Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 7: Wahl von drei Mitgliedern und drei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern für die Kommission zur Durchführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von drei Mitgliedern und drei Stellvertreterinnen oder Stellvertretern für die Kommission zur Durchführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses - Drs. 19/2 -]
Die Stimmzettel liegen Ihnen vor. Der Stimmzettel enthält je ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen auf dem Stimmzettel nur ein Kreuz machen. Mehrere Kreuze beziehungsweise weitere Eintragungen oder Bemerkungen machen den Stimmzettel ungültig. Auch unausgefüllte Zettel sind ungültig. Bitte nehmen Sie nunmehr Ihre Wahlentscheidung vor.
Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? - Das scheint noch nicht der Fall zu sein. Gibt es weitere Nachlieferungen? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich diesen Wahlgang. Die Wahlergebnisse werden nach der nächsten Wahl ermittelt. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, dass wir die Ergebnisse zu Protokoll geben werden.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 und 9 auf: Wahl von sieben Mitgliedern für den Ausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes und Wahl von sieben Mitgliedern für das Kontrollgremium nach dem Gesetz zur Umsetzung von Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von sieben Mitgliedern für den Kontrollausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes - Drs. 19/3 -]
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl von sieben Mitgliedern für das Kontrollgremium nach dem Gesetz zur Umsetzung von Artikel 13 Absatz 6 des Grundgesetzes - Drs. 19/4 -]
Bevor wir die Wahlen durchführen können, wird hierzu nach Paragraf 38 Absatz 5 der Geschäftsordnung aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE das Wort begehrt. Frau Heyenn bekommt es. Sie haben das Wort für maximal zwei Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Fraktion DIE LINKE gebe ich folgende Erklärung zu Protokoll: Bei der Besetzung des parlamentarischen Kontrollausschusses und dem Kontrollgremium nach Paragraf 13 Absatz 6 des Grundgesetzes werden wir uns enthalten. Wir bestehen auf eine gleichberechtigte Mitwirkung der LINKEN an der Arbeit in der Hamburger Bürgerschaft. Bei der vorliegenden Regelung ist unsere Fraktion von einer wichtigen Aufgabe des Parlaments ausgeschlossen, nämlich der Kontrolle wichtiger Organe der Exekutive. Das können wir nicht akzeptieren. Die heute beschlossene interfraktionelle Geschäftsordnung ist eine vorläufige. Wir haben ihr zugestimmt in der Erwartung, dass es noch eine Reihe einvernehmlicher Einigungen und Änderungen geben wird, insbesondere dahingehend, dass DIE LINKE in diesen beiden Ausschüssen je einen Sitz erhält. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin, Verständnis haben wir für Ihren Wunsch, folgen werden wir ihm aber nicht. Es gibt eindeutige gesetzliche Regelungen - auch hier bei uns - für die Besetzung dieses Ausschusses beziehungsweise dieses Gremiums. Nach diesen Regelungen ist die Partei DIE LINKE nicht dabei. Schuld daran sind im Übrigen nicht die hier im Parlament vertretenen Fraktionen, sondern die Wähler. Denn hätten Sie mehr Wählerstimmen erhalten, hätten Sie auch eine Repräsentanz in diesem Ausschuss und in diesem Gremium erhalten.
Ich möchte zudem auch daran erinnern, dass wir eine Tradition in dieser Stadt haben. Wir hatten vor zwei Wahlperioden eine FDP im Parlament, die auch in diesem Gremium nicht vertreten war. Auch dort gab es keinerlei Änderungen und Rücksicht auf die Interessen der FDP. Insofern haben wir uns bisher immer in guter Tradition an Recht und Gesetz und bestehende Regelungen gehalten. Wir halten uns auch deshalb daran, weil in anderen Landesparlamenten nicht anders verfahren wird. Auch dort sind nicht alle im Parlament vertretenen Parteien automatisch Mitglied in den entsprechenden Ausschüssen, in Gremien. Insofern, liebe Kollegin, bitte ich um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch heute nicht entsprechen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte für die SPD-Fraktion erklären, dass wir die Größe dieser Gremien nicht verändern wollen. Die Größe der Gremien ist gesetzlich geregelt worden und ist seit dem Bestehen dieser Gesetze nie verändert worden, unabhängig davon, wie viele Fraktionen in welcher Fraktionsstärke hier im Parlament vertreten waren. Ich vermute, dass diejenigen, die sich die Größe der Gremien damals ausgedacht haben, ein wenig Augenmerk darauf gehabt haben, dass diese wichtigen
Ausschüsse und Gremien nicht zu groß werden. Das hat sicher etwas mit der Geheimhaltung zu tun. Es ist in der Tat so, dass bei der Sitzverteilung dann auch Fraktionen betroffen sind, die nicht so groß sind. Das Beispiel der FDP im Jahr 2001 ist genannt worden. Deshalb müssten wir auch an der Tradition festhalten und die Gesetze, die dem hier zugrunde liegen, nicht verändern. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist in der Tat so, dass die Größe dieser Gremien nicht durch die Geschäftsordnung, sondern durch die entsprechenden Gesetze, durch die diese Gremien eingesetzt werden, beeinflusst wird. Insoweit wäre zunächst der richtige Schritt, wenn man darüber diskutieren wollte, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen. Das können Sie als Fraktion tun, über den müsste man dann beraten. Einige Aspekte, über die man dann nachdenken muss, sind genannt worden. Auch wir sind bei der G 10-Kommission, die eine sehr wichtige und relevante Aufgabe hat, insoweit gekniffen, dass wir nicht darin sind. Diese Situation trifft für uns auch zu.
Ich will aber noch einen anderen Punkt sagen. Wenn Sie sich heute enthalten und damit zum Ausdruck bringen, dass es Ihnen lieber wäre, dass diese Ausschüsse in dieser Größe nicht gewählt werden, dann bringen Sie damit auch zum Ausdruck, dass Sie einstweilen auf eine Kontrolle des Verfassungsschutzes verzichten würden, wenn Sie nicht dabei sind und davon kann ich aus der Erfahrung in diesen Gremien nur abraten. Diese Ausschüsse haben ganz wichtige Aufgaben, sie müssen dringend eingesetzt werden und auch sofort handlungsfähig sein. Deswegen wird meine Fraktion diesen Vorschlägen auch ganz klar zustimmen.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zu den Wahlen. Die beiden Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie enthalten bei den Namen jeweils ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Kreuzen Sie bitte bei jedem Namen nur ein Kästchen an. Mehrere Kreuze machen den Stimmzettel ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. Bitte nehmen Sie nunmehr Ihre Wahlentscheidung vor.
Meine Damen und Herren! Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? - Da ist noch ein Nachzügler. Gibt es noch weiteren Bedarf, Stimmzettel abzugeben? - Das ist nicht der Fall. Dann ist die Wahlhandlung geschlossen. Die Wahlergebnisse werden ermittelt und ich gehe davon aus, dass auch hier Ihr Einverständnis besteht, dass dieses zu Protokoll genommen wird.
Zunächst zu Ziffer 1. Hier sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten. Wer möchte diesen folgen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist bei einigen Stimmenthaltungen einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 11, Drs. 19/6, gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, GAL und DIE LINKE: Einsetzung eines Ausschusses für Verfassung, Geschäftsordnung und Wahlprüfung.
[Antrag der Fraktionen CDU, GAL und DIE LINKE: Einsetzung eines Ausschusses für Verfassung, Geschäftsordnung und Wahlprüfung - Drs. 19/6 -]
Wer möchte den Antrag annehmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist mehrheitlich so beschlossen.
Dann komme ich zu Tagesordnungspunkt 12, Drs. 19/7, Interfraktioneller Antrag zur Einsetzung eines Eingabenausschusses.
Wer möchte diesen Antrag annehmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Das war der letzte Tagesordnungspunkt der konstituierenden Sitzung. Ich möchte nun die Tradition fortführen und Sie alle herzlich zur gemeinsamen Zusammenkunft einladen. Dieses Mal - von der Tradition abweichend - in den Kaisersaal, weil hier vorne noch die wertvollen Ausstellungsstücke der Bürgerschaftskanzlei zu sehen sind.