Das Weitere, was aber Schulsenator Lange immerhin zugesagt hat, war, jetzt 400 Lehrerstellen abzubauen, aber jedes Jahr wieder um 100 aufzubauen. Es war fest versprochen, zum 1. August 2005 die Zahl von 13 900 Lehrern zu erreichen. Das haben wir hier sehr häufig gehört. Wir haben festgestellt – das ist die zweite Wahrheit –, dass Sie sich nach der Wiederwahl der CDU von dieser politischen Aussage, die Sie im Wahlkampf und überall gesagt haben, vollständig verabschiedet haben. Es gibt nicht mehr das Ziel der mindestens 13 900 Lehrerinnen und Lehrer.
Jetzt versuchen Sie heute, uns weiszumachen, wir könnten den Stellenplan der Schulbehörde nicht vom Lehrerstellenplan unterscheiden. Das ist wenig charmant. Weiterhin sagen Sie, das hätte alles mit selbst verantworteter Schule zu tun und im Übrigen seien da Sozialpädagogen mit einzurechnen. Das sind alles Nebelkerzen. Man muss doch wissen, wie viele Lehrerstellen es in Hamburg gibt. Wir haben davon Kenntnis, was in den letzten Jahren war. Wir haben rund 5000 Schüler mehr und wir haben rund 500 Lehrerstellen weniger. Das ist die Bilanz Ihrer Bildungspolitik in Hamburg.
Ich will noch eine Bemerkung zum Überhang machen. Ich benutze das Wort gar nicht so gerne, Frau Goetsch. Der Überhang ist entstanden, weil die Klassen so rapide vergrößert wurden, dass auf einmal Lehrer über waren. Das sind keine Schulkollegen, die wir nicht brauchen, sondern Sie sind in Ihren Bemühungen, die Schulen zu strangulieren, so schnell gewesen, dass Sie gar nicht mit dem Abbau von Lehrerstellen hinterhergekommen sind. Das ist der Überhang, der aus der Großen Anfrage von Frau Goetsch herauskommt. Diese Lehrerstellen bräuchten wir.
Die folgende Zahl möchte ich Ihnen auch noch einmal sagen: Wir haben an Hamburgs Grundschulen im Jahre 2001 durchschnittlich 24 Schülerinnen und Schüler in Klasse 1 gehabt. Aus Sicht meiner Fraktion ist das eine sehr hohe Zahl. Auch im internationalen Vergleich ist sie hoch und die Länder, die mehr Schülerinnen und Schülern im Grundschulbereich haben, haben in der Regel eine Doppelbesetzung. Das hat uns Professor Bos in der KESS-Studie gesagt. Wir finden 24 eigentlich schon zu hoch. Sie sind systematisch heraufgegangen und haben in dieser Anmelderunde positiv als Ihren Erfolg verkündet, dass jetzt in jeder Grundschule in Hamburg mindestens 27 Schülerinnen und Schüler sitzen. Das ist ein Armutszeugnis, wenn alle wissen, dass die Investition in die Bildung der Jüngeren außerordentlich wichtig ist. Sie könnten Ihre Überhänge wenigstens in die Grundschulen stecken, solange Sie nicht wissen, was Sie mit diesen Lehrkräften machen sollen.
Zum Schluss möchte ich aber wieder betonen, dass das Thema Unterrichtsausfall bewältigt werden muss. Es ist immer wieder frappierend, dass alle Schülerinnen und Schüler, die von einem Auslandsjahr zurückkommen, einmütig berichten, dass dort, sobald eine Stunde ausfällt, die Tür aufgeht, eine neue Lehrkraft hereinkommt und am Unterricht anknüpft, den der Kollege vorher beendet hat. Ich glaube, was andere europäische Länder schaffen können, das müssen wir in Hamburg auch hinbekommen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es steht mir nicht zu, das Präsidium zu kommentieren. Ich möchte nur sagen, dass ich für das gleiche Wort zum gleichen Thema hier schon einmal einen Ordnungsruf bekommen habe. Wir können uns gerne lange streiten. Das ist ja die Intransparenz, über die ich vorhin gerade gesprochen habe. Nur, wenn Sie sich das einmal genau angucken: Es gibt wunderschöne Zahlen, wie viele Vollzeitlehrer jedes Jahr durchschnittlich eingestellt wurden – es waren 1998 um die 100, 1999 um die 100, 2000 um die 100, 2001, kurz vor der Wahl, 400 –,
das hatte natürlich überhaupt nichts mit der Wahl zu tun. Es hatte auch nichts damit zu tun, dass man Referendare noch einmal schnell auf Vollzeitstellen setzen wollte, und es war genauso Zufall, dass die Schulbauprogramme 1999 bis 2001 komischerweise um 60 Prozent unterkalkuliert worden waren. Man könnte auch sagen, es war der verzweifelte Versuch der SPD, doch noch irgendwie die Mehrheit zu retten, die nicht mehr zu retten war.
Ich habe mir hier zwei, drei Punkte notiert, zu denen Sie etwas gesagt haben. Zum einen zu den 13 900 Lehrerstellen. Was das Thema SOD anbetrifft, haben Sie Recht, was das Thema REBUS angeht, haben Sie nicht Recht. Wir müssen uns diese Zahlen differenziert angucken und müssen sagen, mit welchen Zahlen wir rechnen. Natürlich ist es in der Öffentlichkeit sehr einfach, mit einer Zahl zu argumentieren. Aber wenn diese 30 Lehrer weiterhin da sind, nur in einem anderen Stellenplan, dann kann man doch nicht so tun, als ob sie gestrichen worden seien. Das wäre schlicht und einfach unredlich.
Ich habe den Ausführungen der Senatorin nicht entnehmen können, dass sie nicht weiß, was sie mit den Überhängen machen soll. Sie hat sehr klar gesagt, wo die sind. Bei den 27 Kindern in jeder Klasse wissen Sie genauso gut wie ich, dass die Bildungsbehörde daran keinen Euro spart. Wir vergeben in Hamburg Lehrer nach Schülerzahlen und die Klassengröße ist dementsprechend dafür entscheidend, ob eine Grundschulklasse geteilt werden und der Sprachförderunterricht gegeben werden kann. Bei Ihnen flossen der Sprachförderunterricht und die Vertretungsstunden in den normalen Unterricht. Alle anderen Stunden flossen auch hinein, um das irgendwie zu organisieren. Wir hingegen wollen den Regelunterricht als Regelunterricht haben und dort, wo wir Unterrichtsstunden zum Beispiel für die Sprachförderung zur Verfügung stellen, wollen wir auch, dass sie genau den Kindern zugute kommen, die auch der Sprachförderung bedürfen.
Wenn wir hier alle gemeinsam redlich argumentieren, dann stellen wir fest, dass es natürlich immer und überall Probleme gibt. Wir arbeiten aber daran, genau diese Themen gerade bei der derzeitigen Finanzlage zu lösen, und wollen hier nicht den Lafontaine spielen, wie Sie es in Berlin machen. – Danke.
Frau Präsidentin! Noch einen letzten Satz. Mir ist es vollkommen wurscht, ob unter Rotgrün, Rotschwarz, Schwarz-sonstwas, ich will endlich wissen, wie viele Stellen in dieser Stadt sind. Wir ackern seit bald über einem Jahr mit Kleinen und Großen Anfragen herum. Jetzt sind wir schon einmal einen Schritt weitergekommen. Frau Senatorin, wir sind natürlich nicht blöd, wir wissen, wo Sozialpädagogen und Erzieher sind. Das ist eine Unterstellung. Der "Überhang", Frau Ernst, ist natürlich in Anführungszeichen gemeint. Ich muss doch wissen, wo welche Stunden sind. Eine Behörde muss steuern können. Ich kann einen Unterrichtsausfall nicht beheben, wenn ich gar nicht weiß, wo welche Stellen sind. Wenn ein Schulleiter zugibt, dass er acht Mathelehrer zu viel hat und es woanders gar keinen gibt, dann geht das nicht. Insofern müssen wir diesen Schritt weiterkommen. Wir Grünen werden da nicht lockerlassen, weil es letztendlich darum geht, dass die Kinder ihren Unterricht bekommen. Damit wollte ich jetzt auch Schluss machen.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/1903 an den Schulausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig erfolgt.
Wir kommen dann zum Antrag der CDU-Fraktion aus der Drucksache 18/2295. Dieser soll in Absatz 5 um "bis Mitte 2006" ergänzt werden.
Wer möchte den GAL-Antrag aus der Drucksache 18/2244 beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Ich kann Ihnen mitteilen, dass die von den Fraktionen benannten drei ordentlichen und sechs stellvertretenden Mitglieder gewählt worden sind. Ich gehe von Ihrem Einverständnis aus, dass das Wahlergebnis im Detail zu Protokoll gegeben werden kann. Ich will Ihnen aber doch die Ergebnisse im Einzelnen mitteilen:
Es wurden insgesamt 113 Stimmzettel abgegeben. Es entfielen dabei an Ja-Stimmen auf die ordentlichen Mitglieder Herrn Ploog 108, Herrn Kienscherf 99, Frau Möller 91 und auf die stellvertretenden Mitglieder Frau Özoguz 103, Frau Vogt-Deppe 103, Herrn Lühmann 99, Herrn Sarrazin 94, Herrn Grapengeter 87 und Herrn Frommann 86.
Nach Paragraph 1 Absatz 2 Satz 2 des Härtefallkommissionsgesetzes werden die von der Bürgerschaft gewählten ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder durch den Senat berufen.
Ich werde dem Ersten Bürgermeister deshalb noch heute die Namen der Gewählten mitteilen. Die Berufung soll dann umgehend erfolgen. Es ist vorgesehen, dass wir morgen im Anschluss an die Fragestunde gemäß Paragraph 1 Absatz 3 des Härtefallkommissionsgesetzes aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder ein vorsitzendes und zwei stellvertretende vorsitzende Mitglieder bestimmen werden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf, Drucksache 18/1932, Große Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema: Perspektiven der stationären Versorgung vor dem Hintergrund der eingeführten Fallpauschalen und Schnittstellen zum ambulanten System.
[Große Anfrage der Fraktion der CDU: Perspektiven der stationären Versorgung vor dem Hindergrund der eingeführten Fallpauschalen und Schnittstellen zum ambulanten System – Drucksache 18/1932 –]
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Gesundheitsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Krüger.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die stärkere Verzahnung von stationärer und ambulanter medizinischer Versorgung und somit auch die Bildung von integrierten Versorgungsmodellen ist ein erklärtes gesundheitspolitisches Ziel der CDU und auch Bestandteil des Regierungsprogramms unseres Senats.
Auf Bundesebene wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz im Jahre 2004 der gesetzliche Rahmen geschaffen, um derartige Versorgungsmodelle zu forcieren. Dabei geht es jedoch nicht nur um eine wirtschaftliche Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen, es geht vor allen Dingen auch darum, eine bessere medizinische Versorgung für die Patienten zu erreichen.
So ist es für jeden Kranken gewiss angenehmer, wenn er im Zweifelsfall eine schnelle, unkomplizierte Weiterleitung vom Hausarzt zum Facharzt und gegebenenfalls in eine Klinik hat, aber auch anschließend die reibungslose Zusammenarbeit von weiterbehandelndem Arzt, RehaEinrichtung oder Pflegedienst gewährleistet ist. Doppeluntersuchungen werden vermieden, durchgehende Therapiekonzepte greifen nahtlos ineinander über und möglichst langfristige Behandlungserfolge werden erzielt.
Nach der Antwort des Senats auf die Große Anfrage zu diesem Thema ist es jedoch auffällig, dass die befragten Krankenkassen einerseits Strukturprogramme und Verträge über strukturierte Behandlungsabläufe durchaus begrüßen. Es wird ausdrücklich auf die rege Inanspruchnahme der zwei bestehenden Verträge – erstens für Brustkrebspatientinnen und zweitens für Diabetis-IIPatienten – hingewiesen und es werden die hohen Behandlungsstandards dieser beiden Programme ausdrücklich betont.
Das sind alles sehr positive Bewertungen, aber nicht ganz erklärlich ist deshalb, warum es bislang nur relativ wenige Verträge dieser Art in Hamburg gibt.
Nun konnte der Senat natürlich nur die Aussagen für die Krankenkassen treffen, für die die Aufsicht auch in Hamburg liegt. Es ist bekannt, dass auch andere Krankenkassen Verträge über integrierte Versorgungsmodelle geschlossen haben, beispielsweise für den Bereich von Herzerkrankungen.
Es bleibt aber die Feststellung, dass die Kassen hier noch Zurückhaltung üben. Dabei ist die Finanzierung mit 1 Prozent des Budgetansatzes durchaus gewährleistet und die Hansestadt bietet wie kaum eine andere Region in Deutschland durch die Vielzahl spezialisierter Krankenhäuser hoch qualifizierte Fachärzte und zudem durch eine breite Trägerlandschaft im Reha- und Pflegebereich günstigste Voraussetzungen für derartige Modelle, die auch von der Kassenärztlichen Vereinigung unterstützt werden.
Der Appell an die Krankenkassen muss also lauten, hier doch ein wenig mutiger zu sein. Gerade weit verbreitete Volkserkrankungen – etwa des Kreislauf- oder des Bewegungsapparates, aber auch im Bereich Übergewicht – eignen sich in besonderem Maße für strukturierte Behandlungsprogramme und integrierte Versorgungsmodelle.
Sehr positiv zu beurteilen ist die Entwicklung der Tageskliniken. Im vergangenen Jahr gab es in Hamburg bereits 46 unterschiedliche Fachrichtungen und die Bandbreite reicht von verschiedenen chirurgischen Angeboten über innere Medizin und Geriatrie bis hin zur Psychiatrie und Psychotherapie, die einen Schwerpunkt darstellen. Hier sind vom Senat in der Vergangenheit Maßnahmen des Krankenhausplans sehr erfolgreich umgesetzt worden. Denken Sie an die Kinder- und Jugendpsychiatrie im AK Harburg oder die Geriatrie im Marienkrankenhaus.
Diese Entwicklung hin zu mehr teilstationärer und ambulanter Versorgung gilt es in den künftigen Krankenhausplänen zu berücksichtigen. Kürzere Liegezeiten in den Kliniken werden aber auch in Hamburg zu einem geringeren Bettenbedarf führen. Die Verantwortung für die Organisation des reibungslosen Übergangs von der stationären Behandlung hin zur ambulanten Nachsorge hat der Gesetzgeber den Krankenhäusern übertragen. Hier sind aber ganz deutlich auch die Kostenträger gefordert, denn sie müssen beispielsweise durch zeitnahere Kostenübernahmeerklärungen der ambulanten Pflege frühzeitige Krankenhausentlassungen ermöglichen.
Die Hansestadt leistet hier ihren Beitrag. So werden etwa in einem Projekt am UKE, an dem ganz unterschiedliche Träger beteiligt sind, Modelle eines effizienten Entlassungsmanagements entwickelt, die vielleicht auch Vorbildcharakter für andere Regionen in Deutschland haben könnten. Auch so leisten wir unseren Beitrag zur Gesundheitsmetropole Hamburg. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung hat mit den verschiedenen Reformschritten die Voraussetzung dafür geschaffen, dass auf der Grundlage von mehr Wettbewerb und Transparenz die Leistungen der Krankenhäuser bezahlbar und für die Versicherten zugänglich bleiben.