Protocol of the Session on January 17, 2007

Dann sagt der Rechnungshof zum Dritten, Sie hätten auch noch das Problem, dass der Anstaltszweck des LBK-Immobilien-Betriebes im Gesetz nicht genau definiert worden sei, was eigentlich gesetzesüblich sei, wenn man eine neue Anstalt errichtet. So sei aber in diesem Fall gar nicht festgehalten worden, was eigentlich der Zweck dieser Anstalt sei, sodass man damit in gewisser Weise alles Mögliche machen könne, während es in Wirklichkeit doch nicht nur eine Immobilienverwaltung sei. Der Rechnungshof moniert, dass das Gesetz das nicht klarstellt, und sagt, dass dadurch die Entscheidungshoheit des Parlaments, sich darüber nämlich per Zustimmung oder Ablehnung Gedanken zu machen, in gewisser Weise minimiert worden sei, weil der Senat das nicht in das Gesetz hineingeschrieben hat. All dem kann man voll zustimmen.

Jetzt ist aber die Stellungnahme der Verwaltung besonders witzig, die natürlich keineswegs daran denkt, sich die Kugel zu geben, sondern feststellt, dass die Verwaltung die Auffassung des Rechnungshofes nicht teile – was für ein Wunder. Aber sie berichtet auf einer knappen Seite, dass sie diese Auffassung nicht teilt. Entsprechend weit ausgefaltet ist auch die Argumentation der Verwaltung, nämlich gar nicht. Sie sagt, der Artikel 72 (2) gelte hier nicht, weil Anstalten des öffentlichen Rechts vorher ausgenommen worden seien. Der Rechnungshof argumentiert also über 20 Seiten, warum in diesem Fall diese allgemeine Regel nicht gelten könne, weil der Senat faktisch gehandelt habe. Die Verwaltung antwortet trocken: Das sehen wir anders.

Zu dem zusätzlichen Argument, dass LBK-Immobilien überhaupt kein Risiko übernehmen könne, da er ja im Minus-Vermögen stand, sagt die Verwaltung, dass die finanzielle Situation des LBK der Bürgerschaft ohnehin hinlänglich bekannt gewesen sei, was die Groteske von Argument ist. – Wieso muss man der Bürgerschaft noch eine Bürgschaft zur Genehmigung vorlegen, wenn die doch sowieso weiß, dass das alles Quatsch ist, was wir hier machen, wenn die doch sowieso weiß, dass der LBK gar nicht haften kann, weil er kein Geld hat. Damit sagt die Verwaltung: Wenn die Bürgerschaft sowieso weiß, dass der LBK gar nicht haften kann, dann brauchen wir doch in Sachen Bürgschaft gar nichts mehr vorlegen – großartige Verwaltung.

Nun vermute ich aber, dass beim Schreiben nicht nur ein Senatsdirektor tätig geworden ist, sondern dass zumin

dest die Runde der Staatsräte und auch der Senat insgesamt das abgesegnet haben, denn das ist doch ein zu gewichtiger Vorgang, als dass man das einfach unter dem Tisch lassen könnte. Das heißt, der Senat antwortet dem Rechnungshof einfach mit einem unwirschen "Schert Euch doch zum Teufel".

Dann sagt er in den letzten drei Zeilen: Aber im Übrigen werden wir uns künftig in Einzelfällen daran halten. Ist das nicht eine großartige Stellungnahme einer verantwortungsvollen Verwaltung? Dass Sie das so gelassen hinnehmen, hat ostasiatische Ausmaße. Das, finde ich, ist nicht westeuropäischer Verfassungsstaat.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Da hat irgendwie die China-Partnerschaft abgefärbt. Das finde ich bedauerlich. – Danke schön.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort hat Herr Senator Dr. Freytag.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Maier, die Kugel werde ich mir nicht geben.

(Dr. Willfried Maier GAL: Nein, ich habe von ehr- pussligen Zeiten gesprochen!)

Ich fand es auch nett, dass Sie es nicht direkt auf mich bezogen haben. Ich muss das jetzt auch nicht auf mich beziehen. Aber ich fand es trotzdem – wie immer – gekonnt humorvoll und auch durchaus sachlich, denn wir reden hier in der Tat nicht über den LBK insgesamt, sondern über ein Monitum des Rechnungshofes. Ich wundere mich aber dennoch, wie hier Redner – insbesondere der SPD – versuchen, den LBK als ein wunderbares, erfolgreiches Unternehmen zu verklären, das durch eine böse Privatisierungsaktion in den Abgrund geführt wird. Das Gegenteil ist der Fall.

(Beifall bei der CDU)

In den letzten Jahren vor der Teilprivatisierung des LBK gab es katastrophale Pensionslasten, einen unendlichen Investitionsstau und Verluste von über 400 Millionen Euro. Der LBK war ein Sanierungsfall. Sie haben ihn heruntergewirtschaftet und nicht wir.

(Beifall bei der CDU)

Seit 2005 sieht die Situation anders aus. Es wurden allein schon im ersten Jahr über 194 Millionen Euro neu investiert. Der Verlust ging von 136 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 4,5 Millionen Euro in 2005 zurück. Das heißt, man hat sehr wohl Maßnahmen ergriffen – der Kollege Goldberg hat das sehr eindrucksvoll geschildert –,

(Michael Neumann SPD: Ich war den Tränen nahe!)

die dem LBK gut tun – nicht nur dem Unternehmen, sondern auch der Krankenversorgung in unserer Stadt. Wir machen das nicht für uns und für Asklepios, sondern wir machen das für eine gute Krankenhausversorgung unserer Stadt. Da haben wir Ihre Versäumnisse aufarbeiten müssen.

(Beifall bei der CDU – Dr. Mathias Petersen SPD: Da sollten Sie einmal genau nachfragen!)

Nun habe ich durchaus Verständnis, dass man – das hätte ich als Opposition auch so gemacht – sich aus Rechnungshofberichten die Passagen herausholt, die sich für eine Kritik eignen. Das habe ich früher auch so gemacht, dafür habe ich volles Verständnis. Gleichwohl, Herr Maier und Herr Marx, sollten Sie den Rechnungshofbericht auch komplett lesen. Es nützt natürlich nichts, wenn man sich wie ein negativer Rosinenpicker nur die Sätze heraussucht, die für einen selber günstig sind, und die anderen Sätze nicht sieht.

Wir haben diesen Bericht der gutachterlichen Äußerung vom Rechnungshof bekommen. Der Rechnungshof hat sehr sachlich und nüchtern auch eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des Handelns des Senats in dieser Frage durchgeführt. Die Frage ist, ob es richtig ist, eine solche Bürgschaft zu erstellen. Da zitiere ich einmal:

"Der Rechnungshof stellt fest: Mit den Bürgschaften wurden unter tatsächlichen, vertragsrechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtpunkten die erheblichen finanziellen Risiken, die für die Stadt mit einer Kündigung der Kreditverträge und mit einem Baustopp verbunden gewesen wären, in geeigneter und vertretbarer Weise abgewendet und die Übernahme der Bürgschaften war von dem Anstaltszweck der LBK-Immobilien gedeckt."

Das gehört natürlich auch dazu. Wir haben in der Tat an einer Stelle einen Dissens, nämlich ob es eines Bürgerschaftsbeschlusses bedurft hätte oder nicht. Der Kollege Goldberg hat ausgeführt, dass selbst, wenn es einen Bürgerschaftsbeschluss gegeben hätte, die Mehrheitsfraktion so votiert hätte.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Dann brauchen wir ja gar nicht mehr herzukommen!)

Das heißt, diese Bürgschaft wäre so oder so aufgrund der Erforderlichkeit ergangen.

Wir haben in der Frage der Bürgerschaftsbeteiligung in der Tat eine andere Position. Es ist die, die Herr Maier als die Position der Verwaltung vorgetragen hat. Lassen Sie mich bitte argumentieren, dass wir insbesondere auch Bezug nehmen auf Paragraf 14 LBK-Betriebsgesetz. Das ist ein Gesetz, das die Bürgerschaft als Souverän verabschiedet hat. Es ist keine Senatsposition, sondern ein Gesetz. Dieses Gesetz schließt die Anwendung der Paragrafen 1 bis 87 und 106 bis 109 der Landeshaushaltsordnung aus, sodass es danach keiner Ermächtigung durch Haushaltsbeschluss nach Paragraf 39 LHO bedurft hätte. Dieses Gesetz wurde am 16. Dezember 2004 von der Bürgerschaft beschlossen und wir haben uns an dieses Gesetz gehalten.

(Rolf-Dieter Klooß SPD: Mit Mehrheit!)

Ja, aber Mehrheit ist Mehrheit. Das Gesetz gilt. Wir haben uns an ein gültiges Gesetz gehalten.

Das Eingehen der Eventualverbindlichkeit Bürgschaft war hier ohne jeden Zweifel wirtschaftlich geboten und sinnvoll. Diese Ansicht teilt der Rechnungshof uneingeschränkt. Das wirtschaftliche Risiko der Hansestadt hat sich im Vergleich zur Fortführung des LBK ohne die Teilprivatisierung eben nicht erhöht. Der Sachverhalt, über den wir heute sprechen, dass es diese Bürgschaft gegeben hat, ist überhaupt nicht neu. Das ist der Bürgerschaft und damit auch der Opposition bereits am 6. September 2005 mitgeteilt worden. Also, Ihre Empörung kommt doch mit erheblicher Ladehemmung.

Gleichwohl gebietet es der Respekt vor dem Organ Rechnungshof, dass wir uns natürlich sehr genau diese Position des Rechnungshofes anschauen werden. Und natürlich werden wir bei unserer Analyse und unseren weiteren Vorhaben diese Position, die uns deutlich und schwarz auf weiß mitgeteilt worden ist, in unsere Prüfungen und Überlegungen sehr ernsthaft mit einbeziehen. Uns geht es darum, dass wir Schaden von der Stadt abwenden, dass wir Schaden vom Landesbetrieb Krankenhäuser abwenden und dass wir das reparieren müssen, was zu SPD-Zeiten angerichtet worden ist.

(Beifall bei der CDU – Christa Goetsch GAL: Das ist aber albern!)

Herr Böwer hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss feststellen, Herr Freytag, nachdem, was Sie hier gerade gesagt haben, dass auch Sie sich in die Reihe derjenigen im Senat einreihen, die Probleme mit geltendem Recht und mit der Verfassung haben.

(Erste Vizepräsidentin Barbara Duden übernimmt den Vorsitz. – Beifall bei der SPD)

Ich will Ihnen auch sagen warum. Das ist keine Erfindung der Opposition gewesen, sondern die abschließende Bewertung durch den Rechnungshof, der in seinem letzten Absatz sagt:

"Entscheidend bleibt: wenn eine Bürgschaft faktisch zulasten der Stadt durch konstitutives Handeln der Exekutive begründet wird, verlangen Wortlaut und Zweck des Artikels 72 Absatz 2 der Hamburgischen Verfassung die Zustimmung der Bürgerschaft."

Ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie an dieser Stelle zumindest ein Bedauern zum Ausdruck gebracht oder sich sogar entschuldigt hätten.

(Michael Neumann SPD: Sich entschuldigen!)

Das wäre an dieser Stelle sinnvoll gewesen.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

So weisen Sie an anderer Stelle darauf hin und sagen, der Senat wolle sich im Einzelfall an die Verfassung halten – im Einzelfall. Dazu stelle ich für meine Fraktion fest: Das ist uns zu wenig. Sie sollten sich immer an die Verfassung halten.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Soweit dazu. Zu den übrigen Fragen des LBK: Insbesondere auch Herr Senator Freytag, Sie hatten an anderer Stelle ausgeführt – oder nein, es war Goldberg, richtig. Herr Thies Goldberg, Sie wissen ja, dass sich Asklepios umtut in Sachen PR. Man hat jetzt eine Agentur bestellt, Scholz & Friends, die die Öffentlichkeitsarbeit macht. Aber wenn ich Ihre Rede streckenweise gehört habe, haben Sie sich als der neue Pressesprecher der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH dargestellt, denn Sie haben uns zum Teil wortwörtlich von der Webseite dieses Klinikkonzerns berichtet. Alle Punkte – falsch ist, richtig ist – sind nachzulesen auf einer Webseite. Vielleicht sollten Sie mit Herrn Broermann über eine neue Anstellung reden.

(Beifall bei der SPD)

Richtig ist doch, dass nach dem Volksentscheid, der mit großer Mehrheit den Verkauf der städtischen Krankenhäuser abgelehnt hat, sie ihn aber trotzdem durchgezogen und erklärt haben, dass es ein gutes Geschäft ist, mittlerweile von Woche zu Woche und von Monat zu Monat festzustellen ist, dass das doch kein so gutes Geschäft war.

Ich erinnere an die Zuzahlung, die die Stadt im Augenblick jedes Jahr leisten muss, und ich verweise darauf, dass bestimmte Fragestellungen hinsichtlich der Bürgschaft und ebenfalls der Einbeziehung des Parlamentes offensichtlich zumindest von Senator Dr. Peiner nicht richtig gehandelt worden sind.

Seit etwa März 2005 war beispielsweise der Finanzbehörde der Vermögenstransfer von der Asklepios Klinik GmbH zur Asklepios Klinik Verwaltungs GmbH bekannt. Dieses Parlament und auch die Ausschüsse sind über diesen Transfer nicht informiert worden. Auf Nachfragen von Journalisten, wieso Herr Dr. Peiner das Parlament und die Öffentlichkeit über diese Vermögensverschiebung nicht informiert hat, hat er sich sinngemäß ausgelassen, dass er die Abendblattleser nicht noch weiter beunruhigen wolle. Das ist eine Äußerung gewesen, die er noch kurz vor seinem Abschied in einem Gespräch gemacht hat.

Ich sage an dieser Stelle, dass noch eine Menge Fragen offen geblieben sind. Wir werden beispielsweise die Frage des Umwandlungsgesetzes Paragraf 133 Absatz 1 und 3 noch genauer zu betrachten haben, denn Ihre Argumentation, bezogen auf den Kollegen Kerstan, dass 100 Euro in der linken Tasche genauso viel sind wie 100 Euro in der rechten Tasche, hält einer wirtschaftsjuristischen Bewertung nicht stand. Das wissen Sie auch, denn dafür sind Sie viel zu klug.