Protocol of the Session on February 22, 2006

Wir haben vor knapp einem Jahr das Lichtkonzept vom Stadtentwicklungssenator vorgestellt bekommen. Er hat es in der Presse der Öffentlichkeit vorgestellt, nachdem sich die Bürgerschaft in den Jahren 2002 und 2003 ganz einvernehmlich mit diesem Thema befasst hat und sowohl für die Bearbeitung eines Lichtkonzeptes gestimmt, als sich auch für den Beitritt zum Weltlichtverband der LUCI Association ausgesprochen hat.

Ich möchte also nochmals betonen, dass die Debatten aus den vergangenen Jahren gezeigt haben, dass es eine ganz allgemeine Übereinstimmung gibt, wenn es darum geht, Hamburg als attraktive Stadt, Stadt am Wasser mit unzähligen Brücken – im Übrigen auch zur Ballinstadt hin –, mit schöner Stadtsilhouette und markanten architektonischen Wahrzeichen auch durch geeignete Beleuchtung zur Geltung zu bringen. Hier gibt es eine Übereinstimmung und es steht dem wirklich nichts im Wege. Wir werden auch zustimmen, wenn es jetzt darum geht, mit diesem Antrag zu fordern, dass der Senat über die bereits verwirklichten Projekte der letzten fünf Jahre, über die Umsetzung und Weiterentwicklung des Lichtmasterplans sowie über die Arbeit des Lichtbeirates berichtet. Nachdem die Bürgerschaft nur über die Presse davon erfahren hat, wäre es sicherlich angebracht, dass wir auch hier in der Bürgerschaft und in den Gremien über das Lichtkonzept und seine Umsetzung in der Stadt beraten.

Seit vielen Jahren werden schon verschiedene architektonisch prägnante und wichtige Gebäude sowie auch Plätze unserer Stadt ausgeleuchtet. Die Beispiele kennen wir. Beispielsweise die Speicherstadt ist ganz zauberhaft und schön geworden und natürlich auch das Rathaus. Das gehört sehr wohl zum internationalen Standard großer Metropolen, dass in den Abend- und Nachtstunden die markanten und dann häufig auch schönen Gebäude sowie Plätze ausgeleuchtet und dadurch hervorgehoben werden.

Es ist auch vernünftig, einen Lichtbeirat um Rat zu befragen. Herr Dr. Mattner hat diesen Lichtbeirat schon erwähnt. Hierzu möchte ich zwei doch etwas kritische Anmerkungen machen und eigentlich eher den Senat, aber der ist auch in Beratung, auffordern, sich das noch einmal genau zu überlegen. Ich glaube, dass man in einem Lichtbeirat wirklich klar zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern trennen muss. Es können nicht beide Seiten in einem Beirat vertreten sein. Das ist auch bei Ihnen der Fall, Herr Dr. Mattner, weil man nicht immer weiß, welchen Hut Sie nun gerade an welcher Stelle aufhaben. Ich glaube, dass es aus diesem Grund bei Ihrer Rede auch einige Zwischenbemerkungen gab.

Es ist gut, wenn schön ausgeleuchtete Teile der Stadt vorhanden sind, aber wir wissen auch, dass es Schattenseiten gibt. Daher will ich auch auf einen zweiten Punkt

nochmals kurz eingehen. Wir wissen aus den Kleinen Anfragen meines Kollegen Quast, dass 28 000 Euro für das Lichtkonzept und in den Jahren 2004 und 2005 – auch das halte ich für richtig – nicht ganz 300 000 Euro für die veränderte Anstrahlung des Rathauses ausgegeben worden sind. Wir wissen aber auch aus den Kleinen Anfragen, dass trotz der Prioritätensetzung der Polizei bestimmte Straßen und Plätze in der Stadt nicht besser ausgeleuchtet worden sind. Obwohl es diese Prioritätensetzung gegeben hat, hat der Senat erklärt, dass es in den Jahren 2004 und 2005 für solche Zwecke überhaupt keine Ausgaben gebeben hat. Das finde ich nicht in Ordnung.

Ich will das hier nicht gegeneinander stellen, weil ich das Erstere für richtig gehalten habe, markante Gebäude und Plätze zu beleuchten. Aber auch in diesem Feld muss der Senat etwas tun. Daher fordern wir den Senat auf, über den jetzt behandelten Antrag hinaus ein Konzept zur Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung in Hamburg zu erstellen. Dunkle und schlecht beleuchtete Wege verunsichern Fußgänger und Radfahrer. Das muss nicht sein. Es darf auch nicht sein, dass Menschen vom gesellschaftlichem Leben in der Stadt ausgeschlossen werden, bloß weil sie eine subjektive Unsicherheit an bestimmten Stellen und Plätzen verspüren.

Ich habe noch einen weiteren Punkt, den ich gern ansprechen möchte, Herr Dr. Mattner und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Sie reden davon, dass Lichtprojekte auch städtebauliche Missstände beseitigen können. Hierzu sage ich nein, nicht im Kern. Städtebauliche Missstände können nur beseitigt werden, wenn man wirklich an den Kern des Problems herangeht. Das heißt, in den meisten Fällen ist das Schmutz, Dreck und Verwahrlosung.

(Beifall bei Lutz Kretschmann-Johannsen und Rüdiger Schulz, beide SPD)

Das ist doch auch das Thema des Lessingtunnels, den wir alle seit Jahrzehnten kennen. Ich weiß eigentlich niemanden, der diesen Tunnel irgendwann in einem akzeptablen Zustand erlebt hat. Was ist das für ein Skandal. Das ist nicht nur der Deutschen Bahn zuzurechnen, sondern sicherlich auch Stellen in dieser Stadt anzukreiden, nicht genügend darauf hingewirkt zu haben. Wenn Sie also selbst den Lessingtunnel als Beispiel nehmen, dann kann ich Ihnen nur entgegnen, besseres Licht erst dann einzusetzen, wenn tatsächlich die jetzt vorhandenen Zustände und die Verwahrlosung beseitigt worden sind.

Ich betone also nochmals: Städtebauliche Missstände werden nicht durch Lichtprojekte verbessert oder können dadurch behoben werden. Das Gegenteil ist der Fall. Meiner Ansicht nach können diese Lichtprojekte überhaupt erst einsetzen, wenn die Missstände im Kern, also Schmutz, Dreck und Verwahrlosung, dort beseitigt sind. Ich bin aber froh, dass sich der Bezirk und die Deutsche Bahn jetzt darauf verständigt haben, dass dieser Schandfleck beseitigt wird und er bald der Vergangenheit angehören soll.

Ich komme zum Schluss. Zu Lichtkonzepten für die Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Plätze sage ich ausdrücklich ja, aber auch Konzepte für die Herrichtung, Reinigung und Beleuchtung öffentlicher Wege, Unterführungen und Straßen in den Stadtteilen.

(Beifall bei der SPD)

Bevor ich Herrn Lieven das Wort gebe, hoffe ich, dass der Senat die ganzen Arbeitsaufträge, die er von den beiden Rednern mitbekommen hat, auch verstanden hat. Wir haben uns im Präsidium darauf geeinigt, dass wir auch darauf achten wollen, dass der Senat den Debatten folgt. Das ist jetzt der Fall. Dann bekommt Herr Lieven das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte in dieser Debatte das Licht noch einmal auf einen etwas anderen Bereich lenken. Wir alle kennen wahrscheinlich das Zitat von Berthold Brecht:

"Die einen stehen im Dunkeln und die anderen stehen im Licht, doch man sieht nur die im Lichte, die im Dunkeln sieht man nicht."

Ich habe den Eindruck, das Lichtkonzept des Senates bekräftigt diese traurige und ungute Feststellung.

(Beifall bei Antje Möller GAL)

Es heißt, dass durch das Lichtkonzept die nächtliche Stadtansicht deutlich attraktiver werden soll und hierbei ist vor allem die optische Hervorhebung von Wahrzeichen, herausragenden Bauwerken, Straßen, Plätzen und Brücken gemeint. Herr Dr. Mattner, Sie haben in Ihrer Rede erwähnt, dass man das City Beautification nennen würde. Ich erinnere mich noch, dass wir hier ziemlich bezichtigt worden sind, die deutsche Sprache zu wenig zu benutzen und uns zu viel mit Anglizismen zu beschäftigen. Das Wort City Beautification kommt dieses Mal von Ihnen.

(Barbara Ahrons CDU: Wir reden jetzt aber über Beleuchtung!)

Sie kümmert vor allem der schöne Schein bei der Beleuchtung. Das profane Sein interessiert den Senat offensichtlich weniger. Erst kürzlich hat der Senat mitgeteilt, dass abgesehen von Mängelbeseitigungen im Jahre 2004 und 2005 keine Haushaltsmittel zur Verbesserung vorhandener Beleuchtungsanlagen in Fuß- und Radwegebereichen eingesetzt worden sind. Das heißt, Sie haben sich überhaupt nicht darum gekümmert, abseits von Highlights und Visitenkarten die Beleuchtung zu verbessern. Sie beschränken sich dort eindeutig nur auf den Mindeststandard. Das ist für Hamburg ein trauriges Ergebnis.

(Beifall bei der GAL)

Der hier vorgelegte Antrag dokumentiert das auch auf seine Weise. Sie konzentrieren sich auf die Ästhetik. Die Funktionalität öffentlicher Bedeutung spielt für Sie nur eine untergeordnete Rolle. Wir dagegen wollen ein Lichtkonzept, das durch bessere Beleuchtung auch die öffentliche Sicherheit und Verkehrssicherheit verbessert, beispielsweise in U- und S-Bahnhöfen, bei Unterführungen, Wegen und in Parks. Nach wie vor beleuchten Straßenlaternen vor allem die Fahrbahnen, die Fuß- und Radwege hingegen liegen im Halbdunkel. Das wird sogar vom ADAC, ADFC sowie von Senioren- und Behindertenverbänden zu Recht kritisiert. Das ist ein Zustand, der kontinuierlich schlecht andauert.

(Klaus-Peter Hesse CDU: Miesepetrig!)

Bereits 2004 wurde von der Polizei ein Kriterienkatalog erstellt, der Anforderungen an die öffentliche Beleuchtung unter dem Gesichtspunkt Kriminalprävention und Verkehrssicherheit definiert und bereits Auswahlkriterien für

besonders geeignete Straßen enthält. Das alles ist aber nicht in das Lichtkonzept von 2005 eingeflossen, sondern der ganze Aspekt Kriminalprävention und Verkehrssicherheit ist auf der Strecke geblieben und übrig geblieben ist der Bereich Ästhetik.

(Dr. Andreas Mattner CDU: Es geht nicht um Funktionslicht. Sie haben das Konzept nicht ver- standen!)

Das ist aus unserer Sicht eine falsche Prioritätensetzung und leider verstärken Sie diese noch einmal mit Ihrem Antrag. Das ist mangelhaft, denn die Verbesserung der Verkehrssicherheit und Kriminalprävention müssen Schwerpunkte eines ganzzeitlichen Hamburger Lichtkonzeptes sein.

Zu der Frage, wie es hiermit weitergeht, antwortete der Senat kürzlich, dass er sich Mitte 2003 mit der Thematik befasst, jedoch keine abschließende Entscheidung gefällt, sondern weitergehende Untersuchungen beschlossen hat. Die zeitliche Perspektive für die weitere Bearbeitung beziehungsweise Umsetzung hängt auch von den verfügbaren Ressourcen ab. Wenn der Senat so antwortet, dann ist das in der Regel eine Beerdigung erster Klasse. Das heißt, still ruht der See. Das ganze Thema Verkehrssicherheit, Kriminalprävention durch Beleuchtung spielt für Sie keine Rolle.

Nun beantragen Sie also einen Bericht. Der Senat wollte schon 2004 einmal berichten. Er soll unseres Erachtens nach diesen Bericht im Ausschuss auch gern vorlegen. Was einen gedruckten Bericht angeht, reicht uns das vorgestellte Lichtkonzept, das im März 2005 veröffentlicht wurde, vollkommen aus. Sie werfen uns doch häufig vor, dass wir Berichte fordern würden und dadurch ein ausuferndes Berichtswesen erzeugen und die Behörden von ihrer eigentlichen Arbeit abhalten. In diesem Fall würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie auf diesen Bericht verzichten. Entlasten Sie die Verwaltung, holen Sie sich die Broschüre der Stadtentwicklungsbehörde und schauen Sie sich diese an, denn diese Broschüre sagt über das Lichtkonzept eine Menge aus. Dann haben Stadtentwicklungs- und Innenbehörde vielleicht auch die notwendigen Ressourcen, sich um die Aufgaben zu kümmern, die Sie bisher vernachlässigt haben.

(Beifall bei der GAL)

Wir wollen, dass diese Kriterien und Prioritäten, die die Innenbehörde entwickelt hat, endlich veröffentlicht und uns vorgelegt werden und dass mit der Erarbeitung der Listen der prioritären Projekte begonnen wird. Hiervon steht leider nichts in Ihrem Berichtsersuchen. Auch das vorgeschlagene Pilotprojekt richtet sich offenbar nach ästhetischen Kriterien.

Die konstruktive Eignung einer Brücke sollte aber unseres Erachtens nach nicht Auswahlkriterium sein. Es kann auch völlig in Ordnung sein, eine schlichte Betonunterführung zu nehmen, die durch einfache Maßnahmen sicherer gemacht wird, und sich nicht dahingehend zu orientieren, eine schöne, alte Stahlbrücke oder den Stadteingang zu beleuchten. Das ist für die Autofahrer interessant, die die Stadt besuchen, aber das bringt den Menschen, die hier leben, nicht viel. Uns geht es nicht darum, eine Unterführung mit großem Aufwand zu ästhetisieren, sondern lieber zehn einfache Unterführungen ordentlich zu beleuchten.

Daher können wir hier Ihrem Antrag nicht folgen. Wir wären bereit, diesen Antrag in den Stadtentwicklungs- oder Innenausschuss zu überweisen, um dort den Behörden die Möglichkeit zu geben, ihren bereits lange überfälligen Arbeitsbericht abzugeben.

Wir wollen, dass die öffentliche Beleuchtung nicht nur einen schönen Schein erzeugt, sondern dass sie eine Funktion erfüllt und die Verkehrssicherheit sowie Kriminalprävention erhöht. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und bei Dr. Monika Schaal SPD)

Das Wort bekommt Herr Dr. Mattner.

Lieber Kollege, ich habe nur zwei Sätze zur Klarstellung. Es geht hierbei in der Tat nicht um Funktionslicht. Ich kann nur unterstreichen, dass wir in der Bedeutung von Funktionslicht und Straßenverkehrssicherheit einer Meinung sind. Aber keine Stadt der Welt, die sich einen Lichtmasterplan gegeben hat, vermischt das Funktionslicht mit städtebaulich ästhetischem Licht. Hier wären wir die einzige Stadt.

Ich glaube, Sie müssen noch ein bisschen mehr in die Tiefe dringen. Man muss zwischen den verschiedenen Lichtarten differenzieren. Hier geht es wirklich nur um das künstlerisch architektonische, städtebauliche Licht und nicht um das Funktionslicht. Das muss man gesondert betrachten, sonst funktioniert das Ganze nicht.

(Bernd Reinert CDU: Genau! – Beifall bei der CDU)

Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer möchte dem CDU-Antrag aus der Drucksache 18/3686 seine Zustimmung geben? Wenn die Stimmen, die im Stehen abgegeben werden nicht mitzählten, wäre es knapp. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 52, Drucksache 18/3685, Antrag der CDU-Fraktion: Ausweitung des Projekts "Peace-Maker".

[Antrag der Fraktion der CDU: Ausweitung des Projekts "Peace-Maker" – Drucksache 18/3685 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 18/3773 Neufassung ein Antrag der GAL-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktion der GAL: Mehr "Peace-Maker" für "Schritte gegen Tritte" – Drucksache 18/3773 – (Neufassung)]

Wer wünscht das Wort? – Herr Böttcher.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn die Kinder nach einem anstrengenden Schultag mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren, dann ist es völlig normal, dass es dort ein bisschen wild, laut und unkonzentriert zugeht. Wenn die Stimmung kippt, kommt es leider immer wieder zu Situationen, dass sich andere Fahrgäste von den Kindern

belästigt fühlen. Dann kommt es zu Tobereien und – wenn es ganz schlimm ist – auch zur Randale und zu Prügeleien. In diesen Fällen ist es oft nicht ratsam, dass Erwachsene eingreifen, weil es zu Trotzreaktionen kommen kann. Um diesem Verhalten auf den Nachhausewegen entgegenzuwirken, hat der HVV das Projekt "PeaceMaker" ins Leben gerufen.