Weitere Wortmeldungen habe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Zunächst zum Bericht aus Drucksache 18/4429.
Wer möchte der Empfehlung des Sonderausschusses Verwaltungsreform folgen und das Zweite Gesetz zur Reform der Bezirksverwaltung aus Drucksache 18/3418 mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe? – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen. Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen nun zu dem Bericht aus Drucksache 18/4430. Wer möchte der Empfehlung des Sonderausschusses Verwaltungsreform folgen und das Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg aus Drucksache 18/3336 mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen. Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Nun zur Abstimmung über den Bericht aus Drucksache 18/4490. Hier lasse ich zunächst über den Zusatzantrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 19/4589 abstimmen.
Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer möchte nun der Ausschussempfehlung folgen und das Achte Gesetz zur Änderung des Bauleitplanfeststellungsgesetzes aus Drucksache 18/3679 mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall. Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist einstimmig so beschlossen. Das ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zum Bericht aus Drucksache 18/4491. Zunächst stelle ich fest, dass die Bürgerschaft Kenntnis genommen hat.
Wer möchte der Empfehlung des Ausschusses aus dem ersten Spiegelstrich seines Berichtes folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei einigen Enthaltungen so beschlossen.
Wer schließt sich dem Ersuchen aus dem zweiten Spiegelstrich des Berichtes an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Wer möchte Ziffer 1 des GAL-Antrages aus der Drucksache 18/4572 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer möchte Ziffer 4 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer möchte nun den interfraktionellen Antrag aus Drucksache 18/4590 an den Verfassungsausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 73, Drucksache 18/4511, Antrag der SPD-Fraktion: Menschliche Metropole Hamburg – Betreuungsrecht: Transparenz schaffen und Qualität fördern.
[Antrag der Fraktion der SPD: Menschliche Metropole Hamburg – Betreuungsrecht: Transparenz schaffen und Qualität fördern – Drucksache 18/4511 –]
Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss überweisen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen oder körperlichen oder seelischen Behinderung ihre Dinge nicht mehr selbstständig regeln können, hat der Bundesgesetzgeber 1992 das Rechtsinstrument der Betreuung geschaffen. Dieses Rechtsinstrument, dieses neue Betreuungsrecht hat damals das Recht und die Regelung zur Entmündigung abgeschafft und damit die Rechtsstellung der Betroffenen, der hilfebedürftigen Menschen deutlich verbessert. Ziel war es, diesen Menschen auf der einen Seite die notwendige Hilfe zu gewährleisten, auf der anderen Seite aber dafür zu sorgen, dass sie ein Höchstmaß an Eigenständigkeit behalten sollten.
Die Zahlen des letzten Jahrzehnts haben gezeigt, dass das Betreuungsrecht auf einen in der Tat großen gesellschaftlichen Bedarf gestoßen ist.
Warum ist es jetzt wichtig, dass wir uns hier in der Hamburgischen Bürgerschaft mit diesem Thema befassen? Zum einen kann Betreuung jeden von uns betreffen. In der Verwandtschaft oder auch selber können wir durch Krankheit zum Betreuungsfall werden, denn es ist nicht automatisch so, dass, wenn man seine Dinge nicht mehr selbstständig regeln kann, man automatisch einen gesetzlichen Vertreter hat. Das kann nur geschehen, wenn man frühzeitig vorgesorgt hat, zum Beispiel durch entsprechende Vollmachten, durch Patientenverfügungen andere Angehörige ermächtigt, für sich entscheiden zu können.
Vorsorge treffen. Das Thema ist aber auch wichtig, weil die Zahl der Betreuung deutlich zugenommen hat. In Deutschland haben wir heute rund eine Million Betreuung. In Hamburg hat sich die Zahl innerhalb von zwei Jahren von 18 000 betreuten Menschen auf 22 000 erhöht. Das ist eine Zunahme um über 20 Prozent. Gleichzeitig sind die Kosten um über 2 Millionen Euro angestiegen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, den wir zurzeit erleben und der sich weiterhin verstärken wird, der dazu führen wird, dass insbesondere die Zahl der Hochbetagten in unserer Gesellschaft anwachsen wird und damit auch verbunden die Zahl der Demenzkranken, vor dem Hintergrund, dass klassische Familienstrukturen aufgebrochen werden und in zehn, fünfzehn Jahren vielerorts nicht mehr vorhanden sein werden, sodass das Instrument von Vollmachten auch nicht mehr greifen wird, ist es richtig und wichtig, dass wir uns als Politik und Gesellschaft rechtzeitig mit diesen Dingen befassen.
Doch nicht nur die Zahl der Betreuung an sich ist gewachsen, auch die Beschwerdelage hat sich drastisch verändert. Ich selber habe in meinen Bürgersprechstunden viele Bürger erlebt, die sich darüber beklagt haben, wie Betreuung zurzeit in dieser Stadt abläuft.
Wie viele waren das denn, ach Herr Schira, zu Herrn Hesse würde natürlich keiner dieser Leute kommen, aber es waren insgesamt fünf Bürger und ich finde, das ist schon ganz beachtlich.
Fünf Bürger in einem Jahr, die sich zum Thema Betreuung äußern. Das, finde ich, ist vor dem Hintergrund von 22 000 Betreuungsfällen in dieser Stadt doch eine beachtliche Zahl. Wir haben im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung einer großen hamburgischen Tageszeitung auch mitbekommen, wie viele Leser sich dieser Problematik angeschlossen haben, wie viele Leser sich geäußert haben, dass wir hier in dem einen oder anderen Fall viel stärker hinschauen müssen.
Deswegen ist es ein wichtiges Thema. Meine Damen und Herren – Herr Hesse, vielleicht haben Sie es vergessen, deshalb möchte ich es Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen –, wir waren 2004 alle schockiert, als eine vierzigjährige Mutter, die unter gesetzlicher Betreuung und unter Obhut des Sozialamtes stand, qualvoll in ihrer Wohnung verhungert ist, nachdem das Sozialamt seine Leistungen eingestellt hatte. Das alles, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht vergessen.
Deswegen müssen wir diesem Thema eine entsprechende Beachtung schenken und das erwarten wir natürlich auch vom Senat. Da, meine Damen und Herren, Frau Bürgermeisterin, ist es leider so, dass der Senat in vielen dieser Fragen nicht auskunftsfähig ist.
Wir haben in letzter Zeit zwei Anfragen gestellt, wir haben aber auch davor diverse Male nachgefragt, wie es mit der Zahl der Betreuung aussieht. Wie hat sie sich in den letzten zwei Jahren entwickelt, wie hat sich im Bereich zwischen Berufsbetreuung und ehrenamtlicher Betreuung die Struktur entwickelt? Was ist getan worden, um letztendlich die Qualität zu verbessern, welche Mängel gibt es, wie hat sich die Beschwerdelage entwickelt? Über all diese Daten, über all diese Informationen konnten Sie leider dem Parlament und leider der Öffentlichkeit keine Auskunft geben. Das können wir als Parlament im Sinne der hilfsbedürftigen Menschen nicht akzeptieren.
Deswegen ist es richtig, wenn auf der einen Seite ein gewisses Vakuum auftritt, dass wir es als Bürgerschaft sind, die sich gemeinsam dafür einsetzen – nicht nur bei der Bezirksverwaltungsreform ist es gut gelaufen, sondern auch das Thema der vernachlässigten Kinder wurde letztendlich gut vorangetrieben –, dass die Qualität der Betreuung und die Lage insgesamt im Betreuungsbereich verbessert wird. Herr Schira, von daher ist es sehr ermutigend, dass Sie gestern schon bekundet haben, dass Sie einer Expertenanhörung zustimmen werden.
Die beantragen Sie. Sie konnten es sich schon denken, wenn Sie die Drucksache mit uns überweisen, dass die SPD-Fraktion bestimmt nicht darauf verzichten wird, eine solche Anhörung durchzuführen. Ich finde ich es gut – man soll nicht das Trennende suchen, hat der Bürgermeister vorhin gesagt –, dass wir jetzt einer Meinung sind, Herr Reinert, und zu diesem wichtigen Thema eine Anhörung durchführen werden.