro den höchsten Satz. Sie sind also der Meinung, dass den Studierenden in Hamburg zuzumuten ist, sich am meisten im Vergleich zu allen Studierenden im Bundesgebiet zu verschulden. Wie kommen Sie auf diese 17 000 Euro? Selbst wenn man die 10 000 Euro BAföG-Höchstgrenze nimmt und dazu die Gesamtsumme der Studiengebühren von 3 750 Euro addiert, klafft immer noch eine Lücke von weit über 3 000 Euro. Man müsste also, um von Ihrem generösen Akt der Verschuldungshöchstgrenze überhaupt profitieren zu können, 19 Semester lang studieren und BAföG-Höchstbezieher sein.
Das zeigt doch sehr deutlich, dass es Ihnen bei diesem Gesetz überhaupt nicht um soziale Verträglichkeit ging.
Wie in Hessen gab es am 24. Februar in dieser Stadt keine Mehrheit mehr für Studiengebühren. Und es ist Ihre Schuld, meine Damen und Herren von den Grünen, dass wir ein solches Gesetz vorgelegt bekommen.
Glauben Sie mir eines: Wir Sozialdemokraten werden schon dafür sorgen, dass Hamburg dieses nicht vergessen wird. Der Campus jedenfalls wird es nicht vergessen.
Ich bin sehr gespannt auf die Argumentation einer ehemaligen AStA-Vorsitzenden von den Grünen, wie sie dieses Gesetz legitimiert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kühn, es war schon etwas missverständlich, was Sie gestern im Ausschuss gesagt haben. Deswegen ist das hier auch von Herrn Kleibauer erwähnt worden.
Ich möchte noch einen Aspekt mit aufnehmen, den Frau Senatorin Gundelach vorhin angesprochen hat. Zum Wintersemester 2007/2008 haben sich mehr Studienanfänger eingeschrieben als in den vorherigen Semestern. Die Studiengebühren haben also keineswegs die abschreckende Wirkung, die die Opposition glauben machen will. In Zeiten ohne Studiengebühren haben auch nur wenige studiert, die wir hierzu ermuntern wollten. Es hat sich gezeigt, dass junge Menschen aus Beamtenhaushalten oder Kinder aus Elternhäusern mit freiberuflichem Hintergrund, also meist Menschen aus sogenannten Haushalten mit Bildungshintergrund, das Studium ergriffen haben, nicht aber diejenigen, die wir erreichen wollten. Wer das Privileg hat zu studieren, hat häufig auch später das Privileg gutes Geld zu verdienen. Genau das ist in dem neuen Gesetz angelegt. Wenn jemand 30 000 Euro brutto verdient hat, kann er auch nachträglich seine Studiengebühren entrichten. Es ist also ein Gebot der Gerechtigkeit, diejenigen, die erfolgreich ein Studium abgeschlossen haben, nachträglich an den Kosten ihrer Ausbildung zu beteiligen.
Ein völlig kostenfreies Studium ist eine Finanzierung von unten nach oben. Es ist nämlich nicht einsichtig, weshalb Menschen aus dem Handwerksstand oder den Pflegeberufen die Kosten für ein Studium der Kinder aus anderen Haushalten mitfinanzieren müssen, die Kosten für die eigene Berufsqualifikation aber selbst aufzubringen haben. Der Vizepräsident der Universität, Herr Fischer, hat gestern bei der öffentlichen Anhörung im Ausschuss deutlich gemacht, dass die Studienbedingungen gerade durch die Studiengebühren besonders verbessert werden konnten. Genau das gilt es weiter aufrecht zu erhalten.
fordert nun ein gebührenfreies Studium zum Nachteil aller Studierenden und Werktätigen. Nebenbei gefährden sie damit auch viele universitäre Arbeitsplätze, die zur besseren Ausbildung aller Studierenden dienen. Mit Ihren Anträgen sollen tatsächlich die Studienbedingungen verschlechtert werden, denn die vereinigte Linksopposition – das muss ich hier noch einmal so betonen –
Die SPD hat in ihrem Antrag utopisch einen Ausgleich für wegzufallende Studiengebühren aus nebulösen Haushaltsmitteln gefordert. Aber woher diese Mittel kommen sollen, steht in diesem Antrag nicht. Genau hierin zeigt sich ein völlig regierungsunfähiges Handeln und vor allen Dingen eine unkonstruktive Oppositionsarbeit.
Gerade ein Handeln ohne Perspektive und ohne Grundlage führt zu einer Politikverdrossenheit und genau dies ist der Nährboden für extremistische Parteien, zu denen ich leider auch die Partei DIE LINKE zählen muss.
Ich fordere die Opposition auf, sich konstruktiv daran zu beteiligen, die Studienbedingungen zu verbessern. Insbesondere die SPD-Opposition fordere ich auf, zu einem diskursfreudigen Stil zu finden, wie er im Wissenschaftsausschuss der letzten Wahlperiode gepflegt wurde. Nur dies führt zu einer stetigen Verbesserung der Studienbedingungen, die wir alle im Ergebnis herbeiführen wollen, und zwar zum Wohle der Gemeinschaft und der Hamburger Hochschullandschaft.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben in der Debatte schon viele Argumente für und gegen Studiengebühren und für und gegen unser Modell gehört.