Das zeigt doch allein, welch einen Stellenwert Sie dem Thema widmen. Ihnen ist es offenbar nicht wichtig, wie die Menschen dort behandelt werden,
Sie dürfen sicher sein, dass wir Sie nicht weiter rumwursteln lassen. Es bleibt zu hoffen, dass nach der längst überfälligen Entlassung des Justizsenators Kusch ein Umdenken in der Behörde und Ihrer Fraktion zum Thema Strafvollzug einsetzt.
Die Kritik des Komitees muss uns als Parlamentarier und Bürger dieser Stadt beschämen und es muss Ihnen als Abgeordnete der CDU ein warnendes und deutliches Zeichen sein, dass die Philosophie des Wegsperrens, mit der die Hamburger Gefängnisse in den letzten Jahren geführt wurden, mit humanitären Grundsätzen nicht vereinbar sind.
Es war erschütternd zu sehen und zu hören, wie der Senator selbst hier Strafvollzug und Abschiebehaft durcheinander gebracht hat. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss zumindest einmal vorsichtig sagen, dass ich da auch ein bisschen mehr erwartet hätte, Herr Senator Lüdemann.
Sie haben gefragt, ob ich die Standards von Portugal oder Spanien haben wollte. Ich möchte die CPT-Standards für Hamburg haben, Herr Senator.
Vielleicht darf ich einmal aus diesem Bericht, den man sich im Internet herunterladen kann, die Standards des CPT, also nichts geheim, nichts vertraulich, nichts PUA, sondern einfach die Beschreibung, wie die Haft für Angehörige fremder Staaten in ausländerrechtlicher Haft aussehen sollte. Darum geht es nämlich. Es geht nicht um Straftäter, es geht auch nicht um Verdächtige irgendwelcher Art, sondern es geht genau um diesen Personenkreis.
Im Übrigen fange ich mal mit dem positiven Satz an: Das Komitee nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass diesem Ansatz, nämlich den, den Sie hier vorlegen, in den Vertragsstaaten der Konvention zunehmend gefolgt wird. Also, das wollen die Vertragsstaaten anscheinend alle
oder zumindest mehrheitlich. Also sollte das doch auch Hamburg wollen. Dazu gehören dann die Dinge – Herr Warnholz, das wird Sie jetzt wieder freuen –, die ich zum Beispiel auch für das Polizeigefängnis abgefragt habe. Es sollte aber zum Beispiel, weil es sich ja nicht um verurteilte Straftäter handelt, dazu kommen, dass so weit wie möglich dafür Sorge getragen werden muss, dass jeder Eindruck einer Gefängnisumgebung vermieden wird.
Es sollte dazu gehören, dass Bewegung an der frischen Luft möglich ist, Zugang zu einem Tagesraum, Radio, Fernseher, Zeitungen et cetera. Und von den Besuchen bei Häftlingen wissen sicherlich nicht nur ich, sondern mehrere hier, wie es zurzeit aussieht und darüber wollten wir reden und darüber sollen wir meiner Meinung nach auch reden.
Dann geht es darum, welches Personal für Angehörige fremder Staaten in ausländerrechtlicher Haft – ein sperriger Begriff, aber der ist wichtig dabei –, in diesen Hafteinrichtungen sein soll. Sie sollten darin unterrichtet sein, mögliche Symptome von Stressreaktionen zu erkennen. Sie sollten sich mehrsprachig, zumindest grundlegend verständigen können und Ähnliches. Das sind die Dinge, über die wir inhaltlich reden sollten. Ich finde, diese Exkurse in persönliche Angriffe bei einigen CDU-Kollegen, verbale Nettigkeiten gegenüber der GAL-Fraktion, helfen doch inhaltlich nicht weiter. Wenn wir einmal ernsthaft anfangen würden, uns mit der Situation in den Abschiebehaftanstalten oder in den Abschiebehaftzellen in Hamburg zu beschäftigen, dann wäre uns irgendwann einfach wohler. Das hoffe ich jedenfalls.
Wer den SPD-Antrag aus der Drucksache 18/3914 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 62, dem Bericht des Kulturausschusses zum Thema: Einführung des ipsalege-Prinzips und zur Novellierung des Hamburgischen Denkschmalschutzgesetzes.
[Bericht des Kulturausschusses: Einführung des ipsa-lege-Prinzips sowie über die Drucksachen 18/1958: Novellierung des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes (SPD-Antrag) 18/3625: Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Senatsvorlage) – Drucksache 18/3851 –]
Es ist festgestellt worden, dass die Debatte einvernehmlich entfällt. Wir kommen dann sofort zur Abstimmung.
Zunächst zum CDU-Antrag aus der Drucksache 18/3969. Wer diesen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer möchte der Ausschussempfehlung zur Drucksache 18/1958 folgen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer schließt sich der Empfehlung des Ausschusses an und möchte das vierte Gesetz zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes aus der Drucksache 18/3625 mit den zuvor beschlossenen Änderungen beschließen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen. Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zum Punkt 58 der heutigen Tagesordnung, dem Bericht des Rechtsausschusses: Gesetz über die Gewährleistung des freien Zugangs zu Informationen für die Freie und Hansestadt Hamburg. Ein Informationsfreiheitsgesetz für Hamburg.
[Bericht des Rechtsausschusses über die Drucksachen 18/1554: Gesetz über die Gewährleistung des freien Zugangs zu Informationen für die Freie und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Informations- freiheitsgesetz – HmbIFG) (GAL-Antrag) 18/1604: Ein Informationsfreiheitsgesetz für Hamburg (SPD-Antrag) – Drucksache 18/3909 –]
Wer sich Ziffer 2 der Ausschussempfehlung anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer Ziffer 2 der Ausschussempfehlung folgen und das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz aus der Drucksache 18/1604 in der vom Ausschuss geänderten Fassung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.