Noch einmal, Frau Dr. Brüning, auch wenn Sie mir hier etwas unterschieben wollen, ich sage ganz klar und deutlich: Kita und Schule sind von diesem Bildungssparen ausgenommen
und das geht auch aus dem Antrag hervor. Wer die Sache schlecht reden will, findet natürlich mit solchen Argumenten immer eine Möglichkeit, etwas herunterzureden. Aber noch einmal ganz klar: Dieses gilt nicht für Kitas und Schule.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Beuß, ich weiß gar nicht, wie die CDU als neuerdings womöglich doch dirigistische Partei den Eltern nun vorschreiben will, wofür das mühsam nach Ihrem Modell Ersparte dann ausgegeben wird. Für Gebühren soll das Geld nicht ausgegeben werden dürfen, wenn ich Sie richtig verstehe. Aber für Bücher darf man das Geld ausgeben. Und das Geld, was man für Bücher dann gespart hat, darf man dann für Gebühren ausgeben. Oder ist das auch nicht zulässig?
Ich hätte es gern gesehen, dass Sie mir das im Ausschuss erläutern. Nach Ihrem Redebeitrag habe ich aber nun verstanden, dass Sie einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen wollen. Das ist schade.
Wir kommen nun zu einem wahren Highlight der Hamburger CDU-Hochschulpolitik. Die unsozialen Studiengebühren in Hamburg sollen durch die Hintertür kuschelig und heimelig gemacht werden. Während auf der einen Seite sich immer noch Tausende Studierende der Universität Hamburg fragen, wie sie für Mitte Juni die pappige Rechnung von 500 Euro pro Semester bezahlen sollen, will die CDU denen, die Geld haben, noch ein kleines bisschen mehr geben. Ich weiß, Herr Beuß, dass wahre Armut erst ab "A26" beginnt. Aber es wäre doch sinnvoller gewesen, wenn die CDU als christliche und manchmal auch als soziale Partei sich um eine Härtefallregelung gekümmert hätte, die diesen Namen auch verdient,
Selbst wenn man Anhänger des Studiensparens in der SPD ist - sie ist immer noch eine Volkspartei -, dann sollte oder könnte man doch wissen, dass die Hamburgische Bürgerschaft für die Verkomplizierung des Einkommenssteuerrechts wirklich nicht zuständig ist.
In Sonntagsreden redet die CDU mitsamt ihrem Bürgermeister immer wieder der Vereinfachung des Steuersystems das Wort. Am Mittwoch gelten Ihre Worte nicht mehr. Da mir völlig klar ist, dass Sie Ihren eigenen Antrag nicht ablehnen werden, bitte ich Sie doch noch einmal: Gehen Sie in sich, ob man den Antrag nicht in den Wissenschafts- und/oder in den Haushaltsausschuss überweisen kann, damit wir ihn dort unauffällig gemeinsam versenken können.
Wenn Sie wollen, dass wir in Berlin den Koalitionsvertrag nachbehandeln - hier hätte ich auch noch ein paar Ideen, keine Sorge -, dann sollte das auch in Berlin entsprechend beantragt werden. Das muss nicht in der Hamburgischen Bürgerschaft geschehen.
Ich habe noch eine Schlussbemerkung. Mir ist im Dezember noch gar nicht so klar gewesen, wie sehr wir auch als Opposition Herrn Peiner einmal vermissen würden, denn er hätte Ihnen einen solchen Antrag in der Fraktion nicht durchgehen lassen.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Wer einer Überweisung der Drs. 18/6158 an den Wissenschaftsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer den CDUAntrag aus der Drs. 18/6158 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zum Punkt 36 der Tagesordnung, dem Antrag der CDU-Fraktion: Standardkosten-Modell in Hamburg.
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Haushaltsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? - Herr Heintze, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Bürokratieabbau in Hamburg geht voran. Das zeigt auch der heute von uns vorgelegte Antrag. Es sei mir der Seitenhinweis gestattet, dass die Reform des Baurechts 2006 scheinbar an Herrn Naumann vorbeigegangen ist, weil er moniert hat, dass Formularwirtschaft beim Carport sichtliche Geldverschwendung sei. Wir weisen ihn darauf hin und erlauben uns richtigzustellen, dass seit 2006 Carports nicht mehr genehmigungspflichtig sind. Von daher muss er auch gar kein Geld verschwenden, wenn er in Hamburg einmal einen bauen
wollte. Ich befürchte, er hat den bisherigen Fortschritt des Bürokratieabbaus in Hamburg schlicht nicht verfolgt.
Dennoch hat er einen richtigen Punkt aufgegriffen. Der Abbau unnötiger Antrags- und Zettelwirtschaft ist auch das Ziel des Vorschlags, den wir heute in die Bürgerschaft eingebracht haben. Wir wollen jedes Gesetz daraufhin überprüfen, ob dadurch zu viele Informationspflichten und Zettelwirtschaft ausgelöst werden oder nicht und ob diese Zettelwirtschaft im Einzelfall sinnvoll ist. Wir gehen sogar so weit, dass wir bei Gesetzen mit Wirtschaftsbezug gerne prüfen würden, was die Kostenfolgeabschätzung ist. Das Ziel ist ein ähnliches, wie es auch der in Berlin seit Ende letzten Jahres tätige Nationale Normenkontrollrat hat. Der hat nämlich zum Ziel, Bürokratiekosten in Deutschland insgesamt abzubauen. Ein Normenkontrollrat wäre sicherlich für Hamburg etwas zu weit geschossen, da der Großteil der Bürokratielast im Bund und in der EU produziert wird und nicht in den Bundesländern. Wir denken aber schon, dass auch hier das Ziel in der Stadt sein sollte, die Bürokratiekosten für Unternehmen, die am Standort Hamburg sitzen und hier Steuern zahlen, zu senken.
Dass dies möglich ist, zeigt im Prinzip auch der Normenkontrollrat. Er hat seit seinem Entstehen acht Gesetzesentwürfe auf Bundesebene geprüft. Daraus resultierten 271 Informationspflichten, die die Parlamentarier und Bürokraten dort hineingeschrieben hatten, davon hatte aber 239 die Wirtschaft zu erfüllen, 19 Prozent die Verwaltung und 3 Informationspflichten entfielen auf die Bürger. Darauf hat der Normenkontrollrat sehr richtig hingewiesen. Das Einsparvolumen betrug 22 Millionen Euro. Das brauchen wir auch für Hamburg.
Warum? Vielleicht steigere ich das Interesse ja, indem ich Ihnen einfach einmal die Gründe nenne, warum wir das brauchen. Die administrative Belastung in Deutschland ist laut OECD sehr hoch. Bei 20 Staaten, die untersucht wurden, belegen wir einen schlechten 15. Platz. 80 Milliarden Bürokratiekosten sind das, was alle Studien, von Bertelsmann Stiftung über das Institut der deutschen Wirtschaft, schätzen. Sie sagen, 25 Prozent wären einsparbar. Das sind 19,6 Milliarden auf Bundesebene. Hamburg trägt 5 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt in Deutschland bei. Wenn wir sagen, dass ein Viertel der Bürokratiebelastung einsparbar wäre, wäre das eine Belastung von 1,2 Milliarden, die auch Hamburger Unternehmen sparen könnten, wenn wir bei der Herstellung der Gesetze einfach etwas sorgfältiger werden.
Nichtsdestotrotz, Frau Dräger protestiert schon und sagt, das sei Quatsch. Das ist eine Berechnung der Handelskammer. Wir können im Ausschuss ja einmal darüber diskutieren, inwieweit das Quatsch ist. Ich glaube, das ist kein Quatsch. Dennoch haben Sie Recht, wenn Sie sagen, die Länder seien aber nur für 5 Prozent aller Infokos
ten, die entstehen, verantwortlich. Da geben wir Ihnen Recht. Die Kostentreiber sitzen in Bund und EU. Aber, ich glaube, auch wenn Sie meine Ausführungen für Quatsch halten, sollten wir in Hamburg unseren Teil dazu beitragen, diese 5 Prozent für die hier ansässigen Unternehmen so erträglich wie möglich zu machen. Von daher brauchen wir diese Messung nach dem StandardkostenModell.
Hauptsächlich entstehen sie in den Bereichen Arbeitsrecht, Statistiken, Sozialgesetzgebung und Steuergesetzgebung. Es ist auch untersucht worden - ich hoffe, Frau Dräger ruft jetzt nicht gleich wieder "Quatsch!" -, was eigentlich passiert, wenn die Unternehmen entlastet werden. Die Bertelsmann Stiftung hat hierzu eine Befragung durchgeführt. 35 Prozent der Unternehmen sagen, wenn sie eine signifikante Entlastung bei den Bürokratie- und Informationskosten bekommen, würden sie mehr einstellen. 38 Prozent der Unternehmen sagen, sie würden mehr investieren. Wenn das Quatsch ist, Frau Dräger, möchte ich wissen, was bei Ihnen kein Quatsch ist. Wir halten diese Zahlen und Untersuchungen für valide und setzen uns deswegen in Hamburg dafür ein.
Jetzt protestiert Frau Dräger weiter. Dann schauen wir uns die Pilotprojekte in NRW an. Ich glaube, auch da können Sie sehen, dass es funktioniert. In der Bauwirtschaft ist NRW die bundesweite Pilotregion, der Kreis Westfalen-Lippe für die Standardkosten-Messung und die Entlastung von Informationspflichten. 250 Millionen Euro allein für Informationspflichten im Bereich der Bauwirtschaft wären einsparbar, so die Ergebnisse der Bertelsmann Stiftung und der ersten Pilotprojekte, die dieser Tage abgeschlossen werden. Ich glaube, das sollte auch in Hamburg möglich sein. Ich glaube, wir haben zwar einen guten Status, nichtsdestotrotz gehört auch der Bürokratiedschungel zu einem Standortfaktor in einer modernen Stadt. Hier sollten wir weiter vorangehen. Diesen Standortfaktor will die CDU systematisch ausbauen. Das Standardkosten-Modell schafft hier Transparenz und gibt wichtige Hinweise für diesen Ausbau. Diesen Schritt wollen wir mit Ihnen gemeinsam gehen. Deswegen beraten wir das im Ausschuss, weil wir glauben, dass es wichtig ist, dass Konsens hergestellt wird, um die Hamburger Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu entlasten. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Heintze, das war sehr nett, dass Sie auf jeden meiner Zwischenrufe eingegangen sind. Ich finde, daran könnten sich die anderen ein Beispiel nehmen. Dann würden wir die Zeit noch viel besser nutzen.
Ich habe überhaupt nichts gegen das StandardkostenModell und Sie werden keine Debatte anfangen können, dass wir uns einem Bürokratieabbau in Hamburg verwei
gern wollen. Aber wir sollten, glaube ich, einmal genau anschauen - Sie haben ja die Studien der Bertelsmann Stiftung offenbar zumindest überflogen -, was wirklich in Hamburg damit erreichbar ist. Sie haben richtig gesagt, dass ein geringer Teil - Sie haben von 5 Prozent gesprochen - der Bürokratiekosten der Informationspflichten in Hamburg entstehen. Die Bertelsmann Stiftung hat mit dieser letzten Studie, auf die Sie auch in Ihrem Antrag verweisen, festgestellt, dass es wahrscheinlich sogar noch ein geringerer Teil sein wird, der nicht nur für Hamburg, sondern für die Länder anfällt. Dieser erste Scan hat einen Bruchteil ergeben, also etwas, was sogar unter 1 Prozent gelegen hat. Dafür gibt es Gründe, weil die Systematik dieser Untersuchung dazu geführt hat, dass bestimmte Faktoren unterschätzt worden sind. Aber trotzdem wird es darauf hinauslaufen, dass wahrscheinlich ein Anteil von deutlich unter 5 Prozent in den Ländern anfällt. Das heißt, wir müssen, wenn wir einen solchen Mechanismus einführen, uns schon sehr genau überlegen, ob es sich lohnt, für einen doch vergleichsweise geringen Anteil eine relativ große Bürokratie innerhalb unserer Behörden aufzubauen.
Die letzten Untersuchungen - da hätten Sie vielleicht genauer lesen sollen - der Bertelsmann Stiftung, nämlich genau dieser Scan, raten eben nicht dazu, flächendeckend dieses Modell anzuwenden. Es wird dort ausdrücklich gesagt, dass den Ländern zu einzelnen Messungen geraten wird, und zwar in den Bereichen, in denen vorher durch eine grobe Übersicht über diese Kosten ermittelt worden ist, dass besonders hohe Bürokratiekosten anfallen.
Wenn jetzt die CDU in einem Antrag sagt, sie will das für alle neuen Gesetze - das Interessante ist, dass Sie bei Ihrem Antrag nicht einmal die Einschränkung auf alle neuen Gesetze mit Wirtschaftsbezug machen, sondern Sie wollen das einfach für alle Gesetze und Verordnungen prüfen -, dann weiß ich nicht - normalerweise ist es nicht mein Ziel, den Finanzsenator glücklich zu machen -, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzbehörde ihre Zeit nicht manchmal auch besser einsetzen können, als Bürokratiekosten in Bereichen zu messen, in denen sich bereits in anderen Ländern ergeben hat, dass die so hoch gar nicht sind. Ich glaube, es ist da besser, nicht so einen Generalansatz zu fahren, wie Sie das machen, sondern den klugen Worten der Bertelsmann Stiftung zu folgen und das wirklich auf die Bereiche zu beschränken, in denen das notwendig ist.