Der Stimmzettel enthält bei den Namen jeweils ein Feld für Ja-Stimmen, für Nein-Stimmen und für Enthaltungen. Sie dürfen bei jedem Namen ein Kreuz machen. Mehrere Kreuze beziehungsweise weitere Eintragungen machen den Stimmzettel ungültig. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie nunmehr Ihre Wahlentscheidung vor.
Meine Damen und Herren! Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte, die Stimmen auszuzählen. Die Sitzung ist für einen kurzen Moment unterbrochen.
Meine Damen und Herren! Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt. Es entfielen bei 119 abgegebenen Stimmzetteln auf Frau Karin RogalskiBeeck 117 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme und eine ungültige Stimme.
Damit sind alle drei Vorgeschlagenen gewählt worden. Ich darf nunmehr fragen, Frau Rogalski-Beeck, nehmen Sie die Wahl an?
Dann darf ich mich bei Frau Husen und den Herren Sarrazin, Hecht und Trepoll recht herzlich dafür bedanken, dass sie uns als vorläufige Schriftführerin und Schriftführer unterstützt haben. Ich darf Sie bitten, Ihre Plätze im Plenum wieder einnehmen zu wollen.
Nachdem jetzt hier vorne sechs freie Plätze auf dem Präsidiumstisch vorhanden sind, darf ich das neu gewählte Präsidium bitten, hier oben Platz nehmen zu wollen.
Ich rufe dann auf den Tagesordnungspunkt 8 a, die Drucksache 18/19, Wahl eines Ersten Bürgermeisters.
Vorgeschlagen ist Herr Ole von Beust. Da das Senatsgesetz in seinem Paragraphen 2 eine geheime Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Frau Thomas und Frau Martens abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und dort den Stimmzettel entgegennehmen zu wollen. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann bitte in eine der beiden Kabinen und nehmen dort Ihre Wahlentscheidung vor. Der Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Ich bitte, den Stimmzettel nur mit einem Kreuz versehen zu wollen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig.
Nach der Wahlhandlung gehen Sie bitte zu Frau Rogalski-Beeck und stecken den Zettel in die Wahlurne.
Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle dann fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind. Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen und bitte nunmehr, die Stimmenauszählung vornehmen zu wollen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Es wurden 121 Stimmen abgegeben, die alle gültig waren. Die Stimmzettel enthielten 61 Ja-Stimmen, 57 NeinStimmen und 3 Enthaltungen.
Nach Artikel 34 Absatz 1 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ist für die Wahl des Ersten Bürgermeisters die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 61 JaStimmen. Herr von Beust hat 61 Stimmen erhalten
und ist damit zum Ersten Bürgermeister gewählt worden. Herr von Beust, meinen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl.
Nach Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor:
„Ich schwöre, dass ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will.“
Ich bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ nachzusprechen.
Im Namen der Bürgerschaft wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand bei der Amtsführung und viel Erfolg im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung wird nunmehr vereinbarungsgemäß unterbrochen. Ich werde auf den Wiederbeginn durch ein akustisches Zeichen aufmerksam machen.