Aber es ging noch weiter. Der Justizsenator erzählte, wir bräuchten gar kein Antidiskriminierungsgesetz, denn wir in Hamburg regeln das selber.
Es gibt ja Fälle der Diskriminierung. Da würden Türkischstämmige, die zahlenmäßig überlegen seien, DeutschRussen verprügeln und das sei nicht in Ordnung – das hat der Senator so im Bundestag erzählt –, das sei diskriminierend und entsprechend würde er über das Strafrecht einschreiten.
Meine Damen und Herren! Das macht doch ganz deutlich, dass dieser Senator überhaupt nicht begriffen hat, worum es geht. Das Schlimme ist, dass er sich letztendlich nicht der Probleme der Menschen mit Behinderungen annimmt, sondern Wirrwarr, wie der Kollege Frank zu Recht erkannt hat, hier stiftet.
Und wenn der Senator dann noch zu dem Schluss kommt, das eigentliche Problem der Diskriminierung sei, wenn er durch die Friedrichstraße gehe und nicht alle Autos kaufen könne, die da ausgestellt seien, dann hat so
Dieser Senator zieht ein solches Gesetz, wo es darum geht, zukünftig nicht mehr Millionen von Menschen von der Krankenversicherung, von der Berufsunfähigkeitsversicherung auszuschließen, so in die Lächerlichkeit, dass es eines Hamburger Senators nicht würdig ist.
Frau Spethmann, dieser Senator macht keine gute Arbeit und dass die CDU-Fraktion ihm trotzdem noch den Rücken stärkt, ist blamabel für diese Stadt und blamabel für Sie selber, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein Wort zur Personalpolitik: Diese wird nach Qualifikation durchgeführt und nicht nach irgendwelcher Parteibuchwirtschaft;
(Dr. Andreas Dressel SPD: Das glauben Sie doch selber nicht! – Lachen bei der SPD und Zurufe von der SPD und der GAL)
Herr Kienscherf, Ihr Beitrag zum Antidiskriminierungsgesetz war nur ein Zeitfüller, mehr nicht, auch der Beitrag von Herrn Frank. Ich kann nur eines feststellen:
Ihre Debattenstrategie lässt sich leicht erkennen. Sie wollen das zweite Thema nicht diskutieren und ergreifen jedes kleine Fitzelchen, was Sie meinen zu erkennen. Da machen wir nicht mit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Spethmann, ich glaube, das Thema ist zu ernst, um von kleinen Fitzelchen zu reden. Ich würde sehr gerne über das Antidiskriminierungsgesetz reden und über die verquere Haltung des Justizsenators dazu; der schwarze Filz ist offensichtlich schlimm genug.
Nach der Rede des Justizsenators ist mir doch das eine oder andere noch mal sehr befremdlich hochgekommen und es ist Ihnen nicht gelungen, mit Ihrer relativ durchsichtigen Abwehrtaktik vom Kern der Diskussion, dem Umgang mit Strafgefangenen, abzulenken. Die Werte einer demokratischen Gesellschaft zeigen sich auch an der Behandlung derjenigen, die gegen die Regeln der Gesellschaft verstoßen, und das gilt auch für die Behandlung von Gefangenen im Strafvollzug und besonders in extremen Situationen, wo auch Sicherungsmaßnahmen angesagt sind. In den Situationen, die wir hier hören mussten, wo Strafgefangene vollständig entkleidet und
nackt fixiert worden sind, entbehrte es nicht nur jeder Notwendigkeit auf jeder Rechtsgrundlage, sondern da stellt sich mir doch die Frage, ob hier gedemütigt oder diese Strafgefangenen in ihrer Würde verletzt werden sollten. Unseres Erachtens ist das, was sich in den Hamburger Gefängnissen abgespielt hat, Herr Kusch, schlicht erniedrigend und unmenschlich und da sind internationale Konventionen geboten. Sie haben sie zitiert, aber hier ist dagegen verstoßen worden, ob das die allgemeinen Menschenrechte der UNO sind, ob das die Europäische Konvention ist oder auch der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte. In all diesen Konventionen steht, meine Damen und Herren von der CDU, dass unmenschliche und erniedrigende Strafe nicht stattfinden darf.
Herr Kusch, Sie müssen sich diesen Vorwurf gefallen lassen und Sie haben keine Stellung dazu genommen, dass unter Ihrer Verantwortung wiederholt gegen das Verbot menschenunwürdiger und erniedrigender Behandlung verstoßen wurde.
Herr Reinert, im unmenschlichen Umgang mit den Gefangenen zeigt sich einmal mehr, welches Amtsverständnis dieser Senator hat, welches Menschenbild in seinem Denken und Handeln ist.
Sein Allheilmittel ist eine repressive Strafvollzugspolitik und Sie pfeifen im Grunde genommen darauf.
Sie pfeifen darauf, ob das auf den hamburgischen Rechtsgrundlagen basiert oder auf internationalen Abkommen.
Meine Damen und Herren! Die Vorstellungen Ihres Justizsenators entsprechen nicht unserem Menschenbild und Verständnis eines humanen Strafvollzugs. Ich möchte Sie, Herr Kusch, noch einmal daran erinnern, dass der Rechtsstaat nicht nur eine strafende Funktion hat, sondern dass er auch seiner Fürsorgepflicht im Strafvollzug nachkommen muss. Unter Ihrer Leitung, Herr Kusch, hat die Rechtsstaatlichkeit in Hamburg versagt und Sie müssen sich dafür verantworten. Dazu haben Sie keine Stellung genommen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte noch eine weitere Diskussion ansprechen, mit der sich der Justizsenator in den letzten Wochen in die Schlagzeilen gebracht hat, die Diskussion um die aktive Sterbehilfe.
Jeder Mensch wünscht sich am Ende seines Lebens einen würdigen Tod ohne lange Leiden, am liebsten zu Hause im Kreise seiner Familie. Dass diese Situation in Deutschland noch nicht gegeben ist und es gerade in diesem Bereich erhebliche Verbesserungen geben muss, ist vielen deutlich und daran muss gearbeitet werden, aber nicht so, wie es dieser Justizsenator macht.
Das Thema ist ein sehr sensibles, aber Sensibilität ist diesem Senator nicht in die Wiege gelegt worden, das haben vorherige Beiträge gezeigt.
Sehr verehrter Herr Kusch! Zwischen der heutigen Situation für Sterbende und der aktiven Sterbehilfe gibt es noch viele, vor allem viel humanere Möglichkeiten, das Sterben menschlicher und ohne Schmerzen zu gestalten. Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, warum setzen Sie sich in diesem Senat nicht dafür ein, dass die Hospizbewegung gestärkt wird, dass die Hospize endlich zu 100 Prozent finanziert werden? Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, dass es in Hamburg mehr Palliativstationen gibt und die Menschen dort länger verweilen können? Und vor allen Dingen, warum setzen Sie sich in Ihrem Senat nicht dafür ein, dass es viel mehr palliative und hospizliche ambulante Hilfe gibt, die dem Menschen wirklich ein Sterben zu Hause ermöglicht?
All diese Diskussionen hierüber gibt es, aber dort habe ich Sie noch nie gesehen und ich habe Sie auch noch nie dazu gehört. Dort vermisse ich Ihr Engagement.
Ich vermisse auch Ihr Engagement auf Bundesebene bei der Unterstützung von Frau Zypries, die einige der vielen gesetzlichen Unklarheiten im Bereich der Sterbehilfe gesetzlich eindeutig regeln wollte. Hier würde ich es begrüßen, wenn Sie sich zum Beispiel beim Gesetz der Patientenverfügung einsetzen würden, aber das ist nicht so populär wie Ihr Thema.
Zum Schluss: Ich finde es sehr fragwürdig, dass Sie dieses Thema nicht als Privatmann diskutieren. Wenn Sie Mitarbeiter Ihrer Behörde an einem Gesetzentwurf zur aktiven Sterbehilfe arbeiten lassen, so bekommt die aktive Sterbehilfe eine politische Dimension und das ohne die Diskussion im Senat und ohne die Diskussion mit dieser CDU-Fraktion.