Protocol of the Session on January 18, 2006

Meine Damen und Herren! Dies ist ein gemeinsamer Antrag. Deswegen möchte ich Sie mit meinem Vortrag nicht weiter langweilen. Ich darf noch einmal sagen, dass dies ein gemeinsamer Antrag ist, der den inneren Frieden einer wachsenden Stadt ein Stück näher bringt. Dafür danken wir Ihnen und freuen uns und dürfen noch einmal sehr deutlich sagen, dass es jetzt darum geht, den Hundehalterinnen und Hundehaltern weiter über diese Hürden zu helfen, die jetzt vor ihnen liegen, ihnen zu erklären, worum es geht und dass wir sie nicht alleine lassen und das sage ich sicherlich auch in Ihrem Namen. – Ich danke, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall im ganzen Hause)

Dann erhält der Abgeordnete Dr. Dressel das Wort.

(Olaf Ohlsen CDU: Was kann Herr Dressel jetzt noch sagen?)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, viel ist wirklich nicht mehr übrig geblieben. Trotzdem ist es, glaube ich, an solch einem Tag angemessen, noch einzelne Worte dazu zu verlieren, denn auch als Oppositionsfraktion hat man sich natürlich vorher gefragt, ob man bei einem solchen

Gesetzeswerk, bei dem es sich auch um ein sehr emotionalisiertes Thema in der Stadt handelt, mitmachen soll und ob man es mitgestalten soll.

Wir haben eben gesagt, dass wir uns nicht auf die Zuschauertribüne begeben und geguckt haben, wie der Senat und die CDU-Fraktion damit rumhantieren – es hat ja lange gedauert, bis man bei diesem Thema mal zu Rande gekommen ist –, sondern wir haben gesagt, wir machen mit, verantwortungsvoll und aktiv. Ich glaube, das ist durchaus ein Ergebnis, das gut ist für die Stadt. Wir können jetzt diskutieren, ob das für die wachsende Metropole, für die wachsende Stadt gut ist. Natürlich ist es aus unserer Sicht der entscheidende Punkt für die menschliche Metropole. Ich glaube aber, dass es insgesamt ein vernünftiger Kompromiss ist, der die unterschiedlichen Interessen, die bei diesem Thema eine Rolle spielen, auch gut miteinander vereinbaren kann.

Für uns als SPD steht ganz entscheidend der Schutz der Bevölkerung, insbesondere der Kinder, an dieser Stelle im Mittelpunkt. Auch deshalb haben wir gesagt, dass die Regelungen und diese Rasselisten für die gefährlichen Hunde – im Volksmund auch Kampfhunde genannt – im Prinzip so bleiben müssen. Da ist gegenwärtig auch ein gesellschaftlicher Konsens, an der Stelle zu Veränderungen zu kommen, noch nicht vorhanden. Deshalb konnten wir ihn an der Stelle auch so nicht herbeiführen. Wir haben aber – Herr Fuchs hat es gesagt – den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen und dort diese Evaluierungspflicht eingebaut, sodass wir erstmals valide Daten darüber haben, wie quasi die Beißvorfälle an der Stelle aussehen und ob diese Regelungen und die Rasselisten auf Dauer gerechtfertigt sind.

Meine Damen und Herren! Wir haben an dem Senatsentwurf an etwa 50 Stellen Veränderungen vorgenommen. Wer den Ausschussbericht liest, kann sich das angucken. Wir haben uns also nicht als Abnicker betätigt, sondern sind wirklich noch einmal sehr genau eingestiegen und haben gesagt, dass wir noch einmal Neujustierungen vornehmen müssen.

Dazu gehört insbesondere – das möchte ich für die SPDFraktion besonders hervorheben –, dass wir diesen Gesetzentwurf entbürokratisiert haben und es uns auch wichtig war, für die verantwortungsvollen Halter an der Stelle zu Verbesserungen zu kommen. Das ist uns insgesamt auch gelungen.

Drei Punkte will ich dort nennen, und zwar wird der Hundeführerschein nach dem Entwurf, wie er jetzt vorliegt, kein bürokratisches Monstrum werden, sondern es wird so sein, dass der zertifizierte Prüfer die Eintragungen in das Hunderegister gleich mit übernehmen kann. Dies ist für den Halter an der Stelle ein wirklicher Gewinn. Wir sind uns, glaube ich, alle darin einig, dass es jetzt darum gehen muss, dass die Tarife für den Hundeführerschein familienfreundlich gestaltet werden, dass es kostengünstige Regelungen gibt und dass es unbürokratisch geregelt wird. Ich glaube, wir sind im ganzen Hause einig, dass der Hundeführerschein ein zentrales Instrument für mehr Sicherheit und mehr Tierschutz ist. Unser gemeinsamer Appell muss sein, dass möglichst viele Halterinnen und Halter diesen Hundeführerschein machen. Davon wird dieses Gesetz, glaube ich, erheblich profitieren.

(Beifall bei der SPD, der GAL und vereinzelt bei der CDU)

Der Hundeführerschein bietet dem Halter mehr Freilaufrechte als vorher. Das ist das Anreizsystem, das wir damit eingebaut haben. Weil der zentrale Punkt auch die Sorge ist, dass nachher doch wieder alles ins Leere läuft und die Bezirke sich nicht daran halten, haben wir sowohl im Gesetz als auch in dem Begleitantrag Korsettstangen eingezogen, die dafür sorgen, dass man sich vor Ort nicht aus der Verantwortung stehlen kann. Ich glaube, wir werden alle gemeinsam, auch gegenüber unseren jeweiligen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern darauf achten, dass das Gesetz auch vor Ort vernünftig umgesetzt wird. Ich hoffe, dass wir da an einem Strang ziehen.

Der dritte Punkt – und der ist für uns Sozialdemokraten sehr wichtig gewesen – ist die soziale Komponente dieses Gesetzes. Es ist klar, dass die soziale Bedeutung des Hundes – Herr Fuchs hat es auch schon herausgestrichen – gerade bei älteren Menschen von entscheidender Bedeutung ist. Deshalb haben wir es geschafft, hier eine Härtefallklausel für die Gebühren mit ins Gesetz hineinzunehmen. Niemand will – und das möchte ich ausdrücklich betonen –, dass die Hundehaltung einzelnen Bürgern in unserer Stadt aufgrund von Gebührenbelastung unmöglich wird. Ich glaube, das ist auch ein wichtiges Signal, dass wir das hier gemeinsam beschließen können.

Gleichzeitig – und das gehört zu der Gerechtigkeit des Gesetzes auch dazu – haben wir aber für die wenigen verantwortungslosen Hundehalter die Regelungen an der Stelle nochmals verschärft. Wir haben zum Beispiel einen eigenen Straftatbestand in das Gesetz mit eingebaut. Wer seinen Hund als Waffe einsetzt, wer seinen Hund auf andere Menschen hetzt, wer Aggressionszuchten betreibt, wer mit Kampfhunden handelt, muss an der Stelle auch die volle Härte des Gesetzes spüren, und zwar – und das ist an der Stelle auch neu in Hamburg – durchaus auch mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, die an dieser Stelle möglich sind.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Daran sieht man schon, dass dieses Vorurteil, das während der ganzen Diskussion durch die Stadt gegeistert ist, nach dem Motto: Einige wenige Hundehalter benehmen sich vorbei und alle Hunderhalter müssen dafür büßen, nicht mehr stimmt, sondern wir haben dieses Gesetz so ausdifferenziert, dass die verantwortungsvollen Hundehalter wirklich profitieren können, auch Vergünstigungen bekommen nach diesem Gesetz und die Verantwortungslosen, die wenigen, die es eben auch gibt, dann durchaus die volle Härte des Gesetzes spüren.

Nun, meine Damen und Herren, geht es um die Umsetzung und da ist der Senat – das ist nun einmal so mit dem Regieren, da gucke ich jetzt in Richtung Gesundheitsbehörde – in erster Linie am Zuge und wir als SPDFraktion werden sehr pingelig darauf achten, dass der CDU-Senat, dass aber auch die Bezirke an dieser Stelle ihre Hausaufgaben machen und dass die gesetzlichen Versprechen, die mit unserem heutigen Beschluss gemacht worden sind, auch eingehalten werden. Das beste Hundegesetz ist nichts wert, wenn die Umsetzung nicht funktioniert und darauf werden wir besonders achten.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb bin ich auch sehr dankbar, dass der Kollege Fuchs das Thema SOD oder BOD, wie es jetzt irgendwann bald heißen wird, wenn tatsächlich einmal die De

zentralisierung in Kraft tritt, angesprochen hat. Herr Fuchs, wichtiger als dass die Blaulichter bekommen, ist, dass sie mal ausreichend Personal bekommen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Gerade, wenn es jetzt darum geht, dass dieser SOD dezentralisiert wird, dann muss es das Interesse des Senats sein, diesen vor Ort auch leistungsstark auszustatten, weil sonst Ihr Bekenntnis zu Sicherheit und Sauberkeit in den Stadtteilen wirklich nur ein Lippenbekenntnis ist. Es muss sich auch in der Praxis vor Ort konkret auswirken. Wenn sich dann die Außendienstler, die in den nächsten Monaten in den Bezirken unterwegs sind, zusätzlich noch um den ruhenden Verkehr kümmern dürfen, also wieder schön Knöllchen verteilen, dann ist das nicht das, was wir durch eine Verstärkung des BOD wollen, sondern es geht darum, sich um die Sauberkeit und Ordnung vor Ort zu kümmern und nicht wieder noch mehr Leute zu haben, die Knöllchen schreiben. Ich glaube, da geht Ihnen ein bisschen die Richtung dieser Reform verloren.

Meine Damen und Herren! Sie im Senat haben es jetzt in der Hand, dass dieses wirklich gute Gesetz, wie wir es hier gemeinsam vorbereitet haben, dann auch ein in der Praxis genauso gutes Handwerkszeug für eine sichere, tierschutzgerechte Hundehaltung in unserer Stadt wird oder ein zahnloser Papiertiger. Das ist nicht das, was wir wollen. Deshalb werden wir Ihnen da jetzt sehr genau auf die Finger schauen, wie die Umsetzung funktioniert. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Maaß.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben es schon gesagt, dass es sicherlich nicht selbstverständlich ist, dass wir heute mit den Stimmen aller Fraktionen über ein Gesetz über die Haltung von Hunden abstimmen. Dies ist sicherlich ein sehr unbequemes Thema. Auch wir wussten, dass man bei diesem Thema politisch sicherlich mehr verlieren als gewinnen kann, ein Thema – das haben wir, glaube ich, auch in unseren Fraktionen erlebt –, das die Gemüter wirklich erhitzen kann und am Schlimmsten wohl die, wo jeder glaubt, dass er mitreden kann und es auch wirklich will.

Ich habe in den vergangenen vier Jahren zu Themen, für die ich als Abgeordneter zuständig war, noch nie so viel Post zu einem Thema bekommen wie zu diesem Hundegesetz.

(Dr. Willfried Maier GAL: Alle Hundebesitzer!)

Das war weder zum Thema Airbus – darauf bin ich heute schon angesprochen worden –, noch zu Fragen des Klimaschutzes, wo man auch mit Recht sagen könnte, dass es um eine existenzielle Sache geht, auch für Hamburg als Küstenland, und auch nicht zu unserer aktuellen Initiative zum Schutz von Kindern vor Klagen von deren Nachbarn, die sich durch Kinderlärm belästigt fühlen. Auch die Berichterstattung in den Medien – das ist auch etwas, worauf wir Politiker eigentlich eher positiv reagieren – war bei diesem Thema größer als bei den meisten anderen Themen, die dieses Parlament bewegen. Auch

dies sagt sicherlich etwas über die Prioritäten in dieser Gesellschaft aus. Deswegen – bei aller Freude über die engagierte Debatte und auch die Lebendigkeit der Demokratie, die an diesem Beispiel auch sichtbar geworden ist – möchte ich an dieser Stelle zum Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens einmal an Sie appellieren: Lassen Sie uns das Maß in dieser Debatte nicht aus den Augen verlieren. Ich sage das auch an die Adresse derer, die in der Öffentlichkeit bewusst Angst vor Hunden schüren, aber auch an die Adresse derer, die glauben, dass mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes in Hamburg die Welt für Hunde unterginge. Lassen Sie uns doch bitte dort mal die Kirche im Dorf lassen und uns das Maß nicht verlieren.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir haben auch nicht den Weg gewählt, den man als Opposition sehr einfach hätte wählen können, und hätten uns die Finger nicht schmutzig zu machen brauchen. Wir wussten, dass wir uns angreifbar machen, wenn wir uns auf dieses Thema einlassen. Wir haben jedoch dieses Gespräch und die Einigung gesucht, weil wir der Auffassung sind, dass sich das Thema Tierhaltung nicht für parteipolitische Profilierung eignet und man es deswegen auch nicht so betreiben sollte. Wir wollten eben auch ein Gesetz schaffen, das länger hält als eine Legislaturperiode und nicht beim nächsten Regierungswechsel gleich gekippt wird. Deswegen haben wir uns darauf eingelassen. Ich möchte noch einmal die Gründe darlegen, warum ich glaube, dass es sich auch für uns als GAL und für die gesamte Stadt gelohnt hat, diesen langen und anstrengenden und manchmal auch mit lauten Verhandlungen begleiteten Weg gemeinsam zu Ende zu gehen und hier zu einer gemeinsamen Einigung zu kommen.

Zunächst kann man sich tatsächlich die Frage stellen – und die Frage wurde auch gestellt –, warum wir überhaupt ein neues Hundegesetz brauchen. Diese Frage ist auch durchaus berechtigt, denn wenn man sich einmal die antiken Städte anguckt, so ist da nicht überliefert, dass es da irgendwelche Hundegesetze gab. Im Gegenteil, die Menschheit ist offenbar über mehrere tausend Jahre auch ohne Hundegesetze ganz gut in den Städten im Zusammenleben zwischen Mensch und Hunden zurechtgekommen. Es wäre mir persönlich auch am liebsten, wenn wir für Hamburg kein Hundegesetz bräuchten und wir in Zukunft auch ohne ein Hundegesetz auskommen würden. Aber die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir ohne feste Regeln nicht mehr auskommen. Es war sicherlich die tragische Beißattacke in Wilhelmsburg im Jahr 2000, aber auch zahlreiche weitere Vorfälle mit gefährlichen Hunden, die gezeigt haben, dass es in dieser Stadt eine, wenn auch kleine Gruppe von meist männlichen Menschen gibt, die Hunde nicht aus Tierliebe halten, sondern um damit anderen Menschen Angst zu machen, um sich ein Statussymbol zu halten, das Macht und Aggressivität ausstrahlt. Wir mussten lernen, dass es ein bestimmtes Milieu gibt, in dem Menschen ihren Hund als Waffe missbrauchen. Diesen Menschen müssen wir sagen – das sage ich auch als Tierschützer –, dass es so nicht geht und deswegen brauchen wir allein schon aus diesem Grunde natürlich ein Hundegesetz.

(Beifall bei der GAL)

Deswegen ist es vom Ansatz her im Grunde richtig gewesen, die erste Hundeverordnung im Jahr 2000 zu schaffen, auch wenn man daran im Einzelnen vieles kritisieren

könnte. Kritisieren könnte man und muss man sicherlich, dass diese Hundeverordnung voraussichtlich rechtswidrig ist. Das ist ein sicherlich nicht ganz unwichtiger Punkt, wenn es um eine Verordnung geht, weil es sich aber nicht um ein Gesetz im formellen Sinne handelt, also eher ein formaler Grund. Deswegen geht es heute auch nicht um die Alternative, ob wir überhaupt ein Hundegesetz brauchen, denn wenn wir uns dagegen entscheiden, dann hätten wir tatsächlich den Stand von vorher, nämlich wieder den Zustand, dass bestimmte Hunderassen von einer bestimmten Klientel als lebende Waffen missbraucht würden und das können und wollen wir nicht zulassen. Deswegen geht es nur darum zu klären, was der Inhalt eines neuen Hundegesetzes überhaupt sein kann. Ich glaube – und da bin ich mir mit meinen Kollegen einig –, dass wir hier sinnvolle Regelungen gefunden haben. Ich habe durchaus Verständnis dafür, wenn man das Gesetz liest, gerade als Nichtjurist, dass man sich fragt, warum es denn so viele Regelungen sein müssen. Es kann tatsächlich auch der Eindruck der Überregulierung entstehen. Dafür habe ich auch Verständnis. Das liegt aber daran – und da möchte ich ein bisschen werben –, dass wir natürlich versucht haben, möglichst viel Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen und dieses Bemühen um Einzelfallgerechtigkeit resultiert dann auch darin, dass es Ausnahmevorschriften gibt, dass es Einzelvorschriften für Sonderfälle gibt und deswegen dieses Gesetz entsprechend lang geworden ist. Aber im Kern ist der Inhalt dieses Gesetzes wirklich schnell zusammengefasst. Das wurde auch schon getätigt. Deswegen muss ich das nicht noch einmal in der Gänze tun. Das zentrale Element ist der Sachkundenachweis, der so genannte Hundeführerschein und es ist doch auch eine wirklich sinnvolle Regelung zu verlangen, dass jeder Hundehalter, der in der Stadt in einem hochgradig verdichteten Raum einen Hund halten möchte, über ein Mindestmaß an Wissen über artgerechte und sichere Hunderhaltung verfügt. Da muten wir wirklich niemandem zuviel zu, wenn wir verlangen, dass er seinen Hund in alltäglichen Situationen in der Öffentlichkeit unter Kontrolle hat, denn wer in der Stadt einen Hund hält, für den sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Hund gehorcht und dass er keine Belästigung oder Gefahr darstellt.

(Unruhe im Hause – Glocke)

Meine Damen und Herren! Die Aufmerksamkeit scheint mir ein wenig nachzulassen. Ich bitte Sie um etwas mehr Ruhe.

Auch wenn ich nach diesem langen Gesetzgebungsprozess dafür Verständnis habe, möchte ich Sie bitten zuzuhören, denn es ist bald zu Ende und dann werden wir Sie, glaube ich, die nächsten drei Jahre auch nicht mehr mit dem Hundegesetz behelligen.

(Beifall bei der CDU und Jens Kerstan GAL)

Nur noch diese Debatte und dann haben wir es.

Wer nicht gewährleisten kann, dass er seinen Hund in der Stadt unter Kontrolle hat, der sollte am besten gar keinen Hund halten oder aber, dass man dieser Person wenigstens zumuten kann, dass sie ihren Hund auch tatsächlich ständig an der Leine hält, wenn diese Person nicht nachweisen kann, dass sie ihren Hund in Alltagssituationen tatsächlich kontrolliert.

Natürlich ist uns dabei bewusst, dass wir auch die Hundehalter treffen, die sich in der Vergangenheit und bis heute vorbildlich verhalten haben, und dazu zwingen, einen Sachkundenachweis zu erbringen und eine Prüfung abzulegen. Ich glaube aber, dass es auch im Interesse gerade dieser verantwortungsbewussten Hundehalter ist, wenn wir mit diesem Gesetz dafür sorgen, dass es in Zukunft weniger Hundehalter insgesamt gibt, die sich nicht verantwortungsbewusst verhalten und die damit die gesamten Hundehalter in dieser Stadt in Misskredit bringen. Und das ist es immer, dass diese Einzelfälle oft aufgebauscht werden und sich dann praktisch die Öffentlichkeit gegen die Hundehaltung in der Stadt insgesamt richtet und genau das wollen wir vermeiden. Deswegen brauchen wir auch von denjenigen, die eigentlich nicht noch einmal eine Hundeschule brauchen und auch keine Prüfung, eine Sachkundeprüfung. Deswegen müssen wir eine klare Regel für alle haben. Jeder muss nachweisen, dass er seinen Hund unter Kontrolle hat, damit wir diese Beißvorfälle in Zukunft nicht mehr haben, meine Damen und Herren.

(Vereinzelter Beifall bei der GAL und der CDU)

Auch die Kosten für eine solche Sachkundeprüfung sind im Vergleich zu den Unterhaltskosten, die solch ein Hund im Jahr mit sich bringt, sicherlich nicht unproportional. Wir haben Ausnahmevorschriften für alte Hunde, wir wollen Familientarife, wir wollen – darauf haben wir uns gemeinsam verständigt – beim Umgang mit obdachlosen Hundehaltern einen rücksichtsvollen Vollzug haben. Wir wollen Ermäßigungen bei den Gebühren für sozial Schwache. Das war uns auch wichtig. Wer partout diese Sachkundeprüfung nicht machen will, der soll auch auf zusätzliche Hundeauslaufflächen noch zugreifen können. Deswegen muss nach diesem Gesetz niemand seinen Hund abgeben oder unfreiwillig an die Leine nehmen. Wer die artgerechte und leinenlose Hundehaltung in Hamburg weiterhin betreiben will, der hat die Möglichkeit dazu, indem er einmal eine Prüfung ablegt. Was uns auch wichtig ist, ist, dass derjenige, der diese Prüfung ablegt, dann auch tatsächlich einen Vorteil hat, dass er eben auch auf bestimmten Wegen in Grünanlagen seinen Hund von der Leine nehmen kann. Dabei war meiner Fraktion aber wichtig, dass dieses Privileg nicht per se in allen Grünanlagen gilt, sondern nur dort, wo sich im Einzelfall der Bezirk die Parks, die Grünanlagen angeschaut hat und gesagt hat, an diesen Stellen ist es zu verantworten, da haben wir wenig Konflikte und deswegen dort den Leinenzwang aufhebt. Ansonsten wäre eine Regelung wie sie noch im Senatsentwurf stand, nämlich dass Leinenpflicht in Parks nicht mehr gilt, sicherlich als Freibrief verstanden worden, dass alle Hunde alle Flächen in den Grünanlagen ohne Leine nutzen könnten und da wäre das sicherlich eine Regelung gewesen, wo man den Hund mit dem Bade ausgeschüttet hätte. Deswegen bin ich froh darüber, dass wir uns an dieser Stelle tatsächlich durchsetzen konnten. Ich glaube auch, dass es in diesem Hause keine Mehrheit für eine andere Lösung gegeben hätte.

Ein letztes Wort zu den Rasselisten. Ich bin froh, dass wir diese zeitlich befristet haben. Die Rasselisten werden sicherlich, was die rechtliche Betrachtung dieses Gesetzes angeht – und ich bin mir sicher, dass dieses Gesetz auch vor Gericht von Hundehaltern angegriffen wird –, ein sehr wichtiger Punkt. Wir sind uns bewusst, dass aus veterinärmedizinischer und auch aus rechtlicher Sicht beachtliche Gründe gegen diese Rasselisten angeführt