Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie viele Beschwerden hat es vonseiten der Briefantragsteller an das Landeswahlamt, an den Senat gegeben, dass die Briefeintragungsformulare nicht oder nicht rechtzeitig verschickt worden sind und wie wurde diesen abgeholfen?
Eine Zahl über die Beschwerden liegt mir nicht vor. Die hat mir der Landesabstimmungsleiter nicht mitgeteilt.
Das kann ich bestätigen. Ich glaube, es gibt keine Abstimmung und keine Wahl, wo es nicht irgendwelche Beschwerden gibt. Aber vielleicht darf ich ergänzend und für die weiteren Nachfragen hilfreich hinzufügen, dass der Landesabstimmungsleiter soeben eine Presseerklärung vorgelegt hat. Ich darf zitieren:
"Mit dem heutigen Tag liegen mehr als die für das Quorum erforderlichen 60 747 gültigen Unterschriften für jedes der beiden Volksbegehren vor."
Der Senat wertet das auch als Applaus für die offensichtlich gute und zügige Abwicklung dieser Abstimmung. – Danke schön.
Vor dem Hintergrund, dass es bei den Volksbegehren 1998 bessere und weitere Öffnungszeiten gegeben hat, möchte ich den Senat fragen, warum nicht zumindest diese Öffnungszeiten, die es damals gegeben hat, bei den jetzigen Volksbegehren in den Ämtern angesetzt wurden?
scheidung mit dem Senat zu besprechen oder zu kommunizieren. Deshalb kann der Senat diese Entscheidung auch nicht kommentieren und deswegen kann ich Ihnen die Beweggründe für diese Entscheidung auch nicht mitteilen.
Hat der Senat im Hinblick auf die Öffnungszeiten der Ämter in irgendeiner Art und Weise Einfluss genommen oder auch Sie persönlich, Herr Staatsrat?
Ich sagte bereits zu Beginn dieser Fragestunde, dass der Landesabstimmungsleiter frei von Weisungen der Behörde ist und es hat hinsichtlich der Öffnungszeiten keinerlei Einflussnahmen gegeben, weder von mir noch von Behördenmitarbeitern. Ich darf vielleicht ergänzen, dass ich Herrn Kower, der derzeit amtierender Abstimmungsleiter ist, weder kenne noch jemals ein Gespräch mit ihm geführt habe.
Herr Staatsrat, wenn nun auch alles glücklich gelaufen ist, dann noch einmal die Frage: Bis wann sind eigentlich die letzten Briefwahlunterlagen vom Landeswahlamt versandt worden? Können Sie uns das sagen?
Das kann ich Ihnen so genau nicht sagen, aber ich gehe davon aus, dass sie bis derzeit versandt werden. Die Eintragungsstellen bleiben aus rechtlichen Gründen weiterhin geöffnet. Auch wenn es für das Ergebnis des Zustandekommens nicht mehr von Relevanz ist, wird dieses Verfahren natürlich bis zum Ende durchgeführt.
Genau dazu die Nachfrage. Wird der Senat die Auszählung der Eintragungen weiter vornehmen, bis tatsächlich auch die letzte eingetragene Stimme gezählt wurde?
Frau Abgeordnete, die Eintragungsstellen bleiben aus rechtlichen Gründen weiterhin geöffnet. Ob auch eine Auszählung dieser Stimmen weiterhin für erforderlich gehalten wird, bestimmt der Landesabstimmungsleiter.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Zahlen zu den abgegebenen Stimmen der Volksbegehren in der Drucksache 16/610 vorgelegt wurden. Ich frage, ob das damals auch eine Entscheidung des Landeswahlleiters oder des Senats war, bis zum Ende auszuzählen?
Das entzieht sich konkret meiner Kenntnis, aber ich gehe davon aus, dass es im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften geschehen ist.
Nachdem ich nun lernen durfte, dass der Landeswahlleiter die Öffnungszeiten der Wahllokale nach eigenem Gutdünken festlegt, möchte ich Sie fragen, ob die jetzt verlängerten Öffnungszeiten trotzdem vom Senat aktiv beworben werden, damit die Wahlberechtigten auch davon erfahren?
Es gab bereits eine Presseerklärung, in der auf die veränderten Öffnungszeiten hingewiesen worden ist. Ich meine, sie ist gestern oder vorgestern erfolgt. Diese Presseerklärung erfolgt als Service für den Landesabstimmungsleiter von der Behörde für Inneres und der dortigen Pressestelle, weil der Landesabstimmungsleiter nicht über eine eigene Pressestelle verfügt.
Da wird er sich über diesen Service sicherlich freuen. Meine Frage ist, warum die Öffnungszeiten nicht von Anfang an so geplant worden sind, dass sie auch zum Ende hin länger werden und dass dieses frühzeitig kommuniziert werden konnte.
Wie ich bereits ausführte, Herr Abgeordneter, bestimmt der Landesabstimmungsleiter über die Öffnungszeiten. Der Landesabstimmungsleiter hat diese Entscheidung in Abstimmung mit den Bezirksabstimmungsleitern getroffen. Der Senat beziehungsweise Behördenvertreter waren an dieser Abstimmung über die Abstimmungszeiten nicht beteiligt.
Ich habe zwei Fragen. Die eine Frage bezieht sich auf die Öffnungszeiten und die Unabhängigkeit des Landeswahlleiters. Herr Staatsrat, der Senat ist verantwortlich für die Durchführung von Volksbegehren, ausdrücklich im Gesetz bestimmt. Wie will er bei einer völligen Unabhängigkeit des Landeswahlleiters in seinen Entscheidungen sicherstellen, dass es eine ordnungsge
Herr Abgeordneter, ich muss Sie insoweit korrigieren, dass das Landeswahlamt Teil der Behörde für Inneres, Teil der Behördenorganisation ist. Das gilt nicht für den Landesabstimmungsleiter. Dessen Entscheidungen – natürlich auch die seines Stellvertreters – sind frei von Weisungen der Behörde und damit auch der politischen Ebenen.
Die zweite Frage bezieht sich noch einmal auf die Antwort zu der Frage der Kollegin Möller, und zwar inwieweit Sie alles auszählen. Können Sie sich als ehemaliger Bürgerschaftsabgeordneter vorstellen, Herr Staatsrat, dass das Parlament mit großem Interesse beobachtet, wie viel Zustimmung die beiden Volksbegehren haben, um selber in seiner Entscheidung zur Übernahme dieser Volksbegehren entsprechend Hinweise zu bekommen? Könnten Sie sich das vorstellen und in dem Zusammenhang die Meinungsfindung mit dem Landeswahlleiter zumindest abstimmen?