Herr Präsident, meine Damen und Herren! Einige Punkte muss ich klarstellen, das gilt für die SPD genauso wie für die Regierungsparteien.
Erstens: Mit dem Essensgeld und der Erhöhung der Beiträge, das haben Sie zu Recht betont, Frau Blömeke, finanzieren Sie den Kita-Ausbau. Da ge
langt kein Geld in die Qualität, sondern in die Quantität, wiederum auf Kosten der Steuerzahler, der Eltern und der Kinder. Die Steuerzahler finanzieren die Kita-Plätze und die Bildung.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk (unterbrechend) : Meine Damen und Herren! Ich bitte um etwas mehr Ruhe, damit Herr Yildiz mit seiner Rede fortfahren kann. Ich danke Ihnen.
Die Regierung koordiniert nur die Steuern, wo etwas ausgegeben werden soll. Statt in den Bereich Kita mehr zu investieren, kürzen Sie und investieren in die Elbphilharmonie, die HSH Nordbank und Ihre sonstigen Schwerpunkte.
Zweitens: Gestern haben Sie eine sehr gute Rede gehalten. Ich habe mich ziemlich gewundert, warum die Kinder rechtzeitig zur Kita kommen sollen, um die Sprache zu erlernen. Wissen Sie, was uns diese Sprachförderung jedes Jahr kostet? Dr. Hammer hat auf einer ASD-Veranstaltung erwähnt, dass seit der Einführung des Kita-Gutscheinsystems dies mit ein Grund sei, dass die Hilfen zur Erziehung gestiegen sind. Jedes Jahr steigt dieser Bereich. Warum lassen wir den Eltern nicht die Möglichkeit, ihre Kinder rechtzeitig in die Kita zu schicken, damit die Eltern entlastet werden und die Konflikte zwischen Eltern und Kindern gemildert werden. Dadurch kann man dann auch in diesem Bereich sparen. Das ist eine langfristige Investition.
Drittens: Heute wundert mich einmal wieder bei der SPD, dass sie entweder die Anträge nicht lesen kann oder das Grundprinzip hat, einen Antrag abzulehnen, weil DIE LINKE ihn gestellt hat. In Paragraf 1 – Sie können es selbst lesen, ich will Ihre Zeit nicht verschwenden – steht deutlich, dass die Kinder ab dem zweiten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf fünf Stunden Betreuung plus einem Mittagessen haben sollen. Wir fordern, dass der Senat den Rechtsanspruch auf zwei Jahre herabsetzt.
Im Bereich der behinderten Kinder fordern wir den Senat auf, den Mindesteigenanteil zu belassen und gesetzlich vorzuschreiben. Es ist eine konkrete Forderung, die Kürzungen zurückzunehmen. Zur Förderung der behinderten Kinder steht dort alles. Mich wundert, dass die SPD dies ablehnt und gleichzeitig in ihrem Antrag steht, dass DIE LINKE es nicht fordere. Das finde ich politisch nicht korrekt. Die Besserstellung der Hartz-IV-Empfänger gegenüber den Geringverdienern steht auch nicht darin.
"Jedes Kind hat vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Es wird durch jede Tageseinrichtung erfüllt, in der Kinder vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt durch pädagogische Fachkräfte im zeitlichen Umfang von fünf Stunden an fünf Wochentagen in zumutbarer Entfernung zur Wohnung des Kindes gemeinsam Mittag essen, betreut, erzogen und gebildet werden."
Hierbei sind auch Geringverdiener. Wenn man etwas sagt, sollte man es auch richtig darstellen. Die Kinder der Familien, die Hartz IV beziehen oder Geringverdiener sind, brauchen noch mehr Unterstützung von uns.
Gestern hat Herr Ahlhaus gesagt und Sie ebenfalls, Herr van Vormizeele, dass man Sicherheit kaufen könne. Und Soziales
Die, die kein Geld haben, können es aber nicht kaufen. Deswegen ist es unsere Aufgabe, diese Kinder rechtzeitig zu fördern, damit sie erfolgreicher werden. Dadurch werden Sie auch langfristig die Schulden zahlen können. Wie Sie jetzt sehen, zahlen wir in den nachfolgenden Systemen immer mehr durch Hartz IV, durch mehr Arbeitslosigkeit und dadurch, dass mehr Jugendliche auf der Straße stehen. Deswegen plädiere ich dafür, dass Sie unseren Antrag unterstützen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin jetzt ein bisschen aufgewacht und sehe eine gewisse Notwendigkeit, noch einen Satz klarzustellen.
((Wolfgang Beuß CDU: Sie wollen uns den ganzen Abend verderben! – Olaf Ohlsen CDU: Nee, mach mal weiter!)
Aber Herr Böwer hört das Gras wachsen und man muss hier ein bisschen vorsichtig sein. Carola Veit kennt sich sehr gut aus mit den sozialen Netzwerken Twittern und Facebook. Diese Leidenschaft besteht auch bei einigen in der SPD-Fraktion.
Bevor jetzt getwittert wird mit Gerüchten, zum Beispiel das beitragsfreie Jahr werde gestrichen, möchte ich kurz etwas sagen. Das beitragsfreie Jahr vor dem Einschulungstermin ist natürlich in dieser Legislaturperiode garantiert.
Das können Sie eventuell so twittern. Ich habe von einer weiteren Beitragsfreiheit gesprochen, die Ihr Antrag beinhaltet.
Noch zwei kurze Sätze. Thomas Böwer, dieser Vergleich mit dem Zug im Rahmen der Umwelthauptstadt Hamburg ist wirklich lächerlich. Das ist an den Haaren herbeigezogen. Erst einmal fährt dieser Zug wirklich nur einmal im Jahr, das ist ganz einmalig.
Einen letzten Satz zum Rechtsanspruch, Herr Yildiz. Ich habe versucht, es deutlich zu sagen. Wir sind uns einig, Sie haben völlig recht. Je eher Kinder in der Kita sind, desto besser. Die Verschiebung des Rechtsanspruchs musste sein. 30 Millionen Euro hätte die Einführung des Rechtsanspruchs gekostet. Das ging zu diesem Zeitpunkt nicht und aus diesem Grund ist der Beschluss gefasst worden. Fachlich brauchen wir uns darüber gar nicht zu streiten.
Herr Präsident! Frau Blömeke, vielen Dank für die Klarstellung, dass das letzte kostenfreie Kita-Jahr nicht angetastet werden wird. Umso mehr werden sich Hamburgs Eltern die Frage stellen, an welcher Stelle denn dann noch gespart werden soll im Kita-Etat, denn wir hören, dass noch gespart werden wird. Ich hätte mich über eine Klarstellung gefreut, dass Sie im Bereich der Qualität, also der Gruppengrößen und der Erzieher-Kind-Relation, nichts antasten werden. Es wäre schön gewesen, aber wir werden glücklicherweise noch Gelegenheit haben, über dieses Thema zu diskutieren,
und zwar dann, wenn all die Widersprüche eingegangen sind und bearbeitet werden, wenn wir vom Senat Zahlen über die Abmeldungen und Stunden
reduzierungen von Eltern in den Kitas haben und wenn die Volkspetition bei uns im Ausschuss gewesen ist. Dann werden wir das noch einmal hier diskutieren und das wird für Sie noch einmal eine Gelegenheit zum Nachdenken sein. – Vielen Dank.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Zunächst zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus der Drucksache 19/6599.
Ich komme nun zur Drucksache 19/5901. Das darin enthaltene Gesetz zur Begrenzung des Ausgabenanstiegs und zur Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung war am 16. Juni 2010 mit den vom Haushaltsausschuss empfohlenen Änderungen aus der Drucksache 19/6442 bereits in erster Lesung angenommen worden. Der Senat hatte einer sofortigen zweiten Lesung zugestimmt. Mindestens ein Fünftel der anwesenden Mitglieder dieses Hauses hatten dagegen Widerspruch erhoben.
Wer möchte nun das am 16. Juni 2010 in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mit Mehrheit angenommen. Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Die Ziffer 3 des Petitums aus der vom Senat am 4. Mai 2010 berichtigten Fassung der Drucksache 19/5901 war ebenfalls am 16. Juni 2010 in erster Lesung angenommen worden. Auch hier hatte der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zugestimmt. Mindestens ein Fünftel der anwesenden Mitglieder dieses Hauses hatten dagegen Widerspruch erhoben.
Wer möchte nun den am 16. Juni 2010 in erster Lesung gefassten Beschluss zu Ziffer 3 des Petitums aus der Drucksache 19/5901 in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist somit auch in zweiter Lesung endgültig beschlossen worden.