Protocol of the Session on December 8, 2005

Dies ist auch ein Beispiel für das, was Sie beklagt haben, dass es kein Vertrauen mehr in den öffentlichen Dienst gebe. Das ist nicht richtig, sondern nach dem Gesetzentwurf bleibt es bei der Teilhabe des öffentlichen Dienstes durch die Personalräte. Die Fraktion und der Senat haben volles Vertrauen in den öffentlichen Dienst. Dort soll auch nichts abgeschafft werden.

(Bernd Reinert CDU: So ist es!)

Frau Dräger, Sie haben zu Recht gesagt, der Gesetzentwurf verfolge zwei Ziele: Einmal wird mit dem Novellierungsentwurf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Dazu sagten Sie, dies sei nicht nötig. Auf der anderen Seite sagen Sie selbst, SchleswigHolstein habe es hineingenommen. Was ist denn nun richtig?

Ich habe ja auch eine Reihe von Jahren als Personalrat gearbeitet. Als die erste Entscheidung kam – das war 1995 oder 1997 –, hatte man noch den Überblick, was im Einzelnen in der Rechtsprechung gefestigt war. Das nun auch so umzusetzen, finde ich schon vernünftig. Es ist ja auch nur der geringere Teil. Es wird nur kodifiziert, was ohnehin geltendes Recht ist, also wirklich der geringere Teil. Ich halte es aber für besonders bedeutend. Vor allem wird das Letztentscheidungsrecht des Dienstherrn kodifiziert, was von hervorgehobener Bedeutung ist. Das ist ein Ersatz für die bisherige Entscheidung durch die Einigungsstelle. Das hat das Bundesverfassungsgericht zuerst 1995 ausgeführt und diese Entscheidung 2002 mit zwei Beschlüssen bestätigt.

Ausfluss der Rechtssprechung ist ebenso, dass Dienstvereinbarungen mit den Spitzenorganisationen künftig einseitig gekündigt werden können. Das mag man gut finden oder nicht, aber wenn das höchste deutsche Gericht entsprechend entschieden hat, muss das so auch sein. Dass dies den Gewerkschaften nicht gefällt, kann ich gut nachvollziehen, aber es muss einem ja nicht immer alles gefallen, was als rechtens empfunden wird. Nach der Überzeugung meiner Fraktion begegnet diese Neuregelung überhaupt keinen Bedenken, zumal in ihrer Umsetzung auch der Respekt gegenüber dem höchsten deutschen Gericht ausgedrückt wird.

Kommen wir zu den weiteren Empfehlungen der Gesetzesnovelle: Wir verlängern die Amtszeit der Personalräte auf vier Jahre. Das finde ich sehr positiv. Das ist von vielen gewünscht und in den meisten Bundesländern auch schon geltendes Recht. Diese vier Jahre geben den Personalräten, aber auch der Dienststelle, die Chance, gemeinsam langfristig angelegte Projekte umzusetzen und mit demselben Personenkreis zu betreuen. Der Personalrat selbst erhält dadurch zusätzlich die Möglichkeit, sich durch die eigene Leistung fester zu etablieren und eigene, bessere Planungsperspektiven für die Bedürfnis

se der Beschäftigten zu entwickeln. Insofern ist das zum Beispiel auch eine Maßnahme, die den öffentlich Bediensteten in einem ganz besonderen Maße hilft.

(Michael Neumann SPD: Mann, Mann, Mann, Mann!)

Mit der Modifizierung des Gruppenprinzipes sind wir einem weiteren Wunsch entgegengekommen. Es gibt also künftig nicht mehr die Gruppen der Arbeiter, Angestellten und Beamten, sondern die Arbeitnehmer und die Beamten.

Eine weitere, wichtige Neuerung ist, dass die Beschlussfassung künftig gemeinsam vom Personalrat getragen wird. Das legitimiert die Entscheidung der Personalräte in einem ganz besonderen Maß. Auch hierüber gibt es keinen Dissens.

Zentrale Elemente – das hatten Sie angeführt, Frau Dräger, damit komme ich auf die anderen beiden Punkte – der Novellierung ist die Absicht, das Mitbestimmungsverfahren zu beschleunigen. Teil dessen ist die Einführung des Versagungskataloges. Es ist ganz klar, dass es dort eine Beschleunigung gibt, die auch gewollt ist.

Zur Zustimmungsfiktion finde ich die Regelungen ebenso positiv. Die Neuregelung der Fristen im Schlichtungs- und Einigungsverfahren, die besagen, dass man sich innerhalb einer bestimmten Zeit auf Vorsitzende im Einigungsverfahren einigen müsse, dienen ebenso der Beschleunigung. Wir wissen alle selbst, wie unselig es war, als es zum Beispiel dem Senat nicht gelungen war – und da bildete nicht die CDU den Senat, diese war am Senat auch nicht beteiligt –, ein Gericht in Hamburg von einem Stadtteil in einen anderen umziehen zu lassen. Das zog sich über Jahre hin. Das kann ja nicht Sinn der Sache sein.

(Gesine Dräger SPD: Das waren Einzelfälle!)

Ja, aber Einzelfälle prägen eben auch die Meinung. Es gibt auch viele andere Beispiele, sowohl von der einen als auch von der anderen Seite.

Wenn man eine solche Mitbestimmung einführt, muss man auch dafür sorgen, dass die Entscheidungen in rechter Zeit zustande kommen und dass nicht die eine oder andere Partei mit den Möglichkeiten spielt. Ich will nicht sagen, dass die Personalräte dies mit Absicht gemacht hätten. Auch die Dienststellen sind nicht immer so schnell tätig geworden, wie es hätte sein sollen. Das hatten Sie auch beklagt. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Das ist auch meine Erfahrung. Man muss darauf achten, dass sich auch dies künftig bessert.

Namens der CDU-Fraktion begrüße ich insbesondere diese Neuregelung, weil so künftig verhindert werden kann, dass über fristenfreie Regelungen Dinge einfach liegen bleiben und nicht entschieden werden. Dies liegt im Interesse der Sache und vor allem der betroffenen Bediensteten.

(Doris Mandel SPD: Das ist doch noch gar nicht vorgekommen!)

Doch, das ist vorgekommen. Ich habe Ihnen doch neulich einen Fall genannt, wo es um die Ernennung eines Beamten ging und der Personalrat den Vorgang aus sachfremden Erwägungen drei oder vier Monate hat liegen lassen. Deswegen ist es auch von besonderer Bedeutung, weil es in der Sache falsch wäre und es den

öffentlich Bediensteten auch nicht dient. Es ist für jeden wichtig, Klarheit zu haben. Alles andere ist doch an der Sache vorbei argumentiert.

(Doris Mandel SPD: Das war einmal ein Ausrei- ßer!)

Im Übrigen ist es so – auch das glaubte ich, den Ausführungen Frau Drägers entnehmen zu können –, dass Personalratsarbeit nicht nur in den Sitzungen stattfindet, wo er Vorlagen hat, denen er zustimmen darf oder die er ablehnen soll. Die Personalratsarbeit findet doch bei den freigestellten Personalratsmitgliedern jeden Tag statt. Diese machen das hauptamtlich. Dort laufen doch alle Dinge. Tun Sie doch nicht so, als würden irgendwelche personellen Entscheidungen, die anstehen, plötzlich über ihn kommen, Eingang zwei Tage vor der Personalratssitzung. Das wird doch in aller Regel vorher besprochen. Ich habe keine anderen Erfahrungen gemacht und weiß es auch von allen anderen Personalräten in dieser Stadt, soweit ich zu ihnen Kontakt hatte oder noch habe. In dieser Diskussion wird sehr viel Weltuntergangsstimmung gemalt. Ich glaube nicht, dass es in dieser Stadt Personalräte gibt, die nicht wüssten, was in ihrer Dienststelle läuft, sondern ich bin davon überzeugt, dass sie sich mit hohen Engagement selbst um die Dinge kümmern und deswegen auch Bescheid wissen.

Deshalb ist es nicht richtig, was Sie versuchen darzustellen und dies auf die wenigen Stunden in der Personalratssitzung zu reduzieren, in der Entscheidungen gefällt werden. Die Wirklichkeit ist doch anders. Deswegen sollten wir uns hier auch nichts vormachen.

Zum Versagungskatalog: Dort kann man natürlich sagen, das andere sei bequemer. Da gebe ich Ihnen Recht. Der Versagungskatalog ist vielleicht nicht das Optimum. Ich habe aber kein Problem damit. Ich habe mit einer Reihe von Personalräten gesprochen. Diese haben gesagt, die Arbeit laufe wie üblich. Es werde im Vorfeld vieles geklärt. Ich will nicht sagen, es werde abgesprochen, aber es wird schon im Interesse der Kollegenschaft das eine oder andere bewegt. Da kann man nicht sagen, dass sie unter Zeitdruck stünden. Ich weiß nicht, ob es überhaupt eine Dienststelle gibt, in der das nicht besprochen würde. Normalerweise haben sie die Monatsgespräche und in vielen Bereichen wöchentliche Gespräche mit den Amtsleitungen. Dadurch wissen sie immer genau Bescheid. Wenn eine Amtsleitung das nicht tut, muss man sehen, wie man dagegen ankommt, wie man sich seine Mitbestimmung und Beteiligung holt. Das aber, was Sie dargestellt haben, ist nicht die tägliche Praxis. Deswegen habe ich auch keine Angst, dass der öffentliche Dienst künftig von der Mitbestimmung ausgegrenzt würde.

Im Übrigen entspricht die Regelung des Versagungskataloges, der ja nur für personelle Regelungen gilt, den Regelungen im Bund. Wenn ich daran denke, dass Rotgrün eine ganze Reihe von Jahren im Bund bestimmend war und viele Gewerkschaften Rotgrün näher stehen als der Union, frage ich mich, warum das in diesen sieben Jahren nicht geändert oder abgeschafft worden ist. Dann kann es ja diesen großen Druck nicht gegeben haben. Weder im Bund habe ich gehört, dass dort die demokratische Einrichtung der Mitbestimmung zu Fall gekommen wäre, noch in anderen beteiligten Bundesländern. Ich weiß, es ist nur eine Handvoll weiterer Bundesländer, in denen dies läuft. Aber auch dort habe ich diese Klagen nicht gehört. Wie Sie wissen, bin ich selbst auch in der Spitzenorganisation einer Gewerkschaft tätig. Ich bin

jüngst erst mit Kolleginnen und Kollegen auf einer Tagung unseres Bundeshauptvorstandes zusammengekommen. Ich habe mich dort bei den Kolleginnen und Kollegen erkundigt. Auch diese hatten damit kein Problem. Insofern habe ich keine Bedenken, dieser Einführung zuzustimmen. Meine Fraktion ist mit mir einer Meinung.

Sie haben dann noch Ihren eigenen Antrag, Frau Dräger, als eine bessere Alternative dargestellt. Das will ich so akzeptieren, für Sie, aus Ihrer Sicht.

(Hans-Christoff Dees SPD: Das ist aber nett!)

Ich hätte mich mit diesem Entwurf gern näher auseinander gesetzt. Er kam ein bisschen spät. Ich weiß, es ist natürlich eine Sisyphusarbeit, das selbst zu erarbeiten und vorzulegen. Ich will Ihnen kurz sagen: Diese Allzuständigkeit, wie Sie sie in Schleswig-Holstein und Bremen loben – nur dort gibt es sie, glaube ich – haben wir nicht und brauchen wir auch nicht. Wenn Sie in die allgemeinen Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes hineinschauen, haben Sie im Grunde schon eine Zuständigkeit für alle Bereiche. Sie haben nur nicht die Möglichkeit, individuelle Interessen vom Personalrat her zu vertreten. Dies ist dem Personalrat untersagt, das finde ich auch gut, da der Personalrat doch viel eher das Gesamtwohl der Bediensteten im Auge haben soll und eben nicht Partikularinteressen wahrzunehmen hat. Damit sind wir in den vielen, vergangenen Jahren wunderbar gefahren. Denn es kommt noch eins hinzu: Wenn er das dürfte, kämen alle möglichen Kolleginnen und Kollegen auf ihn zu. Wie soll er das überhaupt noch schaffen? Das geht gar nicht zu machen. Das ist auch nicht seine Aufgabe.

In erster Linie ist es doch so, dass sich jeder um sein eigenes Schicksal kümmern muss. Alle anderen, die benachteiligt werden, müssen selbstverständlich die Möglichkeit haben, ihre Rechte durch eine Mitbestimmung des Personalrates geschützt zu sehen. Dafür bin ich sehr. Das kann nur ein starker Personalrat.

(Olaf Ohlsen CDU: Ist okay!)

Dem Entwurf zur Novelle ist jedenfalls nicht zu entnehmen, dass die Personalräte in Hamburg nicht mehr stark sein könnten, sondern sie haben alle diese Möglichkeiten weiterhin.

Nach 30 Jahren Arbeit mit dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz werden in dieser Gesetzesnovelle Erfahrungen in die Praxis umgesetzt, in konkrete und geänderte Vorschriften. Der Hamburgische öffentliche Dienst wird damit über ein modernes, der Zeit angemessenes Mitbestimmungsrecht verfügen,

(Doris Mandel SPD: Das ist nur nach den Buch- staben modern. Was ist denn daran modern?)

das auf die Interessen der Bediensteten auch weiterhin die erforderliche Rücksicht nimmt.

Ich habe – das möchte ich nicht unerwähnt lassen – mit Interesse eine Reihe von Resolutionen von Personalräten in dieser Stadt erhalten, die unsere Fraktion aufgefordert haben, der Veränderungen des Personalvertretungsgesetzes nicht zu folgen und diese nicht zu unterstützen. Es ist sicher schon klar geworden, dass ich dem nicht folgen kann. Es ist auch nicht immer alles so genau dargestellt worden – das möchte ich, bei allem Respekt, an die Personalräte richten –, wenn es dort heißt, der Versagungs

katalog des Paragraphen 89 erschwere die Wahrnehmung der Vertretung berechtigter Belange der Beschäftigten. Ich wiederhole: Die Wahrnehmung der Vertretung berechtigter Belange der Beschäftigten bezieht sich nicht nur auf Mitbestimmungsvorlagen, sondern das ist die tägliche Arbeit. Ich habe die herzliche Bitte an die Personalräte, auch wenn es ihnen schwer fällt, auch wenn es ihnen nicht gefällt, weiterhin mit so hohem Engagement zum Wohle der Bediensteten im Hamburgischen öffentlichen Dienst zu arbeiten und die Aufgaben wahrzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort erhält die Abgeordnete Köncke.

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Armer Herr Ploog,

(Vereinzelter Beifall bei der GAL)

man hat gemerkt, wie peinlich es Ihnen ist, dieses Personalvertretungsgesetz schön zu reden.

(Wolfhard Ploog CDU: Sie irren sich!)

Um es für das Protokoll noch einmal kurz zusammenzufassen – das wissen Sie natürlich selbst –: Die Mitbestimmung wird durch dieses Personalvertretungsgesetz eingeschränkt, und zwar über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinaus.

Ich möchte Ihnen aber bei einer zweiten Sache durchaus Recht geben. Ich glaube, dass in Hamburg nach 30 Jahren Personalvertretungsgesetz eine Reform überfällig ist und ihren Anlass hat. Lassen Sie mich Ihnen ganz kurz die beiden für mich entscheidenden Gründe darstellen:

Erstens betrifft es natürlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das gesagt hat, es will die parlamentarische Kontrolle und auch den demokratisch legitimierten Senat darin stützen, und eine Änderung eingefordert hat. Ganz deutlich dabei ist natürlich, dass Demokratie nicht bei den Institutionen aufhört, sondern es auch eine innerinstitutionelle Demokratie gibt, dass wir also auch Mitbestimmung innerhalb der Institution brauchen. Trotzdem, Anlass war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Das Zweite sind die neuen Anforderungen, denen sich den Mitarbeitern in den Verwaltungen, im öffentlichen Dienst, tatsächlich stellen. Das halte ich für das Wesentliche, aufgrund dessen wir das Personalverfassungsgesetz modernisieren müssen. Wir verlangen viel von den Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung. Sie sollen länger und selbstverantwortlich arbeiten, sie sollen inzwischen kundenorientiert sein, sie sollen vielleicht ein neues Schulgesetz oder eine Schulreform umsetzen. Es sind vielfältige Anforderungen,

(Hans-Christoff Dees SPD: Das gilt für alle Arbeit- nehmer und Arbeitnehmerinnen!)

die Verantwortung der Mitarbeiter steigt weiter.

Genau diesen Ansprüchen, die wir an den Senat, die Verwaltung, an die Mitarbeiter haben, könnte ein neues Personalvertretungsgesetz gerecht werden. Was macht der Senat und was kommt mit diesem Gesetz zum Ausdruck? Es ist das blanke Misstrauen den Mitarbeitern