Protocol of the Session on April 21, 2010

Meine Fraktion wird einer Überweisung an den Sozialausschuss zustimmen, wo wir darüber weiter

(Egbert von Frankenberg)

diskutieren können; darauf freue ich mich. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort bekommt Senator Wersich.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich sehr über den hohen politischen Konsens in diesem Haus, der durch die Beiträge von Herrn von Frankenberg, Frau Gregersen und auch ganz besonders von Ihnen, Herr Grund, deutlich geworden ist. Ich fand es bemerkenswert, dass Sie die Leistungen unserer Stadt gewürdigt haben und dabei auch nicht davor zurückgescheut sind, Zahlen zu nennen

(Uwe Grund SPD: Das hat lange Tradition!)

und den Ausbau zu würdigen. Sie haben gesagt und ich will es wiederholen, dass die Ausgaben in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung seit 2005 um 48 Millionen Euro jährlich gesteigert worden sind. Sie haben aber auch gesagt, was ich ebenfalls wichtig finde, dass Sie uns dabei unterstützen wollen, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu verbessern, ohne dass uns die Kosten davonlaufen.

Und so sehr ich es verstehe, dass man zum Beispiel auch Menschen mit einem sehr hohen Hilfebedarf das Leben in eigener Wohnung ermöglichen möchte, müssen wir uns trotzdem vor Augen halten, dass dadurch zum Beispiel die monatliche Unterstützung durch die Eingliederungshilfe von 10 000 auf 20 000 Euro steigen könnte. So wünschenswert dieses Ziel auch ist, dürfen und können die Ressourcen nicht komplett aus den Augen verlieren.

Ganz wichtig finde ich die Forderung der Betroffenen "Nicht ohne uns über uns!" – ich glaube, wir nehmen dies alle ernst –, das heißt, dass wir wegkommen von dem Bild des vorsorgenden, versorgenden oder fürsorgenden Sozialstaats, der besser weiß, was für jemanden gut ist, und dass wir ernst damit machen, die Betroffenen selbst und deren Selbstbestimmung in den Mittelpunkt zu stellen. Angesichts der Haushaltslage mussten wir uns die Frage stellen: Wie können wir diese Ziele umsetzen und weiter neue Wege gehen, wenn wir nicht mehr Geld zur Verfügung haben? Und es ist uns in diesem Bereich gelungen, mit unseren Partnern eine Vereinbarung über drei Jahre auszuhandeln, die den Kostenanstieg ganz klar begrenzt und gleichzeitig durch die Begrenzung der Preise Geld zur Verfügung stellt, um neue Wege zu gehen. Ich bin stolz auf diese Vereinbarung, weil sie zeigt, dass wir die Dinge auch in Zeiten knapper Haushaltslage positiv entwickeln können, wenn alle ihre Verantwortung ernst nehmen. Es ist ein Bei

spiel für die vorbildliche Wahrnehmung gemeinsamer Verantwortung.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der GAL)

Ich möchte noch etwas zu der sozialpolitischen Vision im Zusammenhang mit dem Thema Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft sagen. Wir sprechen von Inklusion und das heißt nicht nur, dass wir behinderte Menschen bestmöglich unterstützen, sondern auch, dass wir die Gesellschaft befähigen, mit behinderten Menschen leben zu können. Der Fokus ist nicht mehr in erster Linie darauf gerichtet, was der Behinderte braucht. Wir schaffen die Voraussetzung, dass es gar nicht erst zur Ausgrenzung kommt, damit wir nicht hinterher wieder integrieren müssen. Wir wollen das alltägliche Zusammenleben mit behinderten Menschen ermöglichen. Das beginnt mit der Integration in der Kita, in der Schule, im Berufsleben und geht weiter mit der Integration in der Nachbarschaft, der Freizeit, im Ruhestand und im Alter. Das ist für uns alle, für die gesamte Gesellschaft und für die Politik eine große Herausforderung. Das gilt auch für die Betroffenen selbst, denn Veränderung bedeutet nicht selten auch Verunsicherung, und auch für ihre Angehörigen, die auch nicht immer mit jedem Schritt der Selbstständigkeit ihrer Kinder einverstanden sind. Auch mit ihnen müssen wir reden und sie davon überzeugen, was Selbstbestimmung heißt.

Vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass es diesen politischen Konsens in diesem Hause gibt. Ich reiche allen die Hand, damit wir gemeinsam an diesen Zielen weiterarbeiten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, können wir zur Abstimmung kommen.

Wer einer Überweisung der Drucksache 19/5352 an den Sozialausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung angenommen.

Wir kommen zu Punkt 22 der Tagesordnung, Drucksache 19/5867: Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Berichtsperiode 2008/ 2009.

[Vorlage des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Berichtsperiode 2008/2009 – Drs 19/5867 –]

(Wolfgang Joithe-von Krosigk)

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Rechts- und Gleichstellungsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Müller, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir werden dem Überweisungswunsch der SPD folgen. Natürlich muss so ein Bericht, der jetzt jedem Abgeordneten in Buchform vorliegt, ausführlich im Ausschuss besprochen und debattiert werden. Wir wollen aber trotzdem auch im Plenum noch einmal auf die Bedeutung des Datenschutzes für Hamburg und auf die veränderten gesellschaftlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten aufmerksam machen.

Meine Damen und Herren! Die ständig steigende Digitalisierung unserer Gesellschaft führt auch zu einer Verlagerung der Datenschutzanforderungen vom öffentlichen in den privaten Sektor. Bisher war der Blick sehr stark auf staatliche Aktivitäten gerichtet, in den letzten Jahren richtet er sich zunehmend auf den Bereich der Privatwirtschaft. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Papier, hat jüngst gesagt, vor 25 Jahren habe man noch den von Orwell erdachten "Big Brother", der alles weiß und kontrolliert, gefürchtet und diese Furcht natürlich auf den Staat und staatliche Stellen bezogen. Aus heutiger Sicht müsse die damalige Zeit als informationstechnische Steinzeit gelten. Das sagen inzwischen alle Experten und Techniker.

Wenn wir uns heute den Stand der Informationstechnik ansehen, können wir eigentlich nur noch von vielen Big Brothers sprechen, und damit ist nicht der Überwachungsstaat gemeint oder mehrere staatliche Stellen, sondern es ist – das fand ich auch sehr prägnant im Bericht des Datenschutzbeauftragten – datenschutzrechtlich gesehen die Anarchie ausgebrochen. Es gibt ganz viele Akteure, die mit Daten umgehen und mit Daten handeln, und diese Akteure sind nicht Teil des Staates, sondern tatsächlich, zum Beispiel im Internet, Privatfirmen.

Dieser Trend der Verlagerung datenschutzrechtlicher Anforderungen von staatlicher Seite in den privaten Sektor zeigt sich auch ganz eindeutig bei den Eingaben an die Dienststelle des Datenschutzbeauftragten. Zu Beginn der Neunzigerjahre hatten nur 43 Prozent der Eingaben einen privaten Bezug, das hat sich im neuen Jahrtausend völlig verschoben. Im Jahr 2009 sind inzwischen 80 Prozent aller Eingaben auf den privaten Sektor bezogen. Insofern stellt diese Entwicklung tatsächlich eine ganz neue Herausforderung dar, was nicht im Umkehrschluss heißt, dass unsere Bemühungen seitens des Parlaments, aber auch des Senats hinsichtlich der Datenschutzanforderungen an unser eigenes Handeln gemindert werden, ganz im Ge

genteil, wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen.

Aber die Herausforderungen haben sich verlagert und auch die Beanstandungen haben zugenommen; auch das geht aus dem Bericht hervor. Waren in den Jahren 2001 bis 2007 noch durchschnittlich 542 Eingaben pro Jahr zu verzeichnen, ergab sich im letzten Jahr ein Höchststand von nunmehr 1115 Eingaben. Diese Belastung muss in der Dienststelle natürlich auch aufgefangen werden. Der Mehraufwand ist durchaus nicht nur auf diese erhöhte Zahl der Eingaben zurückzuführen, sondern erfreulicherweise auch darauf, dass viele Behörden sehr früh auf den Datenschutzbeauftragten zugehen und ihn in einzelne Projekte einbinden. Auch bei geplanten IT-Projekten kann man inzwischen davon sprechen, dass es eine relativ frühe Einbindung des Datenschutzbeauftragten gibt. Auch das hat zu mehr Arbeit in der Dienststelle geführt; also aus dieser Sicht ist das durchaus eine erfreuliche Entwicklung. Die Einbindung des Datenschutzbeauftragten zu einem sehr frühen Zeitpunkt spricht für eine erhöhte Sensibilität in dieser Frage zumindest auf staatlicher Seite. Auf der anderen Seite muss man natürlich schon sagen, dass die Sensibilität in der Gesellschaft und auch im privatwirtschaftlichen Bereich, auf den sich die Mehrzahl der erhöhten Eingaben offenbar bezieht, damit nicht Schritt hält.

Bei einer solchen Entwicklung würden wir normalerweise Forderungen nach mehr Stellen und höheren Zuwendungen zu hören bekommen. Dies hat aber der Datenschutzbeauftragte nicht gleich und auch nicht ausschließlich gefordert, sondern er hat durchaus sehr selbstkritisch angekündigt, die Organisationsstrukturen und die Verfahrensabläufe innerhalb der Dienststelle zu überprüfen. Darüber hinaus hat er eine strategische Neuausrichtung angekündigt – was angesichts dieser veränderten Anforderungen auch Sinn macht –, auch als ein Instrument, um den zunehmenden Eingaben und veränderten Anforderungen gerecht zu werden.

Ich will, um der Debatte im Ausschuss nicht vorzugreifen, nur die drei Bereiche der geplanten strategischen Neuausrichtung kurz skizzieren, weil ich denke, darauf sollten wir als Abgeordnete heute den Blick richten. Der Datenschutzbeauftragte sagt ganz deutlich, es gehe um die Stärkung der Kompetenzen zum Selbstdatenschutz. Das ist ein wichtiger Hinweis. Es gibt schon jetzt verschiedene Projekte auch an den Schulen, bei denen es darum geht, dass die Menschen sich bewusst machen, wie sie mit ihren Daten umgehen, und sich selbst darum kümmern, was mit ihren Daten eigentlich geschieht. Das ist der richtige Ansatz. Der zweite Bereich der strategischen Neuausrichtung zielt darauf, Datenschutz zu definieren als betriebliche und behördliche Selbstverantwortung. Auch da sind wir, zumindest was die Senatsseite betrifft, auf einem guten Weg, weil jede Behörde ihren eige

(Erste Vizepräsidentin Barbara Duden)

nen Datenschutzbeauftragten entweder schon eingestellt hat oder jetzt bestimmen wird. Und das dritte Modul ist die präventive Kontrollverantwortlichkeit.

Ich bin sehr erfreut über diesen neuen Datenschutzbericht, in den all die Veränderungen Eingang gefunden haben, die wir schon ahnten, die wir den Medien entnehmen konnten oder selbst als Internetnutzer bei Facebook oder studiVZ festgestellt haben oder als Eltern bei schülerVZ et cetera erleben.

Ich freue mich sehr auf die weiteren Darlegungen des Datenschutzbeauftragten im Ausschuss. In seinem Bericht hat er angekündigt, dass er diese strategische Neuausrichtung schrittweise intern umsetzen will. Die einzelnen Bereiche, die dort natürlich aufgeführt sind und uns stundenlang in einer Debatte beschäftigen könnten, werden die Grundlage der weiteren Beratung im Ausschuss bilden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Das Wort bekommt Herr Müller-Kallweit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kollegen! Wie Kollege Müller kann auch ich das Ergebnis vorwegnehmen. Natürlich werden wir dem Überweisungsbegehren des Tätigkeitsberichts 2008/2009 an den Rechtsausschuss zustimmen. Aber ich möchte meine kurzen Ausführungen – weil der Kollege Müller schon wieder alles abgeräumt hat, was man dazu im Wesentlichen sagen kann –, mit einem Zitat beginnen:

"Per heimlicher Online-Durchsuchung der Personalcomputer der Bürger wollen Polizei und Verfassungsschutz durch Manipulation und Infiltration dauerhaft unbemerkten Zugriff auf alle elektronisch gespeicherten Daten nehmen, um dadurch Einblick in wesentliche Teile der privaten Lebensgestaltung der Bürger zu gewinnen bis hin zu einer Bildung von Verhaltens- und Kommunikationsprofilen."

Meine Damen und Herren! Das war nicht aus "1984" von George Orwell, das war ein Zitat aus dem Tätigkeitsbericht 2006/2007 des damaligen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Lubomierski,

(Beifall bei Christiane Schneider DIE LINKE)

der offensichtlich ob der Intention öffentlichen Handelns Böses unterstellt. Das ist Anlass für einige grundsätzliche Ausführungen, die ich an dieser Stelle vornehmen möchte.

Bemerkenswert ist zum einen, dass es sich hier um eine politische Stellungnahme handelt, die der

eigentlichen Aufgabe des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht entspricht

(Beifall bei der CDU)

und deswegen kritisch gesehen werden muss. Daneben will ich für die CDU-Fraktion ausdrücklich erklären, dass diese grundsätzliche Einschätzung zur Motivation staatlichen Handelns von der CDU nicht geteilt wird, weil das Problem des Datenschutzes nicht in erster Linie das Interesse des Staates zur Gewinnung von Daten um seiner selbst willen ist. Es gibt gute Gründe, Daten zu erfassen. Staatliche Daseinsvorsorge funktioniert heute nur noch durch Datenerfassung. Was wäre unser Wahlrecht, wenn keiner wüsste, dass wir in Hamburg leben?

(Christiane Schneider DIE LINKE: Das wus- ste man aber vor 50 Jahren auch schon!)

Wie wäre es mit der Durchsetzung von Schulpflicht, wenn wir nicht wüssten, wo welche Kinder wohnen? Wie sieht es aus mit dem Schutz vor Gefahren?

Das Problem des Datenschutzes ist der Umgang mit Daten, und zwar, das hat der Kollege Müller sehr richtig betont, der eigenverantwortliche Umgang mit eigenen Daten. Jeder kennt die Fragen: Wann hast du Geburtstag? Auf welches Konto soll ich etwas überweisen? Wo wohnst du? Welche Schule besucht dein Kind? Ich habe mir letztens da und da, dort und dort das und das gekauft, meine Kreditkarte wollte nicht so wie ich. All diese Floskeln sind Aussagen, die denjenigen, der diese Information erhält, gewollt oder ungewollt dazu berechtigen, aber – und das ist das Problem – eben auch nicht berechtigen, gewisse Handlungen vorzunehmen. Datenschutz soll Missbrauch verhindern, denn Interesse an Daten kann erwünscht und legitim, aber auch missbräuchlich sein. Warum sollen zum Beispiel Versandhändler keine Bewertungsmethoden entwickeln, nach der sie die Bonität von Kunden einschätzen? Das machen wir auch, indem wir sagen, dem habe ich schon einmal Geld geliehen, das habe ich aber nicht wiederbekommen. Das ist eine Information, die wir weitergeben. Die Frage ist: Sollen wir auch berechtigt sein, diese persönliche Erfahrung, dieses Datum, das wir bekommen haben, weiterzugeben oder nicht? Wie ist es denn, wenn ein Freund mich fragt: Ist der vertrauenswürdig? In diesem Bereich wird es schwierig und ich will ganz kurz auf den Tätigkeitsbericht 2006/2007 zurückkommen. Herr Lubomierski hat dazu sehr umfangreiche Ausführungen gemacht, die in der Sache auch ein Stückweit erhellend sind. Aber diese Fragen grundsätzlich hier zu diskutieren, würde den zeitlichen Rahmen sprechen. Für die weitere Betrachtung ist entscheidend, dass Datenschutz gelernt werden muss, und zwar von allen Beteiligten. Das setzt aber zunächst eine gewisse Sensibilität dafür vor

(Farid Müller)

aus, was richtige Informationen in falschen Händen eigentlich bewirken können.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass den meisten von uns, und da will ich mich gar nicht ausschließen, im Regelfall nicht klar ist, welche Daten wann, wo und wie gesammelt, geordnet und archiviert werden. Wenn wir an die Tankstelle fahren und mit Kredit- oder EC-Karte eine Rechnung bezahlen, dann können wir uns im Zweifel vorstellen, dass das irgendwo im Rechenzentrum verarbeitet wird, weil wir das drei Minuten später auf dem Kontoauszug sehen. Wenn wir uns zum Beispiel bei Facebook tummeln und irgendeine Fanseite anklicken, dann ist es schon bemerkenswert, dass die Fans dieser Seite am nächsten Tag im World Wide Web auf der ersten Seite einer großen Boulevardzeitung erscheinen können. Jeder, der diese Situation nicht kennt, möge einfach bei "www.bild.de" nachsehen, wer sich so alles bei Facebook tummelt.

Deshalb gilt es hier anzusetzen. Neben der Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Weitergabe von Daten innerhalb des Staates und dem Einsatz elektronischer Medien muss politisches Streben bei der Bewusstseinsförderung jedes Einzelnen ansetzen. Datenweitergabe kann ein Problem werden, wenn ich nicht weiß, dass es sich bei weitergegebenen Informationen überhaupt um Daten handelt und dass Daten in gewissen Bereichen zwangsläufig anfallen und ich muss mir ganz bewusst die Frage stellen, ob ich das will.