(Uwe Grund SPD: Da spielt sich aber alles ab! Das müssen Sie wissen, sonst haben Sie ein Problem! und Zurufe von der SPD und der GAL)
Im Augenblick hat Herr Dr. Steffen das Wort, ich habe aber noch sehr viel Platz auf meinem Zettel und kann alle anderen aufschreiben.
Herr Senator, Sie hatten vorhin betont, dass die Brechmitteleinsätze zur Beweissicherung eingesetzt wurden. Deswegen möchte ich noch einmal insistieren auf die Frage, die meine Kollegin, Frau Lappe, gestellt hat: Wie oft kam in Hamburg der "gläserne Stuhl" zur Beweissicherung im Hinblick auf Drogenhandel in den Jahren zum Einsatz, den die Abgeordnete Spethmann abgefragt hat.
Herr Abgeordneter Dr. Steffen, ich habe mich für die Fragestunde auf Brechmitteleinsätze vorbereitet. Dazu habe ich Ihnen geantwortet. Ich gehe davon aus, dass der von Ihnen
beschriebene Weg in Hamburg nicht zum Einsatz kommt. Ich müsste da aber selbst noch einmal Rücksprache halten, ob es Einzelfälle gegeben hat, in denen er zum Einsatz gekommen ist.
Da Sie keine Meinung zu der Situation vor dem "Wüstenrot-Haus" haben, ob es sich um eine Drogenszene handelt, möchte ich noch einmal nachfragen.
Wie schätzen Sie es ein, gibt es vor dem "WüstenrotHaus" eine offene oder eine verfestigte Drogenszene?
Herr Abgeordneter Pumm, ich halte nach wie vor den Brechmitteleinsatz für ein geeignetes Instrument zur Bekämpfung jeglicher Drogenszene.
Herr Senator, vor dem Hintergrund, dass es in Hamburg bei der Verabreichung von Brechmitteln einen Todesfall gegeben hat und nunmehr auch in Bremen gegen einen Rechtsmediziner, der bei der Brechmittelvergabe einen der Untersuchenden getötet hat, Anklage erhoben wurde, möchte ich Sie fragen, wie Sie die Gefahr einschätzen, dass es bei der Brechmittelvergabe auch in Hamburg zu weiteren Todesfällen kommen kann.
Herr Abgeordneter Maaß, den Fall in Bremen habe ich auch nur der Presse entnommen. Über den Sachverhalt müsste ich mich zunächst genau informieren. Ich muss mich bei meiner Einschätzung auf die Einschätzung der Mediziner verlassen, die ich befrage, und die Mediziner, insbesondere die Mediziner unserer Rechtsmedizin in Hamburg, sagen mir, dass nach ihren Vorgaben und begleiteten Maßnahmen die Verabreichung des Brechmittels – insbesondere unter Anwendung von unmittelbarem Zwang –, medizinisch keine Gefahr für die Patienten darstellt.
Vor dem Hintergrund, dass es aber zwei Todesfälle bei der Verabreichung von Brechmitteln gegeben hat und vor dem Hintergrund, dass es mit dem "gläsernen Stuhl" eine Alternative zur Beweismittelsicherung gibt, …
… frage ich Sie, wie Sie es vertreten können, diese Beweismittelsicherung in Hamburg weiter anzuwenden.
Herr Abgeordneter, ich verlasse mich da auf die Einschätzung der Mediziner, die mir sagen, dass das nach unseren Maßgaben in der Gerichtsmedizin, mit allen begleitenden Maßnahmen, mit der Einschätzung des Mediziners vorab – er trifft die Entscheidung, ob der Eingriff zu vertreten ist oder nicht –, der Einsatz in Hamburg für ungefährlich gehalten wird.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen zur ersten Frage. Dann kommen wir zur zweiten Frage. – Frau Fiedler, bitte.
Frau Präsidentin! Der Datenschutzbeauftragte geht seit letztem Juli von gravierenden und noch nicht behobenen Datenschutzmängeln beim Büchergeld aus. Betroffen sollen insbesondere Sozialdaten bei Befreiungsanträgen sein.
Daher frage ich den Senat, Herrn Staatsrat Dr. Voges: Welche Maßnahmen wurden inzwischen zur Behebung der gerügten Mängel unternommen?
Meine zweite Frage: Hat die zuständige Behörde einen Überblick darüber, an welchen Schulen entsprechende Mängel bestehen und wo sie zwischenzeitlich abgestellt wurden?
Frau Abgeordnete, den Staatsrat, der die Frage beantwortet, können Sie sich leider nicht aussuchen. Aber es ist Ihr Wunschkandidat. – Herr Staatsrat, bitte.
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Fiedler! Die Behörde für Bildung und Sport hat den Datenschutzbeauftragten seit Ende 2004 auf der Arbeitsebene laufend in den Einführungsprozess der Lernmittelverwaltung und der dafür erforderlichen Software einbezogen.
Im Januar 2005 wurde dem Datenschutzbeauftragten der Entwurf einer Risikoanalyse und Vorabkontrolle übergeben und im Mai 2005 die Verfahrensbeschreibung nach Paragraph 9 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes.
Allerdings hat eine abschließende förmliche Abstimmung des Bibliotheksprogramms – darauf bezieht sich der Tätigkeitsbericht zu Recht kritisch – im Rahmen der Einführung im Sommer 2005 nicht stattgefunden.
Die Behörde für Bildung und Sport hat im Rahmen der Vorbereitung des zweiten Durchlaufs die Beteiligung des Datenschutzbeauftragten wieder aufgenommen und wird alle Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Lernmittelverordnung und der von der BBS den Schulen zur Verfügung gestellten Software mit dem Datenschutzbeauftragten abschließend abstimmen.
Bereits im Dezember 2005 wurde ein Anforderungskatalog an die Weiterentwicklung der Lernmittelverwaltungssoftware "Littera" formuliert, auf die der Hersteller mit der Entwicklung einer neuen Programmversion reagiert hat.
Diese neue Programmversion enthält erweiterte Schutzfunktionen für die Speicherung von Daten und eine ausgefeilte Rechteverwaltung für den Zugriff auf das Programm.
Ich komme jetzt zu den im Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten genannten Problemen im Einzelnen. Alle in den Schulen eingesetzten Programme unterliegen den gleichen Datenschutzanforderungen wie das Standardprogramm "Littera". Die BBS richtet eine fachliche Leitstelle zur Unterstützung der Schulen bei der Handhabung von Schulverwaltungsprogrammen ein. Die Schulen, die mit dem Standardprogramm arbeiten, sind nach gegenwärtigem Stand keine datenverarbeitenden Stellen im Sinne des Datenschutzes. Diese Leitstelle wird im Übrigen dafür Sorge tragen, dass an den Schulen alle datenschutztechnischen Vorkehrungen einheitlich vorgenommen werden und die Schulen im verantwortlichen Umgang mit den Daten unterweisen.
Ein besonderes Thema in dem Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten war der Umgang mit Sozialdaten von Förderberechtigten. Auch bisher wurde der Förderstatus durch Schlüsselzahlen und somit für Außenstehende nicht deutbar dokumentiert.
Die von den Eltern eingereichten Unterlagen wurden getrennt von den übrigen Schülerakten im Büro aufbewahrt. In Vorabstimmung mit dem Datenschutz wurde ein Verfahren entwickelt, das die Weitergabe von Sozialdaten an nicht Befugte – zum Beispiel im Bereich der Lernmittelverwaltung – verhindert.
Das neue "Littera"-Verfahren sieht hier – wie vom Datenschutzbeauftragten gefordert – eine Verschlüsselung vor.
Die BBS hat für die Handhabung der Lernmittelverordnung einen detaillierten Leitfaden für die Schulen erarbeitet. Die erste Teillieferung wird ab der nächsten Woche an die Schulen ausgeliefert. Der Leitfaden wird ein besonderes Kapitel "Datenschutz" enthalten, das mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt sein wird. Dort wird insbesondere der Umgang mit den Daten zur Förderungsberechtigung geregelt. Auch in den weiteren Schulungen der Schulsekretariate wird der Datenschutz zentral behandelt.
Es liegen der Behörde für Bildung und Sport keinerlei Meldungen zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vor, auch keine Beschwerden. Die Arbeitsgruppe Lernmittelverwaltung hat aus den intensiven Kontakten mit den Schulen die Erfahrung gewonnen, dass die Schulverwaltungen verantwortlich mit den Lernmitteldaten umgehen.
Daraus schließe ich, Frau Fiedler, dass Sie keine Nachfragen haben. – Ich sehe auch sonst keine Nachfrage im Hause.
Gegen die Firma Medicent e. V. wurden in den vergangenen Monaten mehrmals Vorwürfe erhoben, ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen mit der falschen Versprechung auf eine mögliche Ausbildung als Rettungsassistent oder -assistentin einen nutzlosen Lehrgang zum Rettungssanitäter oder -sanitäterin für 2900 Euro zu verkaufen.
Erstens: Wie viele Verfahren sind gegen die Firma Medicent e. V. beziehungsweise gegen die inzwischen insolvente Firma Medicent GmbH, beziehungsweise gegen den Geschäftsführer Herrn Schönherr bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anhängig?