(Lachen bei der SPD – Michael Neumann SPD: Den Geldeingang möchte ich auf dem Kontoaus- zug einmal sehen!)
Asklepios hätte nur einen alten Umsatz von 400 Millionen. Das ist unwahr. 2003 lag dieser bei 735 Millionen und inklusive der US-Aktivitäten bei 1,1 Milliarden. Sie behaupteten, die Grundstücke seien verschenkt worden. Das ist unwahr. Die Erbbaurechte sind Kaufpreisbestandteil und im Übrigen haben alle Freien gemeinnützigen Träger ihre Erbbaurechtsgrundstücke zu den gleichen Konditionen erhalten.
Ein weiterer Vorwurf: Asklepios habe keine Erfahrung mit Großkliniken. Das ist unwahr. Asklepios ist mit Berlin, München, Hannover und Hamburg größter privater Betreiber in Deutschland und hat dazu sechs Häuser in den USA.
Es wurde behauptet, es gäbe durch Asklepios eine schlechtere Patientenversorgung. Das ist unwahr. Selbst die von ver.di in Auftrag gegebene Studie belegte das Gegenteil. Auch gäbe es keine Umschuldung der Stadt. Das ist unwahr. 200 Millionen Euro waren am 30. November 2005 auf dem Konto. Sie sagten, es gäbe unseriöse Tarifverträge. Meinen Sie damit ver.di als den Tarifpartner? Auch wurde unterstellt, das Triple B Investment Grade Rating von Asklepios sei nur durch den LBK zustande gekommen. Das ist unwahr. Vielmehr wurde es trotz des LBK aufrecht erhalten. Last, but not least, Herr Neumann: Privatverhandlungen des Senators. Das ist unwahr. Die Verhandlungen wurden ausschließlich durch
Natürlich hat die Öffentlichkeit irgendwann gemerkt, dass nicht substanziell kritisiert wurde, sondern dass vor allen Dingen mit Dreck geworfen wurde – in der Hoffnung, es bliebe schon etwas kleben. Einige sprangen dann noch schnell auf den Zug einer sehr mutigen, weil anonymen, Anzeige, bei der sich die Kollegen Böwer – als Lokomotivführer – und Neumann – als Kohlenschipper – besonders hervortaten,
wieder mit der Zielsetzung, den Senat ebenso wie den Erwerber zu desavouieren und zu beschädigen und Wähler wie Mitarbeiter mit weiteren Dampfplaudereien und bewusstem Einsatz von Halb- und Unwahrheiten zu verängstigen.
Vielleicht wird gleich auch Herr Kerstan wieder auf seinem Lieblingsangstgegner Asklepios herumhacken, um diesen schlechtzumachen und weiter Fakten geflissentlich zu ignorieren.
Die Reihe von Halb- und Unwahrheiten wurde länger. Es wurde behauptet, die Bewertung des Nettoumlaufvermögens sei bewusst oder absichtlich zulasten der Stadt vorgenommen worden. Aber der Jahresabschluss wurde nicht von den Wirtschaftsprüfern von Asklepios erstellt, sondern von den gleichen Personen, die dies jahrelang im Auftrag der Stadt taten. Dann wurde behauptet, es hätte eine Vermögensverschiebung innerhalb der Umstrukturierung von Asklepios und damit eine Reduzierung der Haftungsbasis gegeben. Aber die Bildung von separaten operativen und legalen Einheiten führt zu einer Aufwertung durch Bildung von Goodwill und Aufbau eines eigenen Going-Concern. Gleichzeitig verbessert sich die Verwertbarkeit im Fall des Falles.
Herr Kerstan, dass Sie es nicht verstanden haben, dass man nicht ärmer wird, wenn man 100 Euro von der linken in die rechte Tasche steckt, haben wir gemerkt.
Dann unterstellen Sie weiter die Unzuverlässigkeit des Vertragspartners. Aber unser Vertragspartner hat bisher alle Verpflichtungen rechtzeitig und umfänglich erfüllt. Dann wird finanzielle Unzuverlässigkeit unterstellt. Aber bei einer Bilanzsumme von 1,5 Milliarden Euro mit einer Eigenkapitalquote von 50 Prozent, dem besten Rating eines Klinikunternehmens in Deutschland, hoher Liquidität, mehr als ausreichend hohen zugesicherten Banklinien und keinem einzigen Fall von Nichterfüllung von Verbindlichkeiten gibt es keinen einzigen Hinweis auf
finanzielle Unzuverlässigkeit. Asklepios ist ein durch und durch solide finanziertes Gesundheits-Dienstleistungsunternehmen mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 750 Millionen Euro. Und Sie sorgen sich um das Bürgschaftsvolumen.
Wir haben für den LBK einen Partner gewonnen, dessen Engagement auf Dauer ausgerichtet ist, der mit internationaler Erfahrung, überregionalem Marketing und notwendigen Zukunftsinvestitionen die beste Bestandssicherung für den LBK, die Arbeitsplatzsicherheit für das medizinische und pflegerische Personal und die hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung bedeutet. Die laufende Sanierung des LBK zeigt beste Fortschritte – medizinisch wie betriebswirtschaftlich – und dies bei zunehmend schwieriger werdenden Rahmenbedingungen.
Das sich bereits abzeichnende Kliniksterben im Zuge des Abbaus von Überkapazitäten wird jedenfalls den teilprivatisierten LBK als einen der Letzten erschüttern.
Die GAL forderte noch kurz vor Weihnachten, die vertraglich vereinbarte Übertragung weiterer LBK-Anteile an Asklepios zu verweigern. Wir haben eben gerade gehört, dass das nach wie vor auch die SPD befürwortet. So sehen wir unsere selbsternannten Saubermänner und ihre Vorschläge. Sie fordern den Senat zum Vertragsbruch gegen einen bis heute in allen Fragen vertragstreuen Partner auf. Wollen Sie so Vertrauen in Politik aufbauen?
Nach wie vor ist die Opposition nicht fähig und willig, die strategischen Chancen der Risiko- und Verlustbegrenzung für die Stadt und der langfristigen Entwicklung für den LBK und damit auch für die Mitarbeiter und Patienten zu erkennen. Sie verstehen diese sicherlich etwas komplizierte aber insbesondere unter den Voraussetzungen des Marktes und der Unternehmenssituation des LBK alt handwerklich gut gemachte und zukunftsweisende Transaktion nicht. Die Entscheidung zur Teilprivatisierung des LBK bleibt ein positives Beispiel für eine Privatisierungspolitik mit Weitblick und Augenmaß. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Ich möchte wieder zu dem Thema zurückkommen, das angemeldet war, nämlich die Stellungnahme des Rechnungshofes.
Darum ging es ja eigentlich, nicht um eine erneute LBKDebatte insgesamt. Mich wundert, dass Sie das Interesse haben, die Debatte insgesamt aufleben zu lassen, aber wenn Sie es wünschen.
Zunächst einmal zum Thema des Rechnungshofes: Der Rechnungshof hat drei Feststellungen getroffen. Er hat einerseits moniert, dass der Senat eine Verletzung der Verfassung begangen habe – Artikel 72 (2) der Hambur
gischen Verfassung. Er hat zweitens moniert, dass er eine Gesetzesverletzung das LBK-Gesetz betreffend begangen habe, was die Ausstiegsfristen aus Haftung angeht. Und er hat drittens moniert, dass ein Gesetz nicht besonders gut gemacht worden wäre, wiederum das LBK-Gesetz, was den Anstaltszweck betrifft.
Ich finde, wenn man sich diese Stellungnahme des Rechnungshofes anschaut, ist das eine ausgesprochen solide und gut durchgearbeitete Stellungnahme, in der in verschiedenen Punkten dargestellt wird, wo der Gesichtspunkt der Kritik zutrifft, wo die Fragen der Bürgerschaftsanfrage mit "Ja" beantwortet werden müssen und wo nicht.
Die erste Frage, die von der SPD-Fraktion gestellt worden war, war, inwieweit Bürgschaften, die von Anstalten öffentlichen Rechts mit der FHH als Gewährträger übernommen werden, aufgrund der Anstaltslast unmittelbaren Bürgschaften der Hansestadt materiell gleichkommen. Dazu sagt der Rechnungshof: Ja, sie kommen dann materiell gleich, wenn sie unmittelbar dem Verwaltungshandeln entspringen. Das ist in diesem Fall so gewesen. Da ist am 18. Januar 2005 der Anstaltsträger – zusammengesetzt, glaube ich, aus der Sozialbehörde und der Finanzbehörde – zu einem Beschluss gekommen. Die beiden Behörden haben beschlossen, es solle diese Bürgschaft und dieser Auftrag an die LBK-Immobilien gegeben werden. Noch am selben Tag hat die LBKImmobilien so gehandelt. Da redet der Senat von einem selbstständigen Handeln einer wirtschaftlich selbstständigen Einheit. Da sagt der Rechnungshof, dass es lachhaft sei, das als ein selbstständiges Handeln zu sehen,
wenn direkt die Anweisung des Verwaltungshandelns durch eine Aktion der unmittelbar Abhängigen umgesetzt wird.
Zum Zweiten geht es um die Frage, inwieweit Bürgschaften ebenso wie unmittelbare Bürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg der Zustimmung der Bürgerschaft bedürfen. Auch da sagt der Rechnungshof: Wenn es so ist, als ob der Senat selber – hier in Gestalt der beiden Behörden – gehandelt hätte, dann bedarf es natürlich der Zustimmung der Bürgerschaft, denn der Senat darf nicht Bürgschaften vergeben, ohne dass die Bürgerschaft zustimmt. Dieses Gebot der Verfassung hat der Senat verletzt. Das ist eine eindeutige Feststellung. Wenn man in älteren ehrpussligen Zeiten lebte – damals hätte man da nicht von der Verfassung, sondern vom Willen des Königs gesprochen –, dann würde sich in solch einer Situation, in der der Wille des Königs verletzt worden wäre, sich möglicherweise der Finanzsenator die Kugel geben.
Bei uns ist es ja eher so, dass man nicht richtig weiß, was daraus folgt, wenn die Verfassung verletzt worden ist.
Das war jetzt ein bisschen übertrieben. Aber, da Sie eben von bloßen Formfragen sprachen, wollte ich darauf verweisen, wie gewichtig Verfassungsfragen sind, und Ihnen nicht erlauben, darin einfach eine Formalie zu sehen.
Zweitens – was die Frage der Gesetzesverletzung angeht: Das LBK-Gesetz hat damit argumentiert – der Rechnungshof sagt, das sei sowohl Wortlaut als auch Sinn des Gesetzes –, dass die Haftung der Hansestadt bis Ende 2009 für den LBK neu, also für die LBK GmbH, reicht. Nun wird die Haftung aber für materiell 41,5 Millionen, die durch die Bürgschaft neu in die Haftung der Stadt übergegangen sind, bis 2025 verlängert. Das sei zumindest gegen den Sinn des Gesetzes, so wie es im Wortlaut vorliegt. Der Rechnungshof sagt damit indirekt, Sie hätten das Gesetz ändern müssen, wenn Sie es so machen wollen, wie Sie es gemacht haben. Das wollten Sie natürlich nicht und Sie haben auch die politischen Kosten einer solchen Gesetzesänderung gescheut, die darin bestanden hätten, dass Sie an einem Gesetz, dass Sie vorneweg für optimal erklärt haben, nachträglich nachbessern müssten, was aber eigentlich und unter sauberen juristischen Gesichtspunkten notwendig gewesen wäre.
Dann sagt der Rechnungshof zum Dritten, Sie hätten auch noch das Problem, dass der Anstaltszweck des LBK-Immobilien-Betriebes im Gesetz nicht genau definiert worden sei, was eigentlich gesetzesüblich sei, wenn man eine neue Anstalt errichtet. So sei aber in diesem Fall gar nicht festgehalten worden, was eigentlich der Zweck dieser Anstalt sei, sodass man damit in gewisser Weise alles Mögliche machen könne, während es in Wirklichkeit doch nicht nur eine Immobilienverwaltung sei. Der Rechnungshof moniert, dass das Gesetz das nicht klarstellt, und sagt, dass dadurch die Entscheidungshoheit des Parlaments, sich darüber nämlich per Zustimmung oder Ablehnung Gedanken zu machen, in gewisser Weise minimiert worden sei, weil der Senat das nicht in das Gesetz hineingeschrieben hat. All dem kann man voll zustimmen.