und wir müssten über eine neue Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und professioneller Pflege nachdenken. Das ist der richtige Weg.
In dem Zusammenhang spielen natürlich unter anderem die Pflegestützpunkte eine ganz große und wichtige Rolle. Wenn wir uns den Koalitionsvertrag noch einmal ansehen, den Schwarz-Grün beschlossen hat, dann haben Sie das doch damals erkannt, denn Sie wollten mindestens 30 Pflegestützpunkte in Hamburg aufbauen. Auch Sie – jedenfalls die Fraktion der GAL, der nehme ich das eher ab – waren sich darüber einig, dass nur eine wohnortnahe Beratung und nur wohnortnahe Pflegestützpunkte letztendlich den Aufbau sozialer Netze gewährleisten können. Wir alle wissen leider, dass aus diesen 30 Pflegestützpunkten ganze acht geworden sind, aber mit acht Pflegestützpunkten werden Sie es nicht schaffen, die notwendigen sozialen Netze aufzubauen. Über Ihre ablehnende Haltung an diesem Punkt müssen Sie noch einmal nachdenken und endlich bereit sein, den
Weg zu gehen, den Sie zunächst vorgegeben hatten. Wir brauchen in dieser Stadt mehr Pflegestützpunkte und stärkere Unterstützung der ehrenamtlichen Pflege.
Die SPD fordert Sie deshalb mit ihrem Antrag auf, den Rahmenplan zur Pflege zu aktualisieren und darüber Auskunft zu geben, wie es denn wirklich konkret aussieht
mit dem Einsatz von studierten Fachkräften, bei der Pflegequalität und wie es insbesondere in zehn Jahren aussehen wird. Sie müssen dem Parlament endlich einmal konkrete Informationen vorlegen. Wir wollen mit Ihnen im Ausschuss darüber diskutieren. Aber wir wollen keine Diskussion weiterführen, in der es darum geht, Menschen von sozialen Leistungen auszuschließen, und wir wollen nicht, dass die Gesellschaft dazu genötigt wird, nicht mehr das Ihrige dazu zu tun, um allen Menschen in dieser Stadt ein menschenwürdiges Altern zu ermöglichen. – Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren der SPD, wie so vieles in Ihrer Oppositionsarbeit ist auch dieser Antrag, den wir jetzt debattieren, substanzlos und in den Sachfragen wenig hilfreich.
Anstatt sich an der notwendigen gesellschaftlichen Diskussion über eine mit den Seniorinnen und Senioren solidarischen Gesellschaft zu beteiligen, schüren Sie unter den Pflegebedürftigen Ängste. Dies als Instrument politischer Auseinandersetzung einzusetzen, zeigt die Ratlosigkeit Ihrer momentan politisch Verantwortlichen.
Sie von der SPD behaupten, es würden keine Maßnahmen ergriffen, um die Ausbildung von Pflegekräften zu fördern. Wahr ist, dass der CDU/GALSenat das "Bündnis für Altenpflege" auf den Weg gebracht hat. Sie von der SPD behaupten, der Senat weigere sich, den Rahmenplan für pflegerische Leistungen vorzulegen. Entweder wissen die Antragsteller es wirklich nicht oder sie leugnen es, dass der Landespflegeausschuss bereits im
Herbst 2009 eine Zeitplanung für die Fortschreibung vorgelegt hat; ein Entwurf soll im März vorgelegt werden.
Sehr geehrte Antragsteller! Sie haben auch über die Presse den Eindruck zu erwecken versucht, der Senator wünsche, in Zukunft für pflegerische Leistungen Familie und Nachbarn zulasten der Pflegedienste einzuspannen. Dabei hat Senator Wersich bereits am 16. Januar dieser Interpretation klar widersprochen. Die von ihm notwendig angestoßene Diskussion geht doch nicht darum, medizinische Pflege in Laienhände zu legen; niemand will das. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion muss schon darüber geführt werden, ob wir weiter in einem Wohlfahrtsstaat leben möchten, und das schließt die Hilfe des Ehrenamtes mit ein, oder ob wir in einem Wohlversorgungsstaat leben möchten.
In einem Wohlversorgungsstaat zu leben heißt, dass die geringste Handhabung für andere teuer bezahlt werden muss. Das Stellen von Tabletten, Handreichungen in der Körperpflege, Haushaltshilfen sind doch keine Leistungen, die allesamt von Pflegediensten erbracht werden müssen. In einer solidarischen Gesellschaft sollte es doch möglich sein, dass auch Familienangehörige und Nachbarn zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen beitragen. Wie emotional kalt und unlebenswert wird es, wenn alles nur noch erkauft werden muss. Daher begrüßt meine Fraktion ausdrücklich die vom Senat bereits eingeleiteten Maßnahmen, das Ehrenamt zu fördern. Hierzu gehören zum Beispiel die neu eingerichteten Pflegestützpunkte ebenso wie unterstützende Kursangebote für ehrenamtliche Senioren. Ein Ausbau dieser Angebote ist vorgesehen.
Sie fordern ferner in Ihrem Antrag, die Möglichkeit beruflicher Freistellung von Angehörigen für die häusliche Pflege auf den Weg zu bringen. Entweder wissen die Damen und Herren von der SPD es nicht oder sie möchten es die Öffentlichkeit anders glauben machen, dass es seit dem 1. Juli 2008 bereits geltendes Recht ist, für die Organisation häuslicher Pflege bis zu zehn Tage von der Arbeit freigestellt zu werden.
und mit heißer Nadel einen Antrag geschrieben. Ich bedaure aber ausdrücklich, dass in der öffentlichen Auseinandersetzung mit den Ängsten von Pflegebedürftigen politische Stimmung gemacht wird. Die Seniorinnen und Senioren unserer Stadt erwarten mit Recht, dass wir für sie Sachpolitik machen. Dieser Antrag dient leider nicht dazu, deswegen werden wir ihn selbstverständlich ablehnen. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Senator Wersich hat mit seinem Interview eine wichtige und notwendige Debatte angestoßen,
nämlich eine Debatte darüber, wie wir mit der Tatsache umgehen wollen, dass der Pflege- und Hilfsbedarfsanteil älterer Menschen in den kommenden Jahren kontinuierlich ansteigen wird, gleichzeitig aber das Pflege- und Unterstützungspotenzial, vor allem das familiäre, weiter abnehmen wird. Diese Debatte ist zu führen. Die Ursachen dafür werden wir wohl alle kennen, sinkende Geburtenraten, Veränderungen in den Familienstrukturen oder auch steigende Erwerbstätigkeit von Frauen, denn leider ist Pflege immer noch zu fast 70 Prozent Frauenarbeit. Deshalb müssen wir die Unterstützung in der Pflege auf eine breitere Basis stellen und wir müssen dabei auch die Strukturen überdenken. Es wäre doch fatal, wenn die Politik erst damit anfangen würde, wenn die Folgen des demografischen Wandels schon da sind; die Politik muss vorher handeln. Deshalb müssen wir Antworten finden,
wie in Pflege und Altenhilfe eine vernünftige Balance zwischen Pflegekräften einerseits und Verantwortung der Zivilgesellschaft andererseits aussehen kann, wer zukünftig welche Aufgaben übernehmen soll und welche Rolle Ehrenamtliche und Nachbarn bei der Pflege und Unterstützung einnehmen können. Um es gleich ganz deutlich zu sagen, die Zielsetzung, informelle Netzwerke aus Freunden, Bekannten und Nachbarn auch im Kontext von Pflege und Altenhilfe zu stärken, findet unsere volle Unterstützung. Die spannende Frage, die heute noch nicht abschließend geklärt werden
kann, ist jedoch, wie uns dies gelingen wird. Klar ist auch, dass nachbarschaftliche Hilfe Grenzen hat, aber das hat Senator Wersich auch benannt.
Zu Ihrem Antrag: Ein bisschen mehr Weitsicht wäre bei diesem Thema wirklich schön gewesen. Aus grüner Sicht ist die Tatsache besonders ärgerlich, dass Ihre Fraktion bürgerschaftliches Engagement in Zusammenhang mit Sparpotenzialen stellt; Sie werden dieser Sache in diesem Fall wirklich nicht gerecht.
Ärgerlich finde ich aber auch Ihre Weigerung, die Anstrengungen des Senats zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation in der Altenpflege auch nur zu Kenntnis zu nehmen. Es ist gerade einmal zwei Monate her, dass das "Bündnis für Altenpflege" eine erste positive Bilanz gezogen hat.
Die Zahl der Auszubildenden ist um 40 Plätze und damit um 15 Prozent gestiegen; 45 arbeitslose Menschen haben eine Ausbildung in der Altenpflege begonnen. Vielleicht sollten Sie sich diesen Bericht noch einmal ansehen, bevor Sie nur kritisieren.
Im Übrigen weigert sich der Senat auch nicht, die Rahmenplanung für die pflegerische Versorgungsstruktur zu aktualisieren; Frau Jürs hat es eben angesprochen. Die Prognosen werden alle fünf Jahre erstellt und das macht auch Sinn. Und da die letzte Rahmenplanung aus dem Jahr 2005 stammt, sollte Ihnen klar sein, dass die Fortschreibung aktuell erfolgt, und Sie wissen auch, wie sie erfolgt.
Sie fragen in Ihrem Petitum, welche Kenntnisse der Senator beziehungsweise die zuständige Fachbehörde über ambulante Pflegeeinrichtungen hat, in denen "haushaltsnahe Hilfen" von Pflegefachkräften durchgeführt werden und wie diese mit den Pflegekassen abgerechnet werden können.
Ich nehme an, sie reden hier nicht von Pflegeeinrichtungen, sondern von ambulanten Pflegediensten, und beantworte Ihnen diese Frage gern.
Die Abrechnung hauswirtschaftlicher Leistungen erfolgt im Rahmenplan von SGB-XI-Leistungen. Diese Leistungen können, je nach Fallkonstellation, von Pflegefachkräften, hauswirtschaftlichem Personal oder aber auch von Hilfskräften erbracht werden. Genau das ist doch der Punkt. Ambulante Pflegedienste bieten eben nicht nur Grund-, Behandlungs- und Krankenpflege an, sondern auch hauswirtschaftliche und ergänzende Leistungen.