Protocol of the Session on December 12, 2007

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Bevor ich Herrn Klooß das Wort erteile, muss ich Ihnen sagen, dass der Pegel des nicht zulässigen Geräuschvolumens wieder deutlich erhöht ist. Ich bitte Sie, Ihre Nebengespräche

einzustellen, sie draußen zu führen. Auf jeden Fall ist der Einzige, der hier gehört werden soll, jetzt Herr Klooß, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, das höre ich gerne. Herr Senator Lüdemann, es ist schon erstaunlich, wie Sie hier alles, was Sie vermeintlich gut gemacht haben, noch einmal in Bausch und Bogen in den Himmel loben und alles, was vor Ihrer Zeit war, in die Tonne treten wollen.

(Wolfgang Beuß CDU: Das schmerzt, Herr Klooß!)

Diese Schwarz-Weiß-Malerei glauben Ihnen Ihre eigenen Leute, glaube ich, nicht.

Sie sollten damit auch ein bisschen seriöser umgehen. Sie sollten einmal fragen, wie die Belegungssituation zustande gekommen ist. Wir von der SPD haben immer gesagt - und das entspricht übrigens auch dem gesetzgeberischen Auftrag im Strafgesetzbuch -, dass Kurzzeitstrafzeiten möglichst vermieden werden sollen. Wir haben immer gefordert, dass intelligente Strafen und Sanktionen verhängt werden, die der Haftvermeidung dienen. Darauf sind Sie nie eingegangen. Im Gegenteil. Ihr Vorgänger Kusch war der Meinung, es sollten möglichst viele in den Knast hinein. Das war auch einer der Gründe, weshalb er dann solche hypertrophierte Anstalt hat bauen lassen in Abkehr von den Planungen.

Jetzt haben wir die Situation, dass zu viel Haftraum vorhanden ist und Sie den nicht voll bekommen. Dazu haben Sie kein Wort gesagt, auch nicht zu den Kosten, die da entstanden sind und immer noch entstehen. Sie wollen sich demgegenüber damit brüsten, dass Sie nun in der Lage sind, den ebenfalls vom Bundesverfassungsgericht verlangten Auftrag, Einzelhaft für die Gefangenen vorzusehen, nun erfüllen zu können. Das ist doch ein klarer Widerspruch. Den sehen wir alle, aber Sie scheinen das zu ignorieren.

Sie haben sich auch damit gebrüstet, dass Sie immer genau hingucken, was mit den Gefangenen geschieht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass Sie beziehungsweise Ihr Vorgänger die Einweisungskommission abgeschafft und Sie sie nicht wieder eingesetzt haben. Ein wichtiges Instrument, das aber heute nicht mehr vorhanden ist, das aber geeignet wäre, den Gefangenen dort hinzuschicken, wo er auch wirklich hingehört.

Sie haben uns vorgehalten, wir würden nur die Täter und nicht die Opfer im Auge haben. Das ist aber doch blanker Hohn, was Sie da sagen. Das stimmt doch überhaupt nicht. Selbstverständlich haben wir die Opfer im Blick und unsere gesamten Bemühungen, die Resozialisierung durch den Vollzug zu ermöglichen, dienen doch dem Schutze des Opfers

(Doris Mandel SPD: Das ist Opferschutz pur!)

und in weiteren Teilen dann der Gesamtbevölkerung als Vermeidung von zukünftigen Straftaten. Das ist doch der Sinn der Sache und das können Sie hier nicht so verhöhnen.

(Beifall bei Wilfried Buss und Doris Mandel, beide SPD)

Sie dürfen auch nicht darüber hinweggehen oder das sogar noch verteidigen, dass Sie bestimmte Sachen im Vollzugsgesetz einfach umbenannt haben. Jetzt heißt es bei Ihnen nicht mehr Urlaub, sondern Freistellung von der

Haft. Das ist ein Ausdruck, der die Sache beschönigt. Sie haben außerdem dieses Instrument noch erschwert.

(Bernd Reinert CDU: Zu Recht!)

Ich kann daran erinnern, dass der von Ihnen benannte Sachverständige Arloth, der Präsident des Landgerichts Augsburg und Professor für Strafrecht, Ihnen gesagt hat, dass man so etwas eigentlich nicht machen kann und das sei ein Etikettenschwindel, der so gar nicht möglich ist.

Ein letztes Wort zur Aktenvorlage. Herr Senator, da haben Sie etwas durcheinandergebracht. Die Aktenvorlage, die wir durchgesetzt haben, bezog sich auf die sogenannten Bestechungsvorfälle und nicht auf die Renitenzfälle. Der Bestechungsvorwurf war der, dass durch Abmachungen der Justizbehörde mit Gefangenen die Rücknahme von Rechtsmitteln ermöglicht oder günstig beeinflusst wurde. Darum haben wir ein Aktenvorlageersuchen gestellt und die Akten eingesehen. Das hat aber nichts mit den Renitenzfällen zu tun, das heißt den Fällen, wo die Vollstreckungsbehörde nicht den Auflagen und Beschlüssen der Vollstreckungskammern nachgekommen ist. Dazu hätten Sie ein Wort mehr sagen können.

Wir haben nichts dagegen, dass sich die Vollstreckungsbehörde mit den Richtern treffen will oder dass sie Gespräche führen will. Nur das ist etwas anderes als das, was der Gefangene, der in seinen Rechten verletzt worden ist, dann selbst als Anspruch hat. Diesen Weg, den wir hier beschritten haben, können Sie auch nicht verächtlich machen. Der Senat selbst hat beispielsweise Bundesratsinitiativen ergriffen, wenn es darum geht, anstelle von Freiheits- oder Geldstrafen das Fahrverbot als Sanktion einzuführen. Das ist eine Sache, die wir im Prinzip auch gutheißen. Die ist allerdings - das muss ich auch noch einmal sagen - ein alter Hut. Die Diskussion wird seit vielen Jahren in der Literatur und in der Praxis geführt. Wenn Sie jetzt versuchen, das auf diesem Wege zu machen, ist das in Ordnung. Dann verstehe ich aber nicht, weshalb Sie dagegen sind, über eine Bundesratsinitiative ein wichtiges Instrument für die Verbesserung der Rechte der Gefangenen auf den Weg zu bringen. - Danke.

(Beifall bei der SPD und bei Christian Maaß und Martina Gregersen, beide GAL)

Gibt es weitere Wortmeldungen? - Die sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst zum GAL-Antrag aus der Drs. 18/7516. Wer möchte diesen annehmen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Nun zum SPD-Antrag aus der Drs. 18/7564. Wer möchte diesem zustimmen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Auch dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Schließlich zum Bericht des Rechtsausschusses aus der Drs. 18/7440. Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe, der Jugendstrafe und der Sicherungsverwahrung aus der Drs. 18/6490 mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen beschließen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mehrheitlich erfolgt.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat der für morgen vorgesehenen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

- Das ist der Fall. Dann wird die zweite Lesung in der morgigen Sitzung durchgeführt.

Ich rufe Punkt 70 der Tagesordnung auf, Drs. 18/7477 in der Neufassung, Antrag der CDU-Fraktion: Lärmschutz an der Güterumgehungsbahn finanziell absichern - Hamburg ist dabei.

[Antrag der Fraktion der CDU: Lärmschutz an der Güterumgehungsbahn finanziell absichern – Hamburg ist dabei! (II) - Drs. 18/7477 -]

Wird hierzu das Wort gewünscht? - Herr Wersich, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor zwei Monaten lautete der Schlusssatz meiner Eingangsrede: Jetzt muss wieder - wie der Hamburger sagt - Butter bei die Fische. Vorausgegangen war ein von SPD-Bundestagsabgeordneten organisiertes Gespräch mit Vertretern der Lärmschutzinitiativen im Hause des Bundesverkehrsministers Tiefensee in Berlin und das ist auch schon ein Vierteljahr her. Werte Kollegen der SPD, ich kritisiere ausdrücklich nicht das Engagement Ihrer Bundestagsabgeordneten in diesem Zusammenhang, Herr Quast, sondern ich kritisiere den Zeitpunkt und auch die schlechte Vorbereitung des Gesprächs.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Dem Besuch in Berlin folgte ein blitzschneller Antrag der Opposition hier im Hause mit dem Titel: Hamburg ist in der Verantwortung. Der Titel sollte wohl suggerieren, alles klar in Berlin, Hamburg möge jetzt nachziehen und endlich mehr für den Lärmschutz tun. Die Herren Lühmann und Quast, aber auch Frau Goetsch, reagierten mit völligem Unverständnis auf unsere Ablehnung Ihres doch so gut gemeinten Antrags, den Sie lieber gar nicht debattiert hätten. Einen Überweisungsantrag hatten Sie übrigens gar nicht gestellt und das, meine Damen und Herren, ist entlarvend.

(Beifall bei der CDU und Zurufe von Christian Maaß und Martina Gregersen, beide GAL)

Liebe Frau Gregersen, warum also die Eile? Waren die Damen und Herren der Opposition schon damals sicher, dass sie so schnell werden keine Lösung präsentieren können? Vielleicht wissen Sie mehr als wir. Vielleicht erfahren wir heute Verwertbares.

Meine Damen und Herren! Ich zitiere aus dem Protokoll der Diskussion vom 10. Oktober in diesem Hause. Da erfahren wir von der SPD:

"Das Bundesverkehrsministerium steht an der Seite der Hamburger.

(Wilfried Buss SPD: Genau!)

Ich habe mich beim Minister dessen versichern können. Die nötigen Anträge für die Entdröhnung der Brücken durch die Deutsche Bahn sind eingefordert.

(Christian Maaß GAL: Wir müssen mal für die Ent- dröhnung der Reden stimmen!)

Die Kosten, die die Bahn auf die Bürger abwälzen will, sind auf dem Prüfstand."

- Für jemand, der einmal Senator werden will, alle Achtung. -

Ich fahre fort:

"Auch das Bundesministerium fordert eine Geschwindigkeitsbegrenzung, solange der Lärmschutz nicht vollendet ist."

(Zuruf von Antje Möller GAL)

- Wollen Sie auch Senatorin werden?

Hinweise auf Ergebnisse dieser Art habe ich bis heute nicht bekommen können. Tatsache bleibt: Die Lärmschutzinitiativen und die Freie und Hansestadt Hamburg stehen gemeinsam noch immer einer Handvoll von zum Teil schwerwiegenden Problemen gegenüber. Bahn und Bund bleiben in der Verantwortung. Jetzt hat Berlin - und das ist ausdrücklich der Verdienst aller Beteiligten, allen voran danke ich hier Senator Gedaschko und der BSU -

(Beifall bei der CDU - Jürgen Schmidt SPD: Natürlich!)

uns wenigstens in einem ganz wichtigen Punkt weitergebracht: Aktiver Lärmschutz wird auch im östlichen Teil der Güterumgehungsbahn möglich sein. Jetzt können sich die von der sogenannten Ertüchtigung betroffenen Wohnungs- und Grundstückeigentümer in Barmbek, Dulsberg, Eilbek, Hamm und Horn für Lärmschutzwände auch an dieser Strecke einsetzen. Passiver Lärmschutz kann in dem Zusammenhang zurückgezahlt werden. Das hat Berlin regeln können und das ist ein ganz wichtiger Punkt. Zusagen von SAGA/GWG, von Wohnungsgenossenschaften und Anliegern soll es schon geben, eine sehr wichtige Entscheidung für die Menschen an der Bahn. Wir hatten den Betroffenen vor Ort zugesagt, dass es keine Ungleichbehandlung von Grundstücks- und Wohnungseigentümern an der Strecke der Güterumgehungsbahn Nord geben wird. Wir werden auch in Barmbek, Dulsberg, Eilbek, Hamm und Horn jeden für den aktiven Lärmschutz gesammelten Euro der Anlieger verdoppeln. Wir, aber auch Senat und BSU werden selbstverständlich die Aktivitäten der Initiativen vor Ort unterstützen, ein sehr wichtiges Signal für die Menschen an der Bahn. Da bleiben aber von dem halben Dutzend noch fünf ungelöste Probleme. Hier noch einmal stichwortartig: Erstens zu hohe Planungskosten, zweitens unsinnige Rückbaukosten, drittens ungelöstes Problem der Brückenentdröhnung, zum Teil der Brückensanierung, viertens notwendige Geschwindigkeitsreduzierungen solange Lärmschutz nicht realisiert ist, fünftens die Lösung der Problematik Vorauszahlung.

Meine Damen und Herren, bisher keine gute Nachricht für diese fünf Anliegen der Menschen an der Bahn. Diese Begehren richten sich nach wie vor an die Lärmverursacher Bund und Bahn. Sie sind zum Teil überhaupt Voraussetzung für die sinnvolle Investition in Lärmschutzwände. Vor zwei Monaten, werte Kollegen der SPD, hatte ich Sie um Unterstützung des beim SPD-geführten Verkehrsministeriums in Berlin gebeten, denn die Lärmschutzinitiativen müssen jetzt entscheiden. Was haben denn Ihre SPD-Abgeordneten Annen, Carstensen und Kahrs in Berlin erreicht? Außer großem Spektakel scheint es zumindest bis heute nicht viel zu sein. Wir und die Menschen vor Ort können nicht monatelang auf Antwor