…, aber ich finde, Herr Gwosdz, dass Sie sich bei diesem für viele Eltern sehr wichtigen und ernsten Thema im Ton vergriffen haben. Dieses Thema, über das viele Eltern in Hamburg besorgt sind, darf man nicht der Lächerlichkeit preisgeben.
Es war doch ein katastrophaler Auftritt der Senatsvertreter im Ausschuss, als sie danach gefragt wurden, ob es stimme, dass die Beitragsfreiheit nicht für Kann-Kinder gilt. Einer der Senatsvertreter sagte damals im Ausschuss, er verstehe das Problem, ob nun jemand im Juli oder im Juni geboren ist, nicht und auch Frau Blömeke war der Auffassung, dass der im Juli Geborene sowieso ein Jahr weniger lange in den Kindergarten gehen würde. Wir als SPD-Fraktion haben die ganze Zeit versucht, Sie davon zu überzeugen, dass das nicht stimmt. Das belegen erstens die aktuellen Diskussionen in den Stadtteilen, bei denen es hauptsächlich um die Höhe der Beiträge geht, die die einen für niedrig und die anderen für hoch halten. Das belegt zweitens die Tatsache, dass den Eltern von im Juli, August oder September geborenen Kindern von Kita-Mitarbeitern empfohlen wird, sie möglichst vorzeitig einzuschulen. Und das belegt drittens die Tatsache, dass in anderen Bundesländern erkannt worden ist, dass man schon im Januar des möglichen Einschulungsjahres oder vorher sagen kann, ob diese im Juli oder August geborenen Kinder die nötige Reife haben, ein Jahr früher in die Schule zu gehen.
Wir wollen den Familien helfen, Sie aber ziehen sich auf die bürokratische Ebene zurück und fordern, dass erst einmal ein Gesetz, das Sie selbst vermurkst haben, beschlossen werden soll. Ob es dann zu Änderungen kommt, dazu sagen Sie nichts Konkretes. Ich finde, das ist einfach zu wenig. Sie nehmen die Eltern in dieser Stadt nicht ernst und das ist bei diesem Gesetz eigentlich schade. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Hier und auch in den Medien wird von Beitragsfreiheit für das letzte Kita- oder Vorschuljahr gesprochen, wobei so getan wird, als müssten die betreffenden Eltern dann gar nichts mehr für ihre Kinder bezahlen. Genaugenommen geht es aber um den Rechtsanspruch auf Beitragsfreiheit für nur vier bis fünf Stunden Betreuung pro Tag im letzten Kita- oder Vorschuljahr. Auch das Mittagessen in den Kitas ist von dieser Beitragsfreiheit ausgenommen. Wissen Sie, wie schwer es für Arbeit suchende Eltern ist, das Mittagessen für die Familie zu finanzieren?
Zu den Kann-Kindern wurde schon viel gesagt, so dass ich darüber nicht mehr debattieren möchte. In dem Antrag fehlen ganz grundsätzliche Dinge, die für unsere Kinder und deren Zukunft sehr wichtig sind. Nicht nur für Kann-Kinder, sondern auch für die Kinder von Arbeit suchenden und ImmigrantenFamilien müssen wir dafür sorgen, dass kostenfreie Ganztagsplätze inklusive Mittagessen in den Kitas zur Verfügung gestellt werden.
Bei dem vorliegenden Antrag habe ich das Gefühl, dass von ihm in erster Linie wieder einmal Menschen profitieren, die Arbeit haben. Menschen, die keine Arbeit haben, profitieren davon wenig, das ist schade, denn Bildung sollte nichts kosten und die Kita ist einer der wichtigsten Bildungsorte in diesem Staat. – Vielen Dank.
Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass die vorgelegte Regelung gerecht ist, weil alle Eltern, die ihre Kinder zum Beginn der allgemeinen Schulpflicht einschulen, in den Genuss der Beitragsfreiheit für das Jahr zuvor kommen; das heißt, alle Eltern, deren Kinder zwischen dem 30.06. eines Jahres und dem 30.06. eines nächsten Jahres geboren sind …
… und regulär eingeschult werden, bekommen dieses Jahr Beitragsfreiheit. Zweitens stelle ich fest, dass wir über die Kann-Kinder danach reden. Eine Minderheit der Eltern, deren Kinder nach dem 30.06. geboren sind, macht von dem Recht Gebrauch, ihre Kinder vorzeitig einzuschulen. Wenn wir diese Kinder mit den anderen vergleichen, dann bedeutet die jetzige Regelung eine Gleichbehandlung für die Eltern, vorausgesetzt, wir gewähren entsprechend der Vorstellungen der SPD eine nachträgliche Erstattung; das heißt, dass die Mehrheit der Eltern, die ihre Kinder nicht vorzeitig einschult, ein Jahr länger Gebühren bezahlt und dass die vorzeitig Eingeschulten belohnt werden.
(fortfahrend) : Herr Kienscherf und Kollegen, es geht darum, dass die Mehrheit der Eltern von der Kann-Kind-Regelung nicht Gebrauch macht. Man kann ja darüber diskutieren, den Eltern, die von der Kann-Kind-Regelung Gebrauch machen, eine Rückerstattung in Höhe von 700, 800 Euro zu gewähren, aber damit würden wir einen ökonomischen Anreiz für die vorzeitige Einschulung der Kinder schaffen. Und hier gilt das, was Herr Gwosdz gesagt hat.
Wir haben die Situation, dass ein Großteil dieser Kinder drei Jahre in den ersten zwei Grundschuljahren bleibt und sich das Jahr hinterher holt. Wir müssen uns sehr genau überlegen, ob wir diesen ökonomischen Anreiz setzen wollen, dass es sich lohnt, sein Kind vorzeitig einzuschulen. Das ist eine ernsthafte Frage und man sollte sie ernsthaft diskutieren, bevor man eine Regelung trifft, über die man sich hinterher wundert.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Koalition sich darauf verständigt hat, die Frage, welches der richtige Pflichttermin für die Einschulung ist, im Rahmen der Novelle des Schulgesetzes zu beraten und zu schauen, ob man die im Juli und August geborenen Kinder bereits in die Schulpflicht einbinden sollte, mit der Folge, dass auch diese Kinder dann das kostenfreie Schuljahr haben und wir zu einer gerechten Lösung finden, die konkret bedeutet, dass alle Kinder, die zur regulären Schulpflicht eingeschult werden, ein kostenloses Jahr erhalten. Das begrüße ich sehr und würde mir wünschen, dass wir auch solche Fragen auf sachliche Art und Weise fachlich diskutieren, denn wir können kein Interesse daran haben, …
… dass Kinder so früh eingeschult werden, dass Schulversagen die Folge ist. Wir machen etwas Schlechtes, wenn wir dafür einen finanziellen Anreiz schaffen.
ma hier. Herr Senator, wir haben im Familien- und Jugendausschuss genau auf diese Gerechtigkeitslücke hingewiesen und die Staatsrätin war nicht in der Lage, überhaupt zu begreifen, was gesagt wurde.
Wir haben im Ausschuss für die Vorlage gestimmt, weil wir es richtig finden, dass es eine Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr gibt. Wir haben im Ausschuss, weil wir nur mitberatend waren, gefordert, bis zum Schulausschuss die Frage der Gerechtigkeitslücke, die 2000 Kinder betrifft, zu klären. Es geht bei den Eltern dieser 2000 Kinder nicht um eine neue Form der pädagogischen Abwrackprämie, dass man Kinder vorzeitig in die Schule bringt, sondern Sie schaffen ein Gesetz und eine Vorlage, die eine Gerechtigkeitslücke hat, wie Sie selbst sogar zugeben. Kommen Sie deshalb an dieser Stelle nicht mit dem pädagogischen Aspekt, 800 Euro wären ein Anreiz, sein Kind eher einzuschulen und etwa die Sprachentwicklung zu ignorieren und so weiter. Never mind. Darum geht es nicht, sondern alle Parteien in dieser Bürgerschaft sind angetreten und haben erklärt, dass mindestens das letzte Jahr vor der Schule beitragsfrei sein soll, und zwar für alle Kinder und nicht nur für die Kann- und die Musskinder, wie immer Sie es definieren wollen. Sie sollten darüber Auskunft geben, wann Sie diesen Eltern eine Vorlage bieten, die genau diese Gerechtigkeitslücke schließt. Lassen Sie die Diskussion an dieser Stelle, da hätte es auch noch einen pädagogischen Impetus gegeben. Im Fachausschuss wäre Zeit gewesen, darüber zu reden, dazu war die Staatsrätin nicht in der Lage. – Danke.
Ich finde es unglaublich, was hier gerade passiert. Herr Böwer, Sie stellen sich hier hin und sagen, Sie hätten im Ausschuss auf diese Gerechtigkeitslücke hingewiesen. Das kann ich bestätigen, darauf haben Sie hingewiesen und ich habe Ihnen dann erklärt, welche andere Gerechtigkeitslücke es gäbe,
wenn wir Ihr Modell umsetzen würden. Genau das haben Herr Gwosdz und Herr Wersich auch noch einmal erläutert. Wenn Sie immer nur sagen, dass das nicht stimmt, dann macht es die Sache auch
oder wollen wir die andere Gerechtigkeitslücke oder steuern wir möglicherweise im Rahmen der Schulgesetznovelle so nach, dass diese Gerechtigkeitslücke überhaupt nicht mehr besteht. Zu sagen, die eine Gerechtigkeitslücke bestehe in Schleswig-Holstein und in fünf anderen Bundesländern
und deshalb sei sie besser als die in Berlin, finde ich auch eine sehr krude Argumentation an dieser Stelle. – Vielen Dank.