Sie werfen uns oder mir vor, ich würde die Unwahrheit sagen, dabei sagen Sie selber die Unwahrheit. Sie sagen, die Vermögensteuer sei seit 40 Jahren im Grundgesetz verankert gewesen. Das stimmt nicht, sie stand nicht im Grundgesetz,
sondern es gab ein Vermögensteuergesetz. Die Anwendung des Grundgesetzes hat gezeigt, dass dieses Vermögensteuergesetz grundgesetzwidrig war. Es ist genau das Gegenteil von dem, was Sie behauptet haben.
Dann sagen Sie, es wäre undemokratisch, die Vermögensteuer nicht wieder einzuführen, obwohl sie sich doch so bewährt hätte. Im dazu entscheidenden Gremium, nämlich dem Bundestag – auch wenn Sie jetzt vielleicht sagen, dieser sei kein demokratisches Gremium, was mich angesichts Ihrer Vorstellungen nicht wundern würde – hatten Sie keine Mehrheit, obwohl die SPD die meiste Zeit mit Mehrheitsbeschaffer war. Keine Mehrheit für eine Idee zu haben, die Sie verfechten, ist nicht undemokratisch. Sie tun so, als wären wir hier in einem Seminar für Marxismus-Leninismus, das sind wir aber nicht, sondern wir sind in der Tat in der Bürgerschaft. Mit diesen Ideen kommen Sie nicht weiter und dass Sie, nur weil Sie mit Ihren Ideen nicht weiterkommen, allen anderen undemokratisches Verhalten vorzuwerfen, ist nicht in Ordnung.
Um noch einmal eines in der Sache klarzustellen: Wir sind nicht dagegen, wirtschaftlich besonders leistungsfähige Bürger dieser Stadt und dieses Landes in besonderem Maße an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Wir sind allerdings nicht dafür, Ertragspotenziale zu besteuern, sondern die Erträge. Wenn Sie Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und die sogenannte Reichensteuer für besonders hohe Einkommen zusammenzählen, dann haben wir eine Steuerbelastung von über 50 Prozent auf diese Einkommen. Unser Verfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof haben festgestellt, dass eine Steuerbelastung von über 50 Prozent der Einkommen nicht hinzunehmen ist, und wir liegen trotzdem darüber.
Natürlich stimmt das. Herr Neumann, dass Sie von diesen wirtschaftlichen Zusammenhängen keine Ahnung haben, wissen wir längst.
Mit der Besteuerung von Ertragspotenzialen würden wir einen Standortnachteil und enteignungsgleiche Zustände schaffen, die wir nicht haben wollen. Nur weil wir in diesem Punkt nicht Ihrer Meinung sind, uns vorzuwerfen, wir seien nicht demokratisch, ist eine tolle Aussage, Herr Dr. Bischoff. – Vielen Dank.
Falls Sie mich so verstanden haben, dass ich Ihnen als Politiker eine demokratische Gesinnung abspreche, dann möchte ich mich entschuldigen.
Ich halte daran fest – das war der Grundgedanke –, dass die Vermögensteuer in dieser Republik und in anderen kapitalistisch hoch entwickelten Ländern durchaus verfassungskonform ist, die Erfahrung mit einer großen Weltwirtschaftskrise widerspiegelt und dass Sie und Ihre Partei dies über Jahrzehnte nicht infrage gestellt haben. Wenn Sie jetzt solche grundsätzlichen Argumente dagegen vorbringen, frage ich mich, ob Sie nicht einen Teil Ihrer historischen Erfahrung aufgeben. Das wollte ich zum Ausdruck bringen.
Wer möchte dem Antrag der SPD-Fraktion aus der Drucksache 19/4839 zustimmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltung? – Er ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 51, Drucksache 19/4986, gemeinsamer Antrag der CDU- und der GAL-Fraktion: Hamburg soll Optionskommune werden.
[Antrag der Fraktion der SPD: Hilfen aus einer Hand erhalten – Reform der Job-Center voranbringen: Bundesratsinitiative für eine Verfassungsänderung – Drs 19/5114 –]
Diesen Antrag möchte die CDU-Fraktion an den Wirtschaftsausschuss überweisen. Zur Drucksache 19/4986 liegt ein Antrag der SPD-Fraktion auf Überweisung an den Wirtschaftsausschuss vor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch bei diesem Thema geht es um diejenigen, die wenig haben, die nicht erfolgreich sind und für die wir vielleicht etwas konkreter politische Verantwortung haben. Im Unterschied zur vorhergehenden Debatte können wir hier allerdings entscheiden, was wir für sie tun.
Warum müssen wir darüber reden, dass Hamburg Optionskommune werden will? Auch hier werden wir von der veränderten bundespolitischen Gesamtlage dazu gezwungen. Wir sprechen vor allem im Namen der Betroffenen, also der Arbeitsuchenden, die die finanzielle Unterstützung zur Fortführung ihres Lebens brauchen. Es geht uns nicht darum, bestimmte Behörden oder bestimmte Zusammenhänge zu stärken, schon gar nicht das völlig überbürokratisierte Monster ARGE, sondern wir wollen ganz im Gegenteil die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden, die sich für die Menschen in dieser Stadt einzusetzen haben, auf kommunaler und politischer Ebene stärken.
Das Scholz-Modell, wenn ich es einmal so nennen darf, ist gescheitert. Der Großen Koalition ist es in der letzten Legislaturperiode auf Bundesebene nicht gelungen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Das muss auch die SPD zur Kenntnis nehmen, um gleich einleitend zu sagen, weswegen wir dem SPD-Antrag nicht folgen werden.
Wir wollen einen eigenen Hamburger Weg gehen, um das, was die ARGE den Betroffenen in Hamburg aus einer Hand geboten hat, weiterhin bieten zu können, und zwar völlig unabhängig von der Kritik, die auch wir an der bürokratischen und oft qualitativ mangelhaften Arbeit der ARGE haben. Wenn wir dem Senat den Auftrag geben, sich auf Bundesebene darum zu kümmern, dass Hamburg Optionskommune werden kann oder zumindest die Zuständigkeit für das bekommt, was die ARGE bis
her machte, also für das SGB II, und dann Optionsland heißen würde, müssen wir vor allem maßgeschneiderte Maßnahmen für den hamburgischen Arbeitsmarkt schaffen wollen. Das heißt, der regionale Arbeitsmarkt ist uns schlicht und einfach wichtiger als die bundesweite Vermittlung über zentralisierte Wege.
Ich bin mir durchaus bewusst, dass dieses Ziel einen Streit mit der SPD und höchstwahrscheinlich auch mit der LINKEN, zum Teil aber auch mit den Gewerkschaften provoziert. Doch ich wiederhole noch einmal: Der regionale Arbeitsmarkt ist uns näher als der bundesweite. Es ist uns zum Beispiel wichtig, auf dem regionalpolitischen Weg Arbeitsmarktprogramme mit sozialer Stadtentwicklung zu verknüpfen und vor allem die Arbeitsmarktpolitik auch in andere politische Kompetenzbereiche, also in die Zuständigkeiten anderer in Hamburg agierenden Behörden, zu integrieren.
Was auf Bundesebene geplant ist, macht deutlich, dass die Zusammenhänge, die die ARGE in den vergangenen fünf Jahren entwickelt hat, nicht aufrechterhalten werden können, denn drei Elemente der auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz vorgestellten Eckpunkte arbeiten dem entgegen, was wir in Hamburg wollen. Das eine Element ist die Feststellung der sogenannten Erwerbsfähigkeit. Ginge es nach dem schwarz-gelben Modell, so bliebe hier die Entscheidung bei der Bundesagentur, also auf Bundesebene; das Kostenrisiko würde Hamburg tragen. Diese Entscheidung wollen wir selber fällen.
Was etwas abstrakt mit Nachrang des SGB II formuliert ist, heißt konkret: Wenn jemand Leistungen bekommt und zusätzliches Einkommen hat, dann wird zuerst der Regelsatz gekürzt und danach die Kosten der Unterbringung, was bedeutet, dass auch hier die Regelung auf Bundesebene zu Lasten Hamburgs geht.
Ein weiterer, vielleicht sogar der wichtigste Punkt ist das Thema Einflussnahme auf Entscheidungen auf Bundesebene, Einflussnahme auf die arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Hier wird es zwar auch in dem Eckpunkte-Entwurf einen Trägerausschuss auf Bundesebene geben, aber wenn die Bundesländer und Kommunen dort nur angehört werden, jedoch nicht mitentscheiden können, dann ist es auch hier schlicht und einfach eine Farce, denn eine Einflussnahme Hamburgs auf die Arbeitsmarktpolitik wird es somit nicht mehr geben.
Aus diesen Gründen bewerben wir uns als Optionskommune. Wir sehen in qualitativer, aber auch in quantitativer Hinsicht Chancen für Hamburg. Wir betreiben eine Qualitätsoffensive, weil wir Übersichtlichkeit wollen und kein überbürokratisiertes Monster, keinen Behördenwirrwarr, keine zwei Bescheide für die Leistungsempfängerinnen und empfänger und auch keine zwei Gerichtsverfahren bei strittigen Entscheidungen. Dezentrales Han
deln und dezentrales Entscheiden heißt, Verantwortung zu übernehmen. Das ist tatsächlich eine große Verantwortung, aber im Übrigen auch eine große Aufgabe für die hamburgischen Behörden, da müssen wir uns nichts vormachen.
Für uns als Parlament bietet es vor allem auch die Möglichkeit, an der Transparenz der Entscheidungen, an der Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und an der Umsetzung in den Stadtteilen, in den Quartieren mitzuarbeiten. Das heißt also, die Eingriffsmöglichkeiten, die wir als Politik, als Parlament haben, sind wesentlich größer, als wenn wir es der Bundesebene überlassen würden, die hamburgische Arbeitsmarktpolitik zu steuern.
Deswegen möchte ich deutlich dafür werben, dass sich auch die Opposition in die Entwicklung des für Hamburg notwendigen arbeitsmarktpolitischen Konzepts mit einbringt. Ich werbe dafür, dass wir gemeinsam eine Überweisung des SPD-Antrags und unseres Antrags an den zuständigen Ausschuss beschließen und das Thema somit nicht nur pro forma zur Diskussion stellen, sondern möglicherweise gemeinsam im Ausschuss konzeptionelle Lösungen für Hamburg erarbeiten.
Die Entscheidung auf Bundesebene steht noch aus und da die Zeit drängt, können wir dem SPDAntrag im Übrigen auch nicht zustimmen, denn noch einmal auf Bundesebene Mehrheiten zu suchen, ist einfach vergebliche Mühe. Der Zug ist abgefahren und wir müssen schon im Laufe dieses Jahres das neue Modell für Hamburg entwickeln. Deswegen liegt heute unser Antrag vor, über den wir abstimmen wollen. Diesen Weg möchte die Koalition beschreiten und ich würde mich freuen, wenn wir trotz einer intensiven und kontroversen Debatte um die Details dieses Konzepts diesen Weg gemeinsam gehen würden.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Koalition, mit dem der Weg zur Optionskommune eingeschlagen werden soll, ist für uns eine Flucht vor der Verantwortung, die uns und alle betroffenen Mitarbeiter und Leistungsempfänger noch teuer zu stehen kommen wird.
Bereits im November 2009 war dieser Antrag angekündigt worden, bereits zu dieser Zeit haben wir in der Bürgerschaft deutlich gemacht, dass dies mehr oder weniger ein Akt der Verzweiflung der Regierung und der sie tragenden Parteien ist, Verzweiflung über einen miserablen Koalitionsbeschluss auf Bundesebene, der die Zersplitterung