Es heißt im Gutachten, dass die Krankenhäuser tendenziell nach der Privatisierung besser dastehen würden als vorher. Für die Beschäftigten steht darin, dass die privaten Träger danach streben, Haustarife abzuschließen, die sich an den BAT anlehnen und Ärzte und examinierte Pfleger tendenziell besser verdienen würden. Das bestätigten übrigens auch die Betriebsräte von AsklepiosKrankenhäusern.
Eine besonders wichtige Frage ist sicherlich die nach der weiteren Versorgung der Bevölkerung. Noch einmal zum Ver.di-Gutachten. Dort steht, dass vielfach befürchtete
Risikoreaktionen, Leistungseinschränkungen oder Rationierung von Leistungen nicht festgestellt wurden.
Diesen Argumenten ist natürlich nichts entgegen zu setzen. Deshalb wurde dann offenbar versucht, die Seriosität des Erwerbers in Zweifel zu ziehen. Lassen Sie sich dazu sagen, dass die übrigens in Hamburg ansässige, renommierte EULER HERMES Rating GmbH erst in diesem November die Bonität der Asklepios-Kliniken bewertet hat. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die begehrte Note Type B verliehen wurde und im Vergleich zur Gesamtwirtschaft die Wachstumschancen von Asklepios als überdurchschnittlich gut beurteilt werden. HERMES attestiert Asklepios unter anderem ein sehr gutes Qualitäts- und Risikomanagement, eine gute Ertragskraft und eine solide Eigenmittelausstattung.
Schließlich wurde die Behauptung aufgestellt, dass andere Bewerber vielleicht schlechter behandelt worden seien. Wenn es denn wirklich ein besseres, seriöseres und belastbareres Angebot gegeben hätte, dann würde ich es gerne einmal sehen. Bislang ist mir das nicht vergönnt gewesen.
Herr Kerstan, Sie selbst haben doch die Antwort von Asklepios und HELIOS beziehungsweise vom RhönKlinikum bekommen, dass es nicht stimmt.
Mit der jetzt beginnenden Teilprivatisierung sind die Weichen für die Zukunftsfähigkeit gestellt. Natürlich ist keine Entscheidung völlig ohne Risiko; das gilt auch im Falle des LBK. Aber es ist die denkbar beste Möglichkeit von allen, die zur Verfügung stehen.
Der neue LBK und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es verdient, dass sie nun die anstehenden Veränderungen – ohne weiter verunsichert zu werden – erfolgreich umsetzen können. Die Menschen in dieser Stadt haben den berechtigten Anspruch auf hochwertige ärztliche und medizinische Versorgung. Für beides wäre es sinnvoll und wünschenswert, wenn sich die Kritiker des LBK-Verkaufs endlich von den Tatsachen belehren lassen würden.
Ich wünsche dem neuen LBK und seinen Beschäftigten eine gute Zukunft. Tragen Sie endlich dazu bei, geben Sie Ihre unverantwortliche Fundamentalopposition auf. Seien Sie wenigstens kein schlechter Verlierer. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Senator Dräger, Sie haben hier nicht als Senator gesprochen, sondern wie ein Manager vor einer Aktionärsversammlung.
Sie haben nicht gemerkt, nachdem Sie uns zum x-ten Male Ihre Argumente für den Verkauf des LBK vorgetragen haben, dass es nichts nützt. Das Volk hat Ihnen nicht geglaubt und es wird Ihnen auch heute nicht glauben.
Sie, meine Damen und Herren von der Union, mögen sich über Ihren Sieg freuen. Hinter den Angriffen auf die direkte Demokratie steckt System.
Wie wir vor ein paar Wochen erleben mussten, wollen Sie die Volksgesetzgebung jetzt von zwei Seiten in Angriff nehmen. Sie wollen die Hürden erheblich verschlechtern, damit das Volk überhaupt einen Volksentscheid erreichen kann. Wenn es dann doch noch einen Volksentscheid geben sollte, dann haben Sie heute mit der Hilfe des Hamburger Verfassungsgerichts dafür gesorgt, dass dieser Volksentscheid nichts wert ist.
Das nennt man einen Pyrrhussieg. In Wahrheit ist es eine Angelegenheit, bei der alle verlieren. Die Volksinitiative hat verloren, weil Sie trotz Mehrheit ihr Ziel nicht erreicht hat. Das Volk hat verloren, weil die Regierenden sich dreist über seine Entscheidung hinweggesetzt haben beziehungsweise sich heute noch darüber hinwegsetzen werden. Die CDU hat verloren, weil sie dem Volk zeigt, dass ihr seine Meinung egal ist.
Entschuldigen Sie, Herr Müller. Es wäre nett, wenn die Debattierklubs sich auflösen beziehungsweise draußen weiter diskutieren würden.
Die Bürgerschaft wird heute verlieren, weil wir die glasklare Entscheidung des Volkes, von dem wir gewählt worden sind, missachten.
Das Verfassungsgericht hat in seiner mündlichen Verhandlung sehr deutlich gesagt, dass es an dem Willen des Volkes keinerlei Zweifel gebe, es habe eine eindeutige Entscheidung getroffen. Sie, meine Damen und Herren von der CDU, missachten diese Entscheidung heute. Auch wenn Sie dies mit Billigung des Verfassungsgerichts tun: Die politische Legitimation haben Sie nicht!
Außerdem sind wir heute noch um eine weitere Hamburgensie reicher. Wir sind das einzige Land auf der ganzen Welt, in dem Volksentscheide ignoriert werden dürfen. Man stelle sich einmal vor, dass in der Schweiz ein Volksentscheid vom Bundesrat ignoriert würde, indem man einfach sagt: Ätsch, das war nur eine Übung.
Wir haben hier im Parlament drei lange Jahre an der Einführung der direkten Demokratie gearbeitet. Es gab zahlreiche Sitzungen von Kommissionen, Experten und Sachverständigen. Niemand, wirklich niemand wäre damals auf die Idee gekommen – nicht einmal Herr Dr. David, Senatsvertreter für Verfassungsfragen – zu sagen, die Regierung dürfe sich über einen Volksentscheid hinwegsetzen.
Eine Bürgerschaft und auch das Verfassungsgericht kann irren. Eines ist heute so klar wie vor drei Jahren: Die direkte Demokratie ist ein zentrales Element dieser Stadt. Nirgendwo hat es mehr Volksbegehren und Volksentscheide in den letzten Jahren gegeben als in dieser Stadt. Die Hamburger lieben ihre Einflussmöglichkeiten und sie nutzen sie. Die Grünen werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass sie es auch in Zukunft weiter machen können.
Wenn das Verfassungsgericht heute festgestellt hat, dass es keine Bindungswirkung gibt, dann müssen wir sie eben in die Verfassung hineinschreiben.
Das ist alles nicht schön, dass ein Senat eine solche Kollision vom Verfassungsgericht überhaupt hat zustande kommen lassen. Dass eine Bürgerschaft verklagt werden muss, ist nicht die Schuld der Initiative, es ist Ihre Schuld, weil Sie 76 Prozent der Hamburger einfach ignorieren.
Noch können wir den Schaden von der direkten Demokratie abwenden. Lassen Sie es nicht zu, dass hier aufgrund einer kurzfristigen Betrachtung ein Volksentscheid übergangen wird. Es ist in jedem Fall eine Niederlage der Menschen in dieser Stadt. Ich appelliere an Sie: Respektieren Sie den Volksentscheid, gehen Sie nicht darüber hinweg. Die Menschen sind von dem, was hier heute passieren soll, nicht überzeugt. Das haben sie deutlich gemacht. Es wird auch nicht besser durch die Managerargumente, die ein Herr Dräger heute vorgebracht hat. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Respekt vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht und die Bedeutung der Entscheidung nicht nur für den heute zu debattierenden Einzelfall gebietet es, einige grundsätzliche Überlegungen zu dem heutigen Urteil und seinen Auswirkungen anzustellen.
Zunächst ist festzuhalten, dass der Volksentscheid "Gesundheit ist keine Ware" keine, wie auch immer geartete und durch die Hamburger Verfassung gestützte rechtliche Bindungswirkung gegenüber der Bürgerschaft entfaltet. Diese klare Feststellung des Verfassungsgerichts ist aus der Sicht des Parlaments eindeutig zu begrüßen.
Der Bürgerschaft wird es auch in Zukunft möglich sein, ihren verfassungsrechtlichen Auftrag in vollem Umfang wahrzunehmen. Damit trägt die heutige Entscheidung des Gerichts der Autonomie des Verfassungsorgans Bürgerschaft Rechnung. Es ist eben nicht so, dass einem Volksentscheid gegenüber der Befugnis der Bürgerschaft