Und dann kommen die Gebühren vollständig den Hochschulen für die Lehre und damit den Studierenden selbst zugute. Und nach Abzug von Stipendien und Erlassen können die Hamburger Hochschulen bis zu 45 Millionen Euro im Jahr zusätzlich in eigener Regie einsetzen. Mehr Lehrpersonal wird die Arbeit in Kleingruppen möglich machen, mal auch Seminare mit zehn oder 20 Teilnehmern.
Öffnungszeiten von 8 bis 24 Uhr werden in den Bibliotheken möglich sein. Und eben nicht nur an den Werktagen, sondern auch mal am Wochenende. Computer- und Laborplätze werden zusätzlich geschaffen und die technische Ausstattung verbessert. Das sind Maßnahmen, die durch Studiengebühren verbessert werden, die zu einer höhern Qualität der Lehre führen und es sind Maßnahmen, die von den Hochschulen direkt und unmittelbar mit der Einführung von Gebühren in Angriff genommen werden können. Und wer selbst, meine Damen und Herren von der Opposition, zwischen 1995 und 2001 den Hochschuletat um 15 Prozent gekürzt hat, der sollte, finde ich, jetzt nicht meckern,
wenn neben dem deutlich gewachsenen staatlichen Etat die Hochschulen weitere 45 Millionen Euro im Jahr für die Lehre erhalten.
Meine Damen und Herren! In der heutigen Debatte ist, wie ja in vielen anderen Politikbereichen auch, viel die Rede von sozialer Gerechtigkeit. Die Abgeordnete Dr. Brüning hat ausführlich darauf hingewiesen. Soziale Gerechtigkeit scheint dabei ein flexibler Begriff zu sein, vieldeutig und viel gedeutet. Ist es denn, Frau Dr. Brüning, wirklich für Sie sozial gerecht, dass im studiengebührenfreien Deutschland nur halb so viele Menschen einen akademischen Abschluss erhalten wie in England oder Australien? Ist es denn für Sie wirklich sozial gerecht, dass in kaum einem anderen Land der Welt Akademikerkinder mit einer so großen Wahrscheinlichkeit wieder Akademiker werden und Nichtakademikerkinder Nichtakademiker bleiben wie im studiengebührenfreien Deutschland?
Ist es denn für Sie wirklich sozial gerecht, dass den amerikanischen Hochschulen bei gleichem Staatsanteil das dreifache Budget im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt zur Verfügung steht wie den deutschen Hochschulen? Ist es nicht, meine Damen und Herren, viel mehr sozial gerecht, wenn zukünftig diejenigen, die wie keine andere Gruppe in diesem Land von ihrer Ausbildung auch persönlich finanziell profitieren, und zwar auch nach einer progressiven Steuerkurve, einen überschaubaren Anteil an den Kosten ihrer Ausbildung übernehmen?
Niemand anderes hat in diesem Land höhere Einkommenschancen und ein geringeres Arbeitslosigkeitsrisiko
wie Akademiker. Niemand anderes erhält zugleich eine so teure staatliche Ausbildung wie Studierende. Daher ist es für mich eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, Studierende mit einem eigenen Beitrag zu beteiligen.
Wohlgemerkt beteiligen an zusätzlichen Mitteln, die ihnen, den Studierenden selbst, für die Verbesserung der Lehre zugute kommen. Für mich wäre es, gerade wenn wir überall sonst sparen müssen und es im Wissenschaftsbereich nicht tun, den anderen Bevölkerungsgruppen in unserem Land nicht zu vermitteln, diejenigen nicht zu beteiligen, die von ihrer Hochschulausbildung so profitieren. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, der Abgeordnete Wolfgang Beuß hat uns darauf hingewiesen, ist uns natürlich durchaus klar, dass Studiengebühren für viele Studierende eine zusätzliche Belastung darstellen. Aus diesem Grund spielt die sozial verträgliche Einführung von Studiengebühren in unserem Gesetzentwurf eine zentrale Rolle.
Sowohl während als auch nach dem Studium vermeiden wir die sozialen Härten. So werden beispielsweise während des Studiums Studierende mit Kindern oder Studierende mit studienerschwerenden Behinderungen oder chronischen Erkrankungen von der Gebührenpflicht befreit. Und alle Studierenden haben nach dem Gesetz die Möglichkeit entweder das staatlich geförderte Darlehen zur Finanzierung der Studiengebühren aufzunehmen oder eine Stundung der Gebühr durch die Hochschule zu beantragen oder für besondere Leistungen im Studium ein Stipendium der Hochschule zu erhalten. Und unser Darlehen wird dabei allen Studierenden, egal ob sie reich oder arm sind, egal ob sie BWL oder Ethnologie studieren, die gleichen Bedingungen bieten. Und niemand wird ausgeschlossen, weil er beispielsweise aus einer sozial schwachen Familie stammt. Niemand wird nach einer Elternbürgschaft gefragt.
Einzig und allein die Immatrikulation wird als Sicherheit akzeptiert. Dieses Darlehensmodell ändert in einer richtigen Weise den Blickwinkel der Bildungsfinanzierung. Zukünftig sollte nicht mehr die finanzielle Situation des Studierenden bzw. der Eltern entscheidend sein, sondern die finanzielle Situation der Absolventinnen und Absolventen. Und das ist der richtige Blickwinkelwechsel.
Nach dem Studium werden wir denen helfen, die sich eine Rückzahlung nicht leisten können, weil trotz aller anders lautenden Statistik bei ihnen sich das Studium nun mal finanziell nicht gelohnt hat. So wird zum Beispiel nur derjenige Darlehensnehmer mit einer dreiköpfigen Familie zurückzahlen, der ein Nettoeinkommen von fast 29 000 Euro im Jahr erreicht.
Lassen Sie mich, weil auch der Abgeordnete Beuß darauf eingegangen ist, an dieser Stelle auch etwas zu diesen angeblichen Differenzen zwischen CDU-Fraktion und Senat zur Frage der zusätzlichen sozialen Abfederung für BAföG-Empfänger sagen.
(Dr. Barbara Brüning SPD: Sie wollten doch keine Veränderungen, das haben Sie im Ausschuss ge- sagt!)
Anders als es sich vielleicht aus den Medienberichten lesen lässt und anders als Frau Brüning das im Moment auch versucht durch Zwischenrufe darzustellen, war einvernehmlich klar – ich habe Lösungswege auch in der Anhörung des Senates aufgezeigt – dass etwas zur Rückzahlungserleichterung für BAföG-Empfänger getan werden sollte. Nur gibt es hierzu eben zwei verschiedene Wege. Der eine ist eine Kappungsgrenze, wie im heute vorliegenden Änderungsantrag, das ist der einfachere Weg, auch mit dem offensichtlicheren politischen Signal. Jetzt gibt es eine maximale Verschuldensobergrenze, die übrigens sogar niedriger ist als ein halbes Jahresgehalt eines Durchschnittsakademikers im Berufseinstieg. Ich hätte einen anderen Weg über ein höheres Mindesteinkommen bevorzugt, ab dem die BAföG-Empfänger erst zurückzahlen müssten. Davon hätten alle BAföG-Empfänger profitiert – das habe ich in der Senatsanhörung dargelegt – und zwar alle, die nach dem Studium wenig verdienen. Und mit der Kappungsgrenze, und das ist sozusagen der Preis für das klare politische Signal, profitieren eben auch diejenigen, die als Investmentbanker später ein sechsstelliges Gehalt haben. Aber, meine Damen und Herren, das ist das Entscheidende, egal ob Kappungsgrenze oder erhöhtes Mindesteinkommen, unser System ist auf jeden Fall sozial gerechter als die heutigen Unterstützungssysteme.
Denn heute bekommen nicht alle deutschen Studierenden eine Unterstützung, die sie bräuchten. Bei uns hat jeder den Darlehensanspruch. Und heute brauchen auch die, die eben als Investmentbanker oder Unternehmensberater sechsstellige Gehälter erzielen, nur einen Bruchteil des BAföGs zurückzuzahlen, obwohl sie sich anderes leisten könnten. Bei uns zahlen die Reichen bis auf die Kappungsgrenze alles zurück und die Armen nichts, und das empfinde ich als sozial gerecht.
Wir haben damit in Hamburg ein System umfassender Unterstützung geschaffen und verhindern, dass Studierende aus finanziellen Gründen von der Aufnahme eines Studiums abgeschreckt werden. Im ersten Ranking der Gebührenmodelle bekam das Hamburger Darlehen die meisten Spitzenbewertungen aller Ländermodelle.
Mit der Einführung von Studiengebühren werden wir erstens den Hochschulstandort Hamburg weiter verbessern, zweitens die Position der Studierenden stärken, drittens innovative Angebote an den Hochschulen ermöglichen und viertens ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit schaffen.
Wir wollen in die Zukunft der nächsten Generation und damit in die Zukunft unserer Stadt investieren. Das muss unser gemeinsames Ziel sein und darum bitte ich Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte einige Punkte aufgreifen, die in der Debatte bislang keine zentrale Rolle gespielt haben, die mir aber trotzdem von Bedeutung zu sein scheinen.
Bemerkenswert waren aus meiner Wahrnehmung die Abläufe in der Ausschussberatung zu diesem Gesetz. Da gibt es dankenswerterweise eine Sachverständigenanhörung und eine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf und was passiert? Bei der öffentlichen Anhörung hat nicht nur der Ausschussvorsitzende irgendwann die Nase voll und beendet – was er nach der Geschäftsordnung darf – die Anhörung. Die Kollegin Dr. Opitz erhält noch nicht einmal mehr das Wort. In der nachfolgenden Sitzung waren diese Abläufe dann auch der CDU nicht mehr ganz geheuer, sodass sogar der Bürgerschaftspräsident als Zuhörer den Beginn unserer Ausschusssitzung beehrte.
Ich fand diese Abläufe nur peinlich und möchte den Studierenden, die heute nicht nur im Rathaus, sondern auch im Philosophenturm dieser Debatte lauschen, sagen: …
Politisch noch peinlicher ist der wahrhaft bizarre Vorschlag der CDU, eine Kappungsgrenze aus BAföG und Gebührenschulden bei 17 000 Euro einzuführen.
Für manche in der CDU mögen 17 000 Euro Peanuts sein, für die meisten Menschen in dieser Stadt sind 17 000 Euro viel Geld.
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung zum BAföG sind die 17 000 Euro wirklich absurd. Mehr als 10 000 Euro BAföG-Schulden können Studierende ohnehin nicht machen, sofern sie nach dem 1. März 2001 mit dem Studium begonnen haben. So steht es im Gesetz, liebe CDU. Falls Sie es nicht finden, es steht in Paragraph 17 Absatz 2. Sie haben es, glaube ich, auch in der Begründung Ihres Antrags genannt. Ihre 17 000-EuroGrenze ist also schlimmer als weiße Salbe. Künftig werden Studierende in Hamburg eher auf dem Weg zur Hochschule vom Blitz getroffen werden, als dass sie von dieser angeblichen sozialen Großtat der CDU profitieren könnten.
Nur noch Langzeitstudierende werden von dieser Regelung profitieren. Wer mehr als 13 Semester studiert und daher mehr als 7000 Euro Studiengebühren plus Zinsen zum Ende des Studiums aufgesummt hat, kann dann die