Frau Meyer-Kainer, Sie waren doch dabei, als wir die Zimmer besichtigt haben: Zimmer von 18 Quadratmetern Größe, zweimal zwei Etagenbetten für vier Mütter und Kinder und eine Wickelkommode. Und Sie können sich vorstellen, dorthin immer wieder zurückzukehren zu wollen? Das finde ich sehr merkwürdig.
Und das Wegweisungsgesetz, dass die rotgrüne Bundesregierung eingeführt hat, ist gut und in Ordnung. Das greift aber nicht schon vorgestern, sondern wird hoffentlich in vier oder fünf Jahren anfangen zu greifen. Dann sind wir auch gern bereit, darüber zu diskutieren, ob wir dann noch alle Plätze brauchen.
Nur heute kann man doch nicht ein Frauenhaus schließen und sagen: Irgendwann wird das Wegweisungsgesetz schon greifen, den Tätern gegenüber wird das auch noch einmal verdeutlicht und dann hat sich die Sache. So kann man diese Frauen nicht behandeln und wir sind eben in Sorge, weil Sie mit diesen Frauen nicht verantwortlich umgehen.
Am Wochenende soll nun das Haus geräumt sein. Es ist voll belegt und wir wissen nicht, wo die Frauen untergebracht werden sollen. Wir haben danach gefragt, Frau Koop, denn auch wir als Opposition haben das Recht zu wissen, wo die Frauen hinkommen sollen, da auch wir Verantwortung für diese Frauen und für diese Stadt tragen.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es ganz schnell. Ich muss natürlich auf ein paar Argumente eingehen, die hier vorgetragen worden sind. Frau Koop, die Sache mit den Tätern ist toll. Stellen Sie deshalb die sozialtherapeutischen Einrichtungen ein, damit Sie sich besser um die Täter kümmern können, wenn sie wieder herauskommen? Das ist nur ein Beispiel mehr dafür, an welchen Stellen Sie sparen und wo Sie Geld ausgeben. Dazu möchte ich noch ein kleines Beispiel geben.
Bei den spezifischen Maßnahmen für Frauen und Mädchen haben Sie von 2001 bis 2004 20 Millionen Euro eingespart. Ich sitze in der Kreditkommission und habe verfolgt, wie Sie dort das Füllhorn für höchst fadenscheinige und fragwürdige Anträge der Standortverlagerung von Betrieben öffnen,
die von einer Stadt in die nächste oder von einem Bundesland in das nächste ziehen. Dafür ist das Geld vorhanden, aber nicht für Frauenhäuser.
Dann muss ich noch eine fachliche Bemerkung machen. Ich glaube, bei der Senatorin ist noch nicht angekommen,
dass es ein Dunkel- und ein Hellfeld gibt und dass es darum geht, dieses Dunkelfeld bei diesem Thema auszuleuchten und an das Licht zu bringen. Sie haben vielleicht aus der Stellungnahme des Weißen Rings gesehen, dass wir nicht die Einzigen sind, die gegen Sie aufstehen. Dazu zählen auch die Gewerkschaft der Polizei, der Weiße Ring und alle möglichen Menschen, die sich mit Gewalt- und Opferschutz beschäftigen. Nur bei Ihnen, in Ihren eigenen Reihen, scheint das nicht angekommen zu sein.
Was ich persönlich bei diesem Thema als schlimm empfinde, ist die Tatsache, dass Sie zulassen, dass demnächst ein Gericht über den Fortbestand des Frauenhauses entscheiden wird. Sie sind nicht in der Lage, die Kommunikation mit den Trägern, mit der Stadt und mit den Menschen, die sich damit beschäftigen, so zu gestalten, dass es zu einer einvernehmlichen Lösung kommt. Dafür sind Sie verantwortlich.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 15, Drucksache 18/768, Entwurf eines Gesetzes, Einführungsgesetz zum Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (EGKibeG), Regelungen für den Übergang ab dem 1. Januar 2005.
[Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes Einführungsgesetz zum Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (EGKibeG) – Regelungen für den Übergang ab dem 1. Januar 2005 – Drucksache 18/768 –]
Das Einführungsgesetz zum Hamburger Kinderbetreuungsgesetz hat die Bürgerschaft bereits in ihrer Sitzung vom 8. September 2004 in erster Lesung beschlossen. Wer wünscht das Wort? – Frau Dr. Hilgers.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute findet ein monatelanges Schauerstück sein vorläufiges Ende. Ich möchte Sie noch einmal grundsätzlich daran erinnern, worum es geht.
Es geht um Kinder in Hamburg – ihre frühkindliche Bildung, ihre Neugier auf die Welt und ihr Wohlergehen.
Es geht um Eltern in Hamburg – ihre Sicherheit, ein Platz für ihr Kind zu bekommen, ihre Gewissheit, dass diese Betreuung qualitativ hohen Anforderungen genügt und ihre Informationen darüber, wie viel dieser Platz für ihr Kind kostet.
Es geht um Mitarbeiter und in überwiegendem Maße um Mitarbeiterinnen in den Kitas in Hamburg – ihren sicheren Arbeitsplatz ab Januar 2005, ihre Motivation und ihr Engagement zum Wohle der Kinder.
Und es geht um die Anbieter von Kinderbetreuung in Hamburg – ihre Planungssicherheit für die nötige Vorbereitung auf 2005.
Man kann das Thema auch volkswirtschaftlich betrachten und wie McKinsey unsere zentrale Ressource "Humankapital" in den Mittelpunkt stellen. Man kann mit dem deutschen Institut für Wirtschaftsforschung darauf hinweisen, dass sich ausreichende Kinderbetreuung durch steuerzahlende Eltern refinanziert. Man kann auf die skandinavische Erfahrung verweisen, dass die Sicherheit über qualitativ hochwertige Kinderbetreuung die Geburtenrate steigert und eine hohe Frauenerwerbsquote ermöglicht. Das alles ist bekannt, erkannt und muss Konsequenzen haben.
Sie, Frau Schnieber-Jastram, vertun hier und heute die Ihnen geschenkte historische Chance, das im April beschlossene Kinderbetreuungsgesetz angemessen umzusetzen.
Sie, Frau Schnieber-Jastram, zeigen Kindern, Eltern, Mitarbeiterinnen und Anbietern von Kindertagesbetreuung seit geraumer Zeit Ihre kalte Schulter, Ihr Desinteresse und Ihr Verleugnen der Brisanz dieses Themas für das Fortkommen der schönen und wachsenden Stadt Hamburg. Und das Versprechen des Ersten Bürgermeisters gegenüber der Initiative "Mehr Zeit für Kinder" hat leider nur die Haltbarkeit von frischer Vollmilch. Kaum war der Kompromiss geschlossen, sollen schon die Standards und damit die Qualität der Kinderbetreuung gesenkt werden. Dem Wort des Bürgermeisters ist nicht zu trauen.
Damit Ihnen eine solche Sache, wie diese beeindruckende Initiative, demnächst nicht mehr passiert, verehrte CDU, wollen Sie dann flugs noch einmal die Bedingungen für Volksentscheide verschärfen. So ein Wille des Volkes ist ja auch lästig für Sie.
Nun zum so genannten Einführungsgesetz. Im Juni diesen Jahres, vermutlich einen Monat nachdem das ab 2005 gültige Kinderbetreuungsgesetz im Gesetzesblatt stand, haben Sie, Frau Schnieber-Jastram, in Ihrer Behörde nicht begonnen, daran zu arbeiten, um die Erfordernisse dieses Gesetzes vorzubereiten. Nein, Sie haben damit angefangen, Aufträge für ein Rechtsgutachten zu
Das Ergebnis dieses Urfehlers ist das nun hier heute in zweiter Lesung vorliegende so genannte Einführungsgesetz zum Kinderbetreuungsgesetz. Dieses Gesetz dient aber nicht der Einführung des KibeG, sondern verunstaltet es, führt es ad absurdum und bricht strafverschärfend mit der langen Tradition des partnerschaftlichen Umgangs zwischen öffentlichen und Freien Trägern der Jugendhilfe in Hamburg.
Dieses Gesetz ist nichts weiter als die Anleitung zum erpresserischen Druck auf die Anbieter von Kinderbetreuung in Hamburg.
Die Fakten: 70 bis 90 Millionen Euro sollen im Kita-Etat strukturell gespart werden. Das ist mindestens ein Fünftel des Gesamtetats.
Die Zahl können Sie der Drucksache entnehmen. Lesen Sie mal die Drucksache Ihres eigenen Senats. Das macht Sie vielleicht auch schlauer.