wenn man die Profile der beiden Schulformen nivellieren möchte, weil man sowieso die Schule für alle oder die Einheitsschule bevorzugt, aber genau das wollen wir nicht. Wir wollen die Beratung der Eltern und die muss auch entsprechend dokumentiert werden.
Besonders interessant waren die Verhandlungen mit der Volksinitiative – ich war dabei –, als über Paragraf 42 gesprochen wurde. Wir haben gemeinsam verhandelt und die Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes zur Umsetzung des Volksentscheides dann einstimmig verabschiedet. Da steht, etwas verkürzt:
"Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 4 gibt die Zeugniskonferenz eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers […] ab."
Was ist die Schullaufbahn denn sonst, wenn nicht die Frage, auf welche Schulform mein Kind weiterhin geht? Das können Sie gerne noch einmal beantworten.
Genau diesen Punkt setzen wir um und genau das war dort und in den Verhandlungen mit "Wir wollen lernen!" Thema und auch, dass diese Einschätzung selbstverständlich den Sorgeberechtigten auszuhändigen ist.
Die Wahrheit ist doch: Sie setzen sich vom Volksentscheid ab, weil er Ihnen nicht passt; das verstehe ich. Aber wir setzen den Volksentscheid um und werden das auch weiterhin tun.
Was das Thema Stadtteilschule anbelangt, Herr Rabe: Sie wissen ganz genau, dass die SPD vor dreieinhalb Jahren nicht für die Einführung der Stadtteilschule gestimmt hat. Damals konnten Sie das gar nicht. So toll ist Ihre Olaf-Scholz-Partei. Also, von daher
fangen Sie mal ganz klein an und sorgen Sie erstmal dafür, dass in Ihrer Partei auch wirklich alle gemeinschaftlich hinter der Stadtteilschule stehen. Das ist nämlich bei Weitem noch nicht der Fall.
Die Stadtteilschule, so wie wir sie entwickelt haben, mit allen Abschlüssen und dem Abitur nach 13 Jahren – auch als Alternative für Schülerinnen und Schüler, denen das Abitur in zwölf Jahren zu schnell ist, weil sie auch andere Dinge neben der Schule haben –, mit seinem klaren beruflichen Profil und Berufsschullehrern in den Klassen, was wir in diesem Sommer ab Klasse 8 einführen werden, mit kleineren Klassen und dem jetzt vorgestellten Leitbild, ist nicht nur die richtige Idee zur richtigen Zeit, sondern hat auch alle Chancen, die größte und wichtigste Schulform in Hamburg zu werden, wenn nicht einige Leute sie bewusst von Anfang an schlecht reden. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Kurz noch eine Replik auf Herrn Heinemann, zum einen, weil die Erinnerungen offensichtlich teilweise unterschiedlich sind, und zum anderen, weil Sie sich einfach widersprechen. Sie sagen, die Schullaufbahnempfehlung sei keine Frage von Gymnasium oder Stadtteilschule, aber Sie zwingen die Lehrer dazu, unten auf dem Einschätzungsbogen zur wei
teren Schullaufbahn eine ganz klare Empfehlung für eine bestimmte Schulform zu geben. Wir haben aber gemeinsam beschlossen, die Schulformempfehlung abzuschaffen.
Eine Schullaufbahnberatung und eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn sind etwas ganz anderes als ein Kreuz "Fürs Gymnasium geeignet" oder "Nicht geeignet".
Hinzu kommt, dass wir diesen Bogen natürlich gemeinsam diskutiert haben, aber ohne den unteren Teil. Ich finde es raffiniert und da muss man Herrn Senator Wersich in gewisser Weise fast ein wenig dankbar sein bei diesem Element.
Ich danke ihm in der Hinsicht, dass er – das haben Sie sicherlich gemeinsam entschieden – unseren Einschätzungsbogen behalten und nur unten dieses Feld hinzugefügt hat. Wissen Sie, was Sie damit machen? Sie dokumentieren erst recht den pädagogischen Unfug einer Schullaufbahnempfehlung.
Ich wette mit Ihnen, dass wir nach der Aushändigung dieser Bögen bei den Halbjahreszeugnissen Kinder mit völlig identischem Ankreuzmuster bei der Einschätzung der Kompetenzen haben werden. Da wird es ein Kind geben, bei dem die Bereitschaft, sich anzustrengen, stark ausgeprägt ist und die Fähigkeit, Probleme zu lösen, schwach ausgeprägt und so weiter. Wir werden Kinder mit identischen Bögen haben und einmal sagen die Lehrer, das Kind sei den Anforderungen am Gymnasium gewachsen, und andere Lehrer mit der exakt identischen Kompetenzeinschätzung werden zu dem Ergebnis kommen, das Kind sei den Anforderungen am Gymnasium nicht gewachsen. Insofern werden wir nach der Aushändigung der Halbjahreszeugnisse mit dieser Schullaufbahnempfehlung dokumentiert haben, wie unsinnig es ist, Kinder in "Fürs Gymnasium geeignet" und "Fürs Gymnasium nicht geeignet" einzuteilen,
es sei denn, die Lehrerinnen und Lehrer greifen den Gedanken von Dora Heyenn auf, den ich ganz sympathisch finde, und kreuzen beides an, einfach aus der Tatsache heraus, dass man bei neunoder zehnjährigen Kindern nicht beurteilen kann, welche weitere Schulform für sie besser geeignet ist. Dann ist der Anweisung der Schulbehörde Genüge getan, sie ist erfüllt worden und man ist dem Zwang nachgekommen, da Kreuze zu machen.
Die Aussage ist aber dann letzten Endes die gleiche, die wir auch treffen wollten, dass man einfach keine Einschätzung geben kann, ob ein Kind für das Gymnasium oder die Stadtteilschule geeignet ist. Das wissen auch viele Lehrer und Sie zwingen sie letzten Endes dazu, wider alle pädagogische Vernunft zu handeln und pädagogischen Unsinn zu betreiben. Es wäre schön, wenn Sie die Lehrer davon befreien und diese Anweisung wieder zurücknehmen würden. – Vielen Dank.
(Dr. Andreas Dressel SPD: Ist sie jetzt auch Schulsenatorin? – Ingo Egloff SPD: Sie ist auch einmal zur Schule gegangen!)
Herr Präsident, meinen Damen und Herren! Mit dem Volksentscheid ist die Schulreformdebatte in Hamburg beendet und der vereinbarte Schulfrieden muss nun auch gehalten werden. Künftig geht es darum, die von der Enquetekommission empfohlene Linie und das Ziel des Senats, ein Zweisäulenmodell aus starken Stadtteilschulen und Gymnasien einzuführen, auch sinnvoll umzusetzen. Es ist unser gemeinsames Anliegen, die Stadtteilschulen stark zu machen und als attraktive Schule neben dem Gymnasium zu etablieren. Die Vorteile der Stadtteilschule liegen auf der Hand. Sie bieten alle Schulabschlüsse, nämlich den ersten allgemeinbildenden Abschluss, den mittleren und das Abitur.
Die Abiturprüfungen finden auf der Stadtteilschule im 13. statt im 12. Schuljahr wie am Gymnasium statt und das bedeutet letztendlich ein Jahr mehr Zeit, um das Abitur zu erreichen. Die Stadtteilschule hat einen weiteren Vorteil: Die Klassen sind kleiner, in den Jahrgangsstufen 5 und 6 gibt es höchstens 23 Kinder in einer Klasse und in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 maximal 25 Kinder. Nach der Jahrgangsstufe 6 findet auch keine Abschulung statt. Geboten werden individuelle Lernförderung, vielfältige Wahlmöglichkeiten sowie Unterstützung bei sonderpädagogischem Förderbedarf und durch ausgebildete Beratungslehrkräfte bei Problemen. Das sind nur einige der vielen Vorteile der neuen Schulform. Gerade am Montag sind diese und weitere Vorteile im Rahmen der Pressekonferenz der Schulbehörde erläutert worden. Außerdem wurde eine stadtweite Informationskampagne gestartet.
Frau Heyenn, Sie werfen dem Kollegen Wersich vor, er pusche das Gymnasium zu Ungunsten der Stadtteilschule. Das weise ich ganz entschieden, auch im Namen meines Kollegen, zurück.
Richtig ist genau das Gegenteil. Dem Senator ist es ein sehr konkretes und wesentliches Anliegen, die Stadtteilschule so aufzustellen, dass sie ein Erfolgsmodell wird. Kritik ist wichtig, aber es fragt sich, wann sie hilft und wem sie schadet. Für den Senat zumindest gilt, dass die Stadtteilschule jede Unterstützung erhält, die notwendig ist, um dieser Schulform zum Erfolg zu verhelfen.
Sie kritisieren, dass es eine Schullaufbahnempfehlung gibt, die zwischen dem Gymnasium und den Stadtteilschulen unterscheidet. Ich möchte zweierlei klarstellen. Erstens: Mit der Schullaufbahnempfehlung setzen wir das Gesetz um, das alle Fraktionen der Bürgerschaft im September 2010 einvernehmlich beschlossen haben.
Das Hamburgische Schulgesetz verlangt, dass die Schulen eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn abgeben, und eine Einschätzung ist immer auch eine Bewertung, Frau Heyenn, und zwar ehe die Eltern am Ende der vierten Klasse ihr Wahlrecht hinsichtlich der weiteren Schulform ausüben. Sie erinnern sich, wörtlich sagt das Gesetz – ich darf zitieren –:
"Am Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 4 gibt die Zeugniskonferenz eine Einschätzung zur weiteren Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers vor dem Hintergrund ihrer beziehungsweise seiner bisherigen Lern- und Leistungsentwicklung und ihrer beziehungsweise seiner überfachlichen Kompetenzen ab."