"Mit der Anpassung des Landesrechtes an das Lebenspartnerschaftsgesetz zeigt die CDU in Hamburg, dass ihr Lesben und Schwule in der Stadt nicht egal sind."
Nichtsdestotrotz war das kein einfacher Prozess. Das möchte ich nicht verhehlen. Wir sind auch mit dem, was heute vorliegt, nicht ganz bei dem, was wir 2006 beantragt haben. Dennoch hat die CDU-Fraktion für das Gesetz Positionen geräumt, die sie bisher verteidigt hat. Wir haben unsere Position beim Thema Beihilfe und Zweitwohnungssteuer deutlich verändert. Dafür auch noch einmal mein Dank an die Kollegen der Fraktion, die diesen Prozess sehr sachlich mit begleitet haben und sich in ihre Fachbereiche hineingedacht haben.
Dank muss ich aber auch an die Opposition sagen, die sich mit sehr konstruktiven Beratungen, insbesondere im Rechtsausschuss, Herr Klooß, eingebracht hat. Es tut mir sehr leid, dass Lutz Kretschmann-Johannsen wegen seiner Krankheit weiterhin nicht anwesend sein kann. Es ist natürlich auch richtig, dass er jemand ist - genauso wie Farid Müller -, der das immer begleitet hat. Das Klima im Rechtsausschuss und in allen Ausschüssen, die damit befasst waren, war von hoher Sachlichkeit geprägt, die wir uns sicher auch bei der einen oder anderen Debatte hier im Hause gewünscht hätten.
Nichtsdestotrotz haben wir es mit einer komplexen Materie zu tun. Der vorliegende Entwurf regelt über 30 Gesetze und Verordnungen neu, was auch der LSVD anerkannt hat. Er begrüßt das, was wir heute auf den Weg bringen, auch wenn er nicht versteht, warum wir die Beamten aus dem Gesetzentwurf wieder herausgenommen haben. Dennoch räumt er ein, dass wir Position bezogen haben und erkennt an, dass wir das ändern wollen. Das können Juristen stundenlang diskutieren. Das haben Sie auch getan mit Verwaltungen, in der Fraktion, im Rechtsausschuss. Der Blick in Protokolle für die Liebhaber solcher Auseinandersetzungen sei da zu empfehlen. Das ist von Generalklauseln, von Familienbegriffen, von Föderalismusreform und vielem anderen die Rede. Aufgrund der Bedenken der Experten, die vorgetragen wurden, diese Regelungen im Gesetz zu lassen, haben wir gesagt, dass für uns das Ziel wichtig ist, nämlich, dass die Angleichung auch bei dem Beamtenrecht stattfindet. Wie diese wiederum erreicht wird, ist bei uns zweitrangig, Hauptsache das Ziel wird erreicht. Wir haben das abgekoppelt. Das haben wir bewusst gemacht, um das, was wir heute haben, beschließen und den Rest in aller Ruhe nacharbeiten zu können. Das hat der LSVD zwar bedauert, sagt aber, dass man unterschiedliche
Positionen einnehmen kann. Die CDU-Fraktion und auch ich haben uns juristisch dahingehend überzeugen lassen, dass wir sagen, wir koppeln ab, wir nehmen das auf in die Neuregelung des Beamtenrechts in Hamburg im Zuge der Föderalismusreform, die gerade läuft. Da hat Herr Müller Morgenluft gewittert und sagte in seiner Art, die schwule Welt in Hamburg geht unter - über die lesbische redet er da seltener - und hat in einer Pressemitteilung verkündet, das sei alles weit hinter dem zurück, was man wolle, man sei mit diesem Entwurf in die Steinzeit zurückgekehrt. Ein Dank auch an Frau Spethmann für die Klarstellung, wie sie dankenswerter Weise auch im "Hamburger Abendblatt" zu lesen war, Herr Müller. Wir haben im Protokoll des Rechtsausschusses, das Ihnen auch vorliegt, klargestellt, dass wir in dieser Fragestellung inhaltlich keinen Deut zur Seite gewichen sind. Wir sagen, dass selbstverständlich bei der Beamtenpension und Familienzuschlägen angepasst und gleichgestellt wird. Das werden wir auch begleiten. Das Personalamt hat Entwürfe für 2007 für das Hamburger Beamtenrecht zugesagt. Es gibt eine Verzögerung, aber wir haben Kurs gehalten, aber wir wollen auch etwas erreichen und von daher haben wir uns für diesen Weg entschieden. Das, denke ich, haben wir gut getan an dieser Stelle.
Wer uns in den Debatten erlebt hat - im Wesentlichen die Antragsteller, aber auch Frau Spethmann und mich, die das fachlich begleiten -, weiß, dass wir diesen Prozess im Sinne unseres ursprünglichen Gesetzentwurfs begleiten. Für uns zählt das Ergebnis. Es ist wichtig, dass wir Rechtssicherheit für die Betroffenen herstellen. Die stellen wir nicht her, wenn die Juristen auf Senatsseite sagen, dass es Diskussionen gibt, wenn ihr das Beamtenrecht an der Stelle regelt wo ihr es wollt. Das wollen wir nicht, sondern wir wollen substanzielle Veränderungen erreichen. Ich denke, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen guten Schritt dafür machen. Wir reihen uns ein in die Spitzengruppe der Bundesländer, die an der Stelle schon gearbeitet haben. Dazu gehören Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Bremen und Sachsen-Anhalt haben nur Teile umgesetzt. Würden wir das Beamtenrecht an der Stelle anfangen anzupassen - und wir hoffen, dass wir das im nächsten Jahr hinbekommen -, hätten wir die Spitzenstellung wieder erreicht, weil auch die anderen Länder beim Beamtenrecht ihre Schwierigkeiten hatten. Die Länder, von denen man noch nichts hört, sind Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Es sind Länder, die meines Erachtens keine CDU-Ministerpräsidenten haben, die ständig die Welt untergehen lassen, sondern es sind sozialdemokratisch geführte Landesregierungen. Ich glaube, dass das Signal aus Hamburg, wie wir diese Diskussion vorangebracht haben, die jetzt auch im Saarland aufgegriffen wurde - auch da diskutiert die CDUFraktion bei Alleinregierung, welche Maßnahmen sie vornimmt -, bei den Kollegen der SPD nachhallt.
Die CDU, um das auch für die Fraktion zu sagen, trägt mit diesem Entwurf der Tatsache Rechnung, dass in rund 3.000 gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften in Hamburg Menschen verbindlich Fürsorge, Unterstützung und Verantwortung füreinander übernommen haben und dazu stehen. Gehen Sie diesen Weg mit uns gemeinsam. Tragen Sie dieser Tatsache gemeinsam mit uns Rechnung. Stimmen Sie unserem Gesetzesvorschlag zu.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Heintze hat es freundlicherweise schon erwähnt, dass unser erkrankter Kollege Kretschmann-Johannsen sicherlich heute sehr gerne am Pult gestanden hätte, um einige Worte zu dieser Gesetzesvorlage zu sagen. Aber nun müssen Sie mit mir vorliebnehmen. Herr Heintze, da haben Sie Glück, denn ich bin die mildere Form von Herrn Klooß, der Ihnen mit Sicherheit noch einmal die tatsächlichen Abläufe im Rechtsausschuss vor Augen geführt hätte. Es ist nämlich nicht unbedingt von der Dynamik gewesen, die Sie uns vorgetragen haben, wie Sie das Thema vorangebracht haben. Wir müssen unumwunden anerkennen, Herr Heintze, dass es dieses Bundesgesetz seit dem 1. August 2001 gibt. Seit der Zeit waren Landesregierungen und Landesmehrheitsfraktionen in den Landtagen aufgefordert, dieses Bundesrecht in Landesrecht umzusetzen. Da haben Sie dann mit ganz viel Schwung und Akribie einen Gesetzentwurf etwas schnell abgeschrieben, der Ihnen dann genauso wie uns zugesandt wurde. Dazu sage ich Ihnen herzlichen Glückwunsch. Das ist auch in Ordnung. Wir haben uns etwas zurückgehalten, weil auch heute wieder deutlich geworden ist, dass alles, was von der Opposition eingebracht wird - nehmen Sie nur das Freiwillige Soziale Jahr, das absolut sinnvoll und gut ist -, von Ihnen als Mehrheitsfraktion leider nicht einmal in einen Ausschuss zur Beratung überwiesen wird.
Insofern haben wir uns da zurückgehalten, Herr Heintze, um die Angelegenheit voranzutreiben und den eingetragenen Lebenspartnerschaften tatsächlich die Gleichstellung mit Ehepaaren zu ermöglichen.
Sie haben sechs Jahre Zeit gehabt, um den Senat davon zu überzeugen, dass es hier um ein Gesetz geht, das lange überfällig ist. Sich jetzt hinzustellen und zu sagen, das war die zündende Idee und Sie hätten Ihr Wahlprogramm umgesetzt, ich weiß nicht, seit wann die CDU so etwas im Wahlprogramm hat,
aber ich weiß genau, wie lange wir das als SPD und Grüne schon im Wahlprogramm haben. Da bin ich mir sehr sicher, Herr Heintze.
Immerhin sind in Hamburg zwischen 2001 und 2006 rund 1.318 homosexuelle Paare die Lebenspartnerschaft eingegangen. Die sollen jetzt auch von den gleichen Rechten profitieren können. Leider klappt das 2007 immer noch nicht. Aber die Europäische Kommission, Herr Heintze, muss so etwas schon geahnt haben und hat deshalb das Jahr 2007 in seiner sozialpolitischen Agenda zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle erklärt. Ziel des Aktionsjahres 2007 ist es sicherzustellen, dass die europäischen Antidiskriminierungsbestimmun
Bis auf die Gleichstellung der Beamten konnte im Rechtsausschuss die Anpassung des Landesrechts zwar weitgehend einstimmig vorgenommen werden, aber wir bedauern sehr, dass Sie letztendlich weit hinter Ihrem erstmals im November 2006 eingebrachten Entwurf im Rechtsausschuss zurückgeblieben sind, denn der ursprüngliche Entwurf hatte die Gleichstellung von Verheirateten und homosexuellen Beamtinnen und Beamten und heterosexuellen Beamtinnen und Beamten nicht nur bei der Beihilfe, sondern auch bei der Besoldung und Hinterbliebenenversorgung zum Inhalt. Damit hätte Hamburg in der Tat eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Gleichstellung homosexueller Ehen einnehmen können. Leider waren Sie da aber dann doch nicht mutig genug, denn es wäre rechtlich möglich gewesen, es doch schon so zu verabschieden und das angekündigte Landesbeamtengesetz nachzuliefern.
In der mit der CDU-Mehrheit vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung wird es jetzt nur die Gleichstellung bei der Beihilfe geben, aber nicht bei sehr entscheidenden Vorschriften in dem Landesbeamtengesetz.
Es ist uns leider nicht gelungen, Sie im Rechtsausschuss davon zu überzeugen, dass man diese Lösung aus rechtlichen Gründen sehr wohl hätte machen können. Wir freuen uns darüber, dass wir dieses Gesetz endlich haben. Herr Heintze, Sie haben es uns angekündigt, dass Sie selbst dafür Sorge tragen werden, dass die noch nachzubessernden Gesetze auch auf den Weg gebracht werden. Wir werden Sie dabei begleiten, aber wir hoffen sehr, dass sie nicht von der Dynamik weiterer sechs Jahre sind. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kollege von der CDU hat einen Blick zurück gewagt. Ich will mich dem einmal anschließen. Wenn man in der elektronischen Parlamentsdokumentation recherchiert und das Wort Lebenspartnerschaft eingibt, wird man fündig. Man muss nur die richtigen Legislaturperioden suchen, Herr Kollege. Ich sehe hier einen Antrag vom 27. Juni 2001 von der SPD und den Grünen. Bereits dort - das Lebenspartnerschaftsgesetz war noch gar nicht beschlossen beziehungsweise es war beschlossen, aber noch nicht in Kraft getreten - haben SPD und Grüne vom Senat die Angleichung gefordert. Es kam die Bürgerschaftswahl. Der neue Senat hätte das machen können, hat er aber nicht. Weil er es nicht getan hat, kam dann ein Antrag der GAL-Fraktion vom 16. Oktober 2002 - und da muss ich Sie leider bei Ihrem Blick zurück und Ihrem Selbstlob korrigieren - und das war ein Gesetzentwurf, der zur Anpassung des Landesrechts eingebracht wurde. Der wurde von Ihrer Fraktion und Ihren damaligen Fraktionskollegen Schill und FDP abgelehnt.
Dann haben wir einen Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2003: Anpassung des Landesrechts - wieder abgelehnt. Auch die SPD war hartnäckig. Ein halbes Jahr später, am 12. November 2003 beantragt die SPDFraktion erneut die Anpassung des Landesrechts - abgelehnt. Aber wir waren alle hartnäckig. Meine Frak
tion hat dann noch einmal im Jahr 2005, unter anderem zum Christopher-Street-Day, dringend die Anpassung des Landesrechts beantragt.
Sechs Jahre später - wir können das einmal einführen, je mehr Anträge die Opposition stellt, irgendwann kommt dann die Regierungsfraktion hinterher - haben wir Ihren Gesetzentwurf bekommen. Sechs Jahre mussten dann auch die hiesigen Paare warten. Trotzdem ist es gut, dass es jetzt beschlossen wird. Es ist ein gutes Signal, das in diesem Fall von Hamburg ausgehen wird, gerade, weil es eine CDU-Fraktion beschließt. Ihre CDU-Kollegen in Bremen waren in der großen Koalition nicht so mutig, da müssen es jetzt SPD und Grüne in den Koalitionsvertrag hineinschreiben, es zu tun.
Was nicht gut war, war Ihr Verhalten im Rechtsausschuss, als es darum ging, Ihren eigentlichen Gesetzentwurf zu beschließen, denn da hat Sie dann der Mut verlassen. Uns liegt im Rechtsausschuss ein Schreiben Ihres Senats vor, mit dem auf einmal Rechtsbedenken geäußert wurden, und zwar verfassungsrechtliche. Da kam man zu der etwas abenteuerlichen Auffassung, dass man sagte, Beamte und Familie passe irgendwie nicht, denn da wäre der Artikel 6 im Grundgesetz berührt. Ob nun Lebenspartner zur Familie gehören würden und demzufolge der Staat auch eine Fürsorgepflicht hätte - dann eben auch für Lebenspartner -, da wäre der Senat sich nicht so sicher. Am Ende seines fast einseitigen Referats kommt er dann aber zu dem Schluss - das steht alles in dem Protokoll des Rechtsausschusses -:
"Dabei dürfte mit einem gewissen Restrisiko die Rechtsauffassung vertretbar sein, dass nach Paragraf 48 keine absolute Sperrfunktion für eine Einbeziehung des eingetragenen Lebenspartners der eingetragenen Lebenspartnerin in die allgemeine Fürsorgepflicht des Dienstherrn zukommt."
Da frage ich mich, wenn es so ist, was haben Sie dann für ein Problem bei der CDU-Fraktion gehabt? Ich habe das nicht verstanden.
"Das Fördergebot des Artikels 6 Absatz 1 Grundgesetz kann also nicht als Benachteiligungsgebot für andere Lebensformen als die Ehe verstanden werden."
Aber es gab noch einen zweiten Rechtseinwand, der mehr rechtspolitischer Natur war. Da kam man vonseiten des Senats zu der Auffassung, es handele sich bei dem Beamtenrecht immer noch um ein Bundesgesetz. Zwar hat die Föderalismusreform den Ländern die Zuständigkeit für die Beamtinnen und Beamten eingeräumt, aber die Länder hätten das bisher in einem eigenen Gesetz nicht angefasst. Es würde also noch das Bundesgesetz bestehen. Wenn die Länder jetzt auf einmal anfangen würden, einzelne Bestimmungen aus einem Bundesgesetz zu ändern, ginge das nicht. Soweit so gut.
Dann kommt aber Ihr eigener Senat zu der Erkenntnis, es könnte natürlich sein, dass die Angleichung an das Lebenspartnerschaftsgesetz ein eigener Teil sei, den man aus dem Bundesgesetz herausbrechen könnte, ohne dass man das gesamte Gesetz in Hamburger Lan
desrecht übernimmt. Insofern ginge es dann doch wieder, dass man hier einfach das Beamtenrecht angleichen könne.
Aber auch diese Zweifel haben die CDU-Fraktion nicht überzeugt, einzuknicken. Am Ende bleibt eigentlich ein großes Fragezeichen, warum Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf vor diesen dünnen Rechtseinwänden des Senats wieder zurückgezogen haben. Deswegen gab es von mir auch in der Öffentlichkeit aus meiner Sicht die berechtigte Kritik.
Es bleibt Ihnen überlassen, wie Sie das jetzt rechtfertigen wollen, wenn Ihr eigener Senat bei seinen eigenen Argumenten stark zweifelt und Sie sofort bereit sind, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, um noch einmal zu überlegen. Wir haben das nicht verstanden. Wir glauben auch, dass die lesbischen und schwulen Beamtinnen und Beamten in dieser Stadt das nicht verstehen. Wenn Sie in diesem Jahr nichts unternehmen, werden wir das nach der Wahl ändern. - Vielen Dank.
Wer möchte Ziffer 1 der Ausschussempfehlung folgen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Wer möchte Ziffer 2 der Ausschussempfehlung folgen und das Petitum aus der Drs. 18/5321 mit dem vom Ausschuss empfohlenen Änderungen zum darin enthaltenen Gesetz zur Anpassung des hamburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes beschließen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist einstimmig bei vielen Enthaltungen so beschlossen.