Protocol of the Session on December 16, 2010

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Artus.

Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Herr Kollege von Frankenberg, Sie haben den ganzen Vorgang verharmlost. Man kann das nicht so abtun, dass da noch eine Fachdebatte geführt werden kann. Sie wird geführt werden, sie wäre sowieso geführt wor

den, aber so, wie diese ganze Sache gelaufen ist, finde ich die Kritik der SPD in keiner Weise übertrieben.

Frau Kollegin Blömeke, Sie haben ein paar fachliche Kritikpunkte beigetragen, die ich auch teile, aber auch bei Ihnen bleibt so ein bisschen der Nachgeschmack, dass wir das dann halt noch einmal diskutieren. Wir haben höchstens noch eine Sitzung und nachdem dieses Gesetz vor einem Jahr einstimmig von uns in der Bürgerschaft verabschiedet wurde, waren wir davon ausgegangen, dass die Rechtsverordnungen schon lange auf den Weg gebracht worden sind und die Bestimmungen endlich in Kraft treten können. Zwar hat der Senat die umstrittene Rechtsverordnung zum Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz zurückgezogen, nachdem die Träger der Altenpflege dagegen Sturm gelaufen sind, doch es bleibt eben ein bitterer Nachgeschmack.

Zuerst ist festzustellen, dass wir einem Gesetz, das nicht wichtige Normen setzt, künftig nicht mehr zustimmen werden. Bei den Bau-, Personal- und Mitwirkungsverordnungen handelt es sich nämlich um Standards mit weitreichenden Auswirkungen. Wenn dann aber eine Rechtsverordnung erarbeitet wird, die jeglichen Sachverstand für die Umsetzung des Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetzes vermissen lässt, dann kommen bei uns erhebliche Zweifel an der Kompetenz des Präses der Behörde auf. Wer derartige Rechtsverordnungen durchgehen lässt, hat entweder keine Ahnung, sich nicht damit beschäftigt oder er hatte mit diesen Rechtsverordnungen anderes im Sinn. Das ist aber auch nur die eine Kritik, die wir anzubringen haben.

Die umstrittene Föderalismusreform beschert dem Land die Zuständigkeit für das Heimrecht und vollmundig wird auch im Vorwort der Broschüre des Gesetzes erwähnt, dass neue Standards festgeschrieben werden und das Heimgesetz des Bundes nicht mehr zeitgemäß ist. Mit dem zurückgezogenen Entwurf einer Rechtsverordnung werden aber Verwaltungs- und damit Handlungsdefizite der Behörde offensichtlich, die die Verantwortung für die soziale Infrastruktur der Stadt trägt. Die Panne passiert ausgerechnet bei einem Gesetz, das laut Herrn Senator Wersich einen – ich zitiere– intensiven Abstimmungsprozess hinter sich hat. Wenn ein Gesetz das Ziel hat, die Qualität der Pflege und Betreuung weiterzuentwickeln bei gleichzeitiger kontinuierlicher Verbesserung der Leistung mit geeignetem Qualitäts- und Personalmanagement, dann kann der Gesetzgeber nicht zugleich die Pflegefachkraftquote durch die Hintertür aushebeln. Denn wie bitte soll die Qualität der Pflege und Betreuung erhöht werden, wenn Pflegestandards durch eine Verordnung abgesenkt werden? Das sticht doch sofort ins Auge. Wozu bedarf es dann überhaupt eines Bündnisses der Altenpflege mit dem Ziel, das Fachkräfteangebot in der Altenpflege zu verbessern? Wozu soll es im

Rahmen des Europäischen Sozialfonds dann eine Kenntnisprüfung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse geben? Es kann doch nicht sein, dass der Senat festgelegte Maßnahmen und getroffene Vereinbarungen durch Rechtsverordnung konterkariert. Das ist wirklich Schlechtleistung gewesen. Es kann natürlich auch ein Hinweis darauf sein, dass diese Politik der Bündnisse und der Pakte auch nur eine Farce ist und der Beschäftigungstherapie kompetenter Stellen in der Stadt diente. Ich fühle mich einfach in meiner Wahrnehmung bestätigt, dass sowohl dieses Bündnis für Altenpflege als auch dieser Pakt für Prävention nichts anderes ist und nur Zeit und Arbeitskraft verschlingt, um von den Nöten abzulenken. Ich hoffe zutiefst, dass diese Art des Politikmachens bald beendet ist.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

In der "Ärzte Zeitung" war vor einigen Tagen nachzulesen, dass bis zum Jahr 2015 in Hamburg eine Steigerung bei pflegebedürftigen Menschen von 43 500 auf 46 300 zu erwarten ist. Das entspricht einem Plus von 6 Prozent und sicherlich hat ein Teil von Ihnen auch gelesen, dass bei der Demenzentwicklung zu erwarten ist, dass jeder dritte ältere Mann und jede zweite ältere Frau von Demenz betroffen sein wird. Auf diesen Anstieg der voraussichtlichen Zahlen hat sich der Landespflegeausschuss für die Rahmenplanung geeinigt. Die Zahl der zur Verfügung gestellten Plätze wurde aber noch nicht mitgeteilt. Ich hoffe, dass die Mitglieder des Landespflegeausschusses nicht den Entwurf der jetzt eingezogenen Rechtsverordnung im Hinterkopf hatten, denn danach wären neue Pflegeeinrichtungen im innerstädtischen Bereich gar nicht mehr möglich. Unsere Bilanz lautet nüchtern: alles in allem eine Posse.

Sie haben leider vorrangig den Wettbewerb im Kopf statt einer optimalen Versorgung der Menschen. Sie kalkulieren, dass Pflegeeinrichtungen pleitegehen und sich gegenseitig die Klientel streitig machen; das habe ich aus dem Rahmenentwurf zur Pflegeplanung gelesen. Sie betreiben auf Kosten pflegebedürftiger Menschen wirklich Ideologie. Diese Politik wirkt sich auf die Versorgungsqualität aus, auf die Beschäftigten und natürlich auch auf die Menschen, um die es eigentlich geht. Pflege ist aber keine Ware, sehr geehrte Herren und Damen, sondern Bestandteil der Daseinsvorsorge.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Sie haben mit diesen Rechtsverordnungen bewiesen, dass es am nötigen Sachverstand fehlt. Das aber haben die Menschen in dieser Stadt natürlich schon lange gemerkt und da nutzt Ihnen auch kein Herr Scheuerl, um Ihre Umfrageergebnisse wieder hochzupuschen. Sie haben sich wirklich mit allen Bevölkerungsschichten der Stadt angelegt und verdienen es zu Recht, abgewählt zu werden.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 19/8040 an den Sozialausschuss zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist die Überweisung der Drucksache 19/8040 an den Sozialausschuss einstimmig so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 69, Drucksache 19/8071, Antrag der GAL-Fraktion: Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen gezielt entgegenwirken.

[Antrag der Fraktion der GAL: Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen gezielt entgegenwirken! – Drs 19/8071 –]

Hierzu liegen Ihnen als Drucksache 19/8192 ein Antrag der CDU-Fraktion sowie als Drucksache 19/8197 ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor.

[Antrag der Fraktion der CDU: Wirksame Maßnahmen gegen Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen – Drs 19/8192 –]

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Gleichstellung zwischen Männern und Frauen muss als unternehmerische Verpflichtung endlich konkret gesetzlich verankert werden – Drs 19/8197 –]

Wer wünscht das Wort? – Frau Möller, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nächstes Jahr am 8. März feiern wir hoffentlich alle

(Wolfgang Beuß CDU: Weltfrauentag!)

hundert Jahre Weltfrauentag, Herr Beuß.

(Beifall bei der GAL)

Das reicht noch nicht ganz, aber es ist schon ein Ereignis. Wir haben vor ein paar Wochen hier schon einmal über das Thema Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen geredet. Damals hat unsere jüngste Kollegin Linda Heitmann hier vorne gestanden und die Debatte geführt und heute stehe ich hier als dienstälteste Abgeordnete der GAL-Fraktion. Linda Heitmann ist so alt wie mein Sohn und was glauben Sie, was das aus meiner Sicht bedeutet? Ich möchte schlicht und einfach, dass sich meine Enkelkinder nicht mehr über das Thema Gleichstellung von Frauen

unterhalten müssen, sondern dass es endlich eine Selbstverständlichkeit ist.

(Beifall bei der GAL, der SPD und der LIN- KEN und vereinzelt bei der CDU)

Darüber kann man lachen, da kann man klatschen; wir können uns ein bisschen auf den Weg begeben, den wir dazu vielleicht gemeinsam noch vor uns haben.

Es gibt vielfältige Einstiegsmöglichkeiten und auch die letzten zweieinhalb Jahre der schwarz-grünen Regierungskoalition haben viele Einstiegsmöglichkeiten und Türen geöffnet. Wir haben einzelne Beratungsstellen abgesichert, FLAKS ist eine davon, wir haben gemeinsam ein interkulturelles Frauenwirtschaftszentrum gegründet und wir haben hier sogar einstimmig beschlossen, die Europäische Charta für die Gleichstellung zu unterzeichnen. Der Senat wollte es am 8. März machen und ich hoffe, dass das noch weiterhin der Fall ist. Wir haben die Arbeitsstelle Vielfalt gegründet und wir haben in unserem Koalitionsvertrag eine Frauenquote von 40 Prozent in öffentlichen Unternehmen als Zielzahl geplant. Andere Bundesländer machen das auch und sind mehr oder weniger erfolgreich. Aber schlicht und einfach hilft uns das alles nichts, wenn wir nicht dazu kommen, dass die Einkommensunterschiede endlich aufgehoben werden.

An der Stelle, auch darüber haben wir schon oft debattiert, reichen einfach die Appelle an die Industrie und Unternehmen nicht und auch die Appelle an den öffentlichen Dienst reichen nicht mehr aus. Ich möchte Ihnen die Zahlen noch einmal in Erinnerung bringen. Im Durchschnitt verdienen in Hamburg Frauen im Monat 866 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen. Damit liegt diese Lohndifferenz im Übrigen über dem Bundesdurchschnitt, der immerhin auch noch 773 Euro beträgt. Die Frage ist natürlich, was sich dahinter versteckt, und die einfache Antwort ist, es liege daran, dass die Frauen immer geschlechtstypische, klassische Frauenberufe ergreifen, die nun einmal schlecht bezahlt sind. Deswegen arbeiten da auch keine Männer.

(Dora Heyenn DIE LINKE: Genau das ist der Punkt!)

Das ist mir alles ein bisschen zu platt, weil es nur ein Teil des Problems ist. Was wir natürlich brauchen, und das muss von politischer Seite ausgehen, sind schlicht und einfach eindeutige Zielvorgaben für die Gleichstellung bei Ausbildung, Einstellung, Qualifizierung und Beurteilung. Gleichzeitig muss man aber deutlich machen, dass die Appelle an Unternehmen einfach nicht mehr ausreichen. Deswegen brauchen wir ein Gleichstellungsgesetz, das ausschließlich privatwirtschaftlich greift.

(Barbara Ahrons CDU: Das allgemeine Gleichstellungsgesetz reicht schon vollkom- men!)

(Kersten Artus)

Das reicht eben nicht, Frau Ahrons. Ich verstehe Ihren Antrag so, dass Sie das Anliegen auch ernst nehmen. Aber Sie bringen es nicht einmal über sich, eine deutliche Aufforderung in Ihren Antrag hineinzunehmen, sondern bitten den Senat zu prüfen, ob das, was wir jetzt schon haben, vielleicht ausreicht. Es ist klar, dass das nicht mehr ausreicht.

(Beifall bei der GAL und der LINKEN)

Wir brauchen eine rechtliche Regelung, denn das Hauptproblem ist, dass die einzelnen Unternehmen überhaupt nichts über ihre eigenen Strukturen im Betrieb wissen. Nur 2 Prozent der Unternehmen führen überhaupt eine Personalstatistik, aus der sie erkennen können, wie viele Frauen und Männer bei ihnen arbeiten und was die jeweils verdienen. Wir haben eben in der Handwerksdebatte schon zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch dort keine Statistiken darüber vorliegen, wie viele Frauen es denn eigentlich gibt, die Betriebsgründerinnen sind, wie viele Frauen Betriebe übernehmen und wie viele Meisterinnen es gibt und so weiter. Die zweite Frage ist dann noch, was sie denn eigentlich verdienen. Wenn die Aufforderung an Unternehmen, die Situation in ihrem Betrieb überhaupt einmal zu erfassen, schon zu viel sein sollte, dann frage ich mich, was Sie eigentlich mit Ihrem Appell erreichen wollen. Notwendig sind konkrete Maßnahmen, selbstverständlich branchenspezifisch und immer damit verbunden, dass wir Qualifizierung für Frauen erleichtern und fördern müssen. Wir müssen aber vor allem auch davon weg, dass immer noch in Schulen und vielleicht auch innerhalb der Gesamtgesellschaft gerne gesagt wird, das eine sei die Ausbildung für die Jungen und das andere sei die Ausbildung für die Mädchen. Wir sehen jedenfalls den Ansatz in einer gesetzlichen Regelung und deswegen fordert unser Antrag hier ein, zu prüfen, inwieweit ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft in Hamburg möglich ist, und damit verbunden ist der Impuls in Richtung Bundesrat, eine Initiative für ein bundesweites Gleichstellungsgesetz einzubringen.

Der Antrag der LINKEN dazu ist aus unserer Sicht schon viel zu einengend. Uns geht es darum, dass die Unternehmen selbst schlicht und einfach nicht die Lust verlieren, sich überhaupt mit dem Thema zu beschäftigen und sich ernsthaft darauf einzulassen, dass es ein wichtiges Element der gesellschaftlichen Weiterentwicklung ist, wenn die Frauenförderung den gleichen Stellenwert hat wie die Förderung und Qualifizierung von Männern. Von daher sind wir für eine ziffernweise Abstimmung Ihres Antrags, denn einige Ihrer Ansätze nehmen wir gerne mit auf, aber insgesamt ist der Antrag zu differenziert und zu einengend. Uns geht es darum, mit der politischen Initiative den Impuls in die Unternehmen zu geben. Wir müssen wegkommen von der Aufforderung an die Betriebe, das Thema doch ernst zu nehmen, mit dem Ergebnis, das hier

einmal eine Frau mehr in die Führungsetage aufsteigt oder da vielleicht eine andere Boni zu ihrem Gehalt erhält. Wir kommen damit nicht weiter, wir erreichen niemals die Quoten, die wir uns selbst vorgenommen haben, weder im öffentlichen Dienst noch in der freien Wirtschaft.

Wir brauchen einen Impuls, der verlässlich ist, und der funktioniert nur über eine Gesetzesinitiative.

(Beifall bei der GAL)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Koop.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Möller, Sie haben in Ihrem Antrag schon sehr ausführlich auf die tatsächliche Situation hingewiesen.

(Präsident Dr. Lutz Mohaupt übernimmt den Vorsitz.)

Sie haben vermieden, diese Superzahl der 25 Prozent Lohnunterschied zu erwähnen, die immer durch die Medien geistert, mit der Deutschland so abgestempelt wird. Man muss aber natürlich wissen, dass solche Zahlen zustande kommen, indem man die gesamten Frauengehälter nimmt, einen Durchschnittswert errechnet, und ebenso die gesamten Männergehälter. Wenn man das dann miteinander vergleicht, kommen natürlich die Faktoren, die zur Einkommensbewertung hinzugezogen werden, nicht so recht zum Tragen, ob es nun die Ausbildung ist oder die Größe der Firma. In vielen Bereichen gibt es ganz andere Bewertungskriterien, die sehr viel persönlicher sind. All das kommt mit solchen Durchschnittswerten natürlich nicht zum Tragen.

Die vorhandene Diskriminierung von Frauen auf dem Einkommensmarkt wird immer wieder als ein Kriterium dafür genommen, dass wir es immer noch nicht geschafft haben, Gleichstellung bis ins Kleinste durchzusetzen. Das kann man noch an anderen Dingen festmachen. Ich denke, der Bereich des Einkommens ist da schwieriger zu betrachten.

Sie haben die Gründe erwähnt und wenn wir uns auf anschließende Untersuchungen stützen, dann werden diese 25 Prozent zum Teil auf 11 Prozent schmelzen. Es bleibt natürlich immer noch ein unerklärlicher Rest von 11 Prozent, bei dem man sich fragt, wie dieser eigentlich zustande kommt.

Es hat zwei große Untersuchungen gegeben, zum einen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und zum anderen von einem Schweizer Institut. Die Schweizer sind übrigens unwahrscheinlich weit mit ihrer Umsetzung der Gleichberechtigung und auch mit ihren Forderungen. Dabei hat sich ein Katalog ergeben, dass es 25 unterschiedliche Faktoren gibt, die für die Bemessung eines

(Antje Möller)

Einkommens zum Tragen kommen. Natürlich kann man jetzt nicht alle 25 Faktoren aufzählen, aber die bekanntesten sind der Bildungsabschluss, der Zeitraum, in dem man seine Bildung erwarb, die Berufserfahrung, die Betriebszugehörigkeit oder die Wochenarbeitszeit. Wir fordern zwar gleichen Lohn für gleiche Arbeit, aber ob da auch die gleiche Zeit gearbeitet wird und ob es sich tatsächlich um die gleiche Arbeit handelt, das muss man auch genau betrachten.