Meine Damen und Herren! Die Sitzung wird nunmehr vereinbarungsgemäß unterbrochen. Ich werde auf den Wiederbeginn durch ein akustisches Zeichen aufmerksam machen.
Gemäß Artikel 37 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg führt der Senat bei Beendigung der Amtszeit des Ersten Bürgermeisters die Geschäfte bis zur Wahl eines neuen Ersten Bürgermeisters weiter. Die Wahl des neuen Ersten Bürgermeisters ist erfolgt und damit ist die Amtszeit des Senats beendet.
Mir ist soeben ein Schreiben des Ersten Bürgermeisters zugegangen. Darin teilt dieser mit, dass er gemäß Artikel 37 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg Herrn Senator Gunnar Uldall, Herrn Senator Dr. Wolfgang Peiner, Frau Senatorin Birgit Schnieber-Jastram, Herrn Senator Dr. Roger Kusch und Herrn Senator Jörg Dräger ersucht hat, bis zu ihrer erneuten Berufung und Bestätigung als Mitglieder des Senats die Geschäfte weiterzuführen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 b auf, Drucksache 18/20: Antrag des Ersten Bürgermeisters zur Bestätigung der von ihm berufenen Zweiten Bürgermeisterin sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren.
[Antrag des Ersten Bürgermeisters: Bestätigung der berufenen Zweiten Bürgermeisterin sowie der übrigen Senatorinnen und Senatoren – Drucksache 18/20 –]
Hierzu ist mir ein Schreiben des Ersten Bürgermeisters zugegangen, dessen Inhalt Ihnen in Form der Drucksache 18/20 vorliegt. Es enthält die Namen der berufenen Senatorinnen und Senatoren.
Nach Paragraph 4 des Senatsgesetzes entscheidet die Bürgerschaft über die vom Ersten Bürgermeister beantragte Bestätigung der Senatorinnen und Senatoren ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. Auch diese Abstimmung findet in Wahlkabinen statt.
Wir verfahren wiederum so, dass Frau Thomas und Frau Martens abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und dort Ihren Stimmzettel entgegenzunehmen. Bitte gehen Sie in eine der Kabinen und nehmen Sie Ihre Wahlentscheidung vor. Auf dem Stimmzettel sind alle Namen der vom Ersten Bürgermeister Berufenen aufgeführt.
Artikel 34 Absatz 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg schreibt eine gemeinsame Bestätigung
durch die Bürgerschaft vor. Insofern enthält der Stimmzettel auch nur eine Zeile mit je einem Feld für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung.
Ich bitte Sie, den Stimmzettel nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitgliedes nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Zettel sind ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zur Wahlurne und stecken dort den Zettel hinein.
Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind. Damit ist die Stimmabgabe abgeschlossen. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen.
Ich bitte nunmehr, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Dafür ist die Sitzung kurzfristig unterbrochen.
Es sind 121 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren 120 gültig. Von den gültigen Stimmzetteln waren 62 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen und eine Enthaltung.
Ich bitte jetzt die Damen und Herren Senatorinnen und Senatoren vor die Präsidiumsbank in unsere Mitte zu kommen.
Nach Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor.
„Ich schwöre, dass ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will.“
Ich bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ einzeln nachzusprechen.
Meine sehr verehrten Senatorinnen und Senatoren! Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen der Bürgerschaft wünsche ich Ihnen ebenfalls eine glückliche Hand in der Amtsführung und viel Erfolg im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Senat wird nun zur Regelung seiner Geschäftsverteilung zusammentreten. Vereinbarungsgemäß wird die Sitzung der Bürgerschaft so lange unterbrochen. Dies wird voraussichtlich für rund zehn Minuten der Fall sein. Ich werde auf den Wiederbeginn durch ein akustisches Zeichen aufmerksam machen.
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Dabei halte ich zunächst einmal fest, dass sich der Senat an die zugesagten zehn Minuten gehalten hat. Das Bürgerschaftsmandat des in den Senat berufenen bisherigen Mitglieds dieses Hauses Dr. Michael Freytag ruht während der Amtszeit als Senator. Nach Mitteilung des Landeswahlleiters übt die auf der Liste der CDU nachfolgende Bewerberin nunmehr ihr Mandat aus. Ich begrüße Frau Stefanie Strasburger in unserer Mitte.