Das Schlimme ist, egal wer regiert hat, Herr Kollege Porschke, es begann in den siebziger Jahren und stieg kontinuierlich an, bis zu den neuesten Zahlen, die wir jetzt bekommen haben. Wenn wir so viel Geld zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ausgegeben haben, dann muss ich folgende Feststellung treffen: Es kann nicht daran gelegen haben, dass es nicht genügend Mittel gegeben hat, um gegen die Arbeitslosigkeit vorzugehen,
sondern offensichtlich gibt es hier bei uns in Deutschland nicht die Möglichkeit, die Arbeitslosenprobleme mit Geld zu lösen.
Es wäre doch wunderbar für uns Politiker, wenn es möglich wäre, dieses Problem mit Geld zu lösen. Dann brauchten wir nur die entsprechenden Mittel in die Hand zu nehmen und schon könnten wir dieses Hauptproblem unserer deutschen Wirtschaftspolitik lösen. Nein, so ist es nicht. Deswegen sind wir verpflichtet, mit Kreativität daran zu gehen und zu überlegen, welche Wege wir gehen können, um für eine Linderung des Problems Arbeitslosigkeit in Deutschland zu sorgen. Meine Bitte geht dahin: Überlassen Sie das bitte nicht nur den Koalitionsfraktionen und dem Senat, sondern seien auch Sie in diesem Sinne aktiv tätig
nachher zu einem entsprechenden Ergebnis kommen. Ich kann nur sagen, Herr Kollege Porschke, die Grünen in Berlin sind schon viel weiter in ihren Überlegungen als Sie.
Die Grünen dort sind viel offener für neue Überlegungen und ich wünschte, dass Sie einmal mit Ihren Kollegen in Berlin Kontakt aufnähmen, um sich dort vielleicht die eine oder andere gute Anregung zu holen.
Anlass für diese Debatte, meine Damen und Herren, soll eine Eröffnungsbilanz sein, so steht es in dem Antrag der Grünen. Diese Eröffnungsbilanz möchte ich mit den ak
tuellen Zahlen von gestern untermauern. In Hamburg haben wir jetzt eine Arbeitslosenquote von 9 Prozent: 77 200 Arbeitslose. Es klang in verschiedenen Beiträgen von Oppositionsrednern an, dass wir in Hamburg eigentlich ganz gut dran sind. Ich kenne auch noch diese Ausführungen, die in den letzten Jahren immer wieder gemacht wurden, dass gesagt wurde: Na ja, die Hamburger Arbeitsmarktpolitik ist eigentlich sehr erfolgreich gewesen. Woran messen wir Erfolg? Im Vergleich zu dem, was anderswo erreicht worden ist.
In den Bundesländern Westdeutschlands haben wir gestern eine Arbeitslosenquote von 8,3 Prozent gemessen, Herr Grund. Wenn ich noch richtig rechnen kann, sind 9 Prozent Arbeitslosigkeit mehr als 8,3 Prozent; insofern sind wir nun mal schlechter als der westdeutsche Durchschnitt, das lässt sich leider nicht hinwegdiskutieren.
Nun kann man sagen, dass wir nicht den westdeutschen Durchschnitt nehmen wollen, weil eine Stadt wie Hamburg andere Probleme hat wie ein Flächenstaat, wie beispielsweise Niedersachsen. Deswegen lassen Sie uns mal vergleichen, wie die Arbeitslosenquote in den großen Städten in Deutschland aussieht. Ich zähle einmal alle Städte von 600 000 Einwohnern und mehr in Westdeutschland auf: München 4,9 Prozent, Herr Grund, Frankfurt 5,9 Prozent,
Stuttgart 5,8 Prozent, Düsseldorf 8,5 Prozent. Das sind alle westdeutschen Städte mit 500 000 Einwohnern und mehr und es gibt nur eine Stadt, die mehr hat als wir, und das ist Köln, die haben 10,8 Prozent. Wissen Sie, welche Parallelität zwischen Hamburg und Köln besteht, meine Damen und Herren? In beiden Städten haben die Sozialdemokraten 40 Jahre regiert und sind dann abgewählt worden.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Uwe Grund SPD: Was sagen Sie zu Berlin?)
machen Sie den Vergleich. Nehmen Sie den Vergleich kontinuierlich für alle Städte ab einer bestimmten Größenordnung. Diese Städte, die ich genannt habe, sind die Städte über 500 000 Einwohner und dabei bleibt es. Eines muss ich jetzt trotz Ihrer Zwischenrufe feststellen: Der Eindruck, der von unserem Vorgängersenat erweckt worden ist, dass in Hamburg eigentlich das Arbeitsmarktproblem besser gelöst wäre als in anderen Städten oder Bundesländern, ist falsch. Dieser Eindruck muss in einer Eröffnungsbilanz zurückgewiesen werden.
Meine Damen und Herren, 90 Prozent der Arbeitsmarktgestaltung erfolgt durch bundespolitische Gesetze. Nur ein kleiner Teil kann auf Landesebene erfolgen. Aber diese 10 Prozent, die uns bleiben, wollen wir auch wirklich sinnvoll nutzen. Deswegen folgen wir einer Linie, die heißt: Fördern, fordern, Effizienz.
In diesem Zusammenhang sind die beiden Stichworte zu gebrauchen, über die wir eben in verschiedenen Debattenbeiträgen gehört haben. Das Erste ist das Hamburger Modell. Unser Ansatz ist es, dass wir neue Arbeitsplätze im Ersten Arbeitsmarkt entstehen lassen wollen. Deswegen wollen wir mit einem einfachen Verfahren, mit einem Scheckverfahren, sicherstellen, dass neue Dienstleistungen angeboten und aufgrund eines günstigeren Preises nachgefragt werden können, die es bisher nicht gegeben hat oder die in den vergangenen Jahren weggefallen sind.
Hier werden an Arbeitnehmer und Arbeitgeber Schecks überreicht, jeweils in der Größenordnung von 250 Euro, ein einfaches Verfahren. Dann erfolgt, wie wir es formulieren könnten, ein „on the Job training“. Dabei werden der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zusammengeführt und sie können sehen, ob man zueinander passt und ob diese Arbeit für den neu eingestellten Arbeitnehmer geeignet ist. Dann kann eine einfache bezuschusste Fortbildung, beispielsweise der Gabelstaplerführerschein oder eine Fortbildung zum Kfz-Werkstatthelfer – ebenfalls bezuschusst – erfolgen. Wenn dann der Arbeitnehmer in ein reguläres Verhältnis übernommen wird, gibt es dafür noch einmal einen entsprechenden Zuschuss, um sozusagen diesen Übergang möglichst sinnvoll und fließend gestalten zu können.
Dieses, meine Damen und Herren, ist ein guter Weg und ich freue mich, dass auch die Kollegin Frau Dräger gesagt hat, dass dies ein Weg sei, über den man nachdenken könne, und das wollen wir alle miteinander tun. Ich wünschte sehr, Frau Dräger, dass Sie mal mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden über dieses Thema sprechen, denn der scheint in dieser Frage noch nicht ganz so weit zu sein
Des Weiteren haben wir eine Umsteuerung bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vorgenommen. Nun wird gesagt, es sei unglaublich, dass die Zahl der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vom Senat von 2000 Stellen auf 1500 Stellen gekürzt wird. Herr Porschke, als Sie noch im Senat saßen, im letzten Jahr Ihrer Regierungszeit, haben Sie die ABM-Stellen auch um 350 gekürzt. Insofern klingt das alles wenig überzeugend, wenn sie jetzt gegen diese Vorstellungen, die wir zu den ABM-Stellen entwickelt haben, vorgehen.
Wir werden 1000 neue Stellen – so hoffe ich – über das Hamburger Modell schaffen. Wir werden bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Jahresschnitt 500 Stellen reduzieren. Wenn Sie daraus einen Saldo ziehen, werden Sie feststellen, dass es durch diese neue Senatspolitik 500 geförderte Stellen mehr sind. Nun kommt das Entscheidende, meine Damen und Herren: Diese Stellen werden im Ersten Arbeitsmarkt geschaffen werden, denn nur das sind die dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeiten, die wir für unsere Arbeitnehmer schaffen müssen.
Wir werden mit den Mitteln, die wir einsetzen, auskommen, denn wir werden die Mittel so einsetzen, dass sie im Sinne einer möglichst breiten Förderung für Arbeitsuchende eingesetzt werden.
Ich habe nach meiner Amtsübernahme festgestellt, dass zum Teil immense Summen für die Overhead-Kosten bei den Trägergesellschaften gezahlt werden. Das geht bis zu einem Durchschnitt von 22 500 DM Verwaltungskosten für die Trägergesellschaften. Dazu kann ich nur sagen, dass dieses jeden Rahmen sprengt, der überhaupt verantwortbar ist, denn es handelt sich um Mittel, die von Steuerzahlern beziehungsweise von den Beitragszahlern der Arbeitslosenversicherung aufgenommen worden sind. Wir sind verpflichtet, darüber nachzudenken, wie wir mit diesen Mitteln effizienter umgehen können.
Bevor eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wird, werden wir durch unsere – von Frau Pauly und anderen Rednern genannten – Kriterien, die wir ansetzen wollen, sicherstellen, dass die Mittel, die von Beitragszahlern und Steuerzahlern aufgewandt werden, auch zu einem wirklich sinnvollen Einsatz kommen und dass damit neue Arbeitsplätze in einem Sektor entstehen können, in dem eine dauerhafte Existenz dieser Arbeitsplätze möglich ist.
Von den vier Kriterien, die von den Koalitionsrednern genannt wurden, möchte ich noch einmal einen Punkt aufgreifen, der für die Zukunft beachtet werden muss, wenn eine ABM-Stelle gefördert werden soll: das Lohnabstandsgebot. Es geht doch nicht an, dass für eine Küchenhilfe in einem Kantinenbereich bei einer Trägergesellschaft ein Betrag von etwa 3000 DM gezahlt wird und der ganz normale Tarif für diese gleiche Arbeit in einer Gastwirtschaft oder Kantine bei 2100 DM liegt. Das heißt, Sie haben eine Differenz von rund 1000 DM. Es wird doch nicht jemand aus dem Zweiten Arbeitsmarkt ausscheiden, einen Verlust von fast 1000 DM pro Monat hinnehmen, um eine Arbeitsstelle im Ersten Arbeitsmarkt anzunehmen.
Wenn wir es erreichen wollen, dauerhafte Beschäftigungsmaßnahmen zu schaffen, müssen wir hier ein Lohnabstandsgebot befolgen. Das liegt in der Logik einer jeden Arbeitsmarktpolitik, im Übrigen aber auch – das sage ich allen Kritikern – in der Vorgabe, die der Bundesrechnungshof uns Politikern gegeben hat, die nämlich sagen, dass es einen deutlichen Abstand zwischen dem Zweiten und dem Ersten Arbeitsmarkt geben muss. Der Zweite Arbeitsmarkt soll so etwas wie ein Trampolin sein, um in den Ersten Arbeitsmarkt hinüberzuspringen. Wir müssen dafür sorgen, dass dieses Trampolin von den Leuten auch tatsächlich benutzt wird und nicht,