Ein umfassendes staatliches Grundangebot zur Integration muss dabei die Zielsetzung verfolgen, sämtliche integrationsbegleitenden und integrationsfördernden Möglichkeiten auszuschöpfen.
Der integrationspolitische Meilenstein im Lichte der juristischen Betrachtung ist der Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft – also der Rechtsakt der Einbürgerung. Die Zugehörigkeit eines Bürgers zu einem Staat definiert sich formaljuristisch nämlich lediglich durch die Staatsbürgerschaft, die er erwirbt. Der Erwerb erfolgt in der Regel durch einen schlichten Verwaltungsakt in Form einer Übergabe der Urkunde während eines halbstündigen Gespräches mit einem Beamten.
Zu Recht bemängeln Kritiker, dass ein solches Verfahren dem hohem Gut des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft nicht gerecht werde.
Die Identifikation mit Deutschland und das Gefühl, nun Deutscher im Sinne des Grundgesetzes zu sein, wird den neuen Staatsbürgern gar nicht oder nur sehr unzureichend vermittelt. Viele, die so lange auf ihre Einbürgerung gewartet haben, beschreiben das in Deutschland überwiegend praktizierte Einbürgerungsverfahren als ernüchternd und gar enttäuschend. Die dem formaljuristischen Akt der Einbürgerung immanente Botschaft "Willkommen in Deutschland" wird nicht wahrgenommen.
Um diesem Missstand entgegenzuwirken, haben einzelne Kommunen in Deutschland von der Möglichkeit, Feiern durchzuführen, Gebrauch gemacht. Nach dem Vorbild und den sehr guten Erfahrungen mit derartigen Zeremonien in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in der Schweiz finden vereinzelt auch in Deutschland individuell unterschiedlich ausgestaltete Feierstunden in einem größeren Kreise statt.
Diese haben zum Ziel, dem neuen Staatsbürger ein Gefühl des Willkommenseins und auch der Zugehörigkeit zu vermitteln und ihn gebührend in der nun für ihn neuen Staatsbürgergemeinschaft zu begrüßen.
Diese bereits in Duisburg, Bamberg oder Frankfurt praktizierten Einbürgerungsfeiern sind in ihrem Ablauf unterschiedlich. So finden zum Beispiel neben der Übergabe der Urkunde auch Vorträge über die Bedeutung der Einbürgerung für die Integration Niederschlag im Ablauf.
Natürlich gibt es auch Getränke. Ob es Prosecco sein muss, steht abseits. Ich denke, Orangensaft und Wasser tun es auch. Gehen Sie davon aus, dass die Innenbehörde die Konzepte der anderen Regionen als Anregung aufgreift und in ihre Überlegungen und Prüfungen mit einbeziehen wird; so zum Beispiel die Häufigkeit der Feiern. Bei 4847 Einbürgerungen in 2004 und allein 1794 bis Mai dieses Jahres wäre ein einziger Termin beziehungsweise Ort nicht umsetzbar. Insofern lehnen wir heute den Zusatzantrag der SPD ab.
Die CDU-Fraktion möchte dieses integrationspolitische Modell auch in unserer Stadt einführen. Wir bitten den Senat mit dem vorliegenden Antrag, die Umsetzbarkeit für Hamburg zu prüfen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kraxner, was Sie gerade gesagt haben, erinnert mich ein bisschen – das ist mir spontan eingefallen – an Weitsprung.
Sie laufen auf etwas zu, springen ab, wollen mit dem, was da in der Zwischenzeit liegt, bloß nichts zu tun haben und wenn Sie ankommen, dann beschäftigen Sie sich mit dem, was da noch sozusagen übrig geblieben ist. Am Ende gibt es eventuell eine Feier oder etwas Ähnliches, aber die Bemühungen, die Menschen dorthin mitzunehmen, fehlt Ihnen voll und ganz.
Meine Damen und Herren von der CDU, warum machen Sie nur so kleine Schritte? Sie würden doch eigentlich selber sagen, das passt nicht zu Ihnen, oder? Sie machen einen halben Schritt vor und einen viertel wieder zurück.
Sie schreiben einen Antrag, in dem Sie sagen, wir wollen Einbürgerungsfeiern, aber Sie wissen gar nicht, wie, Sie wissen nicht, wo, Sie wissen nicht, in welchem Rahmen. Das sollen die irgendwie alles alleine regeln. Sie haben überhaupt keine Idee.
Sie haben jahrzehntelang schon allein der Idee hinterher gehinkt, dass Deutschland überhaupt ein Einwanderungsland ist. Jetzt kommen Sie an den Punkt: Na gut, sind wir irgendwie doch, wir müssen Einbürgerungsfeiern machen. Aber wie genau und was das für die Menschen bedeuten kann und was es für uns bedeutet, Herr Kraxner, darauf sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Das ist schade.
Wir haben einen Zusatzantrag gestellt, in den wir nicht ganz neue Dinge, die wir uns aufgrund dieses Antrags überlegt haben, geschrieben haben. Wie Sie wissen – die Innenpolitiker bei Ihnen haben das sicherlich schon länger verfolgt –, haben wir Dinge genannt, die wir schon seit längerem fordern und die uns auch sehr wichtig sind. Dazu gehört tatsächlich zunächst einmal, für Einbürgerung zu werben, weil es für unser Land wichtig ist, dass Menschen, die hier inzwischen sehr lange, dauerhaft und zum Teil bis zum Tode leben, Verantwortung übernehmen, Staatsbürger werden und mitwirken. Ich spreche jetzt nicht von irgendwelchen Straftätern, Herr Hesse, um das gleich auszuloten.
Sie verstehen nicht, dass Einbürgerung und Integration ein Stück weit zusammen gehören. Nicht nur der Prosecco gehört dazu. Es gehört dazu, dass man die Menschen erst einmal dahin holt. Wohin holt man sie überhaupt, das ist noch einmal ein Punkt.
Ich möchte Ihnen ein praktisches Beispiel geben. Ich bin am 11. April 1989 Staatsbürgerin der Bundesrepublik Deutschland geworden.
Dafür musste ich in die Ausländerbehörde gehen, in die ich schon vorher jahrzehntelang gehen musste, um mir immer wieder einen Stempel zu holen.
Ich bin in dieselbe Behörde gegangen, um mir den Stempel für die Einbürgerung und den Pass zu holen. Es lag voll und ganz im Ermessen des Beamten, wie er das vollzogen hat. Ich hatte Glück. Der Beamte, der mir die Unterlagen überreichen wollte, sagte, warten Sie, wir stehen jetzt auf. Wir machen jetzt daraus einen feierlichen Akt, indem ich Sie zur Staatsbürgerin erkläre.
Nur, wir schreiben in unserem Zusatzantrag: Machen Sie die Einbürgerungen im Hamburger Rathaus, und zwar an dem Ort, wo sich Politik mit unserer Gesellschaft verbindet und wir tagtäglich politische Entscheidungen treffen. Geben Sie den Menschen hier ihre Urkunde und stehen Sie als Fraktion nicht so klein hinter Ihrem Senat, dass Sie sagen, er solle das entscheiden. Haben Sie den Mut, diese Dinge einzufordern und zu sagen, so genau stellen wir uns das vor. Vergessen Sie bitte nicht den Punkt der Integration, der genau dazu gehört, damit jemand am Ende diesen Handschlag geben und die Urkunde überreichen kann. Und das bitte im Hamburger Rathaus. Wenn das für Sie so selbstverständlich ist, dann können Sie unserem Zusatzantrag auch zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe ein bisschen Material mitgebracht. Als Erstes möchte ich sagen, dass die GAL-Fraktion dem Antrag zustimmen wird.
Es handelt sich um einen Prüfauftrag, in dem von Ihnen ganz vorsichtig formuliert wurde, ob Einbürgerungsfeiern überhaupt möglich sind und ob sie bei der Integration eine Unterstützung darstellen.
Ich kann nur aus Erfahrung sagen – das ist natürlich nicht die Erfahrung, die Frau Özoguz viel anschaulicher deutlich machen kann –, dass nach der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts am 1. Januar 2000 – ein großer Einschnitt in der Geschichte der Bundesrepublik, als das Jus Sanguinis in ein Jus Soli geändert wurde – die ersten Einbürgerungsfeiern festlich und feierlich stattfanden. Ich erinnere mich an eine Feier im Warburg-Haus in Eppen