Sie haben das Thema angemeldet wohl wissend, dass sich an unserer Diskussionslinie nichts geändert hat.
Ich habe schon in der Anhörung den Eindruck gehabt, dass Sie das, was Ihnen nicht gefällt, nicht gerne hören wollen. Das ist heute genau das Gleiche.
Misshandelten Frauen – darüber gibt es keinen Streit – und Kindern muss eine Zuflucht geboten werden.
Dieser Forderung muss man zustimmen. Daraus allerdings apodiktisch ableiten zu wollen, dass in Hamburg keine Frauenhausplätze abgebaut werden dürfen oder dass der Senat – wie es im Antrag der Grünen heißt – Gewaltopfer im Stich lässt, verkennt in der Tat die Tatsachen.
Es verkennt zum einen, dass Hamburg mit seiner Versorgung auch nach der Schließung des ersten Frauenhauses nicht schlechter als vergleichbare Städte dastehen wird, und zum anderen das verbesserte Gesamtangebot für Opfer von Gewalt in Hamburg.
Es ist mehrfach vorgetragen worden, dass Hamburg nach der Absenkung von Frauenhausplätzen im Verhältnis Frauenhausplatz pro Einwohner gleichauf mit Berlin und Wien liegt und deutlich besser versorgt ist als Köln, Düsseldorf oder Dresden, um einige Beispiele zu nehmen. Für mich ist das ein deutlicher Hinweis, dass diese Platzzahl vertretbar ist.
Das gilt umso mehr, wenn man alle von uns ergriffenen Maßnahmen – Frau Meyer-Kainer hat sie genannt – betrachtet. Dazu gehören: die Einrichtung der Interventionsstelle,
die Beschränkung des Aufenthalts im Frauenhaus auf das unbedingt erforderliche Maß und die sichere Unterbringung der Duldungsinhaber in Einrichtungen von pflegen & wohnen.
Während vor dem In-Kraft-Treten des Gewaltschutzgesetzes die Frauenhäuser die einzige Zufluchtsmöglichkeit für Frauen und ihre Kinder in Hamburg darstellten, hat sich seitdem die Situation zugunsten der Opfer von Gewalt und hier ganz im Besonderen für Opfer häuslicher Gewalt verändert. Das können Sie wirklich nicht bestreiten. Misshandelte Frauen und ihre Kinder sind nicht länger gezwungen, ihr Zuhause zu verlassen, um dem Kreislauf der Gewalt zu entkommen. Durch die Intervention von Polizei, durch die Wegweisung der Täter können die Betroffenen in ihrer eigenen Häuslichkeit bleiben. Von diesem Angebot wurde seit Eröffnung von "pro-aktiv – Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt" im November 2003 in 855 Fällen Gebrauch gemacht. Damit ist in dieser Stadt ein Schritt in die richtige Richtung getan.
Erstmalig werden Täter ganz konkret mit ihrem Handeln konfrontiert, sie selbst haben die Folgen zu tragen und die Frauen erfahren Unterstützung, indem die Interventionsstelle mit Beratungsangeboten auf sie zugeht.
Das ist in der Anhörung sehr deutlich geworden. Dazu gehört natürlich auch der dauerhafte Verbleib in der Wohnung, den auch dieses Gewaltschutzgesetz ermöglicht.
Trotz der Interventionsstelle bleiben Frauenhäuser in Hamburg notwendig, denn nicht jede Frau kann in ihrer Wohnung bleiben,
in der sie sich trotz polizeilicher Intervention unsicher fühlt oder auch unsicher ist. Das ist gar keine Frage. Auch zukünftig werden Frauen an fünf anonymen Standorten in Hamburg qualifizierte und geeignete Unterstützung erhalten.
Es stehen dann weiterhin 163 Plätze für Frauen und Kinder zur Verfügung. Aber die Frage der Verweildauer in diesen Häusern muss allerdings gestattet werden dürfen. Wir haben einen Vertrag mit der Wohnungswirtschaft, Belegungsrechte,
sodass wir viel zügiger als noch zu Ihrer Zeit Frauen wieder in eigenen Wohnungen unterbringen können.
Tun Sie doch bitte nicht so, als sei das eine Vernichtung der Frauenhausplätze und eine Aufgabe des Frauenschutzes in dieser Stadt. Es ist eine Korrektur. Wir korrigieren und verbessern hier etwas.
Frauen und Kinder, die zu Gewaltopfern werden, haben unverändert unsere Unterstützung in verschiedensten Bereichen.
Selbst wenn Sie das immer bestreiten – ich glaube, Sie waren es Frau Mandel, die das eigentlich zu rügende Wort "Menschenunwürdigkeit" benutzt haben –, gilt das auch für Frauen mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus. Sie haben wie alle anderen Anspruch auf das Gewaltschutzgesetz und werden bei Bedarf im Rahmen öffentlich-rechtlicher Unterbringung geschützt untergebracht.
(Doris Mandel SPD: Das stimmt nicht! – Dr. Vere- na Lappe GAL: Wen sollen die denn anrufen, bei Ihnen?)
Nein, aber nicht bei mir, das ist die alte Diskussion. Die Zeiten staatlicher Füllhörner sind vorbei, aber nicht hier und nicht hier und nicht hier.
Wir alle – das geht den Bund und die Länder gleichermaßen an – müssen sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler umgehen,
ohne die Hilfe für diejenigen zu vergessen, die sich selbst nicht helfen können. Nichts anderes tut dieser Senat und ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, ein breites und sinnvolles Angebot für Opfer von Gewalt in Hamburg anbieten zu können.
Gewaltopfer in Hamburg werden keineswegs im Stich gelassen. Wenn Sie anführen, dass andere Bundesländer weitere ergänzende Angebote für Opfer hätten, dann kann ich nur um eines bitten: Betrachten Sie bitte nicht nur ein Stück des Kuchens, schauen Sie sich die ganze Torte an. Tatsache ist, in anderen Bundesländern wurde auf die Neueinrichtung von Angeboten verzichtet. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise – Frau Meyer-Kainer erwähnte das – gibt es keine Interventionsstelle, eine Stadt wie Köln kommt mit zwei Frauenhäusern aus und die Kosten dazu sind wesentlich niedriger als die in unserer Stadt.
Wir alle sind es gewohnt, dass Neuerungen mit großer Skepsis und mit großem Misstrauen begegnet wird. Bei etwas gelassener Betrachtung würden Sie feststellen, dass wir in Hamburg auf dem richtigen Weg sind. In
Hamburg werden auch im Haushaltsjahr 2005 für den Opferschutz 3 802 000 Euro bereitstehen. Das ist nach meiner Auffassung ein ganz klares Zeichen für die Verantwortung, die die Stadt, die meine Behörde für Gewaltopfer übernimmt. Ich würde mich freuen, wenn Sie dies auch einmal in der öffentlichen Diskussion anerkennen und zur Versachlichung dieser Diskussion einen Beitrag leisten würden. Das würde den Frauen zuallererst und am allermeisten dienen.