Beim Hafenkonzept, das dort auch vereinbart wurde, gehen die Meinungen allerdings auseinander. Ein nationales Hafenkonzept für die Seehäfen in Norddeutschland ist eine große Chance für Hamburg. Um diese Chance wirklich zu ergreifen, muss der Hamburger Senat allerdings seine fundamentalistische Verweigerungshaltung gegenüber einer Arbeitsteilung der norddeutschen Häfen aufgeben. Wenn er es nicht tut, wird eine Entscheidung gegen die Interessen Hamburgs fallen.
Denn an einer Arbeitsteilung zwischen den norddeutschen Häfen führt kein Weg vorbei. Die Zeit, in der die
größten Containerschiffe den Hamburger Hafen anlaufen können, geht dem Ende zu. Schon die nächste Schiffsgeneration mit einem Tiefgang von mehr als 16 Metern, die im Moment auf den Konstruktionsbrettern der Werften entsteht, wird den Hamburger Hafen nicht anlaufen können.
Selbst wenn man sämtliche ökologische Bedenken beiseite schiebt, könnte man die Elbe nicht auf mehr als auf 16 Meter vertiefen, man würde unter anderem auf den neuen Elbtunnel stoßen. Insofern wird es eine Arbeitsteilung der norddeutschen Häfen geben müssen. Es wird einen neuen Tiefwasserhafen in der norddeutschen Bucht geben; Hamburg wird dies nicht sein. Das ist schlicht und einfach die Anerkennung der Realität.
Insofern ist es für Hamburg jetzt entscheidend, wo dieser Tiefwasserhafen entstehen wird, um mit ihm eine gute und sinnvolle Arbeitsteilung zu vereinbaren und langfristig die Arbeitsplätze im Hamburger Hafen zu sichern. Cuxhaven wäre mit Sicherheit ökonomisch und ökologisch die beste Wahl, nicht nur für Hamburg, sondern auch für den Bund, denn der Bund müsste in diesem Fall nicht mehr – wie in Wilhelmshaven – die extrem teuren Hinterlandverbindungen und auch die Infrastruktur finanzieren. In Zusammenarbeit mit Cuxhaven könnte Hamburg weiterhin seine vorhandenen Verkehrsverbindungen und die vorhandene Infrastruktur im Lagerbereich nutzen.
Aber dieser Tiefwasserhafen in Cuxhaven liegt nur in Hamburgs Interesse. Wenn der Hamburger Senat jetzt nicht die Alternative Cuxhaven ins Spiel bringt, wird es niemand sonst tun, denn die anderen beteiligten Länder Niedersachsen oder Bremen können mit der Alternative Wilhelmshaven sehr gut leben.
Es besteht jetzt die Chance für den Hamburger Senat, eine Kehrtwende einzuleiten und Cuxhaven in Spiel zu bringen. Dann könnten wir den Hamburger Hafen langfristig sichern. Eine weitere Elbvertiefung mag kurzfristig Vorteile bringen, wird Hamburg aber langfristig ins Abseits stellen. Um dieses zu verhindern, müssen jetzt die Weichen gestellt werden. In den nächsten Wochen und Monaten wird es darüber Debatten geben. Die Grünen – auch die Hamburger Grünen – werden sich an dieser Debatte beteiligen und für Hamburgs Interessen streiten. Das wird aber sinnlos bleiben, wenn der Hamburger Senat nicht eine genauso verantwortungsvolle Position einnehmen wird.
Ich hoffe, wir werden in Zukunft auch in diesem Punkt eine Übereinkunft erzielen, auch zum Wohle der Arbeitsplätze im Hamburger Hafen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entscheidung des Bundeskabinetts am vergangenen Mittwoch wird die Zukunft unserer Stadt sehr stark prägen. Ich möchte deswegen meinen herzlichen Dank an das Bundeskabinett sagen, dass die Entscheidung zugunsten Hamburgs getroffen wurde. Ich möchte mich auch bei allen Kolleginnen und Kollegen im Hause, die dieses Vorhaben unterstützt haben, und bei den Hamburger Bundestagsabgeordneten in Berlin bedanken, die uns Rückendeckung gegeben haben. Namentlich möchte ich den Vorsitzen
den des Verkehrsausschusses, Dirk Fischer, und Olaf Scholz erwähnen, die mir in den entscheidenden Tagen sehr zur Seite gestanden haben, um diese Dinge durchzubringen. Herzlichen Dank!
Ich habe deshalb die Gelegenheit ergriffen, in der Aktuellen Stunde zu diesen Themen zu sprechen, weil es zunächst einige Verwirrungen über das gegeben hat, was in dem Beschluss des Bundeskabinetts enthalten ist.
Wenn man sich den Beschluss genau ansieht und alles das abstreicht, was dort an Rankenwerk enthalten ist, dann ist das Ergebnis eindeutig. Es bedeutet, dass die Vorarbeiten zur weiteren Elbvertiefung begonnen werden können. Ich möchte ein Schreiben verlesen, das in der vergangenen Woche an die zuständigen Beamten der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord gerichtet wurde, mit dem sie aufgefordert werden, die Arbeiten sofort zu beginnen:
"Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundeskabinetts vom 15.09.2004 zu den weiteren Fahrrinnenanpassungen der Außenweser sowie der Unter- und Außenelbe erteile ich Ihnen hiermit den uneingeschränkten Planungsauftrag."
Das ist eine ganz klare Regelung, die uns nicht durch irgendjemanden kaputtdiskutiert werden darf, der daran vielleicht ein Interesse hat.
Das Zweite, das ich in diesem Zusammenhang zitieren möchte, ist die Mitteilung des Bundeskanzleramtes an die Landesvertretung der Freien und Hansestadt Hamburg in Berlin zu diesem Tagesordnungspunkt. Hierin heißt es:
"Mit dem Ziel der Verbesserung der Standortqualität und der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der deutschen Nordseehäfen werden die beiden Vorhaben – Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe, Fahrrinnenanpassung der Außenweser – den im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes 2003 enthaltenen Bundeswasserstraßenvorhaben gleichgestellt."
Dieses ist eine sehr gute Entscheidung zugunsten Hamburgs, über die wir uns alle miteinander freuen können.
Ich möchte, dass eine Botschaft von dieser Debatte in der Hamburger Bürgerschaft an alle ausgeht, die in Übersee oder in Hafenbetrieben auf die klare Ansage gewartet haben, dass in Hamburg die Elbe vertieft wird. Hier hat es in der vergangenen Woche Irritationen gegeben. Die Botschaft muss heißen: Die Vertiefung der Elbe kommt, und zwar für Schiffe mit einem Tiefgang bis 14,50 Metern.
Wir werden vonseiten der Behörde in den nächsten Tagen weltweit alle Reeder, die in irgendeiner Verbindung zu Hamburg stehen, in einem Brief über diese Entwicklung informieren. Ich bitte Sie alle dort, wo Sie Einflussmöglichkeiten haben, das Gleiche zu tun, damit keinerlei Irritationen in irgendeinem Unternehmen, das mit dem Hamburger Hafen in Verbindung steht, aufrechterhalten bleiben.
Wir werden sehr zügig arbeiten. Bereits heute wird von der Arbeitsgruppe der Versand der Ausschreibungsunter
lagen erfolgen. Zum Jahreswechsel werden die Aufträge für die Untersuchung erteilt. Wir veranschlagen für die Hauptuntersuchung eine Zeitdauer von zwölf bis 15 Monaten. Das Planfeststellungsverfahren, das ebenfalls ein Jahr dauert, wird sich daran anschließen. Wie die dann folgenden Prozesse ausgehen werden und wie häufig geklagt wird, liegt nicht in der Hand des Parlaments. Aber es wäre gut, wenn die, die einen Einfluss auf diese Dinge haben, hier mit etwas Fingerspitzengefühl herangehen würden.
Ich hoffe, dass wir im Jahr 2007/2008 die Baggerarbeiten beginnen können. Dies ist nicht nur für die Zukunft des Hamburger Hafens, der Hansestadt und Norddeutschlands, sondern auch für die Zukunft der deutschen Wirtschaft insgesamt von großer Bedeutung. Deswegen können wir in Hamburg mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts sehr zufrieden sein.
Die Redezeit der Aktuellen Stunde ist abgelaufen. Aber nach Paragraph 22 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung gibt es nach Wunsch – Sie erkennen die Betonung – die Chance, dass je ein Vertreter der Fraktionen noch einmal für fünf Minuten das Wort nimmt. Ich habe eine Wortmeldung von Herrn Ohlsen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich werde mich kurz fassen. Im Rahmen der letzten Bürgerschaftssitzung habe ich meine Redezeit schon ein wenig überzogen. Ich werde mich insofern an die Regeln halten; das verspreche ich hiermit.
Herr Kerstan, dass wir politisch nicht immer einer Meinung sind, was die Position Hamburgs und die Vertiefung der Elbe anbelangt, brauche ich hier nicht zu verdeutlichen. Cuxhaven ist für uns kein Thema. Das sage ich einmal ganz deutlich. Deutsche und internationale Reeder werden sich von uns Politikern nicht vorschreiben lassen, wo sie mit ihren Schiffen hinfahren wollen.
Im Übrigen noch einmal für Sie zur Verinnerlichung: Hamburg ist ein Tiefseewasserhafen. Daran gibt es nichts zu deuteln. Herr Dr. Mattner hat gerade erläutert, welche Bedeutung der Hamburger Hafen für die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten norddeutschen Raumes hat. Angesichts der insgesamt nicht gerade boomenden Konjunktur ist die positive Entwicklung des Hamburger Hafens umso bedeutsamer. Voraussetzung für den Erfolg des Hamburger Hafens ist die Tatsache, dass hier sowohl die logistischen Voraussetzungen erfüllt sind als auch die Hinterlandanbindung auf einem guten Stand ist.
Vor diesem Hintergrund, Herr Kerstan, erscheint die Überlegung der GAL, Cuxhaven zu dem deutschen Tiefseewasserhafen zu machen, als wirklichkeitsfremd und kontraproduktiv. Der Vorschlag ist reine Theorie, die die logistische und verkehrliche Einbindung des Hafens nicht berücksichtigt. Wo soll das Geld für die Investitionen der Infrastruktur herkommen? Wir haben an der Nordseeküste mit Hamburg und Bremerhaven zwei sich überaus erfolgreich entwickelnde Häfen, die durch den geplanten Hafen in Wilhelmshaven durchaus eine sinnvolle Ergänzung finden können.
Der Wettbewerb zwischen diesen Häfen führt dazu, dass sich optimale Strukturen und eine rasche Anpassung an die Erfordernisse der Märkte ergeben. Erforderlich ist eine Politik, die nicht nur von den heutigen Anforderungen ausgeht, sondern langfristig vorausschauend ausgelegt ist, so wie der Hamburger Senat sie beim Hafen betreibt. Nur so werden wir auch künftigen Anforderungen gerecht werden können.
Eine Politik "pro Hamburger Hafen" und damit für Hamburg erfordert nicht nur eine Modernisierung der Hafenverwaltung – wie es der Senat mit der Port Authority beabsichtigt – und diverse Infrastrukturmaßnahmen, die in den nächsten Jahren durchgeführt werden, sondern vor allem die Fahrrinnenvertiefung, um auch künftig die Erreichbarkeit des Hamburger Hafens für die Schiffe, die den interkontinentalen Seeverkehr dominieren werden, zu gewährleisten.
Sehr geehrte Damen und Herren von der GAL! Verabschieden Sie sich von der Luftnummer Cuxhaven, die im Ergebnis nur dazu führt, dass der Hamburger Hafen in seiner internationalen Wettbewerbsfähigkeit geschwächt wird und nur noch Chancen im Bereich der regionalen Verkehre, der sogenannten Feederverkehre hat mit der Folge, Herr Kerstan, der Schwächung der Wirtschaft Hamburgs und der Vernichtung von Arbeitsplätzen in erheblichem Umfang. Eine derartige Politik wäre für Hamburg gefährlich. Lassen Sie uns stattdessen – und das wäre hier auch mein Appell – gemeinsam in Berlin dafür kämpfen, dass der Hamburger Hafen auch künftig einen großen Beitrag zum Wohle Hamburgs und der Region leisten kann.
Zum Abschluss wiederhole ich meine Eingangsworte von der letzten Bürgerschaftssitzung: Jedes Seeschiff – meine Damen und Herren, das sollten Sie sich vielleicht einmal einprägen –, das den Hamburger Hafen anläuft, braucht mindestens eine Handbreit Wasser unter dem Kiel. – Schönen Dank.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3, der Wahl eines vertretenden Mitgliedes des Hamburgischen Verfassungsgerichtes.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drucksache 18/836 –]
Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragraphen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt.
Wir verfahren so, dass Frau Thomas und Frau Martens abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und von Herrn Randt Ihren
Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Mit dem Stimmzettel gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, die Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitgliedes nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Rogalski-Beeck, bei der die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.