Der Schulzwang ist also unseres Erachtens nicht der richtige Weg, da die Instrumente vorhanden sind und sie nur angewendet werden müssen. Wir lehnen den Schulzwang in dieser Form ab, da die Schulpflicht schon längst durchgesetzt werden kann.
Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Die Schulpflicht ist eine enorm wichtige Errungenschaft und muss zweifelsohne durchgesetzt werden. Sie ist nämlich eine klare Ansage, das Kindeswohl unabhängig vom Elternwillen zu gewährleisten. Ich sage das ganz bewusst: Schulpflicht muss unabhängig vom Elternwillen geleistet werden. Das ist eine Errungenschaft auch unseres Staates. Zur Durchsetzung gibt es bereits jetzt klare Angaben im Schulgesetz. Für die schwierigen Fälle gilt nach wie vor, dass eine Zwangsvorführung ohne Einschaltung der Jugend- und Familienhilfe allein nicht reicht, welche nämlich über das entsprechende Know-how verfügt.
Dann komme ich zu dem Punkt, bezüglich dessen wir schon eine ganze Reihe von Forderungen aufgestellt haben. Ich denke, dass wir jetzt im Sonderausschuss schauen müssen, wie wir dieses Kindeswohl-Netz hinbekommen. Wir haben ja diese traurigen Fälle, dass auch zwei- und dreijährige Kinder hier in Hamburg verhungert
sind, die noch in keiner Form mit der Schule in Berührung gekommen waren. Wie kriegen wir das von der Hebamme bis zur Einschulung abgestellt? Deshalb müssen wir ein Netz schaffen, in dem Gesundheitsfürsorge, Jugendhilfe, Justiz und die Schule miteinander verbunden sind, ein Frühwarnsystem funktioniert. Vielleicht kennen einige von Ihnen das Hebammenmodell in Barmbek, das hervorragend dafür sorgt, dass sofort reagiert wird, wenn Mütter aus schwierigen sozialen Verhältnissen – um diese geht es ja in erster Linie – nicht selbst nicht in der Lage sind, sich um ihr Kind zu kümmern. Das Netz muss deshalb Hebammen, Kinderärzte, die Vorsorgeuntersuchengen U 1 bis U 9 mit einbeziehen. Wir brauchen klare Kriterien und Verbindlichkeiten, um das Kindeswohl sicherzustellen, und eine zentrale Instanz – Aktenführung aus einer Hand also –, bei der die Fäden zusammenlaufen. Wir können uns hierzu Anregungen aus anderen Ländern holen. In Amsterdam wird das vorbildlich praktiziert.
Ich würde gern mit Ihnen im Sonderausschuss "Vernachlässigte Kinder" entsprechende Anhörungen durchführen, damit wir im Sinne des Kindeswohls zwischen Geburt und Einschulung handeln können. – Danke.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nun gut einen Monat her, dass wir hier standen und uns, glaube ich, alle über eines einig waren: dass wir alle zusammen alles versuchen und tun wollen, damit sich so ein Fall so schnell nicht wiederholt.
Wir haben damals festgestellt, dass das bisherige Verfahren, so wie wir es hier in Hamburg haben, zur Durchsetzung in diesem Fall der Anmeldepflicht an der Schule nicht ausreichend war. Wir haben versucht, die Lücken im System zu finden, und wir haben sie gefunden. Eine Lücke dabei war, dass wir nicht in der Lage sind, den Schulzwang vonseiten der Behörde für Bildung und Sport durchzusetzen.
Diese Lücke war da. Sie ist nach wie vor da. Um diese Lücke endgültig zu schließen, brauchen wir diesen Paragraphen 41 a im Schulgesetz.
Die zweite Lücke, nämlich die Verbindung zu den Jugendämtern, haben wir sofort beseitigt. Aber ich denke, auch hier sind wir noch nicht so weit, um zu fragen: War es denn das? Ich glaube, allein das reicht noch nicht. Wir müssen sehr viel enger zusammenrücken, denn das Jugendamt hat einen anderen Blick auf Fälle als die Schule. Das ist auch gut und richtig so. Diese unterschiedlichen Sichtweisen müssen wir verbinden und auch gemeinsam handeln.
Aber dies entbindet uns nicht von der Pflicht, auch eigenverantwortlich zu handeln. Deshalb ist es wichtig und notwendig, dass wir als Verantwortliche, wenn es um die Pflicht zur Anmeldung an der Schule geht, auch die Möglichkeit erhalten, zu handeln und unter bestimmten Vor
aussetzungen, als allerletztes Mittel, die Türschwelle der Wohnung von Kindern und Jugendlichen zu überschreiten. Wir müssen feststellen, warum es nicht gelungen ist, dass diese Kinder zu uns kommen. Warum sind sie der Schule ferngeblieben?
Ich glaube, meine Damen und Herren, dass Sie mit mir darin übereinstimmen, dass es wichtig ist, auch darauf zu achten, Zeit zu gewinnen, wo wir nur immer können. Zeit ist in solchen Fällen immer ganz wichtig, wie wir gesehen haben. Zeit gewinnen werden wir durch diese neue gesetzliche Grundlage eindeutig, da wir eigenverantwortlich handeln können. In letzter Konsequenz können wir damit die Kinder in die Schule bringen, auch wenn ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten uneinsichtig sind.
Ich glaube, es ist ganz deutlich, dass wir sagen müssen, dass wir alle Maßnahmen – und der Schulzwang ist ja nur ein Mittel, nämlich das allerletzte – ausschöpfen müssen, und zwar zu verschiedenen Zeitpunkten. Es fängt an mit dem Zeitpunkt, wenn uns die Viereinhalbjährigen vorgestellt werden müssen. Auch hier gibt es die ersten Eltern, die dieser Pflicht, für die wir damals die rechtliche Grundlage geschaffen haben, nicht nachkommen. Auch hier dürfen wir nicht so lange warten und Zeit verstreichen lassen, um zu sehen, wo die Kinder eigentlich sind. Wir müssen alle Maßnahmen ausschöpfen, bevor wir zum Mittel des Schulzwanges greifen, auch wenn die Eltern der Anmeldepflicht nicht nachkommen, und wir müssen als Letztes natürlich genauso, wenn Kinder und Jugendliche einfach der Schule fernbleiben und wir gar nicht wissen, warum, Schule und REBUS nicht weiterkommen, die Jugendämter keine weitere Information haben, die Möglichkeit haben, über die Türschwelle zu den Kindern vorzudringen, um sie zur Schule zu bringen und gleichzeitig alle anderen Maßnahmen und Gespräche weiter zu intensivieren, damit dies nicht wieder erfolgt. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir neben der Vernetzung der Daten – dazu haben wir die Arbeitsgruppe eingerichtet – zusätzlich dafür sorgen müssen, zusammen mit den Schulen, mit REBUS und mit den Mitarbeitern der Jugendämter an der Richtlinie für den Umgang für Schulpflichtverletzungen so zu arbeiten, dass auch hier die Ermessensspielräume kleiner werden.
Dieses werden wir tun. Wir sind kurz davor, den letzten Punkt anzubringen. Sie können daran erkennen, dass wir im Moment wirklich damit beschäftigt sind, parallel alles zu tun, damit uns so etwas nicht wieder passiert.
Wir werden natürlich in Zukunft darauf achten müssen, dass es immer besser ist, zum Beispiel Schulpflichtverletzungen durch Gespräche, durch Überzeugungen, durch pädagogische Bemühungen, aber auch durch Bemühungen der Jugendämter zu vermeiden und die Kinder in die Schule zu bekommen. Aber es kann diesen einen Punkt geben – das hat der furchtbare Fall von Jessica gezeigt –, dass wir ein letztes Mittel brauchen, um im Extremfall – und wir reden hier von Extremfällen – bei einer völligen Verweigerung als verantwortliche Institution direkt und schnell eingreifen zu können. Dafür brauchen wir diese gesetzliche Grundlage.
Wir verringern damit die Ermessensspielräume, wir behalten den Fall bis zur Aufklärung zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen selbst in der Hand – das müssen wir uns immer wieder bewusst machen –, wenn Eltern in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung ver
sagen. Deshalb appelliere ich hier und heute noch einmal an alle: Schaffen Sie diese Möglichkeiten, damit wir ein Stück mehr Sicherheit erhalten, dass solche Schicksale – wie das von Jessica und die von vielen anderen Kindern innerhalb Deutschlands – nicht wieder vorkommen. Wir wollen in Hamburg die Grundlagen dafür schaffen. Unterstützen Sie mich dabei. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit der Einführung des Schulzwangs hat der Senat eine erste Konsequenz aus dem erschütternden Tod der kleinen Jessica gezogen. Die neue gesetzliche Regelung stellt sicher, dass Kinder, die von ihren Eltern nicht der zuständigen Grundschule vorgestellt werden oder nicht zur Einschulung erscheinen, von staatlichen Stellen den Schulen zugeführt werden.
Diese Maßnahme ist zu begrüßen, weil sie dazu beiträgt, dass Kinder, die im Extremfall vollkommen unbemerkt in einer Schattenwelt leben, staatlichen Stellen vorgestellt werden. Vernachlässigungen von Kindern werden so schneller sichtbar und Kindern, die Gewalt ausgesetzt sind, kann schneller geholfen werden.
Dennoch wird auch diese Regelung den Schutz der Kinder nur bis zu einem gewissen Grad sicherstellen können, zumal die erste Vorstellung erst mit viereinhalb Jahren erfolgt. Letztlich müssen wir den Eltern auch ein Stück weit vertrauen, dass sie ihre Kinder gut versorgen. Die Erziehungspflicht obliegt den Eltern; so will es auch unser Grundgesetz. Aber über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Damit ist der Auftrag des Staates, einzugreifen, wenn Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen, definiert. Dieser Verantwortung stellen wir uns auch mit der Einführung des Schulzwanges. Der Staat soll vor allem dann eingreifen, wenn Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen und ein Kind beispielsweise nicht zur Schule schicken oder die gesundheitliche Fürsorge vernachlässigen. Deshalb begrüße ich es sehr, dass der Senat prüft, auch die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen verbindlicher zu gestalten und in dem Sprachförderkonzept vorsieht, bei sprachlich gravierenden Defiziten Fördermaßnahmen vorzuschreiben.
Wir dürfen jedoch nicht übersehen, dass die meisten Eltern in Hamburg ihren Pflichten sehr gut nachkommen. Aus der Mitteilung des Senats geht auch hervor, dass im Einschulungsjahr 2004 von den circa 13 500 gemeldeten Kindern 98 Prozent vorgestellt wurden. Die neue gesetzliche Regelung greift daher für eine geringe Zahl von Fällen, aber sie führt dazu, dass gerade in diesen wichtigen Fällen sehr viel schneller und konsequenter reagiert werden kann als bisher.
Die Einführung des Schulzwangs ist aber nur ein Schritt zum Schutz der Kinder in unserer Gesellschaft. Darüber hinaus müssen wir auch grundsätzlich darüber diskutieren, welche Rolle Kinder in unserer Gemeinschaft einnehmen. Wer ein Kind von der Schule fernhält, gefährdet
das Kindeswohl. Aber was kann die Gesellschaft tun? Die Rolle des Kindes muss stärker reflektiert werden und wir müssen uns fragen, wie wir Eltern und Familien besser stützen und entlasten können, wenn sie in ihrer eigentlichen Elternrolle überfordert sind. Wenn Eltern allerdings so verroht sind wie die Eltern der kleinen Jessica, ist sicherlich jede Hilfe verfehlt. Hier hätte es nur darum gehen müssen, das Kind zu schützen.
Die Vernachlässigung von Kindern zeigt sich nicht nur in solchen Extremfällen. Die Vernachlässigung von Kindern hat viele Gesichter. Sie zeigt sich auch in mangelnder Gesundheitsvorsorge, schlechter Ernährung, fehlender Erziehung im Elternhaus, fehlender Anleitung zu Bildung und bei der Vernachlässigung der Werteerziehung von Kindern oder in der Toleranz gegenüber Drogen- und Alkoholmissbrauch. Eine Gesellschaft, die den Anspruch erhebt, kinderfreundlich zu sein, muss alle diese Facetten beachten und sich insgesamt auch viel stärker für die tatsächlichen Sorgen und Nöte der Kinder verantwortlich fühlen.
Noch stärker als bisher muss daher gelten, dass wir die Erziehungskompetenz der Eltern stärken, Familien mit Erziehungsproblemen entlasten und – wenn es notwendig ist – auch ohne die Mitwirkung der Eltern zugunsten der Kinder aktiv werden.
Ich begrüße es daher, dass wir im Sonderausschuss hoffentlich noch sehr viel Gelegenheit haben werden, um darüber zu diskutieren. Es wird von sehr vielen Seiten erkennbar, dass wir mehr für Kinder tun müssen, und zwar für ihren Schutz, ihre Bildungschancen und auch für ihre persönliche Entfaltung. Die Einführung des Schulzwangs ist ein erster wichtiger Schritt, der jedoch um die gesellschaftspolitischen Perspektiven weiter zu ergänzen ist. – Vielen Dank.
(Dr. Andrea Hilgers SPD: Nur einen? – Frank- Thorsten Schira CDU: Es ist ja nicht so, dass Sie die Logik gepachtet haben!)
Wir haben uns auch lange darüber Gedanken gemacht, ob der Schulzwang sein muss. Es ist doch so, dass wir – ich denke, da ziehen wir an einem Strang – alles für die Kinder erreichen wollen. Aber gerade im Fall Jessica hätte der Schulzwang überhaupt nichts gebracht. Hier bestand die Lücke, die Sie sofort mit REBUS geschlossen haben, dass die Eltern melden müssen und dass dies nicht fakultativ ist.
Insofern ist dieses Instrument vorhanden. REBUS muss, wenn ein viereinhalbjähriges Kind nicht erscheint, eingeschaltet werden. Kommt man nicht in die Wohnung, weil niemand zu Hause ist, dann ist das Kindeswohl gefährdet, also muss das Jugendamt – im Zweifelsfall die Polizei – eingeschaltet werden. Dann ist die Lücke geschlossen. Das ist die Situation. Deshalb ist dieses Gesetz ein Schritt, der sicherlich gut gemeint war, hier schnell zu handeln, der aber das Gesamtbild nicht mit erfasst. Diese ganzen Kooperationen unter den Ämtern, die in Hamburg nicht funktionieren, müssen verpflichtend werden. Des