Protocol of the Session on November 11, 2004

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur sechsten Frage und der Abgeordneten Dr. Hilgers.

Laut Presseberichten führt die Unterbesetzung im gemeinsamen Callcenter der Hamburger Behörden zu erheblichen Wartezeiten für Auskunft suchende Bürgerinnen und Bürger.

Erstens: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten derzeit in dem Callcenter für die Hamburger Behörden?

Zweitens: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die gegenwärtigen, durchschnittlichen Wartezeiten?

Es antwortet Staatsrat Dr. Heller.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Zunächst eine Klarstellung als Vorbemerkung. Das Projekt "Telefonischer HamburgService" ist in zwei Schritten angelegt. Der erste Schritt fasst die sieben Bezirksämter zusammen. In einem zweiten Schritt soll der Service ab 2005 auf Behörden und Ämter erweitert werden, sodass ich Ihre erste Frage jetzt so auslege, dass Sie die Mitarbeiter meinen, die derzeit für die Hamburger Bezirke im Callcenter Wandsbek arbeiten. Diese Frage beantworte ich mit 33.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wir haben nach dem ersten Monat des Vollbetriebes, das war der Oktober, inzwischen eine durchschnittliche Wartezeit – soweit wir das gemessen haben – von ungefähr 2 Minuten und 30 Sekunden. Das entspricht in etwa dem Stand vor der Zentralisierung. Dem Senat ist bewusst, dass das zu lang ist. Die Zielzahl, um den Service weiter zu verbessern, liegt bei 1 Minute und 30 Sekunden. Die wird erreicht, wenn wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Callcenter fertig ausgebildet haben, denn die Ausbildung dauert ungefähr drei Wochen und verlangt vor allen Dingen die Ausbildung im Umgang mit der neuen Technik des Callcenters, sodass wir meinen, diese Zielzahl spätestens im Januar 2005 für alle dort arbeitenden Kräfte erreichen zu können.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Hilgers.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen bei vollständiger Besetzung einmal für die Bezirke, dann aber auch insgesamt in dem Callcenter arbeiten?

Herr Staatsrat.

Für die Behörden ist das im Moment noch nicht virulent, weil wir das im zweiten Schritt machen, aber für die Bezirke sollen es 45 Vollzeitstellen sein. Damit stehen mehr zur Verfügung als in den Telefonzentralen der Bezirke mit circa 30 Vollzeitstellen.

Die zweite Nachfrage der Abgeordneten Hilgers.

Wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Callcenters außer technischen Fragen auf ihre Aufgabe vorbereitet?

Herr Staatsrat.

Durch eine umfassende Ausbildung.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dräger.

Wann ist mit einer vollständigen Besetzung des Callcenters zu rechnen und aus welchen Abteilungen werden für diese vollständige Besetzung dann Personen abgezogen werden?

Herr Staatsrat.

Die vollständige Besetzung mit den genannten 45 Vollzeitstellen soll Anfang Januar 2005 erreicht sein. Die werden aus verschiedenen Bereichen der Hamburger Verwaltung kommen. Ich kann nicht im Einzelnen sagen, aus welchen, denn es wird zunächst einmal abgefragt, wer sich darauf bewirbt. Danach schauen wir, ob die Bewerbungen ausreichen, aber zur Zeit ist das so.

Eine zweite Nachfrage der Abgeordneten Dräger.

Was umfasst denn die Ausbildung, die Sie eben als sehr umfangreich beschrieben haben, für die Callcenter-Mitarbeiter?

Herr Staatsrat.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Die Ausbildung umfasst den Umgang mit den technischen Gegebenheiten und selbstverständlich mit dem Wissen, was erforderlich ist, um die Anrufer entsprechend an die Behörden weiterzuleiten. Einen Ausbildungsplan kann ich Ihnen nicht vortragen, aber den würden wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung stellen. Ich nehme an, dass ein solcher auch detailliert existiert.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann ist die Fragestunde beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 53 auf, Drucksache 18/1101, Antrag der CDU-Fraktion: Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes.

[Antrag der Fraktion der CDU: Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes – Drucksache 18/1101 –]

Wird das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Der Abgeordnete Dr. Jäger hat es.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag zur Änderung der Volksgesetzgebung legt die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Volksgesetzgebung einfacher und kostengünstiger macht.

(Beifall bei der CDU – Erste Vizepräsidentin Barbara Duden übernimmt den Vorsitz.)

Es geht nicht – und das will ich gleich zu Beginn ganz deutlich sagen – um eine Ausschaltung der Volksgesetzgebung.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD und der GAL: Ach!)

Die direkte Demokratie ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratie in Hamburg und sie soll es auch bleiben. Ich bin überzeugt davon, dass wir auch nach den notwendigen Änderungen eine lebhafte Volksgesetzgebung in dieser Stadt erleben werden und, um ein bekanntes Zitat zu strapazieren, das ist auch gut so.

(Beifall bei der CDU)

Doch nun zu den Einzelheiten unseres Gesetzentwurfes. Diese betreffen zunächst das Volksbegehren. Hier sollen zunächst die Unterschriftenlisten durch Einzelbögen ersetzt werden. Diese Änderung erfordert der Datenschutz. Es darf nicht so sein, dass jeder, der auf einer Unterschriftenliste erscheint, erkennen kann, wer das Volksbegehren ebenfalls unterstützt. Zudem ermöglichen Einzelbögen eine maschinelle Auswertung, sodass es bereits hier zu Kostenersparnissen kommen kann. Weiter wollen wir, dass die Eintragung zur Unterstützung eines Volksbegehrens nur noch in amtlichen Stellen stattfinden kann. Die Möglichkeit, Unterschriften sofort vor Ort bei den informierenden Initiatoren zu leisten, wird wegfallen. Dies wird natürlich dazu führen, dass es schwerer sein wird, die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. Gleichwohl, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist diese Ände

rung verfassungsrechtlich geboten. Sie entspricht im Übrigen der Rechtslage, die in Hamburg bis 2001 galt. Die Sammlung vor Ort sollte zusätzlich zur Sammlung in amtlichen Stellen treten.

(Dr. Willfried Maier GAL: Und dann mit den Stim- men der CDU abgeschafft wurde!)

Faktisch ist es aber so, dass sie die Eintragung in amtlichen Stellen ersetzt hat. Dies war so nicht gewollt und es ist verfassungsrechtlich nicht vertretbar.

(Beifall bei der CDU)

Nach Artikel 50 Absatz 2 Hamburger Verfassung führt der Senat das Volksbegehren durch. Diesem Verfassungsauftrag wird der Boden entzogen, wenn die Sammlung von Unterschriften dem Senat faktisch komplett entzogen wird.

(Beifall bei der CDU – Lachen bei der SPD und der GAL)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Regelung ist auch zumutbar. Demokratie verlangt Engagement und Anstrengung.

(Lachen bei der SPD und der GAL)

Es kann von Bürgerinnen und Bürgern erwartet werden, dass sie die geringe Mühe auf sich nehmen, eine amtliche Stelle aufzusuchen, wenn sie hinter einem Volksbegehren stehen.

(Beifall bei der CDU)

Erlaubt sei hier auch ein Hinweis in eigener Sache. Wenn Sie oder ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Wahlkampf am Infostand stehen, können wir auch nicht gleich vor Ort die Stimmen einsammeln.

(Beifall bei der CDU – Erhard Pumm SPD: Darum geht es doch gar nicht!)

Wir sind darauf angewiesen, dass wir die Wählerinnen und Wähler überzeugen, uns am Wahltag die Stimme zu geben.

(Erhard Pumm SPD: Beim Volksentscheid ist es genauso!)

Sie kommen ja gleich dran. Gedulden Sie sich doch etwas.

Im Übrigen gilt die amtliche Eintragung, die wir wollen, zur Zeit in neun von sechzehn Bundesländern.

(Petra Brinkmann SPD: Sie vergleichen doch sonst nicht mit anderen Bundesländern!)