Sie wissen doch, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum auf Kriminalitätsschwerpunkte begrenzt ist und nur auf der Reeperbahn und demnächst am Hansaplatz Videoüberwachung durch die Polizei stattfindet. Sie suggerieren aber mit Ihrer Titelwahl den Überwachungsstaat Orwell'scher Prägung. Ich fände es ehrlicher, wenn Sie den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt deutlich sagen würden, dass Sie gegen Videoüberwachung sind, als sich hinter Nebelkerzen der Formulierkunst zu verstecken.
Im Übrigen scheinen Sie sich nicht einmal selbst bei diesem Thema innerparteilich einig zu sein. Während Sie hier gegen die Videoüberwachung polemisieren, hat sich die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag im Januar dieses Jahres für eine bessere
Interessant wird sein, was die SPD gleich zu diesem Thema sagen wird. Ich erwarte von Herrn Dressel eigentlich ein Ja, befürchte aber, es wird ein Ja–Aber und wie immer bei Ihnen, Herr Dr. Dressel, wird das Aber leider im Vordergrund stehen.
Deshalb wird immer deutlicher, welche Entscheidung die Hamburgerinnen und Hamburger im nächsten Februar zu treffen haben.
Die Hamburgerinnen müssen sich zwischen dem klaren und erfolgreichen Kurs der CDU in der Inneren Sicherheit entscheiden oder sie wählen den Schaukelkurs und Rückfall in rotgrüne Chaoszeiten. Vor dieser Entscheidung hat die Hamburger CDU keine Angst.
Die Videoüberwachung ist ein erfolgreicher Bestandteil unserer Innenpolitik, sie dient der Kriminalitätsverhütung. Daneben stellt sie ein unverzichtbares Instrument der Strafverfolgung dar. Frau Möller hat die Erfolge und Zahlen genannt, das brauche ich hier nicht zu wiederholen.
Es wurden wiederholt Schlägereien verhindert. Die Anzahl der Einsätze hatten Sie erwähnt, das brauche ich nicht zu wiederholen, Frau Möller. Die Kontrolle durch die Polizei wurde spürbar erhöht. Das sind unbestreitbar Fakten, die den Erfolg der Maßnahmen belegen.
Insgesamt lässt sich jetzt schon feststellen, dass sich die Videoüberwachung bewährt hat. Nur Innensenator Nagel und die CDU sind die Garanten dafür, dass die Videoüberwachung in einem vernünftigen Rahmen ausgebaut und zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sinnvoll eingesetzt werden kann. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal eines vorweg: Die Videoüberwachung ist an Kriminalitätsbrennpunkten durchaus ein richtiges und wichtiges Mittel, wenn sie in ein polizeiliches Gesamtkonzept eingebunden ist.
Punkt zwei ist, dass man sich dabei an Recht und Gesetz hält - dazu werde ich gleich noch kommen - und es qualifiziert und unabhängig evaluiert wird. An diese drei Maßgaben muss sich nach unserer Meinung Videoüberwachung halten.
Nach einem Jahr Videoüberwachung dürfte klar sein, dass sie kein Allheilmittel ist und Polizisten nicht ersetzen kann, sie kann sie maximal ergänzen.
Das müsste eigentlich auch das Ergebnis sein, das Sie nach einem Jahr daraus gezogen haben, aber da fängt das Problem schon an. Sie haben nämlich die Videoüberwachung vor allem den St. Paulianern und den Leuten, die dort viel unterwegs sind, als Allheilmittel verkauft. Sie haben gesagt, wir stellen Kameras hin und alles wird gut, St. Pauli wird sicher, alles ganz prima mit den Kameras. Dann sehen wir die Ergebnisse - nicht nur das, was vielleicht an zusätzlichen Einsätzen generiert worden ist - der Straftatenbilanz in St. Pauli: Plus 5,5 Prozent Kriminalität insgesamt und plus 27 Prozent bei den Körperverletzungsdelikten. Auf diese Zahlen wollen Sie hier stolz sein, Herr Dr. Jäger, da würde ich ein bisschen vorsichtig sein.
Die genaue Bilanz im wirklich überwachten Bereich haben Sie uns zwar auf Anfrage, bezogen auf Quartale, gegeben, aber nicht bezogen auf das gesamte Jahr. Es wäre schon ganz interessant, genau zu wissen, wie sich in dem überwachten Bereich die Kriminalität insgesamt entwickelt hat und da stellt sich dann die Frage an den Senator, ob Ihnen das Ergebnis so peinlich ist, dass Sie die Zahl nicht vorlegen wollen. Deshalb müssen die Zahlen vollständig auf den Tisch, die Hamburgerinnen und Hamburger haben einen Anspruch darauf, dass die Bilanz der Videoüberwachung vorgelegt wird und nicht nur eine geschönte Information, wie sie so häufig von der Innenbehörde abgegeben wird.
Als zweiten Punkt hatte ich angesprochen, dass Sie bei der Videoüberwachung darauf achten müssen, sich an Recht und Gesetz zu halten. Das ist auch ein bisschen bizarr. Sie haben vor zwei Jahren ein neues Polizeirecht gemacht und die Maßgaben hineingeschrieben, die Sie gerne hätten - Sie haben sich damals auch schon über Umsetzungskonzepte Gedanken gemacht -, und sind dann nicht einmal in der Lage, sich an Ihr eigenes Polizeigesetz zu halten. Das ist doch bizarr und auch der Öffentlichkeit und den Bürgerinnen und Bürgern so nicht nachvollziehbar zu machen.
Sie wurden vom Oberverwaltungsgericht zurechtgewiesen, weil Sie die Videoüberwachung zur Wohnraumüberwachung gemacht haben. Sie haben in Privatwohnungen auf dem Kiez gefilmt und da hat Ihnen das Oberverwaltungsgericht gesagt, das sei ein Verstoß gegen Artikel 13 des Grundgesetzes; das ist eigentlich eine Binsenweisheit. Es ist peinlich, dass Sie diesen Verstoß begangen haben.
Der dritte Punkt ist der unerträgliche Umgang mit dem Datenschutzbeauftragten bei der Vorstellung der Bilanz. Da stellt der Datenschutzbeauftragte gravierende datenschutzrechtliche Bedenken und Verstöße fest und was tun Sie? Sie lassen es links liegen, stellen Ihre Bilanz vor und erdreisten sich dann noch in einer wirklich unerträglichen Art und Weise, dem Datenschutzbeauftragten das Wort im Munde umzudrehen. Er hat ausdrücklich gesagt, er sei weiter dafür, eine Ist-Zeit-Beobachtung des Kiezes vorzunehmen und was schreiben Sie in Ihrer Pressemitteilung? Sie unterstellen ihm, er hätte die Abschaltung der Kameras verlangt. Dazu kann man nur den Datenschutzbeauftragten selbst zitieren:
Das sagt ein Datenschutzbeauftragter, den wir alle in diesem Parlament gewählt haben. Das dürfen Sie nicht und deswegen ist eigentlich hier und heute eine Entschuldigung bei Herrn Lubomierski fällig.
Meine Damen und Herren! Bevor ich jetzt Senator Nagel das Wort gebe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach Paragraf 22 Absatz 3 jede Fraktion noch einmal fünf Minuten das Wort hat, und die Redezeit dann zu Ende ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der GAL, liebe Frau Möller, mal im Ernst: Wenn Sie sich den Titel Ihres Debattenpunktes in Ruhe auf der Zunge zergehen lassen "Wir stehen unter Tatverdacht: Nagels grenzenlose Videoüberwachung", dann glauben Sie doch selber nicht so richtig daran; Sie haben es gerade auch schon angedeutet.
Was haben wir denn tatsächlich: Zwölf Kameras auf der Reeperbahn, vier auf dem Heiligengeistfeld, dazu demnächst fünf Kameras auf dem Hansaplatz, macht summa summarum 21 Kameras für den öffentlichen Raum in Hamburg; 21 Kameras auf der Basis des modernisierten Polizeirechts. Wenn das grenzenlose Videoüberwachung ist, dann sind Sie ein bisschen fern jeglicher Realität, Frau Möller.
Seit Jahren gibt es in Hamburg auf der Basis des Hausrechts Tausende von Kameras in U-Bahnen, in Bussen, auf Bahnhöfen, in Kaufhäusern und an vielen anderen Orten. Diese Kameras haben sich seit vielen Jahren zum Schutz und für die Sicherheit der Menschen in Hamburg bewährt und dann soll die Polizei in Hamburg dieses Mittel nicht nutzen dürfen? Wollen Sie das wirklich? Nicht nur der Titel Ihres Debattenpunktes, sondern etliche Ihrer heutigen Einwände werden dem sachgerechten Einsatz der Videoüberwachung in Hamburg nicht gerecht.
Ich sage Ihnen daher noch einmal: Wir setzen die Videoüberwachung mit Augenmaß zur Unterstützung der Polizisten vor Ort an Brennpunkten ein, also dort, wo sich die Straftaten häufen und das zum Schutz der Menschen in unserer Stadt. Das sind Plätze wie die Reeperbahn oder zukünftig der Hansaplatz oder auch das Heiligengeistfeld, wo große Veranstaltungen wie der Dom stattfinden.
Ein Wort noch zur SPD, die in letzter Zeit, wie auch heute wieder, immer davon gesprochen hat, Videoüberwachung sei kein Allheilmittel. Auch das zeugt nicht gerade von Sachkenntnis, aber viel von Polemik.
Die Videoüberwachung ist natürlich eingebettet in ein Gesamtkonzept mit bereitgestelltem Personal und mit dem notwendigen rechtlichen Rahmen, den das modernisierte Polizeirecht unserer Polizei gibt - das neue Polizeirecht, gegen das Sie, liebe SPD, leider gestimmt haben. So wurde beispielsweise auf der Reeperbahn an den Wochenenden die Polizeipräsenz erhöht. Eigentlich müssten Sie das wissen, lieber Herr Dr. Dressel. Sie spielen doch so gerne den Innenexperten.
Die bisherigen Erfahrungen mit der Videoüberwachung zeigen eines ganz deutlich: Sie ist als Baustein für die Innere Sicherheit und für den Schutz der Menschen nicht mehr wegzudenken.