Michael Fuchs

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18/28 18/47

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach langer interfraktioneller Arbeit ist es selten, dass sich alle in diesem Hause vertretenen Fraktionen am Schluss eines langen, aber doch sehr konstruktiven Diskussionsprozesses nicht nur ihren Standpunkten angenähert, sondern sogar einen gemeinsamen Antrag zu einem von uns allen getragenen Gesetz, über das wir heute abzustimmen haben, gestellt haben.
Das Thema Hundehaltung ist in einer Großstadt wie Hamburg deshalb so komplex, weil wir als Volksvertreter bemüht sein müssen, in dieser Frage allen Beteiligten so gut wie möglich gerecht zu werden. Führen wir uns daher eingangs vor Augen, meine Damen und Herren, dass es bei dieser Diskussion um nichts Geringeres geht als das Zusammenleben zwischen dem Mensch und seinem ältesten und vertrautesten Begleiter. Es gibt schlichtweg kein anderes Tier, das in seiner Vielzahl über Jahrhunderte den Menschen so nahe gekommen ist wie der Hund.
Gerade weil der Hund diese hohe Bedeutung für viele Menschen hat, war es besonders wichtig, klar zu machen, dass die Haltung eines Hundes nicht nur vom Gefühl, sondern auch vom Verstand bestimmt sein sollte.
Für die CDU-Fraktion darf ich daher gleich zu Beginn dem Tierschutzverein, dem Franziskus-Tierheim und den vielen Hundeorganisationen danken, ebenso der Deutschen Kinderhilfe.
Unser Dank geht natürlich zunächst an die GAL, die sich als erste Fraktion bereitgefunden hat, sich einzubringen, ihre Vorstellungen zu formulieren und möglichst deckungsgleich mit uns auszuführen. Dann kam die SPD. Herr Neumann, ich danke Ihnen persönlich dafür, dass Sie mich, obwohl Sie es gar nicht gemusst haben, einmal nach Bergedorf begleitet haben. Wenn wir schon etwas gemeinsam machen, dann darf man auch höflich und nett zueinander sein.
Als Oppositionsführer hätten Sie auch sagen können, lieber Herr Fuchs, das wird kein Heimspiel, gehen Sie
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einmal alleine dorthin, wir beteiligen uns dennoch an den Beratungen. Das haben Sie nicht getan und dafür gilt Ihnen unser und auch mein ganz persönlicher Dank.
Vielleicht könnten Sie sich einmal zu einer positiven Reaktion hinreißen lassen, was den Senat betrifft. Ich meine, dass es ihm trotz der Komplexität dieses Themas gelungen ist, sich nach anfänglichen Schwierigkeiten – wie konnte es anders sein –, in sehr kurzer Zeit nicht nur in dieses Thema eingearbeitet, sondern konstruktiv eingebracht hat. Er hat letztendlich erreicht, dass wir heute schon über dieses Gesetz abstimmen können. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren vom Senat.
Ich verspreche dem Staatsrat, dass die Frage, ob er auch für die Katzen zuständig sei, nicht ernst gemeint war. Niemand wird jetzt, lieber Herr Wersich, mit einem Katzengesetz kommen.
Es ist gelungen, alle Regelungen zur Haltung eines Hundes in Hamburg an einer Stelle zusammenzufassen, sodass jeder Hundehalter auf einen Blick erkennen kann, was er mit seinem Hund darf und was er nicht darf. Eine klare gesetzliche Grundlage war und ist die entscheidende Voraussetzung für das zukünftige möglichst störungsfreie Zusammenleben von Mensch und Hund in einem Ballungsraum wie Hamburg.
Zur Notwendigkeit dieses Gesetzes hat es in der Tat auch kritische Stimmen gegeben und es wurde hier immer wieder die Verkehrsgesetzgebung beziehungsweise die Tatsache und die Tragödie angeführt, dass Kinder nicht nur von Hunden gebissen werden, sondern auch von Autos totgefahren werden. Dies ist insofern ein unzulässiger Vergleich, als niemand ernsthaft sagen würde, weil Kinder zu Schaden kommen, erscheine es opportun, die Verkehrsgesetzgebung aufzuheben. Das wäre höchst irrig und war auch in dieser Frage nicht zielfördernd.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal die Eckpfeiler dieses Gesetzes formulieren. Das wichtigste und herausragende Ziel war und ist, den verantwortlichen Hundehalter zu schaffen beziehungsweise diejenigen, die bereits verantwortlich handeln – das ist die weitaus überwiegende Mehrzahl der Hundebesitzer und -besitzerinnen in Hamburg –, sich nicht nur zu ihrem Hund bekennen, sondern auch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Übernahme von Verantwortung im Schadensfall bereitgefunden haben.
Es gibt die Begriffe – das hat in dieser Diskussion eine sehr große Rolle gespielt – "aktive" und "passive" Sicherheit. Alles, was einen Zwischenfall verhindert, läuft unter dem Begriff "aktive" Sicherheit und alles, was die Folgen eines Zwischenfalls lindert, ist "passive" Sicherheit. So ist nämlich der Sicherheitsgurt im Auto "passive" Sicherheit, die Leine allerdings ist "aktive" Sicherheit. Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, die Leine in dieser Form mit aufzunehmen. Wir haben, wenn Sie so wollen, zwei Möglichkeiten der "aktiven" Sicherheit: Es ist der Maulkorb und es ist die Leine, wenn wir von der Abschaffung des Hundes, die wir jetzt nicht diskutieren wollen, Abstand nehmen. Die Leine ist nicht nur das zulässigste, sondern das artgerechteste Mittel, einen Hund in seiner Gewalt zu behalten. Der Maulkorb ist ein sehr viel entscheidenderer Eingriff in die artgerechte Haltung eines Hundes. Der aber entscheidendste Eingriff in die artgerechte Haltung eines Hundes ist und bleibt ein herrenloser Hund in einer Einzelzelle im Tierheim. Dies zu ver
hindern, war auch unsere Absicht, um dies auch für die Zukunft möglichst unmöglich zu machen.
Ich darf Sie in dem Zusammenhang daran erinnern – Sie werden es in der Zeitung gelesen haben –, dass die Tierheime nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland im Januar voll herrenloser Hunde sind. Dies liegt schlichtweg daran, dass Hunde erworben, zu Weihnachten verschenkt und wieder ins Tierheim zurück gebracht werden, weil dann niemand mehr die Verwendung für sie hat oder weil man schlichtweg sagt, man habe sich einen falschen Hund gekauft.
Wenn dies auch sehr einvernehmlich war, ging es wesentlich turbulenter verständlicherweise bei der Erörterung der Frage der "aktiven" Sicherheit zu, nämlich beim Leinen- und Maulkorbzwang. Wir alle haben in dem Zusammenhang intensiv das Gespräch gerade mit den betroffenen Hundehalterinnen und Hundehaltern in der Stadt gesucht und teilweise kontrovers, aber auch einvernehmlich diskutiert. Wir sind dem Vorsatz und der Aussage gefolgt, ein Hund, der nicht sicher pariert, gehört an die Leine. Natürlich war es von vornherein klar, dass die größte Herausforderung die Umsetzung dieser Maßnahmen zur "aktiven" Sicherheit sein würde. Allerdings geht und ging es bei der Frage der Grünflächenverordnung, die uns auch sehr intensiv beschäftigt hat, nicht ausschließlich um die Fragen der Sicherheit, sondern vielmehr darum, wie viel Freiheit ein Hundehalter für sich und seinen Hund in Anspruch nehmen kann und wie viel Freiheit jene bereit sind zu geben, die keinen Hund besitzen.
In diesem Zusammenhang sind wir letztendlich so deutlich und auch so aufrichtig, dass wir sagen, dass nicht eine Partei – zum Beispiel die GAL oder die SPD – diejenige gewesen ist, die die Grünflächenverordnung hochgehalten hat. Sie können bei den Themen Grünflächenverordnung und Freilauf für Hunde festhalten, dass alle hier im Parlament vertretenen Parteien die gleichen Bedenken, die gleichen Vorbehalte hatten. Wir können diesbezüglich niemanden für das Schlechte verantwortlich machen und sagen, das Gute übernehmen dann die anderen. Das haben wir gemeinsam gemacht.
Wir haben den Wunsch nach größerer Freiheit für Halter und Hund durchaus verstanden, können dem allerdings nur dann Rechnung tragen, wenn wir für mehr Freiheit entsprechend höhere Qualifikation fordern. Diese Qualifikation kann der Halter durch einen Gehorsamstest unter Beweis stellen, der für jeden machbar sein wird, der bereit ist, sich seinem Hund in der notwendigen Weise zu widmen.
Wenn dann dieser Nachweis erbracht wird – und das sage ich sehr deutlich –, haben Hund und Halter beziehungsweise Halterin sehr viel mehr Freiheiten in dieser Stadt als dies bisher der Fall gewesen ist.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige Sätze zur Rasseliste. Zwei Fakten sollten wir hier im Auge behalten.
Erstens: Sie wird fast einhellig von der Veterinärwissenschaft abgelehnt.
Zweitens: Sie wird in einer steigenden Anzahl von Bundesländern und auch im europäischen Ausland in das Instrumentarium zur Verhinderung des Missbrauchs bestimmter Hunderassen eingeführt. Ich darf Ihnen hier aktuell das Beispiel der Schweiz nennen, die sogar mit
dem Gedanken spielt, vereinzelte Hunderassen in Gänze zu verbieten. Auf diesen Listen befinden sich ausschließlich Hunde, die sich durch eine weit überdurchschnittliche Beißkraft und in kritischen Situationen durch ein nicht mehr beherrschbares Aggressionsverhalten auszeichnen können, nicht müssen. Die Rasseliste ist daher für viele dieser Hunderassen eben auch ein Instrument des Schutzes vor unqualifiziertem Zugriff. Ich selbst setze in dieser Diskussion als bekannt voraus, dass ich immerhin einmal drei Mastino Napoletanos hatte. Auf den Zwischenruf von Herrn Dobritz, ich solle mich um meine Paten kümmern, sage ich nur, der passt ja dann immerhin zu mir. Ich möchte mir auch irgendwann wieder solch einen Hund anschaffen und dies wird realistisch, wenn wir die gesetzlichen Grundlagen hierfür haben.
Im Übrigen sollten wir nicht aus den Augen verlieren, dass die Politik die Verantwortung trägt und nicht die Veterinäre, nicht die Wissenschaft und nicht die Juristen. Die Rasseliste hat sich in der Stadt Hamburg als Instrument bewährt, auf das wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht verzichten können und wollen.
Abschließend lassen Sie mich noch einen Blick in die Zukunft wagen. Der SOD hat beispielsweise seine Institution, die auf unsere Initiative hin gegründet wurde, in der Vergangenheit die nicht immer einfache und manchmal undankbare Aufgabe gehabt, die geltende Rechtslage durchzusetzen. Dabei haben sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SOD zunehmend bemüht, die menschliche Komponente nicht aus den Augen zu verlieren und mit ihren Aufgaben zu wachsen. Dafür gilt ihnen unser Dank und unsere Anerkennung.
Vor diesem Hintergrund sollte man einmal darüber nachdenken, ob es in der Zukunft nicht auch möglich sein sollte, dringende Einsätze des SOD durch die Möglichkeit von Blaulichtfahrten zu optimieren. Hier könnte man beispielsweise auch – wie es in anderen Bundesländern bereits üblich ist – einen Einsatz zur Rettung und Versorgung verunglückter und verletzter Tiere in Betracht ziehen.
Meine Damen und Herren! Dies ist ein gemeinsamer Antrag. Deswegen möchte ich Sie mit meinem Vortrag nicht weiter langweilen. Ich darf noch einmal sagen, dass dies ein gemeinsamer Antrag ist, der den inneren Frieden einer wachsenden Stadt ein Stück näher bringt. Dafür danken wir Ihnen und freuen uns und dürfen noch einmal sehr deutlich sagen, dass es jetzt darum geht, den Hundehalterinnen und Hundehaltern weiter über diese Hürden zu helfen, die jetzt vor ihnen liegen, ihnen zu erklären, worum es geht und dass wir sie nicht alleine lassen und das sage ich sicherlich auch in Ihrem Namen. – Ich danke, dass Sie mir zugehört haben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Neumann, unabhängig vom Inhalt Ihrer Rede gestatten Sie mir eine Bemerkung gleich zu Beginn. Flotte Sprüche und flammende Reden in der Bürgerschaft ersetzen keine Sachkenntnis und vor allen Dingen nicht die Arbeit vor Ort.
Wir hätten uns sehr gefreut, wenn Sie sich rechtzeitiger und vor allen Dingen sehr viel früher in die Beratungen eingeschaltet hätten. Das übernimmt jetzt im Übrigen für Ihre Fraktion Herr Dr. Dressel. Die Zusammenarbeit in dieser Sache, das darf ich Ihnen einmal sagen, zwischen der CDU-Fraktion, Ihrer Fraktion und der GAL-Fraktion ist hervorragend.
Aber zunächst spreche ich im Namen des ganzen Hauses, wenn ich anrege, den Opfern der jüngsten Beißattacken unser Bedauern auszusprechen und baldige Genesung zu wünschen. Diese Beißattacken haben gerade an Kindern – da sind wir sicherlich zusammen – eine sehr viel größere Bedeutung, als das vielleicht von einigen hier oder auch außerhalb dieses Hauses anerkannt wird. Ein Kind, das haben wir immer wieder gesagt, schüttelt seine Beißattacke nicht ab wie einen Mückenstich und wird darunter noch lange zu leiden haben.
Es besteht in der Frage der Hundehaltung in Hamburg ein ganz dringender ordnungspolitischer Handlungsbedarf – das hat die CDU sehr wohl erkannt – und kein Mensch kann mehr die Augen davor verschließen. Was wir nicht mehr hinnehmen wollen, ist die menschenverachtende Ironie einiger Hundehalter und Hundefanatiker, die das Wohl des Hundes über das Wohl des Menschen stellen wollen.
Was in diesem Zusammenhang ganz besonders bemerkenswert ist, sind die Kommentare einiger Hundehalter. Wenn Sie das mit etwas mehr Sachkenntnis hier diskutiert hätten – keiner hat mehr Erfahrung in der Opposition als die CDU-Politiker in Hamburg –, dann hätten Sie das sehr viel früher geregelt. Die Kommentare der Hundehalter sprechen nämlich für sich: Einmal war die Joggerin so komisch, dann war ein Kind auf dem Skateboard und einmal hat ein Kind nach dem Ball gegriffen. Das alles sind Dinge, denen wir natürlich auch unsere Aufmerksamkeit zollen und die wir schon sehr viel früher als Sie abstellen wollten.
Aber, Herr Neumann, meine sehr verehrten Damen und Herren, der von der SPD erhobene Vorwurf der Mutlosigkeit, der Verzögerung durch die Behörde, die Prüfung des interfraktionellen Antrags habe im Übrigen zu lange gedauert oder dauere zu lange, ist absolut fehl am Platz und geht ins Leere. Bei diesem Thema sind Sorgfalt und inhaltliche Genauigkeit absolut vonnöten. Eine Regelung muss nicht nur dem Problem gerecht werden, sie muss auch juristischen Bestand haben, Herr Neumann, und ich
glaube, das wissen Sie am besten. In Ihrer Zeit ist eine Hundeverordnung verabschiedet worden, die vor Gericht gleich wieder gekippt worden ist, und das wollen wir dieser Stadt ersparen. Die Menschen sollen wissen, was jetzt entschieden wird, soll Bestand haben.
Und dann machen Sie einen für mich sehr unzulässigen Versuch, dies zu politisieren. Genau das haben wir in aller Deutlichkeit eigentlich immer zu verhindern versucht. Wir als CDU-Fraktion haben bereits im Laufe des letzten Jahres intensive Diskussionen mit dem Hamburger Tierschutzverein, mit Hamburger Hundeverbänden, mit bundesweiten Hundeverbänden und mit den Betroffenen der Kinderhilfe, die bei uns mit am Tisch gesessen haben, geführt. Da war das bei Ihnen noch sehr unpopulär.
Aber wir wollen uns nicht mit gegenseitigen Vorwürfen belasten, sondern zielorientiert der Sache dienen. Wir haben einen Handlungsbedarf sowohl in der passiven, als auch in der aktiven Sicherheit. Aktive Sicherheit ist bekanntlich das, was einen Vorfall verhindert, sprich, auf Vorschlag der GAL, der Hundeführerschein. Es könnte allerdings auch mit der Leinenzwang sein. Sie wissen, dass wir auch darüber sehr intensiv diskutieren. Passive Sicherheit sind der Chip und die Haftpflichtversicherung. Das heißt, ein Hund braucht einen verantwortlichen Besitzer und ein verantwortlicher Besitzer muss sich auch dadurch verantworten, indem er seinen Hund haftpflichtversichert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während die Leine das sichtbarste Instrument der aktiven Sicherheit ist, würden wir in unsere Überlegungen sehr wohl Möglichkeiten für vernünftige und auch zuverlässige Hundehalter mit einzubeziehen. Wer mehr Freiheit bei der Haltung und Führung seines Hundes haben will, der möge bitte schön seine Qualifikation und die Qualifikation seines Hundes unter Beweis stellen. Dann ist man auch sicherlich gerne bereit, über diese mehr Freiheit nachzudenken.
Mein letzter Satz: Ich fordere Sie noch einmal auf, mit uns gemeinsam diesen Weg weiterzugehen, wie wir ihn bisher gegangen sind, und statt politischem Populismus die Sache in den Vordergrund zu stellen. Ich bin sicher, Herr Neumann, dass es uns dann gemeinsam gelingen wird, ein neues Gesetz zu verabschieden. – Danke schön.