Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/2872 an den Stadtentwicklungsausschuss zu, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 18/2872 annehmen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 4, der Großen Anfrage der SPD-Fraktion: Mitwirkung von Eltern in Schulen.
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Schulausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Boeddinghaus, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Dinges-Dierig, ich erinnere mich noch gut daran, als Sie bei Ihrem Amtsantritt den Eltern einen intensiven und dauerhaften Dialog versprachen und ihnen damit große Hoffnung auf Verbesserungen machten. Ich kann mich auch deshalb so genau daran erinnern, weil ich selbst Teil dieser Elternschaft bin, einer Elternschaft, die in ihren Interessen und Bedürfnissen sehr vielfältig und unterschiedlich ist, die aber durch einen zentralen Wunsch geeint ist, nämlich dem Wunsch nach Sicherheit, was die Betreuung und Chancen ihrer Kinder angeht.
Die Realität ist leider von der Erfüllung dieses Wunsches weit entfernt. Zum einen fühlen sich die Eltern von Ihnen verraten, weil Sie ihnen beziehungsweise ihren Kindern entgegen früherer Zusagen immense Gebühren und Verschlechterung an den Schulen zumuten. Zum anderen vermitteln Sie ihnen den Eindruck, ihre Mitarbeit ist in Wahrheit gar nicht erwünscht, wenn es zum Beispiel um die Berücksichtigung zahlreicher Stellungnahmen zum Schulentwicklungsplan oder – jüngst erlebt – zur Einführung des Büchergeldes geht.
Von der Elternkammer bis zu den einzelnen Elternräten hagelte es massive Kritik ob der viel zu engen Fristen. Sie ist aber seltsamerweise bei der Behördenleitung nicht angekommen, wie wir später noch sehen werden.
Die Eltern leisten in ihrer Freizeit, Frau Senatorin, einen Berg von ehrenamtlicher Arbeit und bekommen von Ihnen so gut wie keine Resonanz darauf.
Das frustriert und demotiviert engagierte Eltern zutiefst und veranlasst noch unentschlossene Eltern nicht gerade zum Mitmachen. Kurz gesagt: Eltern fühlen sich von Ihnen eher im Stich gelassen als in ihrer Arbeit wertgeschätzt. Unter Ihrer Verantwortung, Frau Dinges-Dierig, ist die Luft für Hamburgs Eltern sehr dünn geworden.
Da die Mitwirkungsrechte der Eltern im Hamburger Schulgesetz genau definiert und festgelegt sind und eine zukunftsfähige Schule nur gemeinsam mit den Eltern funktioniert, liegt es nahe, einmal genau nachzufragen, wie es um die konkrete Realisierung der Mitbestimmungsrechte der Eltern an den Schulen bestellt ist.
Das haben wir mit der vorliegenden Großen Anfrage gemacht und müssen leider bei der Auswertung der Senatsantwort feststellen, dass die zuständige Behörde so gut wie keine Erkenntnisse über die Realität der Elternmitwirkung an den Schulen hat.
Vielmehr beruft sie sich immer wieder auf eine Erhebung, die sie im Jahre 2002 zu diesem Thema zusammen mit der Elternkammer durchgeführt hat. Neue Erhebungen zur Beantwortung dieser Großen Anfrage werden verweigert.
Dies ist natürlich vor dem Hintergrund rasanter und tief greifender Veränderungen, die seit 2002 an den Schulen
stattgefunden haben – beispielsweise die Einführung des Lehrerarbeitszeitmodells oder die Schulgesetznovellierung im Juni 2003 –, völlig inakzeptabel.
Zu Beispielen im Einzelnen: Elternsprechtage. Die Behörde misst den Elternsprechtagen eine hohe Bedeutung bei. Zu Recht, wie ich finde, sind doch die Elternsprechtage ein wichtiger Baustein in der Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus. Umso erstaunlicher ist es, dass die BBS aber nicht weiß, wie häufig und flächendeckend solche stattfinden.
Insbesondere erklärt sie sich für unwissend hinsichtlich der Frage, was sich bei Regelmäßigkeit und Zeitaufwand von Elternsprechtagen seit Einführung des Lehrerarbeitszeitmodells geändert hat.
Auch stellt die Behörde keinerlei Überlegungen an, wie man Gesprächsmöglichkeiten für Lehrer und Eltern in der Zukunft attraktiver gestalten könnte, um auch insgesamt für ein besseres Schulklima zu sorgen, was dringend erforderlich wäre.
Unterrichtsausfall – wahrlich die Achillesferse eines jeden Präses der Bildesbehörde. Nichts treibt Eltern mehr um als die Sorge, ihre Kinder könnten den versäumten Lernstoff nicht aufholen und in den Prüfungen versagen. Sind Ihnen, Frau Dinges-Dierig, diese Sorgen der Eltern bekannt? Offenbar nicht, denn es gibt in der Antwort auf unsere Große Anfrage keine Angaben über das reale Maß des Unterrichtsausfalls. Offenbar wollen Sie es auch gar nicht wissen.
Da passt es auch ins Bild, dass die Behörde keinerlei Interesse an der Frage zeigt, welche Mittel die Eltern in ihrer Not mittlerweile für private Nachhilfe und Weiterbildungsangebote ausgibt, obwohl aktuelle Untersuchungen vorliegen.
Zu den Klassenkonferenzen, in denen die zuständigen Lehrkräfte zusammen mit den Elternvertretern und -vertreterinnen über die pädagogischen und disziplinarischen Belange der jeweiligen Klassen beraten. Sie müssen vom Gesetz her mindestens zweimal im Jahr stattfinden. Aus der eingangs erwähnten Erhebung von 2002 wissen wir, dass dies an circa 20 Prozent der Schulen real nicht der Fall war. Wo sie stattfinden, erfolgt dies leider viel zu häufig aufgrund disziplinarischer Notwendigkeiten und viel zu selten, um pädagogische Aspekte der jeweiligen Klasse in den Mittelpunkt zu stellen. Angesichts dessen ist sowohl die Weigerung der Behörde, hierzu aktuelle Daten zu erheben, als auch die Tatsache, dass seit 2002 daraus keine entsprechenden Konsequenzen gezogen werden, völlig unverständlich und zeugt von einer erstaunlichen Ignoranz seitens der Behörde.
Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern angesichts der anhaltenden öffentlichen Debatte über Erziehungsprobleme der Eltern kommt diesen Angeboten eine steigende Bedeutung zu.
Unsere Frage, ob diese Angebote und Kapazitäten ausreichen, bejaht der Senat. Wir sind dagegen der Meinung, diese Angebote müssen ausgebaut werden, sowohl in die Fläche als auch durch zusätzliche Ressourcen.
Auch bei dem Komplex Erziehungspartnerschaften und besonders bei der Umsetzung der Rechte der Eltern im Falle von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen möchte ich ausdrücklich die sehr engagierte und erfolgreiche Arbeit der zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Behörde würdigen. Auch in diesem sensiblen Bereich der Kommunikation zwischen Schule und Eltern ist ein Ausbau von Unterstützungsangeboten sehr wünschenswert. Das sage ich auch aus meiner eigenen Erfahrung als langjährige Elternvertreterin und Mutter dreier schulpflichtiger Kinder.
Leider ist den Angaben des Senats zu entnehmen, dass die Verfahrensweisen an den einzelnen Schulen zu den Anhörungsrechten der Eltern nur sehr vage gefasst sind. Insbesondere fehlen klare Regelungen bezüglich der Information, der Fristen und der Dokumentation der Ergebnisse, obwohl Letztere gesetzlich in Paragraph 49 Absatz 5 vorgeschrieben ist.
Bei der Frage nach der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Umgang mit Konflikten mit den Eltern muss der Senat konstatieren, dass hier noch ein weißer Fleck herrscht. Gerade dieser Aspekt ist aber zentral, wenn wie in Paragraph 3 des Hamburgischen Schulgesetzes eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gefordert ist.
Die Schulkonferenz, das einzige schulische Gremium, in dem Eltern, Schüler, Schülerinnen und Lehrkräfte gemeinsam über die allgemeinen Belange der Schule beraten und beschließen, muss mindestens viermal im Jahr stattfinden. Aus der schon zitierten Erhebung von 2002 wird deutlich, dass diese Vorgabe in jeder zweiten Schule aber gar nicht eingehalten wird. Auch hier sind von der BBS bis dato keine Konsequenzen gezogen worden. Sie verweist lediglich in der Antwort bei der Umsetzung dieser Vorgabe lapidar auf die Zuständigkeit der Schulleitung. Das ist aus unserer Sicht sehr fahrlässig und verantwortungslos.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Senat durchweg nur vage bis gar keine Informationen über den tatsächlichen Stand und die Probleme der Arbeit der Elternvertreterinnen an den Schulen hat. Er hält sie offenbar auch nicht für interessant, denn er verweigert die Erhebung diesbezüglicher Daten.
Dies gilt auch für die praktische Realisierung der Anhörungs- und Stellungnahmenrechte der Elternvertretung an den Schulen. Wie ich zu Beginn schon andeutete, dass in der Praxis oftmals zu enge Fristen die Mitwirkungsmöglichkeit der Eltern einschränken, ist in der Behörde weder bekannt noch von Interesse. Dies ist eine bittere Erkenntnis für Eltern, die sich tagtäglich in den Schulen ehrenamtlich engagieren.
Gerade hier verschenkt die Behörde aber durch ihr Wegsehen ein großes Potenzial an Eltern mit ihren jeweiligen Professionen, mit ihren unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen, die wir aber alle für die Weiterentwicklung einer demokratischen Schule dringend brauchen.
Darum misst die SPD-Bürgerschaftsfraktion der aktiven Elternmitwirkung an den Schulen einen hohen Stellenwert bei. Wir werden deshalb auch in Rücksprache mit den zahlreichen Elternvertretungen einen Antrag in die Bür
gerschaft einbringen, der die Mitbestimmungsrechte der Eltern vor Ort an den Schulen stärken möchte und – ganz wichtig – Wege aufzuzeigen versucht, wie auch Eltern zur Mitarbeit motiviert werden können, die noch abseits stehen.
Das geht aber nur über eine stärkere Verpflichtung der Behördenleitung, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundlagen an jeder Schule geschaffen werden, auf denen sich Lehrkräfte und Eltern auf gleicher Augenhöhe begegnen und gemeinsam Verantwortung zum Wohle der Kinder übernehmen können.
Dieser Prozess kann nicht alleine der jeweiligen Schule überlassen bleiben, er muss von der Behördenleitung gewollt sein und aktiv mitgestaltet werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Boeddinghaus, Ihr Interesse an Details in allen Ehren, aber halten Sie es wirklich für sinnvoll,