Es gehört unserer Meinung nach auch dazu, dass wir eine ganz enge Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Jugendvollzug hinbekommen, und zwar sowohl für die Schnittstelle, wenn die jungen Menschen in den Vollzug reingehen, als auch für die Schnittstelle - und das ist sicherlich noch wichtiger -, wenn die jungen Menschen aus dem Vollzug rausgehen. Wir müssen gewährleisten - und wir sollten das auch gesetzlich gewährleisten -, dass die verschiedenen Zuständigkeiten nicht einfach die Arme hochnehmen, wenn sie nicht mehr zuständig sind, sondern dass es da eine Zusammenarbeit Hand in Hand gibt. Wir brauchen - und das haben wir in unserem Gesetzentwurf auch drin - einerseits eine Verpflichtung des Jugendvollzugs, eng mit der Jugendhilfe zusammenzuarbeiten und das ist das, was wir ganz neu haben. Deswegen haben wir auch eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz in unseren Gesetzentwurf übernommen. Es kann nicht sein, dass Hilfemaßnahmen, die sinnvoll angefangen wurden, bevor der junge Mensch straffällig wurde oder bevor er in den Vollzug gegangen ist, einfach abbrechen und keinerlei sinnvolle Fortsetzung finden. Es kann auch nicht sein, dass sinnvolle Hilfemaßnahmen, die im Vollzug ergriffen wurden, nachher keine Fortsetzung finden, weil die Haft vorbei ist. Da muss es tatsächlich eine Kontinuität geben.
Der vierte Punkt, der unseren Entwurf in der Landschaft der vielen Entwürfe, die es bundesweit gibt, auszeichnet, ist, dass wir einen besonderen Wert darauf gelegt haben, die besondere Lebenssituation von Mädchen und jungen Frauen abzubilden, dass wir tatsächlich eine spezielle Förderung, eine spezielle Berücksichtigung der besonderen Lebenssituation, überall dort formulieren, wo das im Jugendvollzug auf den ersten Blick geboten ist. Wer sich nicht weiter mit dem Jugendvollzug beschäftigt, denkt sicherlich erst einmal an männliche Gefangene. Auch da gilt es natürlich, den Zusammenhang mit der Geschlechterrolle und dem Geschlechterbild und der Kriminalität zu hinterleuchten. Aber es gibt leider auch immer mehr junge Frauen, die straffällig werden und deswegen auch in den Vollzug gehen. Dieser veränderten Situation - keiner wünscht sich das - muss auch der Vollzug gerecht werden. Wir sind deswegen der Meinung, dass Hamburg sich dieser Aufgabe stellen muss und diese Aufgabe nicht an andere Bundesländer abschieben kann und das auch wegen des Gebotes, dass der Vollzug wohnortnah zu vollziehen ist. Das führt wieder zu dem zurück, was ich anfangs gesagt hatte, nämlich der engen Verbindung zur Außenwelt. Das muss gewährleistet werden und das auch für junge Frauen.
Unseren Entwurf haben wir in den letzten Herbstferien erstmals öffentlich vorgestellt. Wir haben ihn zwischenzeitlich sehr intensiv diskutiert. Diesen Entwurf haben wir selbst entwickelt, haben eine Reihe von Anregungen aus anderen Entwürfen aufgenommen, aber in dieser Form ist das eine eigene Produktion gewesen. Wir sind sehr erfreut, dass dieser Entwurf zur Grundlage vieler anderer Entwürfe grüner Landtagsfraktionen geworden ist. Das ist Grundlage des grünen Musterentwurfes für ein Jugendstrafvollzugsgesetz geworden. Wir haben diese vielen Anregungen aus der bundesweiten Diskussion aufgenommen und eine intensive Debatte im Rahmen einer Fachdiskussion geführt, bei der wir sehr viele interessierte Besucherinnen und Besucher hatten, die aus der Fachwelt kamen, viele Fachleute, die im Jugendvollzug arbeiten oder aber mit dem Jugendvollzug zu tun haben.
Bei dieser Fachtagung haben wir auch sehr starke Unterstützung für unseren Entwurf und insbesondere für unsere - zugegebenermaßen provokante - Forderung bekommen, auf die Disziplinarmaßnahmen zu verzichten. Praktiker haben uns auch bei der Gelegenheit wieder bestätigt, dass ein Jugendvollzug, der hinreichend personell ausgestattet ist, der in der Lage ist, Beziehungsarbeit auch mit schwierigen Jugendlichen zu leisten, was voraussetzt, dass es eine Kontinuität in der Betreuung gibt, Disziplinarmaßnahmen nicht braucht. Gerade deswegen kommt es auf die formale Stellung weniger an. Es kommt darauf an, dass der Jugendvollzug wirklich in der Lage ist, solche stabilen Beziehungen aufzubauen, etwas, was diese jungen Menschen viel zu selten erlebt haben. Es ist nicht richtig, wenn der Senat Kürzungen beim Personal auf Hahnöfersand vornimmt, sondern wir brauchen eine Verstärkung des Personals im Hamburger Jugendvollzug. Meiner Meinung nach kann man das sehr gut vertreten, dass man Haftplatzkapazität, die wir an anderer Stelle im Überfluss haben, reduziert und das Personal, das qualifiziert und speziell noch fortzubilden ist, dann in den Jugendvollzug schickt.
Wir haben auf der anderen Seite den Entwurf der Justizbehörde und ich möchte noch einmal eine Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zum Sicherheitsbericht der Bundesregierung zitieren. Der Sicherheitsbericht setzt sich sehr eingehend damit auseinander, welche Maßnahmen gegen Kriminalität wirksam sind und was empirisch wirklich bewiesen ist. Das ist ja ein Anspruch, den das Bundesverfassungsgericht auch sehr deutlich in seinem Urteil vom letzten Jahr fordert, dass man Maßnahmen immer auf empirische Erkenntnisse stützen muss. Ich zitiere diese Pressemitteilung:
"Der Bericht zeigt, dass Sanktionen ohne Freiheitsentzug mit einer geringeren Rückfallwahrscheinlichkeit verbunden sind als Haftstrafen. Werden Haftstrafen verhängt, so muss der Strafvollzug im Interesse von Staat und Gesellschaft auf die Resozialisierung des Täters ausgerichtet sein. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten - den Entlassenen zu einem straffreien Leben zu befähigen, ist zugleich Opferschutz."
Das ist der zentrale Punkt: Resozialisierung ist Opferschutz. Es gibt hier kein Auseinanderfallen der Ziele Opferschutz und Resozialisierung. Das ist natürlich auch die Förderung desjenigen, der im Vollzug sitzt. Aber es ist
auch praktizierter Opferschutz, weil wir uns vor künftigen Straftaten schützen, weil wir künftige Opfer von Straftaten vermeiden. Deswegen darf man hier überhaupt nicht nachlassen.
Der Senat jedoch geht ab von dieser bewährten Prioritätensetzung im Strafvollzug. Der Senat wird vermutlich - bislang ist es ja nur die Justizbehörde - einen Gesetzentwurf einbringen, indem ein Sicherungsauftrag an erster Stelle für den Strafvollzug formuliert wird. Da heißt es dann:
"Der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten."
Dann erst kommt als dahinterstehendes Ziel der Resozialisierungs- beziehungsweise Erziehungsauftrag, soweit es um den Jugendvollzug geht. Und da wird es besonders spannend, wenn man sich anguckt, wie andere Bundesländer, auch CDU-geführte Bundesländer, vorgehen. Kein anderes Bundesland macht eine derart einseitige Prioritätensetzung zugunsten dieses Sicherungsauftrages, sondern alle anderen Bundesländer bekommen es immerhin hin, diese beiden Ziele gleichrangig erscheinen zu lassen, auch wenn eine gleichrangige Darstellung faktisch eine Abwertung des Resozialisierungsauftrages ist. Aber man fragt sich, warum sich der Hamburger Senat tatsächlich soweit in eine ganz bestimmte Richtung exponieren will, warum rückt er von diesem common sense und dieser gut unterfütterten wissenschaftlichen Meinung derart gravierend ab und setzt einseitig auf den Sicherungsauftrag.
Die Antwort liegt darin, dass dieser Senat ein einseitiges Interesse daran hat, sich kurzfristige Probleme vom Halse zu halten. Kurzfristige Probleme, die natürlich immer entstehen können, wenn Lockerungen gewährt werden müssen, um die Straftäter auch zu resozialisieren und ihnen eine Chance dazu zu geben, werden dadurch vermieden. Ein Justizsenator fürchtet natürlich nichts mehr als den Missbrauch von Lockerungen. Aber langfristige Probleme, die wir alle zu tragen haben, die aber beim Justizsenator persönlich gar nicht hängenbleiben, sondern vielleicht beim Innensenator, aber letztlich bei uns als Gesellschaft, werden ignoriert. Damit wird das spezielle Interesse des Justizsenators vor solchen politischen Problemen höherrangig angesiedelt als das gemeinsame Interesse, dass wir künftig Opfer von Straftaten vermeiden.
Das Bedauerliche ist, dass sich der Entwurf der Justizbehörde nicht auf dieses Wortgeklüngel beschränkt, sondern sämtliche Ansprüche auf Resozialisierung, die an verschiedenen Stellen in Strafvollzugsgesetzen stehen, werden relativiert. Da heißt es dann immer, soweit das Sicherungsinteresse der Anstalt das zulässt. Ich halte das für verheerend. Wir werden aufgrund dieser Politik im Ergebnis mehr Straftaten und einen geringeren Erfolg des Strafvollzuges in Hamburg haben. Ich möchte die CDU dringend dazu aufrufen, dass wir eine fachlich fundierte Diskussion über die vorliegenden Gesetzesentwürfe zum Thema Jugendstrafvollzug oder zum Thema Strafvollzug insgesamt führen, und zwar so, wie wir und die SPD es angegangen sind. Wir sollten uns auch von Fachleuten genau sagen lassen, welche Maßnahmen wirklich sinnvoll und welche Prioritäten im Strafvollzug notwendig
sind. Ich finde es vor diesem Hintergrund wirklich ein Armutszeugnis, dass Sie wieder nicht bereit sind, diesen Gesetzesentwurf an den Ausschuss zu überweisen. Es hätte einer Regierungsfraktion gut zu Gesicht gestanden, Gesetzesentwürfe von Oppositionsfraktionen zu einem Thema, das wir alle angehen müssen, in den Ausschuss zu überweisen und gemeinsam mit dem Senatsantrag zu beraten. Ich kann nicht verstehen, warum Sie dazu nicht in der Lage sind und sich nicht trauen, diese Entwürfe kontrovers gegeneinanderstellen zu lassen. Ich kann daraus nur eine Unsicherheit erkennen, die ich in der Sache natürlich verstehen kann, weil Sie inhaltlich auf schwachen Füßen stehen, aber der Sache wird damit nicht gedient.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Steffen hat es angedeutet, mit seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht der bisherigen Praxis des Jugendstrafvollzuges aufgrund einer fehlenden ausreichenden Gesetzesgrundlage eine Absage erteilt und setzt in diesem Zusammenhang dem Gesetzgeber eine Frist für die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage.
Mittlerweile ist die Gesetzgebungskompetenz für den Jugendstrafvollzug im Rahmen der Föderalismusreform vom Bund auf die Länder übergegangen, sodass wir uns in Hamburg dieser Aufgabe stellen müssen. Es haben sich bereits mehrere Länder zusammengeschlossen und einen gemeinsamen Gesetzesentwurf erarbeitet. Wir als CDU-Fraktion wollen uns diesem Bestreben jedoch nicht anschließen. Vielmehr haben wir in Hamburg nun explizit die Gesetzgebungszuständigkeit und wollen diese auch nutzen. Wäre eine bundeseinheitliche Regelung gewollt, so hätte die Föderalismusreform die Gesetzgebungszuständigkeit auch beim Bund belassen. Deshalb haben wir uns entschieden, eine eigene gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug in Hamburg zu schaffen.
Dabei geht es uns vor allen Dingen darum, eine praxistaugliche Regelung zu schaffen, damit die Adressaten des Gesetzes klare rechtliche Bestimmungen vorfinden können. Dies wäre bei zwei gesonderten Gesetzen, nämlich für den Erwachsenenstrafvollzug einerseits und dem Jugendstrafvollzug andererseits nicht möglich.
Vielmehr handelt es sich doch um dieselbe Materie, sodass wir diese auch in einem Gesetz gemeinsam regeln wollen. Wir schaffen daher für den Hamburger Strafvollzug klare, schnell erfassbare Regeln und erteilen damit der Kompliziertheit, die eine Spaltung von Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug mit sich bringen würde, eine klare Absage.
Der Entwurf der GAL genauso wie der der SPD für ein gesondertes Jugendstrafvollzugsgesetz würde zu einer Zersplitterung der Regelung führen
inhaltlich hapert es an allen Ecken und Enden. Sie wollen den offenen Vollzug zum Regelvollzug machen und dabei zugleich durch Resozialisierung die Rückfallquote der Jugendlichen nach Ende der Haft senken. Dazu muss ich Ihnen sagen, dass für ein solches Ziel der offene Vollzug als Regelvollzug nicht geeignet ist.
Selbstverständlich wollen wir die Resozialisierung. Das wurde auch - das haben Sie gesagt, Herr Steffen - vom Bundesverfassungsgericht besonders hervorgehoben. Jedoch kann das nach unserer Auffassung nur erreicht werden, wenn die Jugendlichen, die oftmals noch gar nichts von Erziehung oder einem geordneten Leben erfahren haben, entsprechende Regeln und Strukturen aufgezeigt bekommen, damit sie wieder den richtigen Weg einschlagen können. Daher müssen zunächst im geschlossenen Vollzug die erzieherischen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Jugendlichen wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Eine verfrühte oder gar von Anfang an vorgesehene Entlassung in den offenen Vollzug gefährdet die Resozialisierung der Gefangenen, sodass die GAL mit der Forderung des offenen Vollzugs als Regelvollzug die Ziele ihres Entwurfes quasi selbst torpediert.
Außerdem lassen Sie dabei eine andere, aber sehr entscheidende Seite des Strafvollzuges außer Acht. Der Strafvollzug hat auch den Zweck, die Opfer der Straftaten und die Gesellschaft vor weiteren Straftaten zu schützen. Das ist jedoch nicht möglich, wenn die Jugendlichen im offenen Vollzug sind. Und was heißt hier eigentlich Jugendliche? Nur ungefähr 10 Prozent der verurteilten Straftäter sind unter 18 Jahren. Das heißt, die große Mehrheit sind Jungerwachsene. Auch deshalb setzt sich die CDU-Fraktion dafür ein, dass es in Zukunft Regel sein sollte, 18- bis 21-Jährige nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen und nur in begründeten Ausnahmefällen das Jugendstrafrecht zuzulassen.
Daher ist ein Jugendstrafvollzug als reine Übernachtungsstätte mit uns nicht zu machen. Wir brauchen keine weitere Jugendherberge, sondern wir brauchen eine Jugendstrafanstalt in Hahnöfersand.
Die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts veranlassen die Kollegen von der GAL sogleich in ihrem Entwurf, die Forderungen nach Schulbildungs- und Berufsausbildungsmöglichkeiten zu stellen. Darauf kann ich nur sagen: Augen auf, meine Damen und Herren, schauen Sie mal nach Hahnöfersand. Dort gibt es bereits umfangreiche Schul- und Ausbildungsprojekte, wie die Einzelbeschulung, Kursangebote in Deutsch und Mathematik, Deutsch als Fremdsprache, berufsvorbereitende Maßnahmen, berufsfindende Maßnahmen, berufsqualifizierende Maßnahmen, Ausbildung ohne Lehrabschluss, Ausbildung mit Lehrabschluss. Der Senat hat also bereits jetzt für ein Ausbildungsangebot gesorgt, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht.
Wie rückwärts gewandt und rein ideologisch motiviert Ihr Entwurf ist, zeigt der Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen. Meine Damen und Herren, glauben Sie wirklich, dass man einen Jungerwachsenen mit einer Tasse Tee und entsprechenden pädagogischen Maßnahmen dazu bringen kann, nach Ende der Haft ein straffreies Leben zu
führen? Sie können doch nicht außer Acht lassen, dass diese Jungerwachsenen verurteilte Straftäter sind. Die Haftstrafe ist eigentlich schon das Ende der Fahnenstange der vorherigen Maßnahmen der Jugendhilfe. Pädagogen haben in der Regel schon lange versucht, diese Klientel durch erzieherische Maßnahmen zur Straffreiheit zu bewegen, ganz zu schweigen davon, dass auch in den Angeboten der Jugendhilfe erzieherische Maßnahmen ebenfalls möglich sind. Damit wäre es doch völlig verfehlt, wenn man auf Sanktionsmaßnahmen im Jugendstrafvollzug verzichten würde. Es muss aus unserer Sicht also immer ein Nebeneinander von erzieherischen Konzepten und der Möglichkeit von Disziplinarmaßnahmen geben, denn nur so können den Jugendlichen die Grenzen ihres Verhaltens aufgezeigt werden und meiner Überzeugung nach können Mitgefangene und die Vollzugsbediensteten so geschützt werden. Dies hat im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht am Ende seines Urteils deutlich gemacht. Darin heißt es - Zitat -:
"Die Möglichkeit, auf Pflichtverstöße der Gefangenen mit disziplinarischen Maßnahmen zu antworten, ist für die Aufrechterhaltung eines geordneten, zur Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben fähigen Vollzuges unerlässlich."
Ein weiterer kritikwürdiger Punkt in dem Gesetzentwurf der GAL ist, dass eine Verlegung und Überstellung der Gefangenen nur mit deren Zustimmung durchgeführt werden kann.
Meine Damen und Herren! Das ist wirklich schlichtweg realitätsfremd. Eine Verlegung und Überstellung nur mit Zustimmung der Gefangenen durchzuführen, würde dazu führen, dass der Vollzugsablauf allein vom Wunschdenken des Gefangenen abhängt. Gefangene sind keine Bediensteten, bei deren Versetzung zuerst der Personalrat angehört werden muss. Die Resozialisierung von jugendlichen Straftätern ist kein Wunschkonzert, sondern Aufgabe von Staat und Gesellschaft, welche Förderung und Konsequenz bedeutet.
Die Justizbehörde hat mit ihrem Gesetzesentwurf, den wir als CDU-Fraktion vollständig unterstützen, ein Konzept vorgelegt, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Dieser Entwurf sieht drei Aufgaben vor: Sicherung, Behandlung und Erziehung. Wir sehen den Strafvollzug nicht als Einbahnstraße, die nur auf die Straftäter eingeht, sondern vielmehr zweispurig, nämlich auch als Schutz der Allgemeinheit vor dem Täter und als Chance für den Straftäter. Daher zieht der Entwurf auch den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug vor. Der offene Vollzug hingegen ist nur bei Gefangenen möglich, die sich für diese Vollzugsform eignen.