Protocol of the Session on February 23, 2006

Im Übrigen hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.

Schließlich zum Bericht 18/3613.

Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der GALFraktion gemäß Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. – Frau Möller, Sie haben das Wort für maximal fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist nicht ungewöhnlich, zu einer Eingabe das Wort zu ergreifen, aber es ist in diesem Fall ungewöhnlich, weil diese Eingabe, über die ich mit Ihnen noch einmal kurz sprechen möchte, einvernehmlich zur Berücksichtigung an den Senat überwiesen wurde. Deswegen ist es erfreulich, dass der zuständige Senator noch auf der Senatsbank sitzt, sodass er noch etwas von unserer Debatte haben kann.

Es ist ein ungewöhnlicher Fall, über den wir einvernehmlich abgestimmt haben. Um es Ihnen kurz zu skizzieren: Es handelt sich um einen sechsundfünfzigjährigen Mann, der im Jahre 2001 mehrfach in Haft gekommen ist. Er hat

so schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen – bis hin zur Amputation seines linken Beines –, dass sie zur Haftunterbrechung führten.

Seit August 2005 ist er nun wieder in Haft. Das Haftende ist entweder März 2006 oder Ende Juni 2006. Das konnte uns nicht ganz genau dargelegt werden, darüber gibt es unterschiedliche Angaben. Das ist aber auch nicht wirklich das Entscheidende.

Entscheidend ist, dass sich im Umgang mit diesem Mann eklatante Missstände ergeben haben, die vielleicht typisch sind für die Behörde, von der wir gestern schon viel gehört haben. Sie ergänzen, sozusagen komplettieren das Bild, das die Justizbehörde im Moment abgibt.

In der Eingabe ging es um zwei Aspekte. Einmal ging es um die Feststellung der Tatsache, dass die Anstalt nicht behindertengerecht eingerichtet ist und ihm nur ein mühsamer Weg zu einer Dusche möglich ist. Es gibt in der Nähe der Zellen keine Duschen, er muss dafür in die Ambulanz. Das lässt sich lösen, genauso der Zugang zur Pantry, der ihm nicht allein möglich ist. Hier würde auch abgeholfen werden.

Aber das Problem, dass der Mann eine Prothese braucht, war nicht zu lösen, denn die Justizbehörde verweigert ihm diese mit dem Kostenargument. Der Mann ist zu schwer für das Standardmodell und die nächste Variante ist eindeutig teurer.

Weiterhin steht im Schreiben des Staatsrats an den Eingabenausschuss das Argument, der Petent habe gesagt, er möchte sowieso gern ein Hightech-Modell haben. Das ist natürlich etwas, was die Justizbehörde tun kann. In Paragraph 59 Strafvollzugsgesetz steht, dass es einen Anspruch auf Körperersatzstücke – so heißt es dort in der Amtssprache – gibt. Medizinisch indizierte Maßnahmen sind durchzuführen, die Körperfunktionen auch von Strafgefangenen sind wieder herzustellen, um ein selbstständiges Leben zu ermöglichen, ein selbstständiges Leben innerhalb der Anstalt, aber selbstverständlich auch nach der Entlassung.

Dieses scheint der Justizbehörde entweder nicht bekannt zu sein oder sie will es nicht umsetzen. Das konnten wir nicht klären. Wir haben uns im Ausschuss einvernehmlich darauf geeinigt, dass dieser Petent so schnell wie möglich eine Prothese bekommen soll. Diese Entscheidung soll nicht mehr ausgesessen werden.

Wir sind es gewohnt, dass der Senat Eingaben, die zur Berücksichtigung vorgetragen wurden, erst nach sehr langer Zeit – nach Monaten, manchmal auch nach einem Jahr – entscheidet. Dieser Strafgefangene braucht jetzt eine Prothese und wir erwarten, dass Sie ihm noch vor März angepasst wird und er dann während der Restzeit in der Anstalt, aber auch anschließend in Freiheit tatsächlich ein selbstständiges Leben führen kann. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort hat jetzt Herr Grapengeter auch für maximal fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Möller hat zum Sachverhalt außerordentlich viel dargelegt. Meine bisherigen Aussagen dazu sind bekannt. Es missfällt mir außerordentlich, dass Fälle aus dem Eingabenausschuss im

Plenum erörtert werden, aber ich muss konstatieren, Frau Möller, dass das in diesem Fall gar nicht anders geht.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Möller hatte schon dargelegt und es bestand auch im Eingabenausschuss absolutes Einvernehmen in dieser Angelegenheit, dass diese Eingabe zwei Aspekte betrifft: zum einen die nicht behindertengerechte Ausstattung der Justizvollzugsanstalt Billwerder und zum zweiten den Tatbestand, dass einer physisch behinderten inhaftierten Person die Versorgung mit einer Beinprothese verwehrt wird.

Im Hinblick auf den ersten Aspekt ist anzuerkennen, dass sich die Justizbehörde darum bemüht, den Erfordernissen des Einzelfalles gerecht zu werden.

Trotzdem hat der Eingabenausschuss diese Petition einstimmig an den Senat zur Berücksichtigung überwiesen, und zwar vor dem Hintergrund, dass wir der Auffassung sind, dass der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, da eine behindertengerechte Ausstattung der JVA Billwerder angezeigt ist und somit bauliche Veränderungen erfolgen sollten.

Im Hinblick auf den zweiten Aspekt – die Tatsache, dass einem physisch behinderten Strafgefangenen die Versorgung mit einer Beinprothese verweigert wird – sind wir auch der Auffassung, dass die Justizbehörde den Erfordernissen des Einzelfalles in diesem Einzelfall nicht gerecht geworden ist. Der Eingabenausschuss hat, wie ich schon ausführte, die Angelegenheit einstimmig an den Senat überwiesen mit der Bitte, seine Entscheidung zu überprüfen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD so- wie Beifall bei der GAL)

Frau Vogt-Deppe hat das Wort auch für maximal fünf Minuten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine beiden Vorredner haben im Prinzip alles gesagt. Es war sehr schön, dass die Vertreter der CDU dem Ansinnen, die Eingabe zur Berücksichtung zu stellen, sofort gefolgt sind. Das ist eigentlich selbstverständlich.

Dass Strafvollzugsanstalten nicht immer behindertengerecht gebaut sind, ist ein Mangel in den Vorschriften. Das soll jetzt entsprechend bedarfsgerecht geändert werden. Dass der Petent seine Prothese bekommen soll, ist allen klar. Ich hoffe, dass der Senat darüber zügig entscheiden wird.

Selbstverständlich bekommt man eine solche Prothese nicht "im Laden um die Ecke" und die Anfertigung wird eine Weile dauern. Wir haben nachdrücklich gesagt, dass wir darauf Wert legen und wir werden das auch verfolgen. – Danke.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst zur Ziffer 1.

Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 549/05 abgegeben hat? –

A C

B D

Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist einstimmig erfolgt.

Wer schließt sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch dies ist einstimmig erfolgt.

Zu den Ziffern 2 bis 7 des Berichts werden Kenntnisnahmen erbeten. Diese sind erfolgt.

Die in der Geschäftsordnung für bestimmte Punkte der Tagesordnung vorgesehene

Sammelübersicht

in der Neufassung haben Sie erhalten. Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.

Wer stimmt den Überweisungsbegehren unter B zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist einstimmig erfolgt.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 5. Drucksache 18/3314, Große Anfrage der SPD-Fraktion: Null-Toleranz gegen Gewalt – Was tut der Senat gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen?

[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Null Toleranz gegen Gewalt – Was tut der Senat gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen? – Drucksache 18/3314 –]

Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Innenausschuss überweisen. Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieses Begehren ist mehrheitlich abgelehnt.

Wird eine Besprechung beantragt? – Das ist der Fall. Dann wird die Besprechung für die nächste Sitzung vorgesehen.

Tagesordnungspunkt 6. Drucksache 18/3352, Große Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema: Mitwirkung der Jugendämter in strittigen Sorgerechtsfällen und anderen gesetzlich begründeten Aufgaben.

[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Mitwirkung der Jugendämter in strittigen Sorgerechtsfällen und anderen gesetzlich begründeten Aufgaben – Drucksache 18/3352 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen. Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieses Begehren ist mehrheitlich abgelehnt.

Wird eine Besprechung beantragt? – Das ist der Fall. Dann wird die Besprechung für die nächste Sitzung vorgesehen.

Tagesordnungspunkt 13. Drucksache 18/3538, Senatsmitteilung: Verbindlichere Ausgestaltung der Früherkennungsuntersuchungen des Gesundheitswesens als An-

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Siehe Anlage 1 Seite 2638