Protocol of the Session on December 10, 2008

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht. Wer den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Punkt 38a, Bericht des Gesundheitsausschusses: Bericht des Senats gemäß Paragraf 26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen.

[Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 19/1189: Bericht des Senats gemäß § 26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen (Senatsantrag) – Drs 19/1680 –]

Hierzu liegen Ihnen als Drucksache 19/1748 ein Antrag der Fraktion DIE LINKE und als Drucksache 19/1757 ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, GAL und SPD vor.

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Evaluation des Hamburgischen Hundegesetzes – Drs 19/1748 –]

[Antrag der Fraktionen der CDU, GAL und SPD: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drs. 19/1189 – Drs 19/1757 –]

Zunächst kommen wir zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 19/1748. Wer diesen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.

Nun zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, GAL und SPD aus Drucksache 19/1757. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig bei wenigen Enthaltungen angenommen.

Wir kommen zum Bericht des Gesundheitsausschusses aus Drucksache 19/1680. Wer der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zur Änderung des Hundegesetzes und weiterer Vorschriften aus Drucksache 19/1189 mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig bei einigen Enthaltungen angenommen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Wer darüber hinaus der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit bei wenigen Enthaltungen angenommen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause?

(Christiane Schneider DIE LINKE: Ich habe den Faden verloren! Wo sind Sie?)

Frau Schneider, wir sind beim Punkt 38a der Abstimmung. Wir haben die ganzen Drucksachen aus dem Gesundheitsausschuss zum Hundegesetz beschlossen und sind gerade dabei, uns sozusagen durch die Ausschussempfehlungen zu wühlen. Frau Heyenn hat sich für Ihre Fraktion enthalten. Ich habe das dann auch richtig interpretiert, dass die anderen das eigentlich auch so wollten. Wir sind gerade bei der zweiten Lesung und ich habe gefragt, ob der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zustimme. Ich habe dem Senat entnommen,

(Erste Vizepräsidentin Barbara Duden)

dass er das tut. Jetzt sind wir dabei, den Widerspruch aus dem Haus zu klären.

Das ist nicht der Fall. Dann wollen wir den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen und ich bitte um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir kommen zum Punkt 39 der Tagesordnung, dem Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Elftes Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg.

[Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: 11. Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg – Drs 19/1476 (Neufassung) –]

Das Elfte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg aus Drucksache 19/1476 in der Neufassung war in unserer Sitzung vom 20. November 2008 in erster Lesung beschlossen worden. Nach Artikel 51 unserer Verfassung sind zu einem die Verfassung ändernden Gesetz zwei übereinstimmende Beschlüsse der Bürgerschaft erforderlich, zwischen denen ein Zeitraum von mindestens 13 Tagen liegen muss. Ich stelle fest, dass zwischen dem 20. November 2008 und heute mindestens 13 Tage liegen. Außerdem müssen beide Beschlüsse bei Anwesenheit von drei Vierteln der gesetzlichen Mitgliederzahl mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten gefasst werden. Das Sitzungspräsidium hat sich davon überzeugt, dass mindestens 91 Mitglieder der Bürgerschaft anwesend sind. Wer nun das Elfte Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg in der am 20. November 2008 beschlossenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Für das Gesetz haben mehr als zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gestimmt. Damit ist es in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir kommen zum Punkt 40 der Tagesordnung, dem Antrag der SPD-Fraktion: RegionalexpressHalt am Bahnhof Hamburg-Rahlstedt.

[Antrag der Fraktion der SPD: Regionalexpress-Halt am Bahnhof HamburgRahlstedt – Drs 19/1590 –]

Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltun

gen? – Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Punkt 46 der Tagesordnung, Antrag der GAL-Fraktion: Verwendung der Mittel aus der Tronc-Abgabe des Jahres 2007, Haushaltsplan 2008, Titel 9500.971.01.

[Antrag der Fraktion der GAL: Verwendung der Mittel aus der Tronc-Abgabe des Jahres 2007, Haushaltsplan 2008, Titel 9500.971.01 – Drs 19/1643 –]

Wer den Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.

Es bedarf auch hier einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht. Wer den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen worden.

Wir kommen zum Punkt 48 der Tagesordnung, dem Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Umbenennung des Gesundheitsausschusses.

[Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Umbenennung des Gesundheitsausschusses – Drs 19/1645 –]

Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen zum Punkt 49 der Tagesordnung, Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Teilnahme des Hamburger Rathauses an der "Langen Nacht der Museen".

[Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Teilnahme des Hamburger Rathauses an der "Langen Nacht der Museen" – Drs 19/1646 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Verfassungsausschuss überweisen. Wer dem Überweisungsbegehren zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren mit Mehrheit abgelehnt.

(Erste Vizepräsidentin Barbara Duden)

Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der SPD-Fraktion gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. – Frau Ernst bekommt es für maximal fünf Minuten.

Es gibt hier schon Witze über die "Lange Nacht der Bürgerschaftsdebatten". Dennoch möchte ich kurz für meine Fraktion hierzu etwas sagen. Wir hätten uns sehr gefreut, wenn Sie diesen Antrag an den Verfassungsausschuss überwiesen hätten, weil wir erheblichen Beratungsbedarf gerne auch mit Ihnen geteilt hätten. Unsere Position ist – ich sage es einmal so: Das Hamburger Rathaus ist kein Museum und wir möchten auch nicht, dass es eins wird.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Es gibt eine ganze Reihe von Aktivitäten, die wir gemeinsam machen, um dieses schöne Haus mit seinen Räumen auch den Bürgerinnen und Bürgern nahezubringen. Sie haben aber alle eines gemeinsam, nämlich dass wir es damit verbinden, für Demokratie, Parlamentarismus und dafür zu werben, sich für Politik zu interessieren. Wir wollen mit "Jugend im Parlament" junge Leute für Politik begeistern und wir wollen sie anregen mitzumachen. Was wir nicht wollen, ist einfach so zu tun, als wenn Räume gezeigt werden, die ihre aktive Zeit schon hinter sich haben. Die Befürchtung haben wir bei dem Antrag. Wir möchten weiterhin, wenn wir dieses Haus präsentieren, Politik und ihre Auseinandersetzung als aktiven Part darstellen und in den Mittelpunkt stellen. Das sehen wir nicht gewährleistet, wenn man sich einreiht in eine sehr erfolgreiche Veranstaltungsreihe, die "Lange Nacht der Museen". Deshalb hätten wir es gerne debattiert. Ich will dazu auch sagen:

(David Erkalp CDU: Kleingeister!)

Wir finden, dass …

(Unruhe im Hause – Glocke)