Im Übrigen ist das aktuellste und im Moment viel gravierendere Probleme, dass Sie sich weigern, dieses Thema im Detail, auch gern Ihre Kritik an unserem Antrag, im Ausschuss zu diskutieren. Wir haben hier drei völlig unterschiedliche Anträge vorliegen und Sie mit Ihrer Selbstherrlichkeit der Mehrheit – die sei Ihnen gegönnt, aber sie möge Ihnen auch im Halse stecken bleiben –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den grundsätzlichen Fragen, wie wir Integration und Zuwanderung in Hamburg gestalten wollen, ist schon einiges gesagt worden, allerdings nicht von der CDU.
Denn was wir bisher gehört haben, war von dieser Stelle nur Polemik, wenig Ernsthaftigkeit und das ist dem Thema absolut unangemessen.
Ich möchte noch einiges zu den Punkten sagen, die die Härtefallkommission betreffen. Da haben wir hier drei Vorschläge vorliegen, die wirklich unterschiedlicher Natur sind. Sie haben, Herr Grapengeter, mit Ihrem Vortrag bewiesen, dass der Eingabenausschuss vielleicht doch nicht der richtige Ort ist, um wirklich ernsthaft über Härtefälle entscheiden zu können.
Das, was uns die CDU hier als Schnellschuss vorschlägt, ist nämlich in Wahrheit ein Pseudovorschlag. Es ist eine Pseudohärtefallkommission, es ist ein Anhängsel des Eingabenausschusses, der in Wahrheit zeitlich häufig jetzt schon – und das wissen Sie selber, Sie sind ja selbst in dem Ausschuss – gar nicht in der Lage ist, diesen Einzelfällen in vollem Umfang gerecht zu werden. Deshalb ist es ein Pseudovorschlag, den Sie hier machen.
Insofern muss man die Frage Härtefallkommission ja, nein, an der Stelle auch immer mit erwähnen. Das ist eine Sache, die auch im Zuwanderungskompromiss schon enthalten ist. Dieser Paragraph 23 a des Zuwanderungsgesetzes ist als ein gemeinsamer Kompromiss, an dem, glaube ich, auch die CDU beteiligt war, in dieses Gesetz hineingekommen. Insofern waren auch Sie der Gesetzgeber auf Bundesebene. Deshalb ist es ein gemeinsamer Kompromiss und Sie sind hier in Hamburg aufgefordert, dieses in ein eigenes Regelwerk für Hamburg umzusetzen.
Deshalb sollten Sie auch zu dem stehen, was Sie auf Bundesebene zugesagt haben und hier nicht irgendwelche Ausflüchte suchen. Im Gesetz heißt es Härtefallkommission und nicht Petitionsausschuss oder Eingabenausschuss. Das ist der Punkt, dass der Bundesgesetzgeber sich an der Stelle wohl auch etwas anderes gedacht hat als diese billige Lösung, die Sie hier vorschlagen.
Über die inhaltlichen Punkte ist schon einiges gesagt worden. Die Ungereimtheiten zeigen, dass Sie Ihren Vorschlag vielleicht selbst ein bisschen unter dem Alkoholeinfluss, den Sie da vermutet haben, gemacht haben.
Wir haben hier die Situation, dass Sie in Ihren Vorschlag reinschreiben, dass ein Unterausschuss eines Ausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft hier abschließende Ersuchen an den Senat formulieren soll. Wie das mit dem Geschäftsordnungsrecht der Hamburgischen Bürgerschaft vereinbar sein soll, würden wir gern noch von Ihnen hören.
Nehmen Sie sich insofern mal als Vorbild Ihren Parteikollegen im Saarland. Ihr Parteikollege Müller, der da ein bisschen fortschrittlicher ist als Sie, hat gerade vor einer Woche in seiner Regierungserklärung gesagt, dass es im Saarland eine Härtefallkommission geben wird, die diese Sache ernst nimmt. Daran sollten Sie sich an dieser Stelle mal ein Beispiel nehmen.
Ist das die Position einer angeblich so liberalen, weltoffenen Großstadtpartei wie der CDU? Nein, Glaubwürdigkeit sieht anders aus und Einzelfallgerechtigkeit sieht auch anders aus, meine Damen und Herren.
Nun muss ich allerdings an der Stelle doch noch etwas zur GAL sagen. Es ist nämlich an vielen Stellen durchaus gut gemeint, aber es geht doch an einigen Punkten rechtlich über das hinaus, was das Zuwanderungsgesetz und auch die Hamburger Verfassung an der Stelle zulassen.
Das ist auch angesprochen worden. Insofern war das der einzige Punkt, Herr Grapengeter, bei dem Sie mal richtig gelegen haben, dass nämlich die Frage des Ersuchens an den Senat an dieser Stelle rechtlich nicht verbindlich sein kann, sondern dass es möglich sein muss, dass die oberste Landesbehörde, der Senat an dieser Stelle, selber eine Entscheidung aufgrund des Härtefallersuchens trifft und das kann nicht abschließend durch die Härtefallkommission passieren. Da müssten Sie auf jeden Fall noch ein wenig nacharbeiten. Es ist eine eindeutige Regelung im Zuwanderungsgesetz enthalten, die Sie an dieser Stelle aushebeln. Deshalb können wir das auch so nicht beschließen.
Die Härtefallkommission sollte ausgewogen besetzt sein. Deswegen haben wir auch einen anderen Vorschlag gemacht, der – ich will jetzt nicht sagen, dass er nur inte
ressengeleitet ist – ein bisschen mehr versucht, die gesamte Gesellschaft damit abzubilden. Ich glaube, da haben wir einen besseren Vorschlag vorgelegt. Nicht geklärt ist in Ihrem Vorschlag auch das Verhältnis zum Eingabenausschuss. Was wir als SPD nicht wollen, ist, dass es hier Doppelarbeit gibt, dass es an dieser Stelle Zuständigkeitswirrwarr gibt. Nein, hier muss es klare Regelungen geben, damit auch wirklich klar, schnell und präzise entschieden werden kann und in der Sache richtig und gerecht. Deswegen, glaube ich, ist unser Antrag, den wir vorschlagen, der eindeutig bessere.
Wir halten uns an den rechtlichen Rahmen, den das Zuwanderungsgesetz gibt. Wir wollen eigene Experten in diesem Härtefallgremium haben. Da der Eingabenausschuss – und das ist auch noch mal ein klarer Appell an die CDU – zeitlich und in der Abarbeitung dieser einzelnen Fälle vielen nicht richtig gerecht werden kann
das wollen wir mal sehen, ob das so passiert –, ist es richtig, hier auch Experten mit einzubinden. Wie gesagt: Ohne Doppelarbeit, ohne Hinausschieben von Entscheidungen mit einem klaren präzisen Verfahren.
Unser Fazit deshalb: Wir wollen in Hamburg das Zuwanderungsgesetz vorbildlich, richtig und vernünftig umsetzen. Deshalb mein Appell an die CDU, die beim Zuwanderungsgesetz mitgemacht hat auf Bundesebene: Geben Sie sich einen Ruck, lassen Sie uns auch hier im Ausschuss noch einmal vernünftig darüber reden. Ansonsten stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Bekanntlich trinke ich kaum Alkohol. Deswegen brauchen Sie mich nicht nach dem heute bereits genossenen Alkohol zu fragen. Das empfinde ich ein bisschen als unanständig.
Ich möchte auch gar nicht polemisch werden, denn das kann man bei diesem Thema ganz leicht. Es gibt schon unterschiedliche Bewertungsmöglichkeiten in der Rede von Frau Möller im Vergleich zu der von Herrn Dressel.
Ich will auch zu dem Zuwanderungsantrag nichts weiter sagen. Ich habe mich noch einmal wegen der Härtefallkommission gemeldet. Da gibt es doch eine Menge von Ängsten, die Sie nicht im Einzelnen beschrieben haben, aber ich fühle und ahne das schon.
Ich will Ihnen sagen, was bei uns der Grundgedanke ist, warum wir eben keine große Kommission mit interessierten Organisationen haben möchten, die auch in der Arbeit dort tätig sind.
Wir möchten hier kein weiteres außerparlamentarisches Gremium schaffen. Deswegen wollen wir das zunächst einmal so versuchen. In dem Antrag steht auch, dass die Arbeit evaluiert werden soll. Dann werden wir sehen, ob es etwas bringt oder nicht. Ich glaube, dass wir das zu dritt sehr vernünftig hinbekommen. Alle diese Ängste, die vor allem auch Frau Möller vorgetragen hat, werden wir, Frau Möller, glaube ich, ganz schnell gemeinsam besiegen, weil wir uns bei den Härtefällen – das hat ja die Vergangenheit gezeigt – immer sehr schnell einig waren. Wir haben ja auch gemeinsam eine ganze Reihe von Fällen ausgesetzt. Da habe ich überhaupt keine Angst und möchte Sie auch ein bisschen beruhigen. Das ist kein Grund, unruhig zu werden.