"Es geht keinem der Krankenhäuser nach der Privatisierung schlechter als zuvor. Tendenziell stehen die Krankenhäuser nach der Privatisierung sogar besser da."
Wie gesagt, ich spreche über ein Gutachten der Gewerkschaft Ver.di, und wer es noch nicht gesehen hat, darf es sich gerne angucken, ich leihe es ihm aus.
Diese Aussage wird beispielsweise dadurch belegt, dass die neuen Klinikbetreiber kaum Beschäftigte entlassen und dies insbesondere im medizinischen und pflegerischen Bereich. Es gäbe zwar eine Tendenz zu Haustarifen, diese seien aber größtenteils an den BAT angelehnt. So viel zur Schlechterstellung. Private Klinikkonzerne bauen, so das Gutachten, effek
tivere Managementstrukturen auf – das ist offenbar ihr Erfolgsgeheimnis –, sie treffen Entscheidungen schneller und sie betreiben Zukunftssicherung auch im Interesse der Arbeitsplätze.
Übrigens wird auch hervorgehoben, dass die Verbesserung insbesondere im Bereich der medizinischtechnischen Ausstattung erfolgt.
"Die viel befürchtete Risikoselektion, Leistungseinschränkung oder Rationalisierung von Leistungen konnte von den interviewten Personen nicht festgestellt werden."
Gesundheit, meine Damen und Herren – darauf wurde im Volksentscheid immer hingewiesen –, ist ganz offensichtlich auch in privatisierten Krankenhäusern keine Ware.
Kein Wunder also, dass alle für diese Studie befragten Personen, übrigens auch Betriebsräte, die Ihnen bekanntermaßen vermutlich näher stehen, und Einrichtungen erklärt haben, es habe zu der Privatisierung keine realistische Alternative gegeben. In dieses Bild passt auch, dass gerade erst vor wenigen Tagen ein privates Krankenhaus, die Asklepios Klinik in Bad Schwartau, in einem Bundeswettbewerb des Hartmannbundes – des Verbundes der niedergelassenen Ärzte – den zweiten Platz als mitarbeiterfreundlichstes Krankenhaus Deutschlands erhalten hat.
Wenn Sie, meine Damen und Herren Kollegen von der SPD, nun schon nicht dem Ersten Bürgermeister und dem Senat glauben wollen, dann nehmen Sie doch bitte wenigstens das zu Herzen, was im Auftrag der Gewerkschaft Ver.di festgestellt worden ist.
Zurück zum Volksentscheid. Trotz dieser ganz gewiss prominenten Unterstützung unserer Auffassung nehmen wir die Meinung der Hamburgerinnen und Hamburger zum Entscheid natürlich ernst. Das haben der Erste Bürgermeister und auch der Senator hier sehr deutlich gesagt. Deshalb sind alle Möglichkeiten einer Privatisierung erneut auf den Prüfstand gestellt worden. Es versteht sich deshalb völlig von selbst, dass es zu diesem Zeitpunkt keine Vorfestlegung geben kann. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Sommer, voraussichtlich im Juni, vorliegen. Wir werden dann anschließend sicher sehr ausgiebig darüber diskutieren können. Bis dahin bitte ich Sie aber, von immer neuen Anträgen mit gleicher Intention abzusehen. Sie sind nicht sachdienlich und werden durch ihre ständige Wiederholung auch nicht besser.
Aber ein kleiner Tipp: Vielleicht lesen Sie sich in der Zwischenzeit die Ver.di-Studie durch. Wenn es darum gehen sollte, dass Ihnen schlicht die Themen ausgehen, dann befassen Sie sich doch bitte noch einmal mit dem Thema Ausbildungsabgabe. Die betrifft nämlich auch die Krankenhäuser und viele andere Einrichtungen im Gesundheitswesen. Das Geld, das für diese Abgabe aufgewendet werden muss, wird zwar keinen
Zurück zu Ihrem Antrag. Wir werden ihn, wie beim letzten Mal, natürlich nicht annehmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 29. Februar ist es zu einer Situation gekommen, die Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, nicht komplett gefallen haben kann:
Die Ablehnung Ihrer Privatisierungsstrategie trotz Ihres guten Wahlergebnisses. Das wurde sehr, sehr deutlich beim Volksentscheid.
Die ersten Interpretationen – die waren ja auch hier wieder zu hören – dieses auf den ersten Blick paradoxen Ergebnisses ließen auch nicht lange auf sich warten: Die Bürgerinnen und Bürger hätten es mit der Zustimmung zum Volksentscheid bestimmt nicht so gemeint, sonst hätten sie ihre Bürgerschaftsstimme ja nicht Ihnen gegeben.
Diese Interpretation ist natürlich unzulässig, weil sie unterstellt, dass die Wählerinnen und Wähler nicht zwischen einem Volksentscheid und einer Bürgerschaftswahl unterscheiden können.
Tatsächlich, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, haben Sie da Ihren ersten Wählerauftrag erhalten. Keine mehrheitliche Privatisierung des LBK zum Wohle eines Investors auf Kosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBK und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Erfreulicherweise ist der Pressearbeit des Senats zu entnehmen, dass Sie nicht dogmatisch an ihren Privatisierungsstrategien festhalten. Einige Aspekte Ihrer Planung sind bei der GAL längst auf Zustimmung gestoßen. Beispielsweise ist die Teilung des LBK in eine Betriebs- und in eine Vermögensgesellschaft sehr begrüßenswert. Eine schuldenfreie Betriebsgesellschaft könnte beispielsweise über den Zeitraum von einem Jahr beweisen, ob sie wirtschaftlich arbeiten kann, und, wenn sie das tut, dadurch für Minderheiteninvestoren interessanter werden.
Sicher ist, dass das "Zwei-plus-fünf-Modell", was, wie neuerdings den Medien zu entnehmen war, die Zerschlagung des LBK in zwei städtische und fünf private Kliniken bedeutet, nicht dem Volksentscheidswillen entspricht, was sich durch Kopfrechnen leicht nach
vollziehen lässt. Auch kann ich die Einschätzung des Ver.di-Gutachtens nicht so uneingeschränkt teilen wie Herr Krüger. Er hat nämlich einen Aspekt des Gutachtens, der auch sogar den Medien zu entnehmen war und nicht denen, die dafür bekannt sind, dass sie vor allem unsere Positionen tragen, einfach unterschlagen. Das ist die Rolle der Beschäftigten in den Kliniken. Es ist nämlich ganz klar festzustellen, dass es zu einer Einkommensspreizung kommt, und zwar auf Kosten der Menschen, die jetzt sowieso schon wenig verdienen. Ich frage mich, auf welches Niveau deren Löhne denn noch absinken sollen, und das bei gleichzeitig steigender Arbeitsbelastung.
Daher meine Bitte an Sie: Lassen Sie sich Zeit, um zu einer Lösung zu kommen, die sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LBK gerecht wird, und zwar auch denen, die nicht in Standesvertretungen organisiert sind, außerdem den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern, die Ihnen im Volksentscheid einen deutlichen Auftrag mitgegeben haben, und an die zukünftigen Investoren dürfen sie natürlich auch denken. – Danke schön.
Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 18/162 annehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Zunächst der Bericht 18/122, zu Ziffer 1. Hierin sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten. Wer möchte diesen folgen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind sie einstimmig angenommen.
Nun zum Bericht 18/123. Zunächst zu Ziffer 1. Wer möchte den Empfehlungen folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 739/03 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist diese Empfehlung bei keiner Enthaltung mehrheitlich angenommen worden.