Protocol of the Session on March 10, 2005

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 18/1847 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 28 auf, die Drucksache 18/1842, Bericht des Sozialausschusses zum Entwurf

eines Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze.

[Bericht des Sozialausschussesüber die Drucksache 18/775: Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Senatsantrag) – Drucksache 18/1842 –]

Hierzu liegen Ihnen als Drucksache 18/1915 ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD sowie als Drucksache 18/1922 ein Antrag der GAL-Fraktion vor.

[Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD: Barrierefreiheit von Medien – Verhandlungen zum NDR-Staatsvertrag nutzen, um auf ein vermehrtes Angebot barrierefreier Sendungen hinzuwirken – Drucksache 18/1915 –]

[Antrag der Fraktion der GAL: Barrierefreie Programmgestaltung im NDR; Änderung des NDR-Staatsvertrags – Drucksache 18/1922 –]

Wer wünscht das Wort? – Herr Kienscherf, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! 1994 ist in den Artikel 3 des Grundgesetzes der Satz aufgenommen worden:

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Ein hehrer Anspruch. Doch gleichzeitig müssen wir feststellen, dass die Lebenswirklichkeit leider anders aussieht. Bis heute werden viele der Betroffenen noch immer ausgegrenzt, bis heute haben sie nicht die gleichen Chancen im Berufsleben, aber auch in der Freizeit. Von daher freut sich die SPD-Fraktion ganz besonders, dass wir heute mit dem vorgelegten Gesetzentwurf dem Landesgleichstellungsgesetz ein neues Kapitel in der Behindertenpolitik in unserer Stadt aufschlagen.

(Beifall bei Dr. Andrea Hilgers SPD)

Wir wollen nicht, dass immer noch Menschen in dieser Stadt wegen ihrer Behinderung ausgegrenzt werden.

(Beifall bei der SPD und bei Gudrun Köncke GAL)

Mit diesem Gesetz setzen wir ein deutliches Signal zur Integration von über 260 000 Menschen in unserer Stadt. Es ist zugleich ein Werkzeug, das dazu dient, dass die Freie und Hansestadt alles unternimmt, um Benachteiligung zu verhindern. Es ist ein Werkzeug, das dazu dienen soll, Barrieren weitestgehend abzubauen, den Behinderten ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dieser Menschen in unserer Stadt zu ermöglichen. Das war bitter nötig. Wir freuen uns, dass es heute endlich soweit ist.

(Beifall bei der SPD und bei Katja Husen GAL)

Mit dem Gesetz verpflichtet sich die Freie und Hansestadt, die bestehenden Barrieren abzubauen. Zentraler Punkt ist dabei die Herstellung von Barrierefreiheit. Dabei geht es nicht nur um Barrieren wie Treppen oder nicht funktionierende Aufzüge. Es geht nicht nur um bauliche Anlagen, es geht nicht nur um Verkehrsmittel, die barrierefrei zu gestalten sind, es geht auch darum, dass die Kommunikation, dass die Informationstechnik zukünftig barrierefrei gestaltet werden muss. Es geht unter anderem darum, dass zum Beispiel zukünftig alle Bescheide

und Vordrucke entsprechend auch für sinnesbehinderte Menschen hergestellt werden. Wir glauben, dass das ein wichtiges Instrument ist, dass diese Menschen wirklich selbstbestimmt mit den Hamburger Behörden kommunizieren können. Deswegen ist es unerlässlich.

(Beifall bei der SPD)

Unerlässlich ist es aber auch – ich glaube, das Thema ist gestern schon angesprochen worden –, dass wir die Internet- und Intranetangebote der Freien und Hansestadt entsprechend aufbereiten. Es kann nicht akzeptiert werden, dass wir auf der einen Seite als weltoffene Stadt gelten wollen, aber auf der anderen Seite die Willkommensseite hamburg.de nach wie vor nicht barrierefrei ist. Hier ist der Senat gefordert, hier sind Sie gefordert, Frau Bürgermeisterin, Abhilfe zu schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Es war die rotgrüne Bundesregierung, die nach der Regierungsübernahme 1998 den Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik eingeleitet hat. Im Jahre 2001 ist das Sozialgesetzbuch IX verabschiedet worden. Im Jahre 2002 folgte das Bundesgleichstellungsgesetz. Wir Sozialdemokraten in Hamburg haben diesen Prozess stets aufmerksam begleitet. Wir haben daher im Jahre 2002 frühzeitig der Bürgerschaft unsere Eckpunkte für ein Landesbehindertengleichstellungsgesetz vorgelegt. Wir wollten damit den Prozess vorantreiben und wir fanden es schade, dass Sie, Frau Bürgermeisterin, dem zuerst nicht gefolgt sind. Es hat unserer Stadt sicher nicht gut angestanden, dass im Jahre 2003, im europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung, unsere Stadt, unser Land im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern kein Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet hat. Das war schade, Frau Senatorin.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Für Unverständnis hat auch der erste Entwurf gesorgt, der vorgelegt worden ist. In vielen Bereichen, im Bau- und Verkehrsbereich, aber auch im Bereich des Einklagens von Rechten – also dem Verbandsklagerecht – hat das Gesetz große Lücken aufgezeigt. Es war nicht der erhoffte Sprung nach vorn. Politik ist bekanntlich die Kunst des Machbaren. Wir Sozialdemokraten haben uns daher im Interesse der 260 000 Menschen hier in Hamburg entschlossen, der Bürgermeisterin und auch der CDU in diesem Zusammenhang unsere Zusammenarbeit anzudienen. Es ging also nicht darum, was wünschenswert sei – dazu sind uns eine ganze Menge Dinge eingefallen –, sondern es ging darum, dass "Schlimmste zu verhindern", einen begehbaren Weg zu finden, im Interesse der Menschen, und die eine oder andere Veränderung noch herbeizuführen. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse, die wir hier in diesem Haus alle kennen, war das ein großes Ziel, eine große Kraftanstrengung, die wir uns vorgenommen haben. An dieser Stelle, Frau Bürgermeisterin, obwohl wir an anderer Stelle viel Kritik üben müssen, möchten wir uns dafür bedanken, dass Sie das Angebot aufgegriffen haben – auch wenn kein Applaus kommt.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Was haben wir erreicht? Wir Sozialdemokraten haben zum einen erreicht, dass in das Gesetz ein Verbandsklagerecht aufgenommen worden ist, was den Verbänden und Initiativen gestattet, für die Rechte der Menschen mit Behinderung einzutreten. Gleichzeitig haben wir es aber

auch geschafft, ein Berichtswesen zu bekommen, das in Deutschland beispielhaft ist. Auch das muss noch einmal ganz deutlich gesagt werden. In keinem anderen Landesparlament ist es so, dass alle zwei Jahre ein Bericht über die Umsetzung dieses Gesetzes vorgelegt werden wird, ein Bericht von dem neu zu gründenden Landesbehindertenbeirat und ein Bericht – und das wird sicherlich auch die GAL interessieren –, wo es insbesondere darum geht, auch sämtliche Minderheitsvoten aufzunehmen. Dieses gibt es in keinem anderen Landesparlament und ich denke mir, darauf können wir Hamburger stolz sein.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der CDU)

Wir haben es mit diesem Gesetz geschafft, dass wir zum einen die gute Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaft fortführen können. Auch hier waren ja Bedenken geäußert worden, dass ein Landesbehindertenbeirat eine Konkurrenzveranstaltung sei. Dieses konnten wir ausräumen. Wir werden diesen Beirat breit aufstellen. Was aber auch ganz wichtig ist – und auch dieses ist beispielhaft in Deutschland –, ist, dass wir gleichzeitig mit der Behörde vereinbart haben, in zwei bis drei Jahren eine Evaluation durchzuführen. Es ist also so, dass der Prozess mit der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht beendet sein wird, sondern wir werden alle gemeinsam mit den Menschen, die die Anhörung begleitet haben, in zwei Jahren dieses Gesetz erneut beraten und, wo möglich, weiterentwickeln können. Auch das ist ein wirklich positiver Aspekt, der noch einmal deutlich betont werden muss.

(Beifall bei der SPD)

Dass es sich bei dem Ganzen um einen dynamischen Prozess handelt, zeigen ja auch die Zusatzanträge. Diese machen ganz deutlich – es geht dabei um den NDR –, dass wir Vorschläge aus der Anhörung aufgegriffen haben, dass wir uns bewusst sind – Frau Gregersen hatte in der Anhörung noch einmal darauf hingewiesen –, dass wir im Bereich barrierefreie Medienangebote des NDR noch etwas tun müssen. Wir haben auch festgestellt, dass wir das leider im Gegensatz zu Bayern – weil wir hier eine Vier-Länder-Anstalt haben – in diesem Gesetz nicht berücksichtigen können. Gleichwohl machen wir durch unseren Zusatzantrag deutlich, dass wir auch in anderen Bereichen nachbessern wollen und dass wir wollen, dass der NDR ein breiteres barrierefreies Angebot errichtet. Auch das haben die Menschen, denke ich, verdient.

Das vorgelegte Gesetz bietet eine gute Grundlage für eine moderne Behindertenpolitik. Ich glaube auch, dass wir bei der einen oder anderen Kritik, die es durchaus geben kann, das Erreichte nicht kleinreden sollten. Ich hoffe, dass, wie zum Beispiel in Bayern oder in anderen Landesparlamenten – wo es ja immer die eine oder andere Kritik gab, aber letztendlich immer einstimmige Beschlüsse herbeigeführt worden sind –, wir auch in diesem Hause eine breite Unterstützung erzielen können. Von daher muss ich auch die GAL loben, die sich diesem im Sozialausschuss nicht verweigert und nicht gegen das Gesetz gestimmt hat, sondern sich der Stimme enthalten hat. Ich glaube, eine breite Übereinstimmung ist bei diesem schwierigen Thema ganz wichtig.

(Beifall bei der SPD)

Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird nicht automatisch die Gleichstellung, die Selbstbestimmung behinderter Menschen in dieser Stadt Einzug erhalten. Das wissen

wir alle. Das haben wir bei der Verabschiedung des SGB IX erfahren, auch beim Bundesgleichstellungsgesetz. Es ist ein erster Anfang. Es kommt nun darauf an, dass das Parlament insgesamt diesen Prozess konstruktiv begleitet und dass wir zusammen mit den vielen Menschen, die diesen Prozess bisher auch außerhalb des Parlamentes begleitet haben, zu mehr Gleichstellung kommen, dass wir dazu kommen, dass Menschen in der Arbeitswelt und in der Freizeit nicht mehr benachteiligt werden. In diesem Sinne hoffe ich auf eine breite Zustimmung zu dem Gesetz. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Dr. Jäger hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen legt der Senat einen überzeugenden Gesetzentwurf vor, um behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu gewährleisten. Um zu diesem Gesetzentwurf zu gelangen, bedurfte es sorgfältiger Prüfungen, intensiver Beratungen und ausführlicher Diskussionen mit den betroffenen Menschen und ihren Interessenverbänden. Für diese Arbeit sei dem Senat und den Interessenvertretern der behinderten Menschen im Namen der CDU-Fraktion ausdrücklich gedankt.

(Beifall bei der CDU)

Der Dank gilt aber auch der SPD – Herr Kienscherf hat es gesagt –, die mit uns gemeinsam hier zu guten Ergebnissen gekommen ist.

(Beifall bei der CDU und bei Gesine Dräger SPD)

Das Ergebnis kann sich durchaus sehen lassen. Hier wird eine Grundlage für die Verbesserung der Lebensverhältnisse behinderter Menschen geschaffen.

Doch nun zu den vorgesehenen Regelungen im Einzelnen: Ein Kernpunkt des Gesetzes ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit. So werden die Behörden und sonstigen Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichtet, im Rahmen ihres Aufgabenbereiches die Benachteiligung behinderter Menschen zu beseitigen und zu verhindern. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Neubauten und große Um- und Erweiterungsbauten der Träger öffentlicher Gewalt barrierefrei gestaltet werden. Erweitert werden auch die Rechte hör- und sprachbehinderter Menschen im Bereich der Kommunikation mit der Verwaltung. So wird die Verwaltung verpflichtet, mit einem behinderten Menschen zum Beispiel in deutscher Gebärdensprache oder mit lautsprachbegleitenden Gebärden zu sprechen. Soweit es um die Wahrnehmung eigener Rechte in einem Verwaltungsverfahren geht, übernimmt die Staat hierfür die Kosten.

Doch bei all diesen offenkundigen Verbesserungen für behinderte Menschen muss auch etwas Wasser in den Wein gemischt werden. Richtig ist, dass diese Vorschriften und Rechte überwiegend als Kann- oder Soll-Vorschriften ausgestaltet sind. Dies ist in der Sachverständigenanhörung im Sozialausschuss auch bemängelt worden. Nur aus Sicht der CDU-Fraktion werden auch mit den vorhandenen Regelungen überzeugende Lösungen vorgeschlagen. Zunächst handelt es sich überwiegend

um Soll-Vorschriften. Diese binden die Träger öffentlicher Gewalt. Ein Ermessen räumen sie nicht ein. Sie lassen nur ausnahmsweise, bei Vorliegen besonderer Umstände, ein Abweichen von der Regel zu. Diese Flexibilität brauchen wir. Sie wird dazu führen, dass wir auch in Zukunft Lösungen finden, die im Interesse der behinderten Menschen sind. Wir dürfen auch die finanzielle Lage Hamburgs nicht vergessen. Die vorgeschlagenen Lösungen liegen im Bereich des finanziell Machbaren. Es ist immer besser, Lösungen vorzuschlagen, die auch umgesetzt werden können, weil sie finanzierbar sind. Insofern steht die CDU-Fraktion auch in diesem Bereich dafür ein, dass mit den Hamburger Haushaltsmitteln verantwortlich umgegangen wird.

Richtig ist weiter – ich denke, dass Frau Gregersen auf diesen Punkt eingehen wird –, dass sich die Verpflichtung zur Barrierefreiheit nur auf die öffentliche Hand beschränkt. So werden zum Beispiel auch in Zukunft Gaststätten Konzessionen erteilt werden, auch wenn die Gaststätte oder das Restaurant nicht behindertengerecht ausgebaut wird. So wünschenswert es wäre, wenn auch private Investoren barrierefrei bauen würden, dürfen wir nicht vergessen, dass wir mit dieser Verpflichtung privaten Investoren weitere Schwierigkeiten mit auf den Weg in eine etwaige Selbstständigkeit geben würden. Aber, meine Damen und Herren, angesichts von 5,2 Millionen Arbeitslosen müssen wir Hemmnisse für private Investitionen abbauen und nicht neue schaffen. Deshalb, Frau Gregersen, konnten wir Ihrer Forderung nicht folgen.

Dass es der CDU-Senat und die CDU-Fraktion mit der Verwirklichung der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben jedoch ernst meinen, wird daran deutlich, dass der Gesetzentwurf jetzt ein Verbandsklagerecht enthält. Diese Federn hat sich zwar eben Herr Kienscherf an den Hut gesteckt, aber ich glaube, das ist ein gemeinsames Ergebnis. Ein paar Federn werden dabei für uns auch abfallen. Dies stellt eine eindeutige Verbesserung der Lage behinderter Menschen dar. Zudem ist diese Forderung insbesondere von den Vertretern der behinderten Menschen immer wieder gefordert worden. Senat und CDU-Fraktion haben sich dieser Forderung nicht verschlossen.

Geschaffen wird weiter ein Landesbeirat zur Teilhabe. Auch das hat Herr Kienscherf erwähnt. Insofern kann ich mich hier kurz fassen. Auch wir halten das für eine überzeugende Lösung. Auch die Berichtspflicht dieses Landesbeirates wird aus unserer Sicht dazu führen, dass wir – falls es mit dem Gesetz Schwierigkeiten gibt – davon erfahren werden, um dann gegebenenfalls Abhilfe schaffen zu können. Auch das hat Herr Kienscherf gesagt: Insbesondere diese Berichtspflicht ist im Vergleich mit den Gesetzen anderer Bundesländer beispielhaft.

Zuletzt haben CDU und SPD noch einen Zusatzantrag zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Medien vorgelegt. Durch diesen Antrag wird sichergestellt, dass es auch in diesem so wichtigen Bereich zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse der behinderten Menschen kommen kann.