Wer schließt sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Empfehlungen zu den übrigen Eingaben einstimmig angenommen.
Nun zum Bericht 19/4205. Hierin sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten. Wer möchte diesen folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Empfehlungen zum Bericht 19/4205 einstimmig angenommen.
Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
Wer stimmt den Überweisungsbegehren unter B zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Überweisungsbegehren einstimmig angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf, Drucksache 19/3835, Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Atomtransporte durch den Hamburger Hafen und das Hamburger Stadtgebiet.
[Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE: Atom-Transporte durch den Hamburger Hafen und das Hamburger Stadtgebiet (II) – Drs 19/3835 –]
Diese Drucksache möchte die Fraktion DIE LINKE federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Umweltausschuss überweisen. Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren mehrheitlich abgelehnt.
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE hierzu gemäß Paragraf 26, Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Die LINKE hat in den letzten ungefähr drei Monaten zwei Große Anfragen zum Thema Atomtransporte durch den Hamburger Hafen und das Hamburger Stadtgebiet gestellt.
Hier geht es darum, dass die zweite Große Anfrage mit den Antworten des Senats nach unserem Wunsch an den Innenausschuss hätte überwiesen werden sollen beziehungsweise nach Ihrem Willen nicht überwiesen worden ist.
Die erste Große Anfrage war nicht, wie von uns damals gewünscht, zur Mitberatung an den Innenausschuss überwiesen worden, sie wurde aber ausführlich im Umweltausschuss beraten. Dass diese Anfrage nicht auch an den Innenausschuss überwiesen wurde, erwies sich im Umweltausschuss jedoch als dickes Problem. Zum Zeitpunkt der Beratungen im Umweltausschuss hatten Cuxhaven und Bremen gerade den Transport von Atombrennstoffen aus dem britischen Sellafield zum Atomkraftwerk Grohnde über ihre Häfen und
ihr Stadtgebiet aus politischen und aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Bei fast allen unseren Fragen nach der Sicherheit der Transporte und der Transportbehälter, nach Sicherheitsvorkehrungen, nach Übungen des Katastrophenschutzes und so weiter verwiesen die Senatsvertreter den Ausschuss entweder auf die noch ausstehenden Antworten auf die zweite Große Anfrage oder sie blieben die Antwort ganz und gar schuldig oder sie waren völlig überfordert und wussten nichts Genaues und mussten die Antworten dann später zu Protokoll geben.
Jetzt hat die Regierungsmehrheit die zweite Große Anfrage wiederum nicht an den Innenausschuss überwiesen und übrigens auch nicht an den Umweltausschuss. Ich sage Ihnen, warum das ein Skandal ist.
Die LINKE will die Atomtransporte beenden und wir wollen erreichen, dass sich Hamburg gegen die Transporte über sein Gebiet und über den Hafen wehrt. Aber darum geht es im Konkreten bei dieser Großen Anfrage gar nicht. In dieser Anfrage geht es ganz wesentlich um die hochsensible Problematik des Schutzes der Bevölkerung vor den Risiken der Atomtransporte, solange es eben diese Transporte gibt. Gerade die Antworten auf diese Fragen sind in unseren Augen wiederum ausweichend, vage und insgesamt völlig unzureichend. Wir wurden im Umweltausschuss auf zukünftige Antworten vertröstet und die stellten sich dann als völlig unzureichend heraus. Und jetzt soll im zuständigen Ausschuss, nämlich dem Innenausschuss, nicht Gelegenheit gegeben werden, die Schutzvorkehrungen der zuständigen Behörde kritisch zu hinterfragen.
Es ist einmal ein Skandal im Hinblick auf die Kontrollfunktion des Parlaments. Der Senat begründet seine restriktive Auskunftspolitik zum Teil – und ich betone hier zum Teil, damit man sich gleich ein paar Argumente schenken kann – damit, dass Auskünfte nicht gegeben werden können, weil sie bei der Veröffentlichung in den Drucksachen dann jedermann zugänglich würden, was nach der Gesetzeslage abzulehnen sei. Doch auch wenn wir das nachvollziehen könnten, gibt es in solchen Fällen doch immer die Möglichkeit, den Ausschuss und damit das Parlament in einer nicht öffentlichen Sitzung zu informieren. Diese Möglichkeit wird verwehrt, weil die Regierungsmehrheit die Überwei
Der zweite Skandal ist zu sehen im Hinblick auf die Schutzinteressen der Bevölkerung. Der Rechnungshof – ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, die SPD hat mich darauf aufmerksam gemacht und ich habe meinen Augen nicht getraut, als ich es nachgelesen habe – rügt die Innenbehörde in seinem Jahresbericht 2009 ausdrücklich, dass sie kein strategisches Gesamtkonzept für den Katastrophenschutz habe, dass kerntechnische und Strahlenunfälle ausschließlich im Jahr 2005 geübt worden seien und dass Katastrophenschutzübungen nicht ausreichend ausgewertet würden. Von insgesamt 15 Übungen in den letzten Jahren wurden genau neun ausgewertet.
Insgesamt scheint, das ist meine Schlussfolgerung, die Innenbehörde schon ein Schutzinteresse zu verfolgen, nämlich den Eigenschutz, sich kritischen Fragen zu entziehen. Das ist im Hinblick auf die Schutzinteressen der Bevölkerung gefährlich und, mit Verlaub, erbärmlich.
Deshalb fordern wir Sie auf, Ihren Beschluss zu revidieren, Sie haben das schon einmal gekonnt, der Überweisung unserer Großen Anfrage an den Innenausschuss zuzustimmen und die Erörterung sicherheitsrelevanter Fragen – meinetwegen in geheimer Sitzung und soweit natürlich gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen – zuzulassen.
Aber welche Antworten gegeben und welche verweigert werden, das sollte schon erörtert werden dürfen, weil nach unserer Auffassung einige Antworten sehr voreilig nicht gegeben wurden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir in dieser Frage nicht locker lassen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Schneider, natürlich gibt es das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten und dazu auch die Antwortpflicht des Senats gemäß Artikel 25 unserer Hamburger Verfassung. Aber es gibt auch Grenzen der Antwortpflicht des Senats, die in Artikel 30 geregelt sind. Das Bundesverfassungsgericht, Sie haben das in Ihrer Anfrage angesprochen, hat sich dazu ebenfalls geäußert. Das Bundesverfassungsgericht sagt, die nähere Grenzziehung bedarf einer Abwägung im Einzelfall, insbesondere, soweit Anfragen oder Auskunftsverlangen Umstände betreffen, die aus Gründen des Wohles des Bundes oder eines Landes geheimhaltungsbedürftig sind. Und ich will einige wenige Sätze aus der Großen Anfrage zitieren, weil man das nicht besser begründen kann:
"Informationen über zurückliegende Kernbrennstofftransporte sind formal noch als Verschlusssache/Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Die langjährige Praxis der Mitteilung eines Großteils dieser Informationen ist jedoch allgemein akzeptiert. Da sich aus der detaillierten tabellarischen Darstellung der am Transport beteiligten Schiffe und Reedereien, Transportfirmen und vor allem der Transportrouten Rückschlüsse zur Identifizierung zukünftiger Transporte ziehen lassen, können diese Daten nicht veröffentlicht werden. Es besteht vor dem Hintergrund der aktuellen internationalen Sicherheitslage die Gefahr, dass die Daten zur Vorbereitung terroristischer Aktionen missbraucht werden könnten. Dadurch wäre eine Gefährdung des Staatswohls sowohl für das Land Hamburg als auch für die Bundesrepublik Deutschland nicht auszuschließen. Damit sind der Informationspflicht des Senats hier verfassungsmäßige Grenzen gesetzt."
Frau Schneider, auch der Bürgerschaftspräsident hatte sich dieser Sache angenommen und das auf Wunsch des Umweltausschusses noch einmal überprüft. Er gibt dem Senat hier recht und kommt zu dem gleichen Ergebnis.
Ich will auch noch etwas zu Ihrer Äußerung sagen, es sei zu wenig beantwortet worden. Umfangreich wird in der Anfrage – ich will nur einige Stichworte nennen – über Beförderungsbestimmungen, Grenzwerte, Entfernungsvorgaben, Mengenbegrenzungen, unfallsichere Verpackungen, Transportmittel, Gefahrgutrouten, Katastrophenschutzpläne, Genehmigungen, Übungen und Haftungsfragen berichtet. Deshalb kann ich mir nicht erklären, warum Sie unbedingt auch noch die Schiffsnamen wissen müssen und die exakten Transportwege in Hamburg veröffentlichen wollen. Ich halte das für unnötig, ja sogar für gefährlich.
Meine Damen und Herren! Der Senat hat nicht nur richtig gehandelt, sondern er konnte gar nicht anders entscheiden und wir befürworten dies. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Schneider, vom Grundsatz her teilt meine Fraktion selbstverständlich die Kritik an radioaktiven Transporten, die Atomkraftwerken zugehen. Wir wollen diese Transporte auf Hamburger Gebiet ebenfalls nicht und das betrifft vor allem den Transport von Brennelementen für Atomkraftwerke. Wir sehen auch das Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung und wir sehen es ebenfalls kritisch, dass die Anzahl dieser Transporte sehr hoch ist und in letzter Zeit zugenommen hat.
Wir haben, wie Frau Schneider eben richtig gesagt hat, im Umweltausschuss bereits sehr ausführlich darüber gesprochen. Wir haben unsere Positionen ausgetauscht und den Senat ausführlich befragt.
Wir sind aufgrund dieser Ausführungen allerdings zu einer anderen Einschätzung gekommen als Sie. Wir finden, dass sehr deutlich geworden ist, dass wir in Hamburg einfach nicht den rechtlichen Spielraum haben, da das Bundesamt für Strahlenschutz die Genehmigungen vergibt und die Routen festlegt. Das wird auf Bundesebene festgelegt und nicht von uns. Deshalb finde ich es problematisch, wenn hier so getan wird, als ob wir einen Handlungsspielraum hätten.
Aus diesem Grund macht eine erneute Befassung des Umweltausschusses in der Form einer weiteren Großen Anfrage nicht wirklich Sinn. Allerdings steht noch infrage, ob wir uns in nicht öffentlicher Sitzung im Umweltausschuss noch einmal mit den Routen beschäftigen können. Der Brief des Präsidenten ist darauf eingegangen, aber jetzt muss der Senat auch noch einmal dazu Stellung nehmen, ob das möglich ist.
Die nächste Sitzung des Umweltausschusses ist am Dienstag der kommenden Woche. Ich denke, dass der Senat uns dann Auskunft geben wird, ob wir das machen können. Das wäre dann eine nicht öffentliche Sitzung; eine Geheimsitzung müssen wir nicht unbedingt abhalten, Frau Schneider. Wir müssen schauen, wie das ausgeht. Falls diese
nicht öffentliche Sitzung möglich ist, werden sich dabei auch noch einige der innenpolitischen Fragen, die Sie noch haben, beantworten lassen. Damit werden wir uns vermutlich weiterhin mit dem Thema auseinandersetzen und deswegen ist eine Überweisung der Großen Anfrage an dieser Stelle nicht nötig. – Vielen Dank.