Schulische Integration verbessern Sitzen bleiben durch Frühjahrscamps verhindern – Förderung intensivieren – Drs 18/3669 – 2578 B
Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrats haben die Fraktionen vereinbart, dass die Tagesordnung um zwei weitere Punkte ergänzt werden soll. Dabei handelt es sich um die Wahl eines oder einer Deputierten der Finanzbehörde sowie um die Wahl eines ordentlichen und eines vertretenden Mitglieds der Härtefallkommission. Die beiden dazugehörigen Drucksachen 18/3767 und 18/3768 haben Sie inzwischen erhalten. Sie wurden als Tagesordnungspunkte 4 a und 4 b nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen.
Darüber hinaus sind die Fraktionen übereingekommen, dass der Tagesordnungspunkt 3 vertagt werden soll. Es handelt sich dabei um die Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts, die Drucksache 18/3431.
Die Fraktionen sind übereingekommen, das erste und das letzte Thema gemeinsam debattieren zu wollen.
Ich rufe also die Themen eins und drei gemeinsam auf. Das Wort wird gewünscht? – Der Abgeordnete Dr. Steffen hat es.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Selten konnte in der Bundesrepublik ein Justizsenator erlebt werden, der ein derart gespaltenes Verhältnis zu Recht und Gesetz hat wie der derzeitige Amtsinhaber.
Ein Justizsenator sollte in der Beachtung von Recht und Gesetz ein Vorbild sein und nicht ein abschreckendes Beispiel.
Dieser Senator betreibt Günstlingswirtschaft und vergrault qualifizierte Juristen aus der Justizbehörde.
Dieser Senator ist eine Bedrohung für die Unabhängigkeit der Justiz, weil er diese Politik auch auf die Gerichte ausweiten will.
Dieser Senator muss sich wiederholt von Gerichten sagen lassen, welche Rechte Strafgefangenen nicht vorenthalten werden dürfen, und dieser Senator verweigert als Zeuge die Aussage, ohne dazu berechtigt zu sein. Wenn diese Haltung Schule macht, dann nimmt unsere Stadt schweren Schaden.
Abgesehen von den konkret Betroffenen beschränkt sich der Schaden bislang auf den bundesweiten Spott, der wegen Herrn Kusch auf Hamburg niedergeht. Diese Woche beschäftigt uns ein Thema, das besonders schwerwiegend ist, weil es um das höchste Rechtsgut geht, das wir in unserer Rechtsordnung haben: Die Wahrung der Menschenwürde. Diese ist durch die publik gewordene Nacktenfesselung direkt betroffen.
Zunächst ist für die Debatte gut, dass im Rahmen der gestrigen Rechtsausschusssitzung die Tatsachenbasis bestätigt worden ist. Wir hatten behauptet, dass es im letzten Jahr mindestens drei Fesselungen gegeben hat, bei denen die Gefangenen teilweise über 15 Stunden nackt blieben, und dass diese Praxis durch die Justizbehörde gedeckt ist.
Diese Behauptungen wurden bestätigt. Wir wissen jetzt sogar, dass es für diese Methoden Formulare zum Ankreuzen gibt. Deswegen muss auch keine der Bewertungen zurückgenommen werden, die öffentlich erhoben worden sind. Es stellt sich nach wie vor die Frage, wie sie die "Bild-Zeitung" am Montag gestellt hat: Was sind das für grauenhafte Vollzugsmethoden?
Ich frage auch Sie, Herr Bürgermeister – Sie haben ja gesagt, im Strafvollzug sei alles paletti –: Was sind das für grauenhafte Vollzugsmethoden hier in Hamburg?
(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD – Wolfgang Beuß CDU: Das gab es doch zu Ihrer Zeit auch!)