Ich möchte die gesamten Zahlen aus den letzten Jahren nennen: 1996 gab es 147 Fesselungen, 1997 158 Fesselungen, 1998 130 Fesselungen,
Senatorin Peschel-Gutzeit hat damals aus der "Morgenpost" erfahren, welche Zustände in den Haftanstalten herrschen. Der Senator hat gestern im Rechtsausschuss, in einer sehr sachlichen und guten Diskussion, ausgesagt, ihm seien diese Vorwürfe, die sich bis zum heutigen Zeitpunkt nicht als rechtswidrig darstellen, bis zum letzten Samstag nicht bekannt gewesen.
Die ausführliche Rechtsausschusssitzung hat gestern gezeigt, dass einiges überprüft werden muss und wir darüber nachdenken müssen. Aber eine Verantwortlichkeit des Senators sehen wir hier nicht. Die von Ihnen vorgebrachten Vorwürfe brechen in sich zusammen und diese Inszenierung gehört abgesetzt. Insoweit bleibt es bei diesem Senator und dieser guten Strafvollzugspolitik, die wir fortführen werden. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute sprechen wir wieder einmal über Herrn Kusch. Es gibt so viele Anlässe hierfür, dass man jede Aktuelle Stunde über den Senator sprechen könnte,
Der Justizsenator war bisher vor allem dadurch bekannt, dass er bemüht war, die rechte Flanke der CDU-Fraktion zu bilden. Ihre Ansichten, Herr Kusch, zum Strafvollzug sind uns allen mittlerweile mehr als bekannt.
Nun haben Sie sich offenbar einem neuen Projekt gewidmet und das trägt den Titel "Roger Kusch", denn mehr als eine einzigartige Personality-Show ist das, was Sie in den letzten Wochen veranstaltet haben, nicht.
Antidiskriminierungsgesetz: Sie blamieren Hamburg und den Senat mit einer aus dem Ärmel geschüttelten, improvisierten Rede.
Jugendgerichtsgesetz: Sie stoßen sämtlichen Fachleuten inklusive ihrer eigenen Fraktion vor den Kopf.
Untersuchungsausschuss Feuerbergstraße: Sie verweigern in gnadenloser Arroganz die Aussage und zeigen damit Ihre Geringschätzung gegenüber dem Ausschuss und seinen Mitgliedern und den parlamentarischen Gremien überhaupt.
Herr Kusch legte sich wiederholt mit den Richtern an. Erst ihr empörter Widerstand brachte ihn zum Rückzug. Er hat eine unnötige Notarverordnung durchgepeitscht, die inzwischen Gegenstand eines Rechtsstreits ist und von zwei renommierten Rechtsprofessoren als verfassungswidrig bezeichnet wurde.
Die Quittung für diese Ein-Mann-Show haben Sie bekommen. Nach Umfragen stehen Sie in der Beliebtheitsskala des Senats an letzter Stelle.
Was einen besonders ärgert, ist die Mischung aus Populismus, Stammtisch und Selbstinszenierung, die die gesamte Politik in Hamburg herabwürdigt. Herr Senator, da Sie in den letzten Tagen selbst so häufig die Frage des Niveaus aufgeworfen haben, Ihre Beiträge etwa zum Jugendgerichtsgesetz haben keinen wissenschaftlichen Anspruch. Das bestätigen unisono alle Experten, die es auf diesem Gebiet gibt. Ihr Bild von Justiz und Recht ist mittelalterlich. Mit Ihrem Gerede über ein angeblich zu lasches Jugendstrafrecht
schüren Sie Vorurteile und untergraben das Vertrauen der Bevölkerung in die Strafverfolgung und Gerichte. Sie vermengen die Problematik der so genannten Intensivtäter mit den weit häufiger auftretenden jugendlichen Einmaltätern, um sodann härtere Strafen für alle zu fordern. Harte Strafen sind in Ihrer Vorstellung allerdings nur Haftstrafen. Das Jugendstrafrecht stellt aber zu Recht den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt. Es bietet dem Richter ein breites Instrumentarium an verschiedenen Maßnahmen, um geeignet auf den Jugendlichen einzuwirken. Dazu gehören natürlich auch Haftstrafen. Dass dieses System funktioniert und in vielen anderen europäischen Ländern in gleicher oder ähnlicher Weise praktiziert wird, sollten Sie wissen, Herr Kusch.
Trotzdem haben Sie sich gerade dieses empfindliche und schwierige Thema zur Profilierung ausgesucht, denn Sie wissen, dass hier die Ängste der Bevölkerung anzusprechen sind. Das alles tun Sie nur aus dem Grunde, um Ihren Namen am nächsten Tag in der Zeitung stehen zu sehen. Ginge es Ihnen tatsächlich um Politik, dann würden Sie Ihre Ansichten – wie es üblich ist – zunächst innerhalb des Senats abstimmen, eine Einigung mit Ihrer Fraktion herbeiführen und dann in einem letzten Schritt an die Öffentlichkeit gehen. Dieses haben Sie nicht getan und das zeigt deutlich, dass es Ihnen nur um den Effekt geht.
Früher oder später musste es bei dieser Art von Politik auch einmal zum Knall kommen. Es war schon verwunderlich, wie lange die Fachpolitiker Ihrer Fraktion sich das angesehen haben. Einzig der Bürgermeister hält noch an Ihnen fest. Weiß der Himmel, warum.
Mit Ihren jüngsten Eskapaden – damit meine ich nicht das Thema der Fesselung nackter Gefangener – sind Sie jetzt zum Anfang Ihrer unrühmlichen Karriere zurückgekehrt, nämlich zum schwarzen Filz.
(Beifall bei der SPD und der GAL – Harald Krüger CDU: Deshalb haben wir auch so gute Umfrage- ergebnisse!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei den Vorwürfen, die in den letzten Tagen gegen den hamburgischen Strafvollzug erhoben wurden,
gibt es zwei Maximen, die ich nennen möchte, nach denen sowohl die Vollzugsanstalten handeln, als auch das Vollzugsamt, die Justizbehörde und ich auch selber.
Die eine Maxime ist bestmöglicher Schutz der Bediensteten gegen Übergriffe. Die andere Maxime, die den gleichen Rang hat, ist die volle Wahrung der Rechte der Gefangenen. Diese beiden Maximen sind Leitlinie des Alltags des hamburgischen Strafvollzugs. Mit dem Wissensstand, den ich heute habe, und einem Rückblick auf die vergangenen vier Jahre des Strafvollzugs kann ich sagen, dass beide Maximen bei den Mitarbeitern unserer Vollzugsanstalten in den besten Händen sind.
Von den Vorwürfen, die in den letzten Tagen erhoben wurden, gab es einen besonders gravierenden. Er ist heute auch schon in Reden angesprochen worden.
Es ist durch geschickte assoziative Rhetorik gelungen, den Eindruck zu erwecken, als gäbe es in Hamburg Einzelfälle oder vielleicht mehrere Fälle, in denen Gefangene zur Demütigung entkleidet worden sind. Zu diesem Vorwurf – egal, wie er erhoben wurde, er wurde jedenfalls in der Öffentlichkeit diskutiert – kann ich nur eines sagen: Würde ein Gefangener entkleidet, um ihn zu demütigen, wäre das Folter. Das wäre ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte, die weltweit gelten, und es wäre im Übrigen ein schwerer Verstoß gegen Artikel 1 unseres Grundgesetzes, der die Menschenwürde schützt.