Mein Dank gilt selbstverständlich auch den Autorinnen und Autoren. Heute möchte ich diese Studie zum Anlass nehmen, um auf den dringenden Handlungsbedarf hinzuweisen. Die Studie verschafft wichtige Einblicke in die konkrete Lebenslage der Menschen ohne Papiere. Wir alle sind aufgefordert, die Probleme dieser Menschen aufzugreifen und in eine neue, integrative und auf Solidarität aufbauende Kommunalpolitik einfließen zu lassen. Insbesondere aber ist der Senat aufgefordert, in dieser Angelegenheit die notwendigen Schritte einzuleiten.
ren: Erstens die Probleme im Bereich der Bildung und Kita, zweitens im Bereich der Arbeit, drittens im Bereich der Gesundheit und viertens das Recht auf Aufenthalt.
Erstens: Bildung. Das Hauptproblem in diesem Bereich besteht darin, dass das Zentrale Schülerregister die Schulleitung verpflichtet, lückenlos alle Schülerinnen und Schüler an die Schulbehörde zu melden. Die Schulsenatorin hat zwar mit ihrem Schreiben dankenswerterweise ein Signal dafür gesendet, dass dies nicht erforderlich ist, damit ist aber keine Rechtssicherheit geschaffen. Es bleibt abzuwarten, wie dies in der Praxis umgesetzt wird. Es ist auch nicht geregelt, ob die Polizei in Zukunft Zugriff auf das Zentrale Schülerregister haben wird. Die Situation hat zur Folge, dass Kinder ohne Aufenthaltsstatus aus Angst, entdeckt zu werden, nicht in die Schule geschickt werden. Der Senat ist daher gefordert, hier eine dauerhafte Regelung zu schaffen, damit der Schulbesuch für Kinder ohne Papiere gesichert ist.
Auch das Kita-Gutscheinsystem muss verändert beziehungsweise müssen Kita-Ausnahmeregelungen geschaffen werden, damit auch Menschen ohne Papiere die Möglichkeit haben, ihre Kinder zum Kindergarten zu schicken.
Zweitens: Bereich Arbeit. Die arbeitsrechtlichen Mindestnormen gelten unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Menschen ohne Papiere haben Anspruch auf angemessene Entlohnung, Mindesturlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf eine Unfallversicherung. Allerdings können papierlose Arbeitnehmerinnen ihre Ansprüche kaum durchsetzen, weil sie vom Arbeitgeber abhängig und im höchsten Maße erpressbar sind. Der Senat sollte hier ein deutliches Signal in Richtung Arbeitsgerichte senden, dass keine Notwendigkeit besteht, dass Richter die Daten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ohne Papiere an die Ausländerbehörde weitergeben. Eine Stadt wie Hamburg, die von der Mobilität der Güter und des Kapitals profitiert, sollte denen gegenüber Verantwortung zeigen, die mit dem Wunsch hierhin kommen, für sich und ihre Kinder eine materiell und sozial bessere Zukunft aufbauen zu wollen. Ich fordere daher den Senat auf, umgehende Maßnahmen zu ergreifen, damit Menschen ohne Papiere nicht mehr auf ihre Rechte und Ansprüche verzichten müssen.
Drittens: Gesundheit. In diesem Bereich ist der Senat aufgefordert, rasch zu handeln und anonymisierte Krankenscheine einzuführen, damit die Betroffenen ohne Angst ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können, denn insbesondere bei Arbeitsunfällen und vorzeitigen Geburten kann diese Zurückhaltung lebensbedrohlich werden. Dazu wer
Viertens: Aufenthalt. Der Senat sollte Menschen ohne Papiere die Möglichkeit auf ein Bleiberecht in Aussicht stellen. Der Senat sollte unseren Amnestieantrag zum Anlass nehmen, um durch eine Bundesratinitiative Menschen ohne Papiere ein Aufenthaltsrecht zu gewähren. Wir werden nicht zulassen, dass diese Problematik von der politischen Tagesordnung verschwindet, insbesondere, wo wir jetzt diese topaktuelle Studie haben. Wir verstehen diese Aktuelle Stunde als einen Anfang langer Diskussionen.
Unser Slogan lautet, wie bei den französischen Kollegen: Sie leben hier, sie arbeiten hier und sie gehören hierher. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zumindest ist festzustellen, was die LINKE angeht, dass sich in den letzten 20 Jahren ein erstaunlicher Wandel bei Ihnen vollzogen hat. Ich kann mich daran erinnern, dass man sich in dem Land, wo Sie einmal das Sagen hatten, ohne gültige Reisedokumente nicht besonders wohl gefühlt hat.
Grundsätzlich gilt auf jeden Fall der Wille des Gesetzgebers. Das heißt, dass die Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu gestalten ist – so Paragraf 1, Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Das ist der rechtliche Rahmen, in dem wir uns bewegen und insofern befürworten wir keine pauschale Legalisierung von Menschen ohne gültige Papiere.
In der Tat ist der Diakonie für ihre Studie zu danken. Sie hat wichtige Resultate zutage gebracht und ist von uns erwartet worden. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Studie auswerten wollen. Wir, die Koalitionspartner, wollen uns gemeinsam Gedanken machen, wie wir zum Beispiel die gesundheitliche Versorgung der Menschen verbessern können. Daher ist diese Studie für uns ein wichtiges Arbeitsdokument. Was aber den Zeitablauf betrifft, so ist die Studie letzten Monat vorgelegt worden. Wir werden sie jetzt auswerten und dann schauen, wie wir damit umgehen.
Einige Punkte aus der Studie möchte ich aber schon einmal nennen. Zum einen ist die Zahl der Menschen ohne Papiere, die hier sind, sehr viel niedriger als angenommen. Laut Studie ist die Zahl 6000 bis 22 000, während vorher Schätzungen hingegen von deutlich über 100 000 ausgingen.
Es ist das Thema Schulbesuch angesprochen worden. Der Schulbesuch von Kindern ist sichergestellt, auch mit dem Melderegister gibt es keine Komplikationen. Senatorin Goetsch ist dafür zu danken, dass sie einen Brief an die Schulen geschrieben hat, der klarstellt, wie zu verfahren ist. Seit diesem Brief vom Sommer gibt es keinen Handlungsbedarf mehr.
Hinzu kommt, dass auch die medizinische Versorgung in Notfällen sichergestellt ist. Nur ist hier natürlich schon die Angabe der Identität notwendig und insofern kann ich nur sagen, gesundheitliche Versorgung ausdrücklich ja, aber es gibt keinen Anspruch auf Anonymität.
Kita hatten Sie als weiteres Thema angesprochen. Mit dem derzeitigen Kita-Gutschein ist das nicht kompatibel und es wurde auch keine Lösung aufgezeigt, wie wir die Situation verbessern können. So wie das vorgeschlagen wird, ist das nicht machbar.
Wir müssen berücksichtigen, dass sich nicht alle Illegalen in einer permanenten Notlage befinden, sondern es auch welche gibt, die hier ganz gut klarkommen. Vielfach ist die Situation allerdings geprägt von prekären Beschäftigungsverhältnissen, aber auch hier gelten die normalen Arbeitnehmerrechte. Ich will nicht verhehlen, dass es bei uns im Lande ein Interesse daran gibt, günstige Arbeitskräfte zu bekommen. Es ist aber zu beachten, dass wir Schwarzarbeit nicht anerkennen und belohnen wollen. Das muss man in diesem Zusammenhang immer mit berücksichtigen.
Hinzu kommt, dass wir natürlich die Gesetze, die wir machen, auch ernst nehmen müssen. Folglich macht es wenig Sinn, wenn wir einerseits verbindliche Regelungen haben und dann auf der anderen Seite sagen, dass alles nicht so heiß gegessen wird wie es gekocht wird.
Abschließend möchte ich betonen, dass die Menschen- und Grundrechte für alle gelten. Dies gilt in diesem Zusammenhang insbesondere für den Bereich Gesundheit, aber auch für schulische Ausbildung und den Schutz vor Ausbeutung. Dennoch ist für den Staat Illegalität nicht hinnehmbar.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes heißt es, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Sie zu schützen und zu achten ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 1 unseres Grundgesetzes differenziert aus gutem Grund nicht nach Aufenthaltsstatus und Nationalität. Insofern müssen wir uns dieser Verpflichtung auch miteinander stellen.
Wir haben uns deshalb als SPD-Fraktion schon in der letzten und auch in dieser Wahlperiode, wie man an dem Antrag sieht, der morgen zur Diskussion und Abstimmung steht, sehr für humanitäre Lösungen gerade in diesem Bereich stark gemacht, doch wir müssen auch darauf achten, differenzierte Lösungen anzustreben. Es kann nicht sein – und das sage ich auch in Ihre Richtung, Herr Yildiz –, dass wir quasi das Ausländerrecht und unsere Rechtsordnung an der Stelle komplett über Bord werfen. Da ist eine Grenze erreicht, über die wir als Sozialdemokraten nicht gehen wollen. Wir wollen humanitäre und differenzierte Lösungen – Sie haben die Punkte angesprochen – im Bereich Bildung, bei der Frage, wie das Schülerregister umgesetzt wird, in der Frage der Gesundheitsversorgung; dazu haben wir morgen einen Antrag vorgelegt. Aber eine Lösung, wie sie Ihnen offenbar vorschwebt nach dem Motto, es bekommt dann jeder eine Aufenthaltserlaubnis, wird in der Form nicht hinhauen, weil wir ein wirklich ausgereiftes System haben, was die Duldung und andere Aufenthaltserlaubnisse angeht. Das können wir nicht einfach über Bord werden und das wirft dann auch Fragen auf, was das Staatsverständnis insgesamt angeht. Das geht zu weit, meine Damen und Herren – um das aus unserer Sicht einmal klarzustellen.
Trotzdem geht es darum, an den Stellen – Sie haben sie angesprochen haben – die sozialen Mindeststandards sicherzustellen. Doch jenseits dieser Fragen müssen wir noch ein paar andere Kinken im Ausländerrecht anpacken und die haben direkt mit der Frage von Amnestieregelung zu tun, nämlich die Frage der Bleiberechtsregelung. Dank der CDU ist es nicht mehr gelungen, dies noch rechtzeitig vor dem Winter auf den Weg zu bringen. Jetzt muss die Bleiberechtsregelung kurzerhand bis Jahresende verlängert werden. Tausende sind in Unsicherheit, was die Frage der Fortdauer des Bleiberechts angeht. Das halten wir für einen unzumutbaren Zustand. Wir als SPD haben hier Vorschläge gemacht, die in der Bürgerschaft von Ihnen abgelehnt worden sind, und zwar auch von
Dieser Punkt und die Frage des Staatsangehörigkeitsrechts, wo der Optionszwang immer noch enthalten ist, sind zwei zentrale Punkte, bei denen das deutsche Ausländerrecht nicht mehr den Anforderungen entspricht; das muss dringend beseitigt werden.
Eine vernünftige Bleiberechtsregelung führt auch dazu, dass Anreize gegeben werden, um nicht in Illegalität abzurutschen, sondern unter bestimmten, definierten Voraussetzungen zu sagen, dass es eine Perspektive für einen legalen, vernünftigen Aufenthaltsstatus gibt, der im Einklang mit unserer Rechtsordnung steht. Die Anforderungen dafür dürfen nicht so hoch sein, dass sie nicht erfüllt werden können, aber wir müssen Wege aus der Illegalität heraus in die Legalität finden. Das muss unser Ziel sein, dafür wollen wir Sozialdemokraten weiter kämpfen.
Wir werden morgen anhand des Antrags zur Gesundheitsversorgung weiterdiskutieren. Das ist ein entscheidender Punkt und wir haben konkrete Vorschläge gemacht, wie das besser gestaltet werden kann als bisher. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie morgen unserem Antrag zustimmen würden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das ist wieder einmal ein Thema, das man mit Scheuklappen diskutieren kann oder mit Blick auf die Realität.
Wenn man mit Blick auf die Realität diskutiert, dann ist uns allen klar, dass es irreguläre Migration weltweit gibt und nicht erst, seit es die LINKE gibt und nicht erst seit dem Mauerfall oder anderen, politisch auch wichtigen Events, sondern eigentlich schon immer.
Mindestens seit Ende der Neunzigerjahre beschäftigt sich auch die EU mit diesem Thema. Sie hat im Jahre 2000/2001 versucht, mit einem ersten Grünbuch auf europäischer Ebene ein Einvernehmen im Umgang mit den Menschen zu finden, die vor allem wegen der Arbeit durch die Länder wandern, sich dort temporär aufhalten – temporär heißt Monate, aber auch Jahre –, möglicherweise Familien gründen und dann noch länger bleiben und keine