Das reiche Hamburg, meine Damen und Herren, leistet sich die bundesweit größten Grundschulklassen, ein Armutszeugnis für Ihre Bildungspolitik.
Der Migrantenanteil, Herr Heinemann, das haben Sie am allerbesten mitbekommen, in Hamburgs Schulen ist mittlerweile zehn Mal so hoch wie in Sachsen und Thüringen. Das ist doch kein Wunder, dass diese beiden Länder wesentlich besser abschneiden und wir viel weiter hinten liegen. Das haben wir alle auf unseren entsprechenden Auswertungen der PISA-Sitzungen im Schulausschuss mitbekommen.
Und viertens. Ihr hoch gelobtes Zweisäulenmodell ist auch in Sachsen und Thüringen geprägt von Aussortieren, Abschulen, Sitzenbleiben, keiner Durchlässigkeit, Ansturm aufs Gymnasium und heimlichem Aufrechterhalten der Hauptschule als Teil der zweiten Säule. Alles bildungspolitische Ausläufermodelle, meine Damen und Herren.
In unserer menschlichen Metropole kluges Hamburg legt die SPD daher Wert auf erstens die frühkindliche Bildung und die Sprachförderung,
Haben wir vorher auch schon gemacht! Jawohl, haben wir vorher auch schon gemacht! Wer hat denn DaZStunden und Ähnliches damals eingeführt? Das waren doch nicht Sie, Sie waren doch sogar noch dagegen, dass es gemacht worden ist.
Zweitens kleine Klassen in den Grundschulen, Ganztagsbetreuung insbesondere in der Grundschule und innovativen Unterricht, drittens alle Wege in allen Schulformen führen konsequent bis zum Abitur und, Herr Heinemann, viertens Kampf der Bildungsarmut. Wir werden die Bildungsbenachteiligten, wie es die Wirtschaft von Ihnen fordert, Herr Mattner, Frau Ahrons, mitnehmen und nicht wie bei Ihnen durch das Rost fallen lassen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, den schon das Deutsche Institut für Wirtschaft Ihnen ins Stammbuch geschrieben hat.
Unser Ziel bleibt: Hamburg braucht eine gute Bildung für alle, deshalb wird die menschliche Metropole kluges Hamburg sich für höhere Bildungsabschlüsse für mehr Jugendliche einsetzen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Buss hat schon das Wichtigste gesagt, was wir von Thüringen und Sachsen lernen können, das sind die kleinen Schulklassen. Im Gesetz ist verankert, Paragraph 4 a, die Mindestschülerzahlen betragen an den Grundschulen für "die erste einzurichtende Klasse je Klassenstufe 15 Schüler und für jede weiter einzurichtende Klasse 14 Schüler", Zitat aus dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen. Das ist schon der Punkt, wo Sie sicherlich sagen werden, man kann das nicht vergleichen. Aber das ist ein Punkt, der natürlich hier eine Rolle spielt. Herr Buss hat das angesprochen. Wenn man in vier Jahren eben mal 700 Lehrerstellen streicht, ist es kein Wunder, die Grundschulklassen auf bis zu 30 Schüler pro Klasse hochzudrehen. Aber nun schauen wir einmal an, was da noch so alles hinkt. Der Vergleich hinkt zum Beispiel durch eine komplett andere Tradition der beiden Länder in Thüringen und Sachsen. Es sind Flächenländer mit ausgedehnten ländlichen Regionen. Thüringen und Sachsen haben in den letzten zehn Jahren die Schülerschaft halbiert. Das müssen Sie sich einmal vorstellen, dass wenn unsere Schüler innerhalb von zehn Jahren auf die Hälfte absinken. Das ist eine demographische Entwicklung, wo Sie wirklich einen riesigen Kraftakt machen müssen, um überhaupt eine Versorgung zu garantieren. Thüringen und Sachsen haben praktisch kaum die Frage der Einwanderung, sogar eher die Problematik 15 Jahre Auswanderung zu lösen. Schließlich haben sie eine ganz andere soziokulturelle Zusammensetzung der Schülerschaft als in einer Metropole wie Hamburg. Das ist schon einmal das Grundlegende. Aber gehen wir einmal zurück, was wir wirklich lernen können. Zumindest in Thüringen wird einiges getan zur Steigerung der Geburtenrate. Sehr interessant war da das Gespräch mit einem hoch kompetenten Staatssekretär im Gegensatz zu dem Gespräch mit dem ehemaligen Landwirtschaftsminister, der jetzt Kultusminister in Sachsen ist. Das war ein bisschen flach. Also bei der frühkindlichen Bildung und der Betreuung der Kleinen wird in Thüringen ein Ziel angestrebt, Zweijährige mit einem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zu versorgen. Da ist wirklich die Aufforderung an Frau Schnieber-Jastram zu geben, das wäre wirklich ein mutiger politischer Vorstoß, das würde den Eltern und Kindern mehr bringen als die zweiwöchentlichen Fototermine von Frau Schnieber-Jastram in der Kita von nebenan.
Was können wir noch lernen? In Thüringen begreifen die Schulen andere Sprachenkultur und Individualität der Kinder nicht als Defizit, sondern es soll möglichst schon vor Eintritt in die Schule behoben werden, aber nicht im Sinne von Defiziten, die repariert werden, sondern sie wollen jedes Potenzial eines jeden Kindes fördern. Mir hat ganz besonders gut gefallen, dass sie einen Bildungsplan machen von dem ersten bis zum zehnten Lebensjahr. Nicht von der ersten bis zur zehnten Klasse, nein, vom ersten bis zum zehnten Lebensjahr. Aber dann wird es schon ganz schön schwierig zu gucken, was man noch lernen könnte. Herr Heinemann, Sie haben ja eben die PISA-Ergebnisse angeführt und wollen uns deshalb das Zweisäulensystem schmackhaft machen. Nachdem Sie und Frau Dinges-Dierig uns jetzt jahrelang erzählt haben, Sie wollen die Hauptschule stärken, wetteifern Sie seit Neuestem darum, wer in den Geschichtsbüchern als erster und wahrer Abschaffer der Hauptschule in den westlichen Bundesländern eingehen darf. Das scheint Ihr Ziel zu sein. Aber leider konnten wir in dem Zusammenhang nichts vom sächsischen oder thüringischen System lernen, was tatsächlich trägt. Ich will gar nicht darauf zurückkommen, dass wir schon vor über zehn Jahren die Integrierte Haupt- und Realschule hatten, die leider nicht in den Gesamtprozess eingeflossen ist. Sie haben der Integrierten Haupt- und Realschule den Todesstoß versetzt. Sie haben die Mittel gekürzt und die Eltern wählen sie tatsächlich in den letzten Jahren nicht mehr an, weil sie nicht mehr so attraktiv ist. Insofern sind das alte Kamellen. Die Abschaffung der Hauptschule kann nur ein erster Schritt sein, viele haben längst erkannt, von McKinsey über Handwerkskammertag, Bundeselternrat, sogar Professor Straubhaar, dass eine Schule für alle das Ziel sein muss.
Daher, lieber Herr Heinemann, hat mich das Bild von Sachsen und Thüringen persönlich ziemlich enttäuscht und ich will hier die Fakten aufzählen, warum. Dort gibt es weiterhin ein Förderschulsystem, in das die schwächsten Schülerinnen aus der Regel- oder Mittelschule abgeschoben werden können. Es gibt weiterhin Rückläufer aus den Gymnasien, teils mit ganzen Rückläuferklassen in Klasse neun. Davon sind wir Gott sei Dank weit entfernt. Das hatten wir in den Achtzigern massiv, dass noch einmal ganze neunte Klassen im Realschulzweig aufgemacht werden mussten. Dieses Problem gibt es auch ganz massiv in Thüringen. Allerdings das Hauptproblem, die Trennung der Kinder nach der vierten Klasse, zementiert weiterhin auch dort die soziale Selektion, das wird für uns nicht das Ziel einer Schule der Zukunft sein.
Herr Heinemann, jetzt pöbeln Sie doch nicht herum! Sie haben keine Argumente genannt, das ist das Problem.
Wir müssen wirklich nicht nach Finnland schauen, wir müssen nicht nach Sachsen und Thüringen schauen. Wir können hier nach Hamburg gucken.
Ich komme zum Schluss. – Die Wahrheit steht in Hamburg bekanntlich im Hamburger Abendblatt, darum habe ich Ihnen den Artikel über die Max-Brauer-Schule von Montag mitgebracht. Dieses Konzept kann Schule machen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Von Sachsen und Thüringen lernen, heißt Siegen lernen.
Ergebnisse, die sich durchaus, meine Damen und Herren, sehen lassen können. Erfolg ist aber nicht primär eine Frage des Geldes, sondern vor allen Dingen eine Frage der Qualität des Unterrichts, der Inhalte zum einen und sicherlich auch, aber nicht nur, der strukturellen Voraussetzungen. Beide Bundesländer haben ein Charakteristikum, die Zweigliedrigkeit. Mittelschule und Regelschule und Gymnasium. In beiden Bundesländern wurden die Haupt- und Realschulen zusammengelegt. Dennoch gibt es weiterhin beide Abschlüsse. Die Schülerinnen und Schüler wechseln nach der vierten Klasse auf die Mittel- bzw. Regelschule oder auf das Gymnasium. Wer den Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss macht, entscheidet sich dann nach der Klassenstufe sieben. Schüler, die sich für den Hauptschulzweig entschieden haben, können in Thüringen nach erfolgreich abgelegter freiwilliger Prüfung einen qualifizierten Hauptschulabschluss machen, der unter bestimmten Voraussetzungen zum Besuch der Klassenstufe zehn berechtigt. Die Durchlässigkeit des Schulsystems ist damit deutlich gegeben. Dies könnte zweifellos auch ein Vorbild für Hamburg sein. Dennoch, meine Damen und Herren, haben wir auch vor Ort gesehen, dass man die Probleme der Hauptschule nicht wegdiskutieren kann. Die Form ist nicht alles, nur wenn eine Schule nicht mehr Hauptschule heißt, sind die Probleme nicht vom Tisch. Auf die inhaltliche Förderung der Schülerinnen und Schüler kommt es in jedem Fall an, insbesondere auch auf die frühe Förderung, und da haben Sie Recht, wir haben vorhin schon von Ihnen etwas darüber gehört, von Schülern aus bildungsfernen Schichten. Ich begrüße es daher sehr, dass Thüringen die frühkindliche Bildung mit einem Bildungsplan für Kinder von null bis zehn Jahren unterstützen will. Dies wäre auch aus meiner Sicht ein Modell für Hamburg und das könnte sich hier mit uns sehr gut ergänzen. Darüber hinaus halte ich den Praxisbezug in der Schule, speziell in den Hauptschulzweigen für wichtig. Hamburg ist mit dem Praxislerntag und dem Kompetenzprofil für Hauptschüler schon auf einem sehr guten Weg. Ob man um solcher qualitativer Verbesserungen Willen aber
gleich eine Hauptschule abschaffen muss, ist zumindest für mich persönlich noch immer ergebnisoffen. Professor Melzer hat in seinem kritischen Ansatz zum Schulsystem in Sachsen durchaus darauf hingewiesen, dass zum Beispiel eine Verbesserung der Chancengleichheit nicht automatisch mit der Zusammenlegung der Schulformen herbeigeführt werden kann. Letztlich, meine Damen und Herren, hängt Schulqualität von einem Engagement jeder einzelnen Schule ab, weniger von einzelnen Schulformen, so auch sein Fazit. Festzuhalten bleibt, meine Damen und Herren, die Reise nach Sachsen und Thüringen war aufschlussreich, wir haben viel gesehen, unterschiedliche Meinungen gehört, neue Strukturen und deren Grenzen kennen gelernt.
Für die Auswertungen werden wir noch einige Zeit benötigen. Ich warne hier vor Schnellschüssen und einseitigen Schlussfolgerungen. Entscheidend ist, was bei dem Kind ankommt. Daran müssen wir weiter arbeiten. In diesem Sinne freue ich mich auf weitere Diskussionen in der Enquete-Kommission, danke.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 51, 52, 53, 54 und 75. Das sind die Drucksachen 18/4429, 18/4430, 18/4490, 18/4491 und 18/4590, die Berichte des Sonderausschusses Verwaltungsreform "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung", "Entwurf eines Gesetzes über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg", "Neuregelung der Kompetenzen in der Bebauungsplanung", "1. Unterrichtung der Bürgerschaft: Eine moderne effiziente und kundenfreundliche Verwaltung für die Wachsende Stadt, 2. Beantwortung des Ersuchens "Wirtschaftsbeauftragte in den Bezirken" und 3. des Ersuchens "Mehr Transparenz bei der Abrechnung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen"" und der interfraktionelle Antrag "Zehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg".
[Bericht des Sonderausschusses Verwaltungsreform über die Drucksache 18/3418: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung (Senatsantrag) – Drucksache 18/4429 –]
[Bericht des Sonderausschusses Verwaltungsreform über die Drucksache 18/3336: Entwurf eines Gesetzes über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg (Senatsantrag) – Drucksache 18/4430 –]
[Bericht des Sonderausschusses Verwaltungsreform über die Drucksache 18/3679: Neuregelung der Kompetenzen in der Bebauungsplanung (Senatsantrag) – Drucksache 18/4490 –]
Zum Bericht aus Drucksache 18/4490 liegt Ihnen mit Drucksache 18/4589 ein Antrag der CDU-Fraktion vor.
[Antrag der Fraktion der CDU: Neuregelung der Kompetenzen in der Bebauungsplanung – Änderung des Bauleitplanfeststellungsgesetzes – Drucksache 18/4589 –]
Zum Bericht aus der Drucksache 18/4491 haben Sie mit Drucksache 18/4572 einen Antrag der GAL-Fraktion erhalten.
[Bericht des Sonderausschusses Verwaltungsreform über die Drucksache 18/2498: 1. Unterrichtung der Bürgerschaft: Eine moderne, effiziente und kundenfreundliche Verwaltung für die Wachsende Stadt 2. Beantwortung des Ersuchens "Wirtschaftsbeauftragte in den Bezirken" (Drucksache 18/1619) und 3. des Ersuchens "Mehr Transparenz bei der Abrechnung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen" (Drucksache 18/1931) (Senatsmitteilung) – Drucksache 18/4491 –]
[Antrag der Fraktion der GAL: Eine moderne, effiziente und kundenfreundliche Verwaltung für die Wachsende Stadt – Drucksache 18/4572 –]