Jahresbericht 2007 des Rechnungshofs über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2005 – Drs 18/5775 – 4011 A
Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der Ortsteilgrenzen des Stadtteils Sternschanze – Drs 18/5780 – 4013 D
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet. Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der CDU-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung gemäß Paragraf 44 in Verbindung mit Paragraf 26 Absatz 4 der Geschäftsordnung das Wort gewünscht wird. Der Abgeordnete Krüger bekommt es.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion beantragt nach Paragraf 26 Absatz 4 der Geschäftsordnung, für den Tagesordnungspunkt 24, Drucksache 18/5780, sowie für den Tagesordnungspunkt 33, Drucksache 18/5717, die erste Lesung jeweils für die Sitzung am heutigen Mittwoch und die Abstimmung über die zweite Lesung der beiden Drucksachen für morgen, Donnerstag, den 1. März vorzusehen, sofern der Senat einer sofortigen zweiten Lesung nicht widerspricht.
Die Drucksache 18/5780 über die Neuregelung der Stadtteilgrenzen steht im direkten Zusammenhang mit den Empfehlungen der Wahlkreiskommission und der Umsetzung dieser Vorschläge.
Wie Sie wissen, dürfen Wahlkreise keine Bezirksgrenzen durchschneiden. Deshalb muss eine Entscheidung über die Stadtteilgrenze und damit die Frage, welche Straßen genau zu welchem Bezirk gehören, mindestens parallel zu der Festlegung der Wahlkreisgrenzen erfolgen. Ansonsten entspräche dieses, zumindest kurzfristig, nicht den Anforderungen des Wahlgesetzes.
Während der Ausschussberatungen wurde diese Ausschusssitzung auf Wunsch der GAL verschoben, sodass eine erste Lesung am 14. Februar nicht mehr möglich war. Die Dringlichkeit der Drucksache ergibt sich daraus, dass ab dem 17. März, also in zwei Wochen, die Aufstellungsverfahren der Parteien beginnen können. Dieses setzt natürlich voraus, dass dann die Wahlkreiseinteilung endgültig feststeht.
Trotz der Dringlichkeit hat uns die Opposition nun signalisiert, der sofortigen zweiten Lesung nicht zustimmen zu wollen. Der dann eintretende Zustand ist aber nicht hinnehmbar. Deshalb bitte ich Sie sehr, zumindest diesem Kompromiss, wie ich ihn gerade vorgeschlagen habe, als Lösung zustimmen zu wollen.