von der Koalition und Herr Ploog, jedenfalls in der Begründung des Antrages deutlich auf die Urheberschaft des Vorschlages, nämlich des Hamburgischen Verfassungsgerichts, hinzuweisen und sich nicht durch die Unterlassung der eigenen Erfinderschaft zu Unrecht zu rühmen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich gar nicht dazu reden. Ich verstehe es eigentlich nicht, wie man es bei einer solch grundsätzlichen, einfachen Sache schafft, eine Debatte rauszuquetschen.
Nun haben Sie Ihren Lacher, Herr Porschke. Nun lassen Sie mich einmal zu Ende reden. Sie können sich auch noch einmal melden und dann sitzen wir um 21 Uhr noch hier und reden über diese Kleinigkeit.
Es geht hier nicht um das Gesetz zur Änderung und, und, und. Es geht einfach um das, was wir alles kennen, abends Tagesschau, eine wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, man sieht, wie die Richter hereinkommen, sich hinsetzen und kurz die grundsätzliche Entscheidung verlesen, mehr nicht. Die gleiche Regelung ist bislang rechtlich nicht möglich für Hamburg und darum geht es. Es geht nicht um O. J. Simpson und nicht um die schutzwürdigen Rechte von Privatpersonen und so weiter. Herr Klooß, wenn Sie es haben wollen und wenn Sie es für Ihr Ego brauchen, der Antrag ist auf Empfehlung des Verfassungsgerichtes geschrieben worden. Das Verfassungsgericht wollte diese Regelung haben, um endlich diese Übertragungen machen zu können. Gar kein Problem. Wir sind da gar nicht so eitel, dass wir sagen, das wäre auf einmal der geniale wissenschaftliche Streich von uns, diese Gesetzesänderungen zu bringen. Darüber brauchen wir doch gar nicht lange zu reden.
Es geht nur darum, diese einfache Regelung zu haben. Wenn es nach mir gegangen wäre, dann hätten wir das kurz abgestimmt und die Sache wäre erledigt.
Ihr Applaus doch dann bitte auch an die SPD, die es schafft, dann noch zehn Minuten darüber zu reden. Das ist doch vollkommen überflüssig.
Lassen Sie uns einfach abstimmen und das Gesetz annehmen. Dann haben wir diese kleinen Änderungen und sind durch damit.
Inhaltlich besteht überhaupt kein Dissens. Wir stimmen dem zu. Es handelt sich um eine rein technische Anpassung des Wortlautes. Da wurde der Antrag des Verfassungsgerichtes abgeschrieben. Interessant ist doch eigentlich nur, dass hier offensichtlich versucht wurde, die liberale Handschrift in dieser Debatte zu beweisen,
die bisher in dieser Koalition noch nie zu sehen war. Deswegen sitzen wir hier und tun uns diese Debatte an.
Wenn wir diese akademische Debatte, die Herr MüllerSönksen angesprochen hat, führen wollen, können wir das gerne im Verfassungsausschuss machen. Dann sollten wir uns Experten dafür einladen. Das sollten wir nicht hier an diesem Abend tun. Dass wir hier überhaupt diskutieren müssen, Herr Lüdemann, ist eher symptomatisch für die bisherige Arbeit, die auch von Teilen dieser Fraktionen bisher geleistet wurde. Es gibt wenig Greifbares, es gibt nichts Neues, man schmückt sich mit fremden Federn und es gibt viel Gerassel darum.
Wer möchte das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Sechste Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht einstimmig in erster Lesung beschlossen.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Somit ist das Gesetz einstimmig beschlossen.
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion zur federführenden Beratung an den Jugend- und Sportausschuss und mitberatend an den Schulausschuss überweisen.
Die Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive beantragt eine Überweisung zur federführenden Beratung an den Schulausschuss und mitberatend an den Jugend- und Sportausschuss.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre sicherlich sehr spaßig gewesen, zu dem Tagesordnungspunkt zu reden, zu dem Herr Zuckerer von unserer Seite hätte reden sollen. Wir reden hier zu diesem Tagesordnungspunkt zum Gesetzentwurf der Hamburger SPD und der SPD-Bürgerschaftsfraktion unter dem Namen KibeG, Hamburger Kinderbetreuungsgesetz.
Wir haben dieses Gesetz im Rahmen der mittlerweile drei bis vier Jahre dauernden Debatte um den Systemwechsel im Kindergartenbereich angekündigt. Wir haben gesagt, im ersten Quartal 2002 legen wir einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, und wir halten Wort.
Lassen Sie mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei Wegfall aller Polemik die verschiedenen Schwerpunktsetzungen in der Frage der Kindergartenpolitik in dieser Stadt zwischen CDU auf der einen Seite und SPD auf der anderen Seite einmal herausstellen.
Wenn man sich die Diskussion im Vorfelde der Bürgerschaftswahlen angeguckt hat, dann hat die CDU sehr deutlich einen Schwerpunkt auf den Bereich „Senkung der Elternbeiträge“ gelegt. Das war sozusagen der Wahlkampfhit der CDU. SPD und GAL haben in dieser Frage gesagt: Erst den Ausbau voranbringen, dabei die Standards halten und als Drittes in der Priorität werden wir uns an die Elternbeiträge machen.
Wenn man sich nun den 11. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung anguckt, dann werden Sie feststellen, dass wir mit dieser Prioritätensetzung, erst Ausbau, Standards halten und dann erst die Elternbeiträge senken, richtig liegen. Im 11. Kinder- und Jugendbericht können Sie auf Seite 16 der Zusammenfassung nachlesen:
„Der erforderliche Ausbau von verlässlichen Ganztagsangeboten entsprechend den individuellen Bedürfnissen hat aus Sicht der Kommission Vorrang vor einer generellen Beitragsfreiheit.“
In der Fachöffentlichkeit ist diese Frage sehr deutlich beantwortet worden. Im Übrigen, was die Senkung der Elternbeiträge angeht, so hat das Ganze wohl doch mehr einen symbolischen Charakter, um den einen oder anderen zu verleiten, einmal in das Wahlprogramm zu gucken.
Gucken wir dann in das Wahlprogramm und in den Koalitionsvertrag, da steht drin, Sie senken die Elternbeiträge. Egal, ob man nun der Auffassung ist, ob das richtig oder falsch ist: Für das Jahr 2002 trifft das nicht zu. Im Gegenteil. Nonchalant werden 250 000 Euro aus der Erhöhung
des Elternbeitrages, die mit der Erhöhung des Kindergeldes zusammenhängen, genommen, um eine Sparquote zu erbringen. Nicht etwa, um das Geld im Kita-System zu belassen, sondern, um eine Sparquote zu erbringen! Das finde ich doppelzüngig.
Noch ein Fakt. Dann beraten wir den Haushalt und Senator Lange war im Haushaltsausschuss, als es um Kita-Fragen ging.
Dort verkündet Senator Lange, bis zum Ende der Legislaturperiode gebe es Kitas in Hamburg für alle Eltern unentgeltlich.